EUPOLY – Ein europäischer Alptraum

Kommentar: Was sind Euro-Rettungsschirme, ESM, EFSF auf Deutsch? – Der Versuch, die Fortsetzung der staatlichen Insolvenzverschleppung fortzusetzen… natürlich völlig illegal.

Seit 2002 ist der Euro auch in Deutschland das offizielle Zahlungsmittel. Nun – mehr als 10 Jahre danach – versinkt die Eurozone im Chaos. Die Wirtschaft lahmt, ein Staat nach dem anderen rutscht in die Pleite und muss gerettet werden. Besonders im Süden explodiert die Arbeitslosigkeit, die Jugend ist besonders stark betroffen. Diese Doku wirft einen Blick hinter den Vorhang und versucht zu ergründen, wer die eigentlichen Profiteure sind und waren. Wo wird die Reise hingehen und was werden die Folgen sein? Kann man den Crash noch verhindern und welche Alternativen gibt es? In einer packenden Zeitlinie wird aufgezeigt wie die Dinge sich entwickelt haben und der zunehmenden Dynamik Rechnung getragen. Nicht nur Experten und Zeitzeugen kommen zu Wort, auch verschüttet geglaubte Originalaufnahmen helfen Aussagen von damals wieder in das Bewußtsein zu rücken. Viele einzelne Details sind noch im Gedächtnis, aber in einer so geballten Form ergibt sich ein eigenes Bild und man gerät durchaus ins Grübeln. Ein kleiner Blick auf den Trailer schafft Appetit auf mehr, aber urteilen Sie selbst: Es ist nicht einfach, ein Unterfangen solchen Ausmaßes in eine Doku zu verpacken, ohne diese in einen 6-Teiler zu verwandeln. Trotz allem versucht Jens Blecker mit seinem Film, die wichtigsten Zusammenhänge zu zeigen und Interviewte einige der bekanntesten Ökonomen zu diesem Zweck.

http://www.eupoly.de/

Timeline:

3:40 Was dachten Sie bei der Einführung des Euro?
7:56 Ist Deutschland der Gewinner?
13:25 Welche Fehler wurden bei der Einführung des Euro gemacht?
30:37 Zahlt Deutschland selbst für seine Exporte?
39:32 Wie lange geht das noch?
1:07:13 Ist es eine Systemkrise?
1:13:12 Was denken sie über den ESM?
1:36:51 Kommt am Ende eine „EUDSSR“?
1:55:20 Was ist für sie der worst/best case?

Athen – Schauplatz einer modernen griechischen Tragödie?

Von rasendereporterin.de

Anfang des Jahres waren wir für Cashkurs-TV in Athen unterwegs. Gemeinsam mit Dirk Müller wollten wir uns selbst ein Bild von der Lage in Griechenland machen. Wir hatten die Möglichkeit, mit den verschiedensten Menschen zu sprechen, die uns ihre Situation beschrieben und ihre Sicht auf die Dinge näherbrachten. Wir redeten über die Glaubwürdigkeit der Mainstream-Medien, über das griechisch-deutsche Verhältnis, über die Lebens- und die politischen Zustände in einem Land, das in das sechste Jahr der Rezession bzw. Depression geht.

Soviel sei festgehalten: Das Vertrauen schwindet auf allen Ebenen, weder der Politik, noch den Medien wird mehr Glauben geschenkt. Allein die Hoffnung bleibt den Menschen! Von einer Deutschenfeindlichkeit habe ich nichts gespürt, im Gegenteil. Auch bei unserem zweiten Besuch in Athen letzte Woche, sprach ich mit vielen Menschen, auch ohne Kamera. Die griechische Bevölkerung hat die Nase voll von der Europapolitik und kann die Last der Sparprogramme nicht mehr lange schultern. Aber die überwältigende Mehrheit differenziert deutlich zwischen den politischen Führern der anderen Länder und deren Bevölkerung. Und die Völker sollten zusammenstehen, so das Credo aus Athen.

Vielen Dank an alle Interviewpartner! Außerdem bedanken wir uns ganz besonders bei Tanja Nettersheim, Krinio Pappa, Simone Schnabel und Dietmar van de Rydt  für ihre großartige Hilfe.

