Pakistan: Demonstrationen gegen Drohnen

Abertausende Pakistanis gingen in den letzten Wochen auf die Strassen, um gegen die Drohneneinsätze der USA zu protestieren. Seit neun Jahren terrorisieren US-Drohnen die pakistanische Bevölkerung. Rund 3’000 Zivilisten – darunter Frauen und Kinder – sind bei den Einsätzen ums leben gekommen. Jetzt ist Schluss, fordern die erbosten Pakistani – auch die Regierung.

Es ist eine Schande, wie die USA in einem Land, das Amerika weder angegriffen noch bedroht hat, Zivilisten durch Drohnen töten lässt; und alle finden das okay. Ausser die rund 5000 Demonstranten, die vergangene Woche in der pakistanischen Metropole Lahore gegen die Angriffe der US-Drohnen protestierten. Schon eine Woche zuvor gingen 10’000 Demonstranten in der Provinz Peschawar auf die Strasse und forderten ein sofortiges Ende der feigen Tötungsmaschinen, die bis jetzt rund 3000 zivile Opfer forderten. Die Todesliste wird von Barack Obama höchstpersönlich abgesegnet.

Auch die pakistanische Regierung kritisiert die Drohnenangriffe öffentlich und bezeichnet diese als Verletzung der Souveränität des Landes. Die USA ignorieren das gekonnt, auch die Weltgemeinschaft schaut weg, weil die USA ihre geheimen Operationen unter dem „Krieg gegen den Terror“ führen und dabei ja alles erlaubt ist. Sogar das straffreie Töten von Frauen und Kindern.

Baracke Obama: „Wir nutzen Deutschland nicht als Ausgangspunkt für unbemannte Drohnen in unseren Abwehrbemühungen gegen Terroristen.“ — Recht hat er, denn er nutzt Deutschland als Ausgangs- und Mitwirkungspunkt in Angriffsbemühungen gegen Zivilisten und friedliche Familien bzw. in seinen Bemühungen, Rüstungskonzernen wie EADS Aufträge zu beschaffen und Völkerrecht zu brechen. Denn hinterher sind die Menschen sowieso in 100 Teile zerfetzt, und irgendwelche Ermittlungen beginnen frühestens ein Jahr später.

Bundestagsterrorist Nummer Eins, Thomas de Maizière, hält den Einsatz von Kampfdrohnen, also das gezielte Töten und die Zerstörung unschuldiger Familien ohne jede Anklage, ohne jede Gerichtsverhandlung, für ethisch korrekt und unter den bestehenden Rechten für praktizierbar. Dass jeder Krieg schmutzig ist, weiß er. Statt Kriegsspiele aber ganz zu lassen, rechtfertigt er damit auch den Drohnenkrieg.

Innenminister Friedrich: Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung

Deutschland flirtet mit der Diktatur: Polizei-Staat soll Gesinnung überwachen

Deutsche Wirtschafts Nachrichten  |  Veröffentlicht: 11.11.13, 14:22  |  250 Kommentare

Ein neuer Entwurf der CDU-CSU zeigt: Die Bundesregierung will die Umwandlung des Rechts-Systems vorantreiben. Als Grundlage einer umfassenden Überwachung der Bürger soll eine Verdachts-Gesellschaft stehen. Die Türen werden geöffnet für eine Gesinnungs-Justiz, in der das Recht auf freie Rede begraben wird. Deutschland flirtet mit der Diktatur.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat zu den Koalitionsverhandlungen ein Papier vorgelegt, in dem weitreichende Beschneidungen der Bürgerrechte vorgesehen sind. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung kann davon ausgegangen werden, dass Friedrich dieses Papier nicht im stillen Kämmerlein verfasst hat, sondern dass wesentliche Grundzüge mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abgestimmt wurden (das Papier hier im Wortlaut).

Denn dieses Papier stellt eine ganz deutliche Verschiebung des deutschen Rechts-Systems von einem Tatbestands-bezogenen Strafrecht zu einem auf Prävention abstellenden Gesinnungs-Strafrecht dar.

Bisher galt in Deutschland wie in allen anderen rechtsstaatlichen Demokratien der Grundsatz: Ein Täter wird für eine Tat bestraft, die er begangen hat.

