Grundgesetz-Nachhilfe für alle #VT-T

Liebe Verschwörungstheorie-Theoretiker (VT-T). Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Artikel 23 heute (Link)

Ganz viel EU-Blabla.
{
EU = Nicht vom Volk legitimiert.
EU-Parlament = Kein Parlament.
EU-Verfassung = Lissabon-Vertrag, also ein Vertrag zwischen den Unterzeichnern und keine Verfassung.
}

Artikel 23 bis 29.09.1990 (Link)

[1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Artikel 79 (Link)

Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

Artikel 144 (Link)

(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Artikel 146 (Link)

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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Rechtslage in Deutschland
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– u.v.a.m.

29C3 – Best of … Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung so wie Zitronenfalter Zitronen falten.

Verfassungsschutzskandale gibt es nicht erst seit der Entdeckung des NSU vor einem Jahr. Vorgestellt werden: sie Affaire Traube, der Schmücker-Prozess, das Celler Loch, die Vulkan-Affaire, der Anschlagsversuch auf das Jüdische Gemeindehaus West-Berlin, vier Jahrzehnte Beobachtung von Rolf Gössner.

Vielleicht sind aber gar nicht die Pannen der Skandal, sondern vielmehr der ganz gewöhnliche Alltag des Verfassungsschutzes.

Dazu gehören die Berufsverbote in den 70er und 80er Jahren in Westdeutschland (so einzigartig, dass „Le Berufsverbot“ auch in der französischen Sprache existiert), dazu gehört vor allem die teils jahrelange Überwachung von Personen, Gruppen und Netzwerken mit falscher Gesinnung oder auch nur Kontakten zu welchen, denen dies unterstellt wird. Dazu gehört seit einigen Jahren politische Bildung an Schulen durch..? Den Verfassungsschutz.

Der Verfassungsschutz soll die Verfassung schützen, agiert aber vollkommen undemokratisch: geheime Methoden, geheime Strukturen, keine nennenswerte Kontrolle. Und zwar von Anfang an. Eine parlamentarische Kontrolle gibt es erst seit 1978, und von tatsächlicher Kontrolle kann kaum gesprochen werden, wenn die handverlesenen Kontrollierenden mit niemandem über das sprechen dürfen, was sie im geheimen Gremium erfahren. Es geht also auch um die Entstehungsgeschichte des deutschen Inlandsgeheimdienstes und wie das daraus geworden ist, was er heute ist.

„Der Verfassungsschutz ist dazu da, die Verfassung zu schützen, nicht die Regierung.“ – Burkhard Hirsch, ehemaliger Innenminister von Nordrhein-Westfalen.

Redner: Anne Roth
EventID: 5299
Event: 29. Chaos Communication Congress [29c3] des Chaos Computer Club [CCC]
Ort: Congress Centrum Hamburg (CCH); Am Dammtor; Marseiller Straße; 20355 Hamburg; Deutschland
Sprache: deutsch
Beginn: Sun, 30.12.2012 11:30:00 +01:00
Lizenz: CC-by-nc-sa

Links

Ergänzung zum Vortrag: Welche Verfassung schützt der Verfassungsschutz eigentlich? Die Landesverfassungen? Wo sind dann die Gründungsurkunden der Länder? Die Deutsche Verfassung? Wo ist die denn? Siehe Artikel 146 Grundgesetz.

Quelle: CCC Events. Weitere Artikel zum Thema 29C3. Weitere Artikel zum Thema CCC.

Rechtslage in Deutschland

Ein guter Bürger muss wissen in welcher rechtlichen Situation er sich in seinem Land befindet. Wer in Deutschland lebt, wird bei seiner Recherche schnell merken, dass etwas mit der BRD nicht stimmt. Wir werfen einen kritischen Blick auf die deutsche Wiedervereinigung und danach werden wir verstehen, was Gorbatschow meinte, als er folgendes auf die Frage von Franz Josef Wagner antwortete:

„Herr Gorbatschow: – Gibt es da ein Geheimnis der deutschen Einheit, das wir nicht kennen?“ „Ja.“
Frage von Franz- Josef Wagner, „Berliner Bild- Zeitung“ am 14. September 2000 zu Michail Gorbatschow und dessen Antwort darauf