Dietmar van de Rydt steht bei einem geplanten Trip nach Athen gerne mit Rat und Tat zur Seite! Er ist per email unter dietmar@ath.forthnet.gr zu erreichen und freut sich, Besuchern auf Wunsch die Stadt, auch abseits der bekannten Touristenattraktionen, zu zeigen. Echte Insidertipps garantiert!

Danke an Julia! rasendereporterin.de | Youtube

Bernd Lucke (Alternative für Deutschland) zu Gast bei Anne Will

Anne Will – Sündenfall Zypern – Vertrauen weg bei Europas Sparern

Meistbenutztes Wort in der Sendung: „Geschäftsmodelle“^^

Große Aufregung um das Rettungspaket für Zypern und die dort geplante Zwangsabgaben für Sparer: Ist das eine richtige und gerechte Maßnahme? Ist der Zypern-Rettungsplan alternativlos? Wird mit Zwangsabgaben auf Spareinlagen eine weitere rote Linie bei der Euro-Rettung überschritten und damit das Vertrauen der Bürger verspielt? Und ist der Euro in Wirklichkeit längst gescheitert?

Gäste: Jürgen Trittin, Gesine Schwan, Edmund Stoiber, Nikolaus Blome, Bernd Lucke

Beweise dafür, dass es ein paralleles (Privatvertrags) Recht gibt

Was wir oft als rechtswidrig empfinden, hat vielleicht System. Gibt es ein paralleles „Recht“, das hohe Politiker, Politikdarsteller und Lobbyisten in Anspruch nehmen? Einige Beispiele:

  1. Ungültiges Bundeswahlgesetz. Dies dürfte wohl trotz der „Verfassungswidrifkeit“ legitim sein, denn fast alle „Deutschs“ verhalten sich ja konkludent, stimmen dem BRD-Verwaltungs- und Usurpationskonstrukt ja schweigend zu. Hierzu Worte aus Wikipedia: „Konkludentes Handeln […] (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.“ – Wer den Personalausweis bedingungslos akzeptiert, handelt also konkludent und akzeptiert damit auch die ihm durch Geburtsurkunde geschenkte und durch Plastikkarte bekräftigte juristische Person und den Missbrauch und die finanzielle Ausbeutung derselben.
  2. Die BRD kauft von anderen Staaten sogenannte „Steuer-CDs“ und verwendet diese zum eigenen Vorteil. Nach regulärem Recht ist dies eindeutig Handel mit gestohlenen Daten („Hehlerei“) und damit rechtswidrig. Dass sie es trotzdem tut, kann nur daran liegen, dass die BRD bzw. eine ihrer Unterfirmen einen Kaufvertrag mit dem anderen Staat abschließt, vorbei an dem sich selbst gegebenen BRD-Recht. Dass sie die Hehlerware zum eigenen Vorteil benutzt, ist aus sicht des BRD-Rechts doppelt schlimm. Gibts darauf nicht normalerweise hohe Geldstrafen und Knast?!
  3. Ein weiteres Beispiel ist der ESM-Vertrag, der sich über bestehendes nationales Recht hinweg setzt, indem er einen rechtlich absolut immunen Gouverneursrat vorsieht. Eigentlich ist das ja nur ein Vertrag zwischen den Unterzeichnern, aber faktisch hat er ja gravierende Auswirkungen auf Dritte, also auf uns alle.
  4. Der Lissabon-Vertrag, der kein Vertrag zwischen Völkern ist, sondern zwischen den Unterzeichnern. Deshalb heißt er auch nicht mehr EU-Verfassung, sondern EU-Vertrag.

Im großen Stil gibt es also eine aus unserer Sicht wohl willkürliche Rechtsprechung. Aber was ist, wenn ein System dahinter steckt? Privatvertragsrecht gibt es seit Jahrhunderten. Was ist, wenn die sogenannten „Öffentlichen Angelegenheiten“ schon lange nicht mehr öffentlich sind, sondern die Rechteinhaber alles auf privater Ebene machen?