Das neue, vom Anti-Terror-Kampf getriebene Rechts-System will etwas anderes: Die Gesellschaft bestraft nicht den Täter, sondern denjenigen, von dem sie befürchtet, dass er eine Tat verüben könnte.

In der Schweiz hat neulich ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Jugendlicher drei Wochen lang im Gefängnis sass, weil er auf Facebook eine Frust-Ankündigung losgelassen hatte, die sein Lehrer als mögliche Ankündigung eines Amok-Laufs interpretiert hatte. Der Jugendliche wurde verurteilt, weil der der Gesellschaft einen Schrecken eingejagt hatte. Schweizer Juristen halten diese Entwicklung für sehr problematisch.

Die Autorin dieser sehr lesenswerten Geschichte im Magazin des Tagesanzeigers fasst das Kernproblem zusammen:

„Ich bin mit dem Strafrechtsprofessor, den ich in meinem Text zitiere, einig: Wir leben in einem Zeitalter des Präventionismus. Wir versuchen sämtliche Gefahren auszuschalten, bevor etwas passiert. Egal, ob dies die Freiheitsrechte des Einzelnen einschränkt. Das ist auch darum gefährlich, weil uns dadurch eine Sicherheit suggeriert wird, die es in Wahrheit schlicht nicht gibt. Klar, dass dadurch auch die betroffenen Beamten unter immer grösseren Druck geraten: Niemand will für etwas verantwortlich sein, das man vielleicht hätte verhindern können. In diesem Sinne neigt man vielleicht schon zur Hysterie.“

Das neue Überwachungs-Papier der Union sieht zunächst eine umfassende Überwachung aller Bürger im Internet vor. Die meisten Eingriffe in die Privatsphäre entsprechen jenen, wie sie die US-Geheimdienste seit Jahren praktizieren. In einigen Punkten – etwa der Überwachung der Internet-Knotenpunkte – sind die deutschen Vorschläge sogar noch weiter reichend als die Praxis der Amerikaner.

Viel wichtiger als die Überwachung ist jedoch die Neu-Ordnung rechtsstaatlicher Grundsätze. Und hier bietet das Papier Anhaltspunkte für genau jene tektonischen Verschiebungen, wie wir sie bei der Verdachts- und Polizei-Gesetzgebung in den USA und in Großbritannien beobachtet haben. So wird es bei den Briten ab 2014 eine neue Art der Internet-Filter geben, bei denen sich die Bürger quasi outen müssen, ob sie pornografische oder esoterische Websites freigeschaltet haben möchten: Dieser Ansatz ist in der Regel die Geburtsstunde einer vollumfänglichen, staatlichen Zensur (mehr zu dieser Geisterhand hier).

Diese Tendenz ist der Geist, den Merkels Überwachung-Papier atmet. Es macht schwammige Begriffe zu Normen, innerhalb derer dann der Willkür keine Grenzen mehr gesetzt sind.

So soll die Überwachung gegen Terroristen, Rechtsextremisten und Antisemiten verstärkt werden:

„Extremismusprävention und die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden als dauerhafte innenpolitische Kernaufgabe definiert und umgesetzt.“

Alle drei Begriffe sind nicht rechtsfest, sondern unterliegen letzten Endes politischen Wertungen.

Fremdenfeindlichkeit ist eine böse Sache, gegen die die Zivilgesellschaft mit Null Toleranz vorgehen muss. Doch das Strafrecht kann erst greifen, wenn es zu Straftaten kommt, die fremdenfeindlich motiviert sind.

Alles andere ist nicht messbar: Sonst könnte der Fall eintreten, dass Ostfriesen-Witze und Spott über österreichische Fußballer als Straftaten der Fremdenfeindlichkeit eine massive Welle der Überwachung rechtfertigen – und die Täter am Ende hinter Schloss und Riegel bringen.

Das Papier beschäftigt sich des weiteren mit der Frage, wie man gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen könne.

Auch der Begriff des Gewaltbereitschaft ist juristisch äußerst problematisch. Denn er stellt nicht auf eine begangene Straftat ab, sondern auf ein mögliches zukünftiges Verhalten. Wo beginnt die Bereitschaft zur Gewalt, wo endet sie? Ist Gewalt-Bereitschaft schon identisch mit Gewalt? Ist Gewalttäter jemand, der auf einem Blog zornig schreibt: „Die ganze Berliner Politik ist zum Aus-der-Haut-Fahren?“

Wie in den USA wollen Merkel und Friedrich damit das Rechts-System von einem Straf-System zu einem Präventiv-System verändern. Dies bedeutet auch, dass die Rede- und Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt würde.

