+++ Bitte weiterverbreiten +++
Dies war angeblich eine Handreichung auf einer Demonstration. Da diese Anordnungen wohl von Steuergeldern finanziert wurden und die Gewalttäter des 30.09.2010 immer noch nicht festgesetzt, vermutlich weiterhin bewaffnet (Gefahr im Verzug) und unter dem Deckmantel des Freund und Helfers (arglistige Täuschung) auf freiem Fuß sind und ein Oberstaatsanwalt vermutlich wissentlich vermutlich Strafvereitelung im Amt begeht, ist anzunehmen, dass ein besonders hohes öffentliches Interesse an diesem Text besteht. – Bei Antwort an das Innenministerium bitte das Aktenzeichen 3-1134.9/1113-VS-NfD angeben. Parkschützer, Aktionsbündnis, BUND, und alle anderen waren offenbar zu feige zur Veröffentlichung und sind wie immer auch sonst zu nichts Effektivem zu gebrauchen. (Gesteuerte Opposition?) Der Text als Backup bei nopaste.me. Der Text als PDF-Datei.
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INNENMINlSTERIUM
BADEN-WÜRTTEMBERG
– Landespolizeipräsidium –
Postfach 10 24 43 * 70020 Stuttgart
E-Mail: poststelle@im.bwl.de
FAX: 0711/231-5000
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Datum: 20.12.2011
Name: Höppner/ Gasser
Durchwahl: 0711 231-3927 / -3392
Aktenzeichen: 3-1134.9/1113-VS-NfD
(Bitte bei Antwort angeben)
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An Verteiler
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VS-NfD
Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Stuttgart 21“;
Rahmenbefehl Nr. 2 des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium –
Rahmenbefehl Nr. 1 von 19.07.2010
Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten (LT-Drs. 15/185 vom 15.07.2011)
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1. Lage
1.1 Allgemeine Lage
Die intensive Auseinandersetzung mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten rückte das Bauprojekt S21 und damit die polizeilichen Einsatzmaßnahmen in den Fokus der bundesweiten Öffentlichkeit. Folge war neben einer Vielzahl von Strafverfahren und Klagen gegen den Polizeieinsatz auch die Einberufung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Außerdem erfolgte von Mitte Oktober bis Ende November 2010 ein Schlichtungsverfahren mit Projektkritikern und -befürwortern. Im Ergebnis sollte das Bauprojekt S21 unter Auflagen, insbesondere nach Durchführung eines „Stresstestes“, fortgeführt werden. Das Stresstestergebnis wurde am 29.07.2011 vorgestellt, hierbei wurde die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs bestätigt.
Die am 27.11.2011 durchgeführte Volksabstimmung zum S21-Kündigungsgesetz ergab für das Bauprojekt S21 eine deutliche Mehrheit (52,9 % in Stuttgart, 58,8 % in Baden-Württemberg).
1.2 Besondere Lage
Nach dem Ergebnis der Volksabstimmung ist die weitere Entwicklung des Protestpotentials derzeit nur bedingt abschätzbar. Kernaktivitäten der Projektkritiker waren die seit Oktober 2009 im Bereich des Hauptbahnhofes regelmäßig montagabends durchgeführten Versammlungen mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern. Der Protest zeichnete sich durch ein hohes Maß an Kreativität sowie einem hohen Emotionalisierungsgrad und eine ausgeprägte Professionalität aus. Die weitere Mobilisierung sowie die weitere Ausgestaltung des Protests sind derzeit offen. Voraussichtlich sollen weitere Demonstrationen im Bereich des Südflügels erfolgen.
Unabhängig von der Akzeptanz des Ergebnisses der Volksabstimmung durch S21-Gegner kündigte der Sprecher der „Parkschützer“ die Fortsetzung der Proteste an, gerade auch durch besondere Aktions- und Widerstandsformen bis hin zu Baumbesetzungen und Ankettungsaktionen. Trotz der diesbezüglich regelmäßig durchgeführten Aktionstrainings ist eine Verringerung des Mobilisierungspotentials aufgrund der Enttäuschung über den Ausgang der Volksabstimmung auch in diesem Kreis wahrscheinlich.
1.3 Lagebewertung
Nach aktueller Einschätzung des LKA BW unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des LfV BW könnte der Ausgang des Volksentscheids über das SZl-Kündigungsgesetz dem Protest sowohl landesweit als auch in der Stadt Stuttgart nach und nach den bürgerlichen Rückhalt entziehen. Der verbleibende Teil der sich an Aktionen beteiligenden Personen, könnte insofern in den Protestformen zunehmend radikaler werden. Wie groß dieses Potential ist, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen abzeichnen. Auf längere Sicht erscheint es wahrscheinlich, dass sich
der Protest im Wesentlichen auf die Umweltaktivisten, insbesondere die Parkschützer, konzentriert. ln diesem Zusammenhang kann eine Zunahme extremistischer Einflüsse nicht ausgeschlossen werden.