Und was meinte Johannes Gross in „Capital“, Nr. 1/1994 als er schrieb:

„Wir haben gottlob einen Rechtsstaat. Aber leider ist er nicht identisch mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.“

Die BRD wurde durch die Besatzungsmächte erstellt, um, wie in der Haager Landkriegsordnung geregelt, die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung im besetzen Deutschland zu gewährleisten. Nach Wiedererlangung der Souveränität sollte Deutschland sich wieder eine eigene Verfassung geben, wie es im Grundgesetz von den Alliierten bestätigt wurde:

„Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
146 GG

Die Alliierten beschlagnahmten das Deutsche Reich durch das Besatzungsrecht (SHAEF-Gesetzgebung) und legten dabei fest, in welchen Grenzen das Deutsche Reich staatsrechtlich gültig ist (Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937). In der Westalliierten-Zone wurde der Parlamentarische Rat beauftragt ein Selbstverwaltungskonstrukt namens BRD zu etablieren. Laut der Haager Landkriegsordnung ist der Sieger eines Krieges verpflichtet die soziale Ordnung in einem besetzten Gebiet aufrecht zu erhalten. In der Rede von Carlo Schmid, einem der Väter des Grundgesetzes können sie das deutlich nachlesen…

Weiterlesen bei Autarkes Rattelsdorf.

ESM – Ermächtigungsgesetz für die EU-Finanzdiktatur

Der Wirtschaftswissenschaftler und Eurokläger, Prof. Dr. Wilhelm Hankel, und der Leiter der Wissensmanufaktur, Andreas Popp, im Gespräch mit Michael Vogt über ESM, Fiskalpakt und den Ausverkauf von Grundgesetz, Demokratie und Freiheit und die Chancen zum Neubeginn.

Dieses Datum muß man sich merken: Der 29. Juni 2012 ist ein Schwarzer Freitag für das Grundgesetz der BRD, für Demokratie und Freiheit in Deutschland. Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, würde sich im Grab herumdrehen, wenn er wüßte, daß seine SPD – zusammen mit einer Zweidrittelmehrheit von 491 «Volksvertretern» im Bundestag dem Ermächtigungsgesetz der EU-Finanzdiktatur ESM und Fiskalpakt und der faktischen Abschaffung von GG und Freiheitlich-demokratischer Grundordnung (FDGO) zugestimmt haben.

ESM namentliche Abstimmung als PDF downloaden

Und niemand kann diesmal nachher sagen, er habe es nicht gewußt, was auf uns zukommt und wohin die Reise geht. Warner gab und gibt es genug. Und sicher ahnen die Abgeordneten, daß sie für diesen Hochverrat, wie es manche nennen, einst zur Rechenschaft gezogen werden.

Nach der Absegnung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Fiskalpakts durch Bundestag und Bundesrat am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlüsse erreicht, darunter auch die der vier Eurokritiker Wilhelm Hankel, Bruno Bandulet, Karl Albrecht Schachtschneider und Wilhelm Nölling. Sie wollen klar machen, daß mit den Beschlüssen der linientreuen Bundestagsabgeordneten die rote Linie überschritten ist. Nun liegt es an Karlsruhe, daß der ESM-Vertrag doch noch gestoppt wird. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten gebeten, den Vertrag nicht zu unterschreiben. Der saß ja schon mit gezücktem Füllerfederhalter da und hatte in einer unglaublichen Desavouierung des höchsten BRD-Gerichtes schon im April kundgetan, daß Karlsruhe sicherlich keine Bedenken haben werde. Jetzt findet am 10. Juli die erste Anhörungstermin statt.

Der ESM bedeutet das Ende der Prosperität Europas. Das Gericht müsse sich klar machen, daß mit dem ESM am deutschen Volk und seinen Interessen vorbei regiert werde und die unzulässige Grenze zum europäischen Staat überschritten ist. Damit sind ESM und Fiskalpakt eindeutig verfassungswidrig.