Der Friedrich-Entwurf möchte auch die Kompetenzen der Polizei erweitern: In dem Papier wird bedauert, dass Verdächtige heute nur der Ladung von Gerichten und Staatsanwälten Folge leisten müssen. Die CDU/CSU-Regierung will, dass künftig auch das Erscheinen vor polizeilichen Ermittlungsbehörden verpflichtend wird und daher auch erzwungen werden kann.

Das Papier:

Mit einer Erscheinenspflicht bei der Polizei könnten Ermittlungsverfahren effizienter geführt und die Aussagebereitschaft gefördert werden. Eine frühzeitige Vernehmung von wichtigen Zeugen kann für den Ermittlungserfolg entscheidend sein.

Auch die Definition einer kriminellen Gruppe soll erweitert werden. Das Papier dazu:

Art. 1 des Rahmenbeschlusses definiert die Begriffe der „kriminellen Vereinigung“ sowie des „organisierten Zusammenschlusses“. Danach ist die Unterordnung der einzelnen Mitglieder unter einen gemeinsamen Gruppenwillen für das Vorliegen einer „kriminellen Vereinigung“ nicht erforderlich.

Auch der Rahmenbeschluss der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung sieht für die Bildung einer „terroristischen Vereinigung“ nicht vor, dass ein Gesamt oder Gruppenwille gebildet werden muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings bislang sowohl für die Bildung einer „kriminellen“ als auch der „terroristischen Vereinigung“ die Bildung eines Gemeinschaftswillens erforderlich und er hat eine europarechtskonforme Auslegung der §§ 129 und 129a StGB abgelehnt.

Der Entwurf der Union sieht vor, das Strafgesetz dahingehend zu ändern, dass die vom BGH abgelehnte, deutsche Regelung nun dahingehend geändert wird, dass das schwammige EU-Recht in Deutschland geltendes Recht werden kann.

Für die Regierung Merkel ist das Internet der ideale Anknüpfungspunkt, um den bösen Absichten der Bürger auf die Schliche zu kommen:

„Auf diese Weise entziehen sich Zielpersonen der klassischen anschlussbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Weiterhin liegen zahlreiche der häufig genutzten Internet-Dienstleister, wie z. B. E-Mail- oder Speicherplatz-Anbieter, im Ausland und damit jenseits des deutschen Rechtsregimes. Der sicherheitsbehördliche Zugriff auf diese Kommunikation zum Zwecke der Aufklärung bzw. Beweiserhebung ist damit nur auf dem langwierigen Weg der Rechtshilfe möglich (sofern vorhanden) und von der Kooperationsbereitschaft der örtlichen Behörden und Dienstanbieter abhängig.

Es soll daher die Möglichkeit geschaffen werden, die bestehenden Befugnisse zur TKÜ sowie zur Erhebung von aktuell anfallenden Verkehrsdaten nach der StPO, den Polizeigesetzen sowie dem G10 auch durch Ausleitung an den Netzknoten ausüben zu können.“

Über diese Internet-Knoten wird ein Großteil des deutschen Internet-Verkehrs geleitet. Zwar darf der BND schon heute auf den größten Internetknoten in Frankfurt zugreifen. Doch bisher sind seine Zugriffsmöglichkeiten begrenzt. Nun soll die gesamte Kommunikation über die Internetknoten abgehört werden.

Friedrich fordert zudem die Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verbindungsdaten. Er kritisiert ausdrücklich das Vorgehen vieler Unternehmen: „Aufgrund der aktuellen Abrechnungsmodelle (Flatrates) speichern Telekommunikationsanbieter allerdings Verkehrsdaten kaum noch oder nur mit äußerst kurzen Fristen.“

Der Zugriff auf die Daten sei unerlässlich für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr, so das Merkel-Papier. Man müsse daher eine Regelung finden, die entsprechend der EU-Richtlinien Speicherfristen von sechs Monaten bis zwei Jahren ermöglicht. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht einen Vorstoß von Schwarz-Gelb zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Genau hier wird deutlich, warum dieser Vorstoß der Bundesregierung so gefährlich ist: Angela Merkel und Sigmar Gabriel verfügen im Deutschen Bundestag über die Zweidrittel-Mehrheit. Mit dieser können sie die Verfassung ändern.