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2. Leitlinien des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium
[2.1] Eine offensive und breit angelegte Erkenntnisgewinnung sowie rasche und fokussierte lnformationsverarbeitung sind bestimmend für die zielorientierte und lageangepasste Entscheidungsfindung auf allen Hierarchieebenen.
[2.2] Dem Kooperations-, Differenzierungs- und Neutralitätsgebot sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in allen Einsatzphasen Rechnung zu tragen, d. h. zwischen friedlichem Protest und gewalttätigen Aktionsformen ist durch lageangepasste Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen zu differenzieren. Es ist eine situationsgerechte Balance zwischen offensivem Handeln und betonter Zurückhaltung zu finden.
[2.3] Einsatzkonzepte sollen als wesentliche Elemente definierte Einsatzschwellen für Zwangsmaßnahmen sowie insbesondere folgende Grundsätze der Deeskalation berücksichtigen:
[2.3.1] eine mit dem taktischen Konzept korrelierende offensive Öffentlichkeitsarbeit sowohl im Vorfeld sowie einsatzbegleitend,
[2.3.2] den personell angemessenen Einsatz Taktischer Kommunikationskräfte,
[2.3.3] eine systematische Medienauswertung als adäquate Reaktionsoption bezüglich entsprechender Veröffentlichungen in den Medien.
[2.4] Die Auflösung von Blockaden sollte – sofern einsatztaktisch möglich – vorrangig mit einem adäquaten Personalansatz durch Wegtragen und anschließendem Platzverweis erfolgen. Mehrfachblockierer sollen zur Durchsetzung der Platzverweise ggf. in Gewahrsam genommen werden.
[2.5] Rechtliche Handiungssicherheit der einschreitenden Polizeikräfte und größtmögllche Transparenz der Eingriffsmaßnahmen sind im_ Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Bauprojekts unabdingbar. Die Geheimhaltungsnotwendigkeit ist auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken.
[2.6] Eine sorgfältige Planung aller denkbaren Einsatzszenarien unter Einbeziehung aller wahrscheinlichen Lageentwicklungen – durch Analyse potentieller Problemfelder – ist Basis für einen optimalen Einsatzverlauf sowie eine professionelle Reaktion auch auf abweichende Einsatzverläufe. Kräfte, Technik und Taktik müssen dabei Hand in Hand gehen.
[2.7] Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Bauprojekte sowie die bürgerliche bzw. politische Protestbewegung sollen durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit die Bolle, Ziele und Maßnahmen der Polizei aktiv und klar umrissen werden.
Durch ein Höchstmaß an Sensibilität sollen weitere Emotionalisierungen so gering wie möglich gehalten werden.
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3. Auftrag
3.1 Polizeipräsidium Stuttgart
[3.1.1] Das Polizeipräsidium Stuttgart veranlasst sämtliche im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Stuttgart 21“ erforderlichen polizeilichen Maßnahmen. Die Besondere Aufbauorganisation (BAO S21) mit der integrierten Informationssammelstelle (ISa) wird lagebezogen angepasst und entsprechend personell ausgestaltet, vor allem durch die Unterstützung von Experten für die Einsatzplanung sowie -durchführung.
Darüber hinaus sind insbesondere folgende erfolgskritische Faktoren bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes zu berücksichtigen:
o Eindeutige Führungsstruktur in der BAO.
o Neben der Planung des polizeilich beabsichtigten Einsatzverlaufes sind auch alternative Einsatzszenarien / Handlungsoptionen zu berücksichtigen.
o Kräfteplanung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzausrüstung, insbesondere der Körperschutzausstattung der Einheiten.
o Taktische Kommunikationskräfte sind in ausreichender Zahl vorzusehen.
o Einrichtung einer zentralen Koordination für eingesetzte Zivilkräfte.
o Frühzeitige und umfassende Einweisung der Kräfte in Raum und Lage einschließlich konzeptionelle Vorbereitung der Kräfteanfahrt.
o Intensiver Kontakt mit anderen Behörden und Institutionen.
o Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit mit der Bundespolizei.
[3.1.2] Festgestellte Straftaten in Baden-Württemberg mit Bezug zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere Sachverhalte mit bedrohendem oder beleidigendem Hintergrund, werden – nach entsprechender Prüfung – zentral im Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 des Polizeipräsidiums Stuttgarts bearbeitet. Das Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine enge Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg hinsichtlich erforderlicher Aufklärungsmaßnahmen und der Erstellung eines Gefährdungslagebildes.