Fiskal- und Bankenunion erweisen sich ebenfalls als Irrweg, da nach ihrer Rettung die EU-Gemeinschaftswährung nur noch eine Binnenwährung ist. Weder die professionellen Euro-Retter noch die Kritiker vom Dienst beantworten die Frage, wie der Euro nach seiner «Rettung» dastehen wird: als harte Weltwährung, die schwächelnde Konkurrenten wie den Dollar weit hinter sich läßt – oder als Währungskrüppel, der zwar in der Euro-Zone (soweit sie noch existiert) als «gesetzliches Zahlungsmittel» umläuft, aber seine eigentliche Währungsqualität (in dem der Bürger spart, Vermögen bildet und hält) verloren hat. Dabei ist die Zukunft des Euro, wenn man ihn weiter so rettet wie bisher, absehbar. Das jeder ökonomischen Einsicht und politischen Verantwortung Hohn sprechende Konzept der Euro-Retter lautet: Wir ertränken die Schulden der Staaten und ihrer Banken (die ihnen dazu verholfen haben) in Inflation. Wir drucken immer neue Euro, um die alten (geschuldeten) Euro zu retten. Die Europäische Zentralbank (EZB) bekennt sich offen dazu: Sie bekämpft nicht mehr die Inflation (wozu die Statuten verpflichten); sie bekämpft die Krise (wozu sie nicht befugt ist), indem sie bankrotte Staaten mit frischem Geld ausstattet (durch Kauf von deren Anleihen), den Zentralbanken der Krisenländer die bei ihnen abfließenden Euro ersetzt (Target-2) und die Banken in Billionenhöhe zum Ein-Prozent-Tarif mit Liquidität versorgt, damit sie möglichst viele der alten und neuen Staats- und Privatschulden übernehmen – sprich: weiter finanzieren und dabei auch noch gut verdienen, denn die Marge zwischen ihrem Bankkredit- und dem EZB-Zins war noch nie so hoch wie in dieser Krise.

Nichts scheut die BRD-Politik und ihre gleichgeschalteten Helfershelfermedien so stark wie die Meinung des Volkes. Alles Bisherige ging gegen den eindeutigen Volkswillen: EU-Verfassung, Euroeinführung, Lissabon, Bailout, Rettungsschirme, ESFS, ESM. Jetzt, als der Bundestag mit den Stimmen der «Kapitalistischen Einheitspartei» das Grundgesetz abgeschafft hat, fabuliert Finanzminister Schäuble plötzlich von Volksabstimmung und einer neuen Verfassung. Man glaubt es kaum: Will er wirklich echte Demokratie einführen und das Volks abstimmen lassen? In Griechenland wurde das von der alten Regierung geplante Plebiszit erfolgreich nicht zuletzt auf BRD-Druck hin verhindert. Oder deutet sich da ein «katalytisches Ereignis», mit dessen Hilfe man die Deutschen auf Linie bringen will? Braucht das Ermächtigungsgesetz noch einen Reichstagsbrand, um dann panische Deutsche auf Linie zu bringen? Stehen uns – in einem Spiegelinterview drohte Schäuble mit Gefahren – eine false flag operation à la 9/11 und Maßnahmen des Staatsterrorismus’ ins Haus?

Und wie soll es weitergehen nach dem Ende des Euros. Wilhelm Hankel und Andreas Popp mit unterschiedlichen Visionen – aber einig darin: Die Eurokrise bis hin ggf. zur Hyperinflation beinhaltet auch Chance wie Notwendigkeit zum Neuanfang. Aber dann nur ohne die alten «Eliten», die komplett versagt und am 29. Juni 2012 dann auch noch ihre Verantwortung abgegeben haben.

Webseiten: Dr. Hankel | Wissensmanufaktur.NET | Tagesschau.de | Alpenparlament.TV

Literaturempfehlungen: Bandulet • Hankel • Ramb • Schachtschneider • Ulfkotte, Gebt uns unsere D-Mark zurück! und W. Hankel • W. Nölling • K. A. Schachtschneider • D. Spethmann • J. Starbatty, Das Euro-Abenteuer geht zu Ende

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Verfassungsbruch durch den Bundestag – Rede von Gregor Gysi

Stellungnahme der Wissensmanufaktur zur Rede von Gregor Gysi am 29.03.2012 über die Verfassungswidrigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus und Fiskalpakts:

Diese Rede von Gregor Gysi hat es als erste Bundestagsrede verdient, von der Wissensmanufaktur empfohlen zu werden. Offenbar erkennen immer mehr Personen der Politik, was wir seit Jahren erklären.