Deutschland hat als Polizei-Staat die bisher finstersten Kapitel der europäischen Geschichte geschrieben. Wir erinnern uns an den Film „Das Leben der Anderen“, mit Ulrich Mühe, der uns vor Augen geführt hat, wie behaglich und wie mörderisch eine Gesellschaft ist, in der die Spitzel die Realität schaffen oder verdrehen.

Die Amerikaner waren so begeistert von dem Film, dass sie ihn mit einem Oscar prämiert haben.

Sie dachten, das sei ein historischer Film.

Doch Hollywood hat sich geirrt.

Noch sind die alten Gespenster nicht in all ihrer Perfidie zurückgekehrt.

Doch sie steigen aus den Geschichtsbüchern.

Wir sehen die Konturen der Gespenster an den Wänden.

Ihre Schatten schlingen sich um die Netzknoten in Frankfurt, sie legen sich über die WLANs in den Wohnungen, sie werfen ihre Schatten über die Internet-Cafés in Berlin, Hamburg und München.

Ihre kalte, technokratische Sprache verrät sie, macht uns klar, dass sie kommen.

Es ist der Ungeist der Diktatur, der uns anweht.

Deutschland steht vor einer Regierungs-Periode, in der es im Bundestag keine ausreichend große Opposition gibt.

Merkel und Gabriel haben die Lizenz zur absoluten Macht.

Wo absolute Macht herrscht, ist absoluter Missbrauch möglich.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Bestandsdaten-Schnüffelei bei Ordnungswidrigkeiten

Sicherheitsbehörden haben künftig mit ein paar Klicks Zugriff auf Daten von Internet- und Handynutzern. Das ermöglicht ein neues Gesetz. Datenschützer befürchten nun eine großflächige Überwachung.

Einmal falsch geparkt, und schon kann die Polizei Handynummer und Kontodaten herausfinden? Oder: Einmal in einem Internetforum den Verfassungsschutz kritisiert, und schon darf dieser das Mailpostfach und das Handy überwachen? Solche Szenarien befürchten Kritiker des neuen Telekommunikationsgesetzes. Es trat am Montag (1. Juli) in Kraft und regelt den Zugang der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste zu sogenannten Bestandsdaten neu. Während die Ermittler das Gesetz für zwingend notwendig erachten, halten es Datenschützer für ein verfassungswidriges Überwachungsgesetz. Sie fürchten, dass die Behörden auch ohne konkreten Anlass massenhaft private Daten abgreifen.

Bestandsdaten sind die Informationen, die zu jedem Telefon- oder Internetanschluss gehören – also Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer sowie Passwörter, PIN und PUK. Auch die IP-Adressen, eine Art digitaler Fingerabdruck jedes Internetnutzers, sind Bestandsdaten. Mit dem neuen Gesetz dürfen Sicherheitsbehörden und Geheimdienste wie die Bundespolizei, der Verfassungsschutz, der Zoll und der Bundesnachrichtendienst auf die Daten einer Person zugreifen, wenn diese eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben soll. Bislang durften solche Daten nur bei schweren Straftaten erhoben werden. Deshalb kritisieren Datenschützer, dass künftig theoretisch bei einfachen Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken private Daten abgerufen würden.

Weiterlesen bei der DW.

Das Celler Loch – Aktion Feuerzauber

Oder: Wenn der Staat die Bombe selbst legt

Schon 1978 hat der Staat Verschwörungstheorien erfunden, um Terror zu verbreiten. „Bewaffneter Kampf“, „Terrorismus“, „Kampf gegen den Terror“ sind Phrasen, die die Behörden und Politiker aus dem Ärmel schütteln, um schnelle Schlagworte gegen erfundene Feinde zu haben. Sogenannte Behörden, die sonst keine Aufgabe haben, müssen sich schließlich behaupten können, damit ihre Finanzierung sichergestellt bleibt und Politiker sagen, „gut dass wir die GSG haben“. Damit das gescheiht, schafft man sich die Bösen Terroristen auch mal selbst, und dafür ist so gut wie jedes Mittel lieb.