Warum heißt mein Amtsgericht nicht Amtsgericht sondern „Geschäftsstelle des Amtsgerichts“? Bestimmt nicht (nur) weil das eine Bezeichnung aufgrund der internen Organisationsstruktur ist, sondern weil das Amtsgericht Geschäfte machen will. Das tut es auch erfolgreich. Beweise? Jede Menge. Setzen Sie sich mal einen Vormittag in die „Verhandlungen“ bei ihrem Amtsgericht aka Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Oder plaudern Sie eine halbe Stunde mit einem nicht ganz systemkonformen Rechtsanwalt 😉

Goldman Sachs – Eine Bank lenkt die Welt (arte)

Zum Video bei disclose.tv

arte | Dienstag, 04.09.12 | 20:15 – 21:30 (75 Min.) | Regie: Jérôme Fritel, Marc Roche | Themenseite bei arte

Die amerikanische Investmentbank Goldman Sachs ist in den letzten Jahren zum Symbol für Maßlosigkeit und ausufernde Spekulationen im Finanzbereich geworden. Ihre Geschäfte mit der Zahlungsunfähigkeit amerikanischer Privathaushalte haben sie zwar an den Rand des Bankrotts gebracht, aber letztlich wurde sie dank ihrer politischen Verbindungen vor dem Aus bewahrt. Auch gegen den Euro soll Goldman Sachs spekuliert haben und an der Wirtschaftskrise Griechenlands nicht unbeteiligt sein. Der Dokumentarfilm gibt Einblicke in die Mechanismen der finanziellen und politischen Machenschaften der Bank.

Seit fünf Jahren steht die amerikanische Investmentbank Goldman Sachs für sämtliche Exzesse und Entgleisungen der Finanzspekulation. Durch hochspekulative Geschäfte mit der Zahlungsunfähigkeit der amerikanischen Privathaushalte konnte sich die Bank an der aktuellen Finanzkrise bereichern und wurde dank ihrer politischen Verbindungen selbst vor dem Bankrott bewahrt. Als die amerikanische Krise über den Atlantik nach Europa schwappte, wurde Goldman Sachs zu einem der Protagonisten der Euro-Krise: Die Bank soll gegen die europäische Einheitswährung spekuliert und die griechische Staatsschuldenbilanz mit Hilfe komplexer und undurchsichtiger Währungsgeschäfte geschönt haben. Als die europäischen Regierungen nacheinander dem Zorn der Wähler zum Opfer fielen, nutzte Goldman Sachs die Gunst der Stunde, um ihr komplexes Einflussgeflecht auf den alten Kontinent auszuweiten.

Goldman Sachs ist mehr als eine Bank. Sie ist ein unsichtbares Imperium, dessen Vermögen mit 700 Milliarden Euro das Budget des französischen Staates um das Zweifache übersteigt. Sie ist ein Finanzimperium auf der Sonnenseite, das die Welt mit seinen wilden Spekulationen und seiner Profitgier in ein riesiges Kasino verwandelt hat. Mit weltweit einzigartigen Verflechtungen und einem Heer aus 30.000 Bankern konnte Goldman Sachs auch in den letzten fünf Krisenjahren kräftige Gewinne einstreichen, seine Finanzkraft weiter ausbauen, seinen Einfluss auf die Regierungen stärken und sich vonseiten der amerikanischen und europäischen Justiz völlige Straffreiheit zusichern.

Das Geschäftsgebaren der Bank ist überaus diskret. Ihr Einfluss reicht weit in den Alltag der Bürger hinein – vom Facebook-Börsengang über die Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank bis hin zum Lobbying gegen die Regulierung des Finanzsektors. Der Arm der Bank ist lang, und sie befindet sich stets auf der Gewinnerseite.

Der Dokumentarfilm von Jérôme Fritel und Marc Roche, Wirtschaftsjournalist bei der französischen Tageszeitung „Le Monde“ und Autor des Bestsellers „La Banque“, dringt in die Schaltzentrale des Imperiums vor, das weder Grenzen noch Einschränkungen kennt und die westlichen Demokratien auf gefährliche Art unterwandert. Ehemalige Mitarbeiter von Goldman Sachs, die anonym bleiben wollen, Angestellte konkurrierender Banken, Vertreter der öffentlichen Hand sowie Spitzenpolitiker, Wirtschaftswissenschaftler und Spezialisten geben erstmals Einblick in die Mechanismen der finanziellen und politischen Allmacht dieser Bank.