Die Wissensmanufaktur distanziert sich dennoch ausdrücklich von sämtlichen Parteien und Politikern. Gysi kommt den tieferen Hintergründen inzwischen jedoch sehr nahe und analysiert auf brillante Weise die Rechtswidrigkeit von ESM und Fiskalpakt.

Laut Gysi ist eine Änderung der Artikel 109, 115 und 143d des Grundgesetzes gemäß Artikel 79 ausdrücklich erlaubt. Der Fiskalvertrag hingegen verbietet genau solche Änderungen. Somit ist der Fiskalvertrag eindeutig grundgesetzwidrig. Darüber hinaus soll der Bundestag völkerrechtlich dazu gezwungen werden, 20 Jahre lang jeweils 25 Mrd. Euro Schulden abzubauen. Der Europäische Rat wird in der Hierarchie über die Parlamente gestellt, wodurch dann auch der Regierungschef über dem Parlament steht. All dies steht im Widerspruch zum Grundgesetz.

Gemäß Grundgesetz Artikel 20 Abs. 2 geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Dies schließt die Budgethoheit ein, so Gysi. Der Fiskalvertrag verletzt also Artikel 20 und somit die verfassungsmäßige Ordnung. Leider hat Gysi seine Argumentation an diesem Punkt nicht fortgesetzt, denn dies würde direkt zu Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4 führen, demgemäß es unter diesen Umständen ein Recht zum Widerstand gibt, wie es von der Wissensmanufaktur schon lange beschrieben wird (Steuerboykott). Vielleicht wird Gysi ja bei seiner nächsten Rede an dieser Stelle fortsetzen…

Äußerst sehenswert ist es, wie klar und hart Gysi mit den potentiellen Verfassungsbrechern ins Gericht geht und wie diese auf seine fundierten und lebhaft vorgetragenen Vorwürfe reagieren. Als Lösungsvorschlag nennt er sogar eine neue Verfassung gemäß Grundgesetz Artikel 146 und eine öffentlich-rechtliche Bank, wie sie auch im Lösungskonzept der Wissensmanufaktur (Plan B) enthalten ist.

Wichtige oder unwichtige, angeblich gültige Rechtsnormen

Eine Liste der (angeblich gültigen) oder ungültigen, wichtigen oder unwichtigen Gesetze, gegen die die BRD-Willkür tagtäglich verstößt, oder die für uns wichtig sein könnten, um SIE mit ihren eigenen Waffen zu zurückzuschlagen. Ergänzungen sehr gerne in den Kommentar!

Beurkundungsgesetz
– BeurkG (Form der Ausfertigung)

Bundesbeamtengesetz
– BBG §63 (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit)

Bürgerliches Gesetzbuch
– BGB §125 (Nichtigkeit wegen Formmangels)
– BGB §126 (Schriftform)
– BGB §126a (Elektronische Form)

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht…
– BMJBBG II Art. 18 (Aufhebung…)
– BMJBBG II Art. 49 (Auflösung…)
– BMJBBG II Art. 57 (Aufhebung…)

Grundgesetz
– GG Art. 20 (Recht zum Widerstand)
– GG Art. 23 (kein Geltungsbereich mehr)
– GG Art. 23 (alter Artikel bis 29.09.1990)
– GG Art. 25 (Völkerrecht)
– GG Art. 101 (Gesetzlicher Richter)
– GG Art. 146 (GG keine Verfassung)

Gerichtsverfassungsgesetz
– GVG §16 (Ausnahmegerichte)

Ordnungswidrigkeitengesetz
– OWiG §5 (Räumliche Geltung)

Strafgesetzbuch
– StGB §201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)

Strafprozeßordnung
– STPO §275 (Urteil ist zu unterschreiben)

Verwaltungsverfahrensgesetz
– VVG $44 (Nichtigkeit des Verwaltungsaktes)

Verwaltungsgerichtsordnung
– VWGO §117 (Urteil schriftlich und unterzeichnet)

Urteile des BVerwGE
– BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 (Gebot der Rechtssicherheit)

Urteile des BVerfG
– 1 BvR 622/98

Was ist mit dem Grundgesetz?

GG-Änderungen

– Wer hat vor der Wende das Grundgesetz 169 mal geändert – ohne das Volk?
– Wer redet von Blockade-Politik und ändert das Grundgesetz heimlich?
– Wer hat die Macht über das Grundgesetz?