Als Celler Loch wurde ein Loch bekannt, das im Rahmen der Aktion Feuerzauber am 25. Juli 1978 in die Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle gesprengt wurde. Der Anschlag war von der niedersächsischen Landesbehörde für Verfassungsschutz als False-Flag-Operation fingiert worden. Unter dem Schlagwort Celler Loch wurde auch die sich daraus ergebende Affäre bundesweit bekannt. Der Verfassungsschutz beabsichtigte angeblich, mit diesem Anschlag einen Informanten in die RAF einzuschleusen. Der Anschlag sollte als ein Befreiungsversuch für Sigurd Debus erscheinen, der als mutmaßlicher Terrorist der RAF im Celler Hochsicherheitsgefängnis (JVA) einsaß. Als involviert und informiert gelten der niedersächsische Verfassungsschutz, die auf Anforderung beim Bundesgrenzschutz tätig gewordene GSG 9, die Landesregierung unter Ernst Albrecht (CDU) sowie die Anstaltsleitung. Das Bundesinnenministerium als vorgesetzte Behörde der GSG 9 , das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundesregierung und die Landespolizei sollen vorab nicht informiert worden sein. Aufgrund dieser Aktion wurden die ohnehin harten Haftbedingungen von Sigurd Debus extrem verschärft, im Hungerstreik gegen diese Haftbedingungen starb Sigurd Debus 1981 infolge brutaler Misshandlungen während der Zwangsernährung, die bei ihm eine Gehirnblutung auslösten. Keiner der für diese Aktion verantwortlichen Verbrecher wurde jemals zur Rechenschaft gezogen.

Ulrich Wegener im Dialog. Ulrich Wegener übernahm im Jahr 1972 die Leitung der neugegründeten Grenzschutzgruppe 9. Internationale Bekanntheit erlangte Wegener fünf Jahre später in Mogadischu: In der Nacht zum 18. Oktober 1977 stürmte die GSG 9 das von Terroristen entführte Flugzeug Landshut und rettete alle 86 Geiseln. Als Terrorismusexperte hält der 83-Jährige heute Vorträge und ist Vorsitzender des Beirates einer Sicherheitsfirma.

Vermutete Strafvereitelung im Amt – Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler

Müssen diese beiden sogenannten „Staats“anwälte bald in den Knast?

Wir suchen die PRIVATADRESSEN dieser Männer, um sie privat haftbar zu machen. Sachdienliche Hinweise bitte in den Kommentar! Dies ist kein Scherz. Zum Schutz vor der kriminellen, polizeigewaltliebenden, insolvenzverschleppenden, steuerveruntreuenden, menschenrechtverachtenden BRD-Mafia wird eine deutschlandweite Bürgerwehr eingerichtet. Das Volk dreht die Pyramide jetzt um, WIR sind die 99 Prozent.

Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler

Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler 2

Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler

Dauerhafte Strafvereitelung im Amt
Vorsätzliche Deckung von gewalttätigen Polizisten
Steuerveruntreuung in unbekannter Höhe
Mitglied einer kriminellen Organisation

Weiteres zu Häußler:
Petition von Nico Nissen.
OStA Häußler gehört in die Archive (Video)
Anzeige gegen Chef von Untergebener abgelehnt (Stuttgarter Zeitung)
Ein Oberstaatsanwalt wird zur Reizfigur (Stuttgarter Zeitung)
Anzeige und Bericht zum Einsatz des ZEB bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart … (PDF)

Staatsanwalt Stefan Biehl (leider kein Foto gefunden)

Strafvereitelung im Amt
Schwere Geschäftsschädigung
Ausspionieren persönlicher Daten ohne Grund
Hausfriedensbruch
Hausdurchsuchung ohne Unterschrift
Steuerveruntreuung in unbekannter Höhe
Mitglied einer kriminellen Organisation

Weiteres zu Biehl:
– Stefan Biehl bei Indymedia

BKA unterstützte Marokko bei der Verhaftung und Folterung von Aktivisten und Bloggern

Unterstützung für autoritäre Regierungen

Internetüberwachung mit BKA-Hilfe

Noch kurz vor dem Arabischen Frühling brachte das BKA den Regimes in Tunesien und Ägypten laut NDR-Informationen bei, wie sie das Internet besser überwachen können. Die Opposition unterstellt Mitschuld an Folter und Mord.