Westliche Propaganda entlarvt (Englische Version)

Dies ist ein bemerkenswerter ‚Propagandafilm‘ aus Nordkorea, der sich vor allem dadurch auszeichnet, dass er die tatsächlichen Zustände im Westen wiedergibt. Die Übersetzung der ersten drei Teile ins Deutsche ist hier verfügbar.

Thank you, Sabine!

Here is the formal statement I gave to Federal Police on 16 June 2012:

On a trip to visit family in Seoul in April, I was approached by a man and a woman who claimed to be North Korean defectors. They presented me with a DVD that recently came into their possession and asked me to translate it. They also asked me to post the completed film on the Internet so that it could reach a worldwide audience. I believed what I was told and an agreement was made to protect their identities (and mine).

Despite my concerns about what I was viewing when I returned home, I proceeded to translate and post the film on You Tube because of the film’s extraordinary content. I have now made public my belief that this film was never intended for a domestic audience in the DPRK. Instead, I believe that these people, who presented themselves as ‚defectors‘ specifically targeted me because of my reputation as a translator and interpreter.

Furthermore, I now believe these people work for the DPRK. The fact that I have continued to translate and post the film in spite of this belief does not make me complicit in their intention to spread their ideology. I chose to keep posting this film because – regardless of who made it – I believe people should see it because of the issues it raises and I stand by my right to post it for people to share and discuss freely with each other.

Sabine

I have translated this film, laid in the English voice over and subtitles, and on legal advice have blurred the identity of the presenter and/or blacked out certain elements.

0:00 Introduction
6:54 Creating Ideas & Illusions
16:48 Fear
19:35 Religion
25:00 Beware the 1%
28:10 Emulating Psychosis
31:21 Rewriting History
41:15 The Birth of Propaganda
45:49 Cover Ups and Omissions
54:10 Complicity
58:05 Censorship
1:01:50 International Diplomacy
1:06:14 Television
1:08:11 Advertising
1:14:36 The Cult of Celebrity
1:22:34 Distraction
1:28:01 Terrorism
1:35:00 The Revolution Starts Now

EGMR und Europarat haben versagt

Um die Limitierung des Schadenersatzes (auf 15 % Geldentschädigung verteilt auf 12 Jahre) an die Opfer der kommunistischen Diktatur durch die Regierung Rumäniens juristisch zu begründen, musste der EGMR mit Erlaubnis des Europarates Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention de facto aufheben.

Durch diesen Präzedenzfall gegen Rumänien hat der EGMR im Grunde alle Staaten innerhalb des Vertragsbereichs der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu ermächtigt, Privateigentum jederzeit zu enteignen, ohne dafür Schadenersatz bezahlen zu müssen. Sogar bestehende Gesetzte, die nach den jeweiligen Verfassungen der Vertragsstaaten und deren untergeordneten Gesetzten der Bestimmung des Ausgleiches zwischen Staat und Bürger bei Enteignung von Privateigentum jeglicher Natur dienen, können ab sofort willkürlich und nach freiem Ermessen der jeweiligen Regierung außer Kraft gesetzt werden.

Vermutlich um Rumänien bei der Verhinderung der Rückgabe gestohlener Immobilien behilflich zu sein, hat die Exekutivabteilung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am 30. Mai 2012 das Menschenrecht zum Schutze des Eigentums faktisch aufgehoben, indem sie den entsprechenden Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, – erstes Zusatzprotokoll, Artikel 1 –, umgedeutet hat:

Der Staat hat das Recht, jedwede Art von Eigentum zu enteignen – der Staat hat einschließlich das Recht, die durch Gesetz vorgeschriebenen Entschädigungen bei Enteignung jederzeit aufzuheben – und die Höhe der Entschädigung bei staatlicher Enteignung sogar wesentlich zu reduzieren, wenn der Staat dies mit einem Gesetz festlegt.“

Folglich darf der Staat alles. Es gibt keinen Schutz des Privateigentums mehr! Sogar bestehende Gesetzte, die das Privateigentum schützen, können jederzeit vom Staat abgeschafft werden. Dieses ist die Kernaussage eines zunächst streng geheim gehaltenen Memorandums des EGMR, das am 6. Juni 2012 dem Europarat vorgelegt und von diesem bestätigt wurde.