Präambel u. Art. 23

– Wer hat 1990 die Präambel u. Art. 23 gestrichen?
– Wer hat 2002 die Präambel u. Art. 23 neu geschrieben?
– Was war1990 mit dem Grundgesetz ohne Art. 23?
– Was war die BRD ohne Präambel u. Art. 23?
– Hat die BRD noch einen Geltungsbereich?
– … enthält die Präambel sieben Lügen?

Art. 25

– Die Menschenrechte gehen dem Grundgesetz vor; wer will das Grundgesetz – gegen die Menschenrechte – ändern?
– Wer will uns die Menschenrechte verwehren?

Art. 38

– Warum verstößt das Bundeswahlgesetz gegen den Art. 38 Grundgesetz?
– Haben die Parteien kein Interesse an demokratischen Wahlen?

Art. 79

– Wer hat den Art. 79 so geändert, dass er heute das Gegenteil besagt wie 1950?

Art. 97

– Wer will dem Volk immer wieder weiß machen, dass die Richter unabhängig sind?
– Die Richter sind dem Gesetz unterworfen, warum halten sie sich nicht an das Grundgesetz?

Art. 101

– Warum kann sich ein Richter in der BRD nicht als gesetzlicher Richter nach Grundgesetz Art.101 ausweisen?

Art. 103

– Warum verwehrt die BRD dem Volk vor Gericht das rechtliche Gehör nach Grundgesetz Art. 103?

Art. 116

– Warum hat die BRD kein Staatsangehörigheitsgesetz?

Art. 133

– Die BRD ist Rechtsnachfolger der Bizone?
– Kann ein Bizonen-Nachfolger Deutschland sein?
– Welche Rechtsform hat die BRD?
– An wen bezahlen wir unsere Steuern?

Art. 139

– Warum steht ein souveräner Staat weiterhin unter Alliierten-Vorbehalt?
– Warum hat man den Text im Art. 139 so unverständlich verkleistert?

Art. 146

– Warum widerspricht Art. 146 der Präambel?
– Warum sprechen Politiker vom Grundgesetz als Verfassung?
– Warum nennt man das Verfassungsgericht Verfassungsgericht, wenn wir keine Verfassung haben?

www.BRDGmbH.info, www.rnsv.info

Ein Bürger, der Fragen stellen darf und Antworten bekommt, ist frei! – Ein Bürger der belogen wird, ist ohne Rechte!

Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG)

Das OWiG wurde nicht rückwirkend aufgehoben, sondern es wurde aufgehoben, es gilt also noch; aber trotzdem hat das Grundgesetz keinen Gültigkeitsbereich. Komisch alles. Anmerkungen durch mich hinzugefügt.

Existiert das Ordnungswidrigkeitengesetz noch?

Im Internet kursiert seit einiger Zeit das Gerücht, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sei abgeschafft worden und dementsprechend gäbe es auch keine Bußgelder mehr. Teilweise lebt da auch implizit die schon etwas angestaubte Theorie auf, dass es die Bundesrepublik gar nicht gibt.

Anmerkung: Das eine hat wohl mit dem anderen nichts zu tun. Dies soll offenbar eine Diffamierung sein, denn jeder sieht täglich dass es die BRD-Mafia tatsächlich gibt. Wie könnte man so etwas bestreiten?

Google spuckt hierzu eine derart erhebliche Anzahl an Treffern aus, dass da doch etwas dran sein muss…

Dementsprechend haben wir auch schon einige Anfragen von Bürgern bekommen, die wir nun mit Unterstützung unserer Rechtsabteilung gerne beantworten:

Grundtheorie

Die Grundtheorie besagt, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst abgeschafft wurde. Dies sei am 23. November 2007 durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz passiert.

Richtig ist: Die erste Frage, die sich einem aufdrängt, ist: Warum sollte der Bundestag soetwas machen? Bußgelder sind eine derartig rentable Einnahmequelle für alle staatlichen Ebenen, dass man keinesfalls darauf verzichten will. Tatsächlich lautet Artikel 57 des Gesetzes (PDF-Ausgabe, Seite 9) folgendermaßen:

Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben. Anmerkung: Nichts mit „rückwirkend“.