[3.1.3] Das Polizeipräsidium Stuttgart berücksichtigt bei der Kräfteplanung die primäre Zuständigkeit der DBProjektBau, insbesondere hinsichtlich der Bewachung der Bauareale, und wirkt auf ein entsprechend ausreichend dimensioniertes Sicherheitskonzept mit geeignetem Personal hin.
[3.1.4] Das Polizeipräsidium Stuttgart stellt eine adäquate und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit Blick auf die politische und gesellschaftliche Bedeutung des Projekts, zu jeder Zeit sicher.
[3.1.5] Das Polizeipräsidium Stuttgart informiert das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – regelmäßig und umfassend über den Stand der konzeptionellen Vorbereitungen und legt relevante Einsatzkonzepte frühzeitig vor.
3.2 Landespolizeidirektionen
[3.2.1] Die Landespolizeidirektionen betreiben offene sowie verdeckte Aufklärung und übermitteln relevante Informationen an die ISa beim Polizeipräsidium Stuttgart unter nachrichtlicher Beteiligung des Landeskriminalamtes.
[3.2.2] Ermittlungsverfahren mit Sachbezug zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere Beleidigungs- und Bedrohungssachverhalte, sind mit dem Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen und zur weiteren Bearbeitung gegebenenfalls per E-Mail an stuttgart.pp.fest.s21@polizei.bwl.de zu übermitteln.
[3.2.3] Eine ggf. notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Sachzusammenhang mit dem Bauprojekt „Stuttgart 21“ ist eng mit dem Einsatzabschnitt Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen.
[3.2.4] Die Landespolizeidirektionen gewährleisten, insbesondere für die zweite bis siebte Kalenderwoche des Jahres 2012, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen eine höchstmögliche Kräfteverfügbarkeit, so dass sämtliche Alarmhundertschaften sowie benötigte Spezialkräfte und Einsatzmittel (z.B. Polizeihubschrauber für Bildübertragung) eingesetzt werden können.
3.3 Landeskriminalamt Baden-Württemberg
[3.3.1] Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.
[3.3.2] Das Gefährdungslagebild soll – wie bisher – im dreiwöchigen Rhythmus weitergeführt werden und ist dem Innenministerium – Landespolizeipräsidium – sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart, unter nachrichtlicher Beteiligung der Landespolizeidirektionen sowie des Bereitschaftspolizelpräsidiums, zu übermitteln.
[3.3.3] Um die spezifische Auswertbarkeit von Straftaten bzw. Ereignissen mit Resonanzwirkung in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Stuttgart 21“ zu ermöglichen, ist weiterhin der vom Landeskriminalamt erstellte Com-Vor-Kenner „Stuttgart 21“ zu verwenden.
3.4 Akademie der Polizei Baden-Württemberg
Die Akademie der Polizei unterstützt das Polizeipräsidium Stuttgart bei der Medienauswertung in Abstimmung mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium -.
3.5 Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg
[3.5.1] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistetdurch organisatorische Maßnahmen eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Einsatzeinheiten und aktualisiert regelmäßig das Einsatzvorplanungsprogramm (EVP).
[3.5.2] Das bisherige Verfahren der Kräfteanforderung bzw. die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Kräfteverteilung werden beibehalten; das lnnenministerium Landespolizelpräsidium – behält sich entsprechende Kräftepriorisierungen vor.
[3.5.2] Das Bereitschaftspolizeipräsidium wird ferner gebeten, in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart konzeptionelle Vorbereitungen auf zu erwartende Szenarien der Protestgegner, insbesondere für mögliche Formen der Blockadenbeseitigung und Bewältigung größerer Gewahrsamnahmen, zu treffen.
[3.5.3] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistet eine entsprechende Beratung des Polizeipräsidiums Stuttgart hinsichtlich technischer Unterstützungsmögliohkeiten und stellt ggf. einen technischen Berater für die Einsatzplanung und -durchführung zur Verfügung.
[3.5.4] Das Spezialeinsatzkommando Baden-Wüittemberg erstellt in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart entsprechende Elnsatz- und Trainingskonzepte im Hinblick auf besondere Protestformen der Projektgegner. Ein möglicher Schwerpunkt stellt dabei die Höhenlntervention bei angeketteten „Baumschützern“ im Zusammenhang mit anstehenden Baumverpflanzungs- bzw. Baumfällaktionen im Stadtgebiet Stuttgart dar.