Auf die Feststellung, dass der Staat jede Art von Eigentum enteignen dürfe, folgt die Rechtfertigung für die Genehmigung einer drastisch reduzierten Entschädigung der vom rumänischen Staat beschlagnahmten Güter, wobei es sich nicht um eine Sonderregelung handelt, sondern um eine allgemeinverbindliche Interpretation des staatlichen Umgans mit privatem Eigentum im Einklang mit den Menschenrechten. Ins Deutsche übersetzt lautet die Ausführung wie folgt: „Die Entschädigung unter dem Marktwert anzusetzen, ist akzeptabel und wird vom Pilot-Urteil des EGMR sogar als ein Mittel empfohlen, das behilflich sein könnte, ‚ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der ehemaligen Eigentümer und den Allgemeininteressen der Gesellschaft herzustellen (§ 235 des Urteils)’“.

Dabei werden die Vertragsparteien, deren Richter im EGMR sitzen, durch Art. 1 der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet und „sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu“, zu denen auch das Verbot gehört, die in der Konvention festgelegten Menschenrechte abzuschaffen oder einzuschränken. Die oben erwähnte Auslegung von Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls verstößt nicht nur gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sondern schützt insbesondere im Falle Rumäniens die Täter vor ihren Opfern, denn:

Es ist nicht im allgemeinen Interesse, wenn Privateigentum „im Interesse der Allgemeinheit“ enteignet wird, aber das enteignete Privateigentum einzelnen Interessen dient.

Folglich kann der EGMR sich nicht auf das allgemeine Interesse berufen, um die Entschädigung für die Enteignungsopfer „im Interesse der Allgemeinheit“ zu limitieren; zumal die konfiszierten Immobilien nicht den allgemeinen Interessen dienen, sondern einzelnen Interessen.

Vielmehr widerspricht dergleichen der fundamentalen Logik des Rechtsstaatsprinzips innerhalb einer Demokratie!

Nachzulesen sind die fragwürdigen Interpretationen des Artikels zum Schutze des Menschenrechtes auf Privateigentum auf der Website des Europarates. Der entscheidende Satz findet sich unter II. 2.:

„28. Assessment: According to the principles applied by the European Court, under Article 1 of Protocol No. 1, the State is entitled to expropriate property – including any compensatory entitlement granted by legislation – and to reduce, even substantially, levels of compensation under legislative schemes […]” (englische Version)

„28. Evaluation: Selon les principes appliqués par la Cour européenne en vertu de l’article 1 du Protocole nº 1, l’Etat a le droit d’exproprier des biens – y compris tous droits à indemnisation consacrés par la loi – et de réduire, même notablement, les niveaux d’indemnisation par des moyens législatifs […]” (französische Version)

„28. Evaluarea: În conformitate cu principiile aplicate de Curtea Europeană, în temeiul articolului 1 din Protocolul nr 1, statul are dreptul de a expropria bunuri – inclusiv toate drepturile la despăgubire stabilite prin lege – și a micșora chiar și substantial nivelurile de compensare, prin mijloace legislative […]” (rumänische Version)

Im Original lautet Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welcher den besonderen Schutz des Eigentums als universelles Menschenrecht festschreibt, jedoch ganz anders und besagt:

„Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es ver­langt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen.

Absatz 1 beeinträchtigt jedoch nicht das Recht des Staates, diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält.“

Der zweite Absatz wurde nun vom EGMR dergestalt verfälscht, dass es einem Staat generell erlaubt sei, Eigentum zu konfiszieren und „die Höhe der Entschädigung sogar wesentlich zu reduzieren“. Weil nicht definiert wird, was unter einer „wesentlichen Reduzierung“ zu verstehen ist, kann die Entschädigung auch bloß mehr symbolischer Natur sein.

Die darüber hinausgehende „Taktik“, den Tatbestand der gewaltsamen Konfiskationen während des Kommunismus mit „Allgemeininteressen“ in Verbindung zu bringen, – wobei allen Beteiligten nur allzu gut bekannt ist, dass fast alle vom Staat gestohlenen Immobilien in Rumänien den Interessen der politischen Klasse dienen (egal, ob persönlich von deren Repräsentanten genutzt oder als Spekulationsobjekt auf korrupte Weise instrumentalisiert) –, verdeutlicht, wie weit es inzwischen mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gekommen ist.