Wohlgemerkt, das Einführungsgesetz dazu wird aufgehoben, nicht das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst. Wie ein Bußgeld erhoben wird, wie hoch es sein darf und welche Verfahrensvorschriften zu beachten sind (also alles, was wichtig ist), steht im Ordnungswidrigkeitengesetz selbst. In einem Einführungsgesetz werden dagegen verschiedene Übergangsvorschriften erlassen, um die Umstellung auf eine neue Rechtslage zu vereinfachen.

Als das OWiG 1968 eingeführt wurde, brachte dies eine erhebliche Änderung der Rechtslage mit sich. Das, was nun eine Ordnungswidrigkeit war, war – grob gesagt – früher eine „Übertretung“. Übertretungen waren Straftaten, die mit Geldstrafe oder Haft geahndet werden konnten. Für sie galten das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Ordnungswidrigkeiten sind dagegen keine Straftaten, sondern sog. „nicht-kriminelles Unrecht“. Sie ziehen keine Strafe nach sich, sondern nur eine Geldbuße. Die wird anderes berechnet als eine Geldbuße, die Zahlungsmodalitäten sind andere und das ganze Verfahren ist außerdem ein völlig anderes.

Das Einführungsgesetz zum OWiG (EGOWiG) musste also festlegen, was passiert, wenn jemand vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Übertretung begangen hatte, die zum Tatzeitpunkt noch eine Straftat war, nun aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend gab es einige Regelungen über die Zuständigkeit der Gerichte und über die anfallenden Kosten. Nachdem heute über höchstwahrscheinlich alle Strafzettel wegen Falschparkens aus dem Jahr 1967 rechtskräftig entschieden ist, braucht es das Einführungsgesetz nicht mehr. Das Ordnungswidrigkeitengesetz besteht aber weiterhin, da nirgends steht, dass es aufgehoben worden ist.

Erste Abwandlung: Kein Anwendungsbereich

Da es auch für den juristischen Laien relativ einfach ist, herauszufinden, dass das OWiG nicht aufgehoben wurde, gibt es eine Abwandlung der Grundtheorie: Danach ist das OWiG ungültig, weil es keinen räumlichen Geltungsbereich besitzt, da nirgends definiert ist, in welchen Ländern oder Gemeinden es angewendet werden soll.

Richtig ist: Kein Gesetz muss seinen Geltungsbereich angeben. Jedes bundesdeutsche Gesetz gilt im gesamten Bundesgebiet. Weder das Beherbergungsstatistikgesetz noch das Benzinbleigesetz noch das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz noch das Gesamthafenbetriebsgesetz und auch sonst kaum ein anderes Gesetz nennt seinen Geltungsbereich. Dort, wo ein Geltungsbereich ausdrücklich definiert ist, geht es in aller Regel darum, die Geltung für deutsche Schiffe und Flugzeuge (§ 4 StGB) oder für Handlungen im Ausland (§ 5 StGB) festzulegen.

Anmerkung: Aber alle diese „Gesetze“ basieren auf dem Grundgesetz. Und DAS HAT keinen Geltungsbereich mehr.

Teilweise wird noch auf Art. 58 NGefAG verwiesen, wonach der räumliche Geltungsbereich einer Vorschrift angegeben muss. Übersehen wird dabei, dass es sich um das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz handelt. Das gilt selbstverständlich nur in Niedersachsen und außerdem nur für Verordnungen, die zur Gefahrenabwehr erlassen werden. Für allgemeine Gesetze des Bundes gilt es natürlich nicht. Und lustigerweise nennt das NGefAG seinen eigenen räumlichen Geltungsbereich ebenfalls nicht, verstößt also (wenn man die Theorie ernstnimmt) gegen sich selbst.

Wenn wir mal spaßeshalber annähmen, dass das Gesetz tatsächlich bundesweit gelten würde, würde das auch nichts ändern. Denn kein Gesetz steht über dem anderen. Ein neu erlassenes oder geändertes Gesetz, das gegen ein bestehendes Gesetz verstößt, ist nicht ungültig. Im Gegenteil: Widersprechen sich zwei Gesetze, so hebt das neuere das ältere auf. Weil’s auf Latein schöner ist: Lex posterior derogat legi priori. Wird also ein Gesetz erlassen, das gegen das bestehende NGefAG verstößt, so wird dieses insoweit aufgehoben und das neue Gesetz gilt. Auch, wenn es keinen Geltungsbereich angibt. Nur, wenn eine unterhalb des Gesetzes stehende Verordnung (der niedersächsischen Landesregierung im Bereich der Gefahrenabwehr) nicht sagt, wo sie gilt, ist sie ungültig. Dem Ordnungswidrigkeitengesetz des Bundes ist das aber völlig egal.