Von Christian Fuchs und John Goetz, NDR

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat zwischen 2008 und 2010 mehrfach Geheimdienstagenten und Polizisten in Tunesien und Ägypten in Seminaren ausgebildet. Dort lernten diese, wie sie Informationen aus dem Internet gegen Aufständische nutzen können. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministers auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die dem NDR vorliegt. In den Kursen ging es um die „Überwachung des Internets“ und das „Abhören von Telekommunikation“, heißt es in der Antwort.

BKA-Mitarbeiter führten im Oktober 2010 einen Lehrgang für den ägyptischen Staatssicherheitsdienst und im November 2010 für die tunesische „Direction de la Sécurité Extérieure“ durch, der den Titel „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“ trug. Außerdem wurde 2008 die tunesische „Police Judiciaire“  in „polizeiliche(n) Einsatztaktiken und -methoden“ ausgebildet. Nur wenige Monate später, im Dezember 2010, begannen die Massenunruhen in Tunesien und 2011 in Ägypten, die zur Absetzung der Staatschefs in beiden Ländern führten. Insgesamt veranstaltete das BKA zwischen 2008 und 2010 mindestens neun Seminare in Ägypten, Algerien, Jordanien, Saudi-Arabien, Marokko und Tunesien.

Analysesoftware an Marokko geliefert

Im Jahr 2007 lieferte das BKA zudem die Analysesoftware „i2 Analyst’s Notebook“ an die marokkanische Bundespolizei. Bei der Software handele es sich um ein IBM-Produkt, das frei verkäuflich sei und bei allen rechtsstaatlich organisierten Sicherheitsbehörden zum Einsatz komme, versicherte das Bundesinnenministerium.

Während das BKA die autoritären Regime mit Know-how und Software für eine bessere Internetüberwachung unterstützte, ließen die damaligen Machthaber Blogger und Aktivisten verhaften und foltern. Die Unterdrückung von Oppositionellen durch die Sperrung von unerwünschten Seiten und die Überwachung von Mailpostfächern, Skype- und Twitter-Accounts waren wichtige Bestandteile in der Unterdrückung der Aufstände, die hauptsächlich über Social-Media-Kanäle im Internet organisiert wurden. Darum wirft der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko der Bundesregierung vor, für die Unterdrückung von Gegnern der Diktatoren mitverantwortlich zu sein.

„Aufbauhilfe“ oder Hilfe zur „Niederschlagung von Dissens“?

In einer Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es aber, die Maßnahmen seien nur zur „Verbesserung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ durchgeführt wurden. Ziel der „polizeilichen Aufbauhilfe“ sei es gewesen, „rechtsstaatliche Strukturen“ und „demokratische Rahmenbedingungen“ zu schaffen.

Das zweifelt die Linkspartei an: „Die Maßnahmen richteten sich offiziell gegen ‚Terrorismus‘. Bekanntlich ist dies aber ein politischer, dehnbarer Begriff“, sagte Hunko. Die durch das BKA erlangten Kenntnisse dürften auch „zur Niederschlagung von digitalem Dissens“ genutzt worden sein.

Stand: 29.04.2013 17:55 Uhr

Quelle: Tagesschau.de

Gruß an die kriminellen Überwacher, die auch hierzulande unter dem falschen Vorwand des „Terrorismus“ arbeiten, dabei aber dauernd die Grundrechte unterwandern.

Schäuble forderte 2007: Gezielte Tötung von Verdächtigen

Schäuble fordert „Internierung“, Internet- und Handyverbot für „Gefährder“

Bundesinnenminister Schäuble fordert in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Einrichtung eines Straftatbestandes der „Verschwörung“, die „Internierung“ von „Gefährdern“ und deren Behandlung als „Kombattanten“. Ähnliche Forderungen hatten in den USA zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt, dass demnächst möglicherweise von Kuba nach Kansas verlegt wird. Als deutsche Präjudizregelung für die Internierung soll der vor einigen Jahren eingeführte Unterbindungsgewahrsam für Fussballrowdys dienen. Auch die „gezielte Tötung von Verdächtigen“ ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein „rechtliches Problem“, das nach Ansicht des Innenministers bisher noch „völlig ungeklärt“ sei. Als Beispiel dafür führte er die mögliche Ergreifung von Osama Bin Laden an. Deshalb fordert Schäuble mehr rechtliche „Freiheiten“ für die Regierung. Aus der SPD kamen laut Aussage des Innenministers in letzter Zeit „ermutigende Signale“ für solche „Freiheiten“, vor allem im Hinblick auf die Legalisierung der sogenannten „Online-Durchsuchung“.