Dass mit diesem zweiten Absatz im Artikel 1 des Zusatzprotokolls keineswegs ein pauschales Recht des Staates, unbescholtene Bürger zu enteignen und mit einer wesentlich reduzierten Entschädigung abzufinden gemeint sein kann, und dass die Umdeutung eine Perversion des Schutzes des Eigentums bedeutet, ist offensichtlich. Die „Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse“ bezieht sich auf Fälle, in denen der Staat Eigentum zu enteignen genötigt ist, wenn er z.B. Straßen bauen muss, die Privatgrundstücke tangieren. Dafür war jedoch bis zum 6. Juni 2012 eine vollwertige Entschädigung des zugunsten der Allegemeinheit enteigneten Eigentümers nötig. Desgleichen handelt es sich um einen Sonderfall, wenn „die Sicherung der Zahlung der Steuern“ in Frage steht. Im Falle jemand seine Steuern oder Schulden nicht bezahlen kann, wird sein Eigentum gepfändet. Diese Sonderregelungen jedoch auf die brutalen kommunistischen Konfiskationen Rumäniens anzuwenden, bedeutet, Menschenrechte diktaturfreundlich umzugestalten; – ein Unterfangen, das die Europäische Menschenrechtskonvention von vornherein verbietet:

Artikel 17 – Verbot des Missbrauchs der Rechte

Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als begründe sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht, eine Tä­tigkeit auszuüben oder eine Handlung vor­zunehmen, die darauf abzielt, die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist.“

Auch eine Sonderregelung für staatliche Konfiskationen speziell in Rumänien kommt laut EU-Menschenrechtskonvention unter keinen Umständen in Frage; – dafür bürgt

Artikel 14 – Diskriminierungsverbot

Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Frei­heiten ist ohne Dis­kriminierung insbesondere wegen des Ge­schlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Min­derheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu ge­währleisten.“

Dass selbst die Verfassung Rumäniens (in ihrem das Recht auf Privateigentum schützenden Artikel 44) Konfiskationen von Eigentum kategorisch verbietet und im Falle öffentlicher Nutzungsnotwendigkeit von Immobilien eine gerechte und der Enteignung vorausgehende Entschädigung vorsieht, führt jedermann deutlich vor Augen, wie nationales Recht durch „europäisches Recht“ in Unrecht verwandelt werden kann, wenn es „gerechte Entschädigung“ in „sogar wesentlich reduzierte Entschädigung“ umgemünzt wird.

Nachdem jedoch das Memorandum des EGMR-Exekutivausschusses am 6. Juni 2012 von allen Außenministern der Unterzeichnerstaaten in seiner „Richtigkeit“ bereits bestätigt wurde, gilt in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats mit seinen 800 Millionen Menschen, dass „Eigentum“ künftig ein extrem eingeschränktes Menschenrecht ist, über welches der jeweilige Staat frei verfügen kann und jede Art von Eigentum auch entschädigungslos beschlagnahmen darf. Denn die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle beziehen sich in ihrer Formulierung und Auslegung auf alle Unterzeichnerstaaten gleichermaßen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann ein anderer Staat sich zur Verteidigung alter oder neuer Enteignungen seiner Staatsbürger, Firmen, Stiftungen, Glaubensgemeinschaften, Vereinen oder anderer nichtstaatlicher Organisationen auf ebendiese korrupte Interpretation des Menschenrechtes auf Eigentum berufen wird, um zu erklären, dass der Staat berechtigt sei, jederzeit Eigentum zu beschlagnahmen und die rechtmäßigen Eigentümer nur geringfügig zu entschädigen brauche.

Gegenwärtig ist schwer zu beurteilen, wer hinter diesem Anschlag auf die Europäische Menschenrechtskonvention steht. Ob die Regierung Rumäniens, welche zugibt, dass der rumänische Staat während der kommunistischen Diktatur von 1945 bis 1989 seinen Staatsbürgern Immobilien im Wert von 21 Milliarden Euro gestohlen hat und seit 1990 die Restitutionen vernachlässigt und die meisten Enteignugsopfer hingehalten und betrogen hat, inzwischen