Zweite Abwandlung: Kein Einführungsgesetz

Eine weitere Variante behauptet, dass es kein Gesetz ohne Einführungsgesetz geben darf. Mit Aufhebung des EGOWiG erlischt automatisch auch das OWiG.

Richtig ist: Ganz wenige Gesetze bekommen überhaupt ein eigenes Einführungsgesetz; normalerweise ist das nur für große und grundlegende Gesetzbücher so, wie z. B. das BGB, das StGB und diverse Prozessordnungen. Ein Gesetz wird durch Beschluss des Bundestags und ggf. des Bundesrats zum Gesetz; ein Einführungsgesetz ist da nicht notwendig.

Einstellung eines Bußgeldverfahrens

Als Beleg wird außerdem der Schriftwechsel eines Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angegeben. Dort hat der Beschuldigte die ganzen Theorien über das OWiG ausgewalzt. Das zuständige Gericht hat schließlich das Verfahren eingestellt. Daraus ergibt sich für die Verfechter der Theorie, dass sie recht haben.

Richtig ist: Das ist schon einmal deswegen ein Schmarrn, weil das Gericht das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt hat. Wäre es davon ausgegangen, dass das OWiG gar nicht existiert, dann hätte es folglich das Verfahren auch nicht aufgrund einer Vorschrift dieses Gesetzes einstellen können.

Anmerkung: Das ist natürlich widerum auch ein Schmarrn, denn Kriminelle werden sich wohl nicht selbst verhaften. Deshalb hat das Gericht irgendeinen Weg finden müssen, das Zeug einzustellen bzw. ruhen zu lassen.

Dass ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, ist übrigens gängige Praxis. Im OWiG-Verfahren gilt das sog. „Opportunitätsprinzip“: Eine Ordnungswidrigkeit wird nur geahndet, wenn das opportun ist, also die Kosten dem zu erreichenden Zweck angemessen sind. Das Gericht kann das Verfahren einfach beenden, wenn es „eine Ahndung nicht für geboten“ hält.

Anmerkung: Und deshalb hat das Gericht den o. g. Fall auch auf diesem Weg eingestellt.

Darum gibt es z.B. zahlreiche Amtsrichter, die Verkehrsdelikte gegen Ersttäter grundsätzlich einstellen. Außerhalb des Verkehrsrechts sind Einstellungen noch viel häufiger. Wer das nicht glaubt, soll einfach mal seinen Nachbarn wegen Ruhestörung oder irgendeinen privaten Homepagebesitzer wegen eines fehlerhaften Impressums anzeigen – in 99 % der Fälle stellt schon die Bußgeldbehörde selbst das Verfahren ein.

Und bei einem Beschuldigten, der seitenlang ermüdende und abstruse rechtliche Erwägungen ohne jeden Hauch von Ahnung abgibt, hat kein Richter besondere Lust, eine Verhandlung durchzuziehen. Insofern ist es gar keine schlechte Idee, im Anhörungsbogen möglichst wortreich und ausschweifend darauf zu bestehen, dass es ein Gesetz gar nicht gibt – sofern man keinen Ruf zu verlieren hat und es einem wurscht ist, wenn man für leicht beschränkt gehalten wird. Alternativ kann man auch 15 Seiten Kochrezepte mitschicken.

Anmerkung: Alternativ hätte der Richter auch einfach ein vernünftiges Schreiben mitschicken können, das die ganze Sache aufklärt. Das tut er aber nicht, weil er offenbar keine Argumente hat, die er den angeblich Ahnungslosen entgegenhalten kann.