Weiterlesen bei heise online.

Nochmal zurück nach 2007: Können Sie haben Herr Schäuble. Wir verdächtigen Sie, sich gegen die friedlichen Interessen der Deutschen Steuerzahler verschworen zu haben, damit sind Sie ein Gefährder und werden laut ihrem eigenen Wunsch bald abgeknallt. 😉

Änderung des Telekommunikationsgesetzes und Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Der Gesetzentwurf in Kurzform:

  • Die Vorratsdatenspeicherung war leider illegal.
  • Der Staat verdächtigt seine Bürger trotzdem.
  • Sogenannte Sicherheits()behörden() haben nichts besseres zu tun als überall rumzuschnüffeln.
  • Deshalb besteht Handlungsbedarf und eine Lösung muss her.

Am 21.03.2013 hat der Bundestag erneut ein Gesetz beschlossen, welches tief in unser Grundrecht auf Privatsphäre eingreift. Das Gesetz erlaubt staatlichen Diensten und Behörden (Geheimdienste, Polizei, BKA und Zoll) den weitreichenden Zugriff auf sogenannte Telekommunikations-Bestandsdaten.

Zu den Bestandsdaten zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung aber z. B. auch die PIN des Handys und Klartext-Passwörter für E-Mail-Accounts. Indirekt könnten Ermittler über die Passwort-Zurücksetzung auch auf Facebook und Google zugreifen. Für den Beschluss dieses weitreichenden Gesetzes im Bundestag waren nur dreißig Minuten vorgesehen. Wie beim Meldegesetz, war nur eine handvoll Abgeordnete anwesend.

Noch im Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft nach einer Verfassungsbeschwerde von Patrick Breyer, aktiv bei Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Piraten für verfassungswidrig erklärt. Auch bei der nachgebesserten Version wurden massive Bedenken bei einer Expertenanhörung in Hinblick auf Daten- und Grundrechtsschutz im Innenausschuss geäußert.

Dem Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD zu. Dagegen stimmten Grüne und Linke. Nun kommt das Gesetz zur endgültigen Abstimmung in den Bundesrat.

Es geht um Eure Passwörter: Neben Bestandsdaten wie Name und Adresse können über eine elektronische Schnittstelle sogar Klartext-Passwörter (!), z.B. von E-Mail-Postfächern sowie PIN/PUK-Nummern von Handys u.ä., abgefragt werden. Indirekt könnten Behörden über die Passwort-Zurücksetzung auch Zugangsdaten für Dienste wie Facebook und Google abgreifen.

Keine wirklichen Hürden: Nur bei der Herausgabe von Passwörtern und PIN/PUK ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, welcher in der Praxis aber kein Schutz ist und oft umgangen werden kann (Beschlagnahme, “Gefahr im Verzug”). Bei allen anderen Fällen gibt es keine wirksame Prüfstelle außer den Behörden selbst.

IP-Adressen ungeschützt: Jeder Internetnutzer, jeder Besucher einer Website, jeder Mail-Absender kann jederzeit namentlich identifiziert werden. Über die in diesem Gesetz vorgesehene Schnittstelle könnte für jede IP-Adresse jederzeit die Identität der Person abgefragt werden kann.

Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten: Der Zugriff auf die IP-Adressen und Personendaten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

Per elektronischer Schnittstelle: Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann für jede IP-Adresse die Identität der Person abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Damit können z.B. Besucher einer Behördenwebsite dank Bestandsdatenabfragen ohne Richtererlaubnis direkt identifiziert werden. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

Auf Benachrichtigung ist kein Verlass: Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden: Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

BKA wird zur Internetpolizei: Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

Weitere Informationen:
Protestwiki
Gesetzentwurf als PDF