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4. Sonstiges
4.1 lnformation der Dienststellen
Zur Gewährleistung einer umfassenden Information über den Einsatzverlauf werden entsprechende Dokumente im Einsatzportal von Polizei-Online im Bereich „Aktuelle Einsatzlagen“ unter folgendem Link durch das Polizeipräsidium Stuttgart eingestellt:
http://moss.polizei-onIine.bwl.de/Einsatz/Seiten/default.aspx
4.2 Klassifizierung und Auswertbarkeit von Straftaten
Alle im engeren Sachzusammenhang mit „Stuttgart 21“ stehenden Ermittlungsverfahren sind in der ComVor-Bearbeitung durch die Nutzung des ComVor-Merkers „Stuttgart 21“ entsprechend zu klassifizieren.
4.3 Kräftemanagement
Vor dem Hintergrund der anstehenden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Stuttgart 21“ im Januar und Februar 2012 ist mit einer Belastungsspitze für die geschlossenen Einsatzeinheiten der Landes- und Bereitschaftspollzei zu rechnen. Zur Planbarkeit eines entsprechenden Kräfteeinsatzes werden die Dienststellen angehalten, ihre Einsatzlagen (mindestens ab Zugstärke) unverzüglich im Einsatzvorplanungstool abzubilden und dieses kontinuierlich zu aktualisieren.
Kräftekonzeptionen für besonders herausragende Einsatzlagen sowie auf Dauer angelegte personelle Unterstützungsleistungen insbesondere durch Experten, sind mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.
4.4 Hinweise zur Arbeitszeit / Ruhezeit / Vergütung
Die Einsatzplanung hat die Einhaltung der Ruhezeiten grundsätzlich zu gewährleisten. Das lnnenministerium – Landespollzeipräsidium – genehmigt die Unterschreitung der Ruhezeiten gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 AzUVO, wenn ohne eine kurzfristige Änderung der Einsatzzeiten aufgrund von unvorhergesehenen Lageentwicklungen und damit einer anderen Frequenz für Einsatz-, Bereitschafts- oder Ruhephasen die Erfüllung des polizeilichen Auftrages gefährdet wäre. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung von Bereitschaftszeiten. ln diesen Ausnahmefällen ist gleichwohl dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beamtinnen und Beamten – insbesondere durch die unverzügliche Gewährung gleichwertiger Ausgleichsruhezelten – so weit als möglich gewährleistet sind. Ein Abweichen von der Gewährung einer gleichwertigen Ausgleichsruhezelt ist nur möglich, wenn durch wirksame Erholungszeiten während der Bereitschaftszeit ein angemessener Schutz gewährleistet wird.
Bereitschaftsdienste von geschlossenen Einheiten werden im Grundsatz zu einem Drittel vergütet. Ggf. wird nach dem Abschluss des Einsatzes durch das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – geprüft, ob abweichend eine höhere Vergütung in Betracht kommen kann.
4.5 Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln
Der Einsatz von besonderen technischen Einsatzmitteln, insbesondere ein Einsatz von Wasserwe-ifern, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium- frühzeitig im Vorfeld abzustimmen. Darüber hinaus kann ein Einsatz von Wasserwerfern nur bei Vorliegen eines entsprechenden Sanitätskonzeptes erfolgen.
Die Verwendung oder Beschaffung neuer Technik und Technologien bzw. der Kauf von einsatzrelevanter Sachausstattung, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.
4.6 Logistik
Eine den jeweiligen Einsatzbelastungen angemessene Versorgung der Einsatzkräfte sowie eine ausreichende und den hygienischen Standards entsprechende Entsorgung sind vorzusehen.
4.7 Bericht zum Einsatz 30.09.2010
Auf die Berücksichtigung der im Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010 festgestellten erfolgskritischen Faktoren bei der Planung und Durchführung dies Polizeieinsatzes sowie der ergänzenden Hinweise wird explizit hingewiesen.
4.8 Information des lnnenministeriums -. Landespolizeipräsidium
Die Dienststellen werden gebeten, das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – über besonders herausragende bzw. politisch relevante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Stuttgart 21“, unter telefonischer Vorausmeldung an das Lagezentrum (0711/231-3333), unverzüglich zu informieren.
gez. Gerhard Klotter
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Verteiler:
Polizeipräsidium Stuttgart
Landespolizeidirektionen in den Regierungspräsidlen
Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Bereitschaftspolizeipräsidlum Baden-Württemberg
Akademie der Polizei Freiburg
nachrichtlich:
Hauptpersonalrat der Polizei Baden-Württemberg
Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Staatsministerium
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: franz-semling@stm.bwl.de)
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mvi.bwl.de)
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mfw.bwl.de)