Wäre das Gericht übrigens der Meinung gewesen, dass der Beschuldigte tatsächlich recht hat, dann hätte es ihm nicht die Tragung seiner eigenen Auslagen auferlegt. Die Kostenentscheidung ist ein klares Indiz dafür, dass er das Verfahren sonst verloren hätte. So ist das „Urteil“ ganz einfach eine Verfahrenseinstellung trotz wahrscheinlicher Schuld, wie sie täglich tausendfach vorkommt.

Anmerkung: Die Kosten sind ein klares Indiz dafür, dass das Gericht es nötig hat. Daher hat man ja auch nie mit dem Gericht, sondern mit der Geschäftsstelle des Gerichts zu tun… eben weil alles nur Geschäftemacherei ist, und es sich um eine Firma handelt. Eine Geschäftsstelle ist eine Firma. Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung eines völkerrechtlich legitimierten Staates.

Fazit

Die Theorie besitzt absolut keine Substanz. Wer gegenwärtig noch wegen eines Strafzettels aus den 60er-Jahren vor Gericht steht, könnte mit der neuen Rechtslage evtl. Glück haben – aber auch das ist eher unwahrscheinlich. Wer aktuell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone fährt, in einer Wirtschaft raucht oder seiner von den Gemeinden abgewälzten Schneeräumpflicht nicht nachkommt, sollte sich jedenfalls eine andere Verteidigungsstrategie zurechtlegen.

Anmerkung: Wer lesen kann ist klar im Vorteil: „Geschäftsstelle des Amtsgerichts“, „Personalausweis“, „Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, kein Geltungsbereich in Art. 23 GG mehr, usw. usw.

Quelle:
http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

Schriftverkehr mit sogenannten Behörden der BRD

In Ergänzung an meine bisherigen Artikel über die illegale Justiz kann ab heute jeder Interessent von mir den Schriftverkehr mit den sogenannten Städten, Behörden, Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften erhalten. Im Detail umfasst dies:

– „Stadt Esslingen am Neckar“
– „Geschäftsstelle des Amtsgerichts Esslingen am Neckar“
– „Stadt Ludwigsburg“
– „Stadt Nürtingen“
– „Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürtingen“
– „Landeshauptstadt Stuttgart“
– „Staatsanwaltschaft Stuttgart“

Für jedes Aktenzeichen gibt es eine separate PDF-Datei. Außerdem gibt es eine Übersicht, die tabellarisch das Aktenzeichen, eine Kurzbeschreibung des Vorgangs und das Datum des letzten Schriftverkehrs enthält.

Ich betrachte die Arbeit als Forschungsarbeit. Denn:

  1. Man hat in der BRD offenbar keine Rechtssicherheit. Das BVerG urteilte aber, jedermann müsse in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen ließe, sei unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Trotzdem wird man in der BRD mit Tausenden Gesetzen konfrontiert, die man gar nicht alle kennen kann.
  2. Dem Grundgesetz fehlt der Geltungsbereich, der bis zum 29. September 1990 in Art. 23 GG (alte Fassung) noch vorhanden war.
  3. Man bekommt im Widerspruch zu §101 GG keinen gesetzlichen Richter, und wenn man danach fragt, wird man seitens einer angeblichen Richterin, die ihren Status als gesetzliche Richerin nicht belegt, Repressalien ausgesetzt.
  4. Als wäre das noch nicht genug, versuchen die angeblichen Behörden am Laufenden Band Trickbetrug: Sie unterschreiben ihre Briefe so gut wie nie, verwenden auch keine Signatur nach dem Signaturgesetz. Selbst wenn man dazu auffordert tun sie es in der Regel nicht. Dennoch verwenden sie offizielle Logos und Embleme.
  5. Die angeblichen Behörden treiben weiter ihr illegales Spiel, zocken Dich und mich unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit ab und begünstigen damit die Verschleppung der Staatsinsolvenz. Angela Merkel ist eine Kriegstreiberin, die Waffenexporte unterstützt

Warum zahlst Du eigentlich noch Steuern?!

Wer Interesse an dem Schriftverkehr hat, melde sich am besten per E-Mail mit einer kleinen Begründung, warum die Unterlagen interessant sind. Ich habe beschlossen, diese nicht öffentlich zu verbreiten, da dies zur Folge hätte, dass ich sämtliche Namen und Telefonnummern schwärzen müsste. Dies würde aber den Sinn der Veröffentlichung teilweise entstellen. Die Weitergabe erfolgt also nur privat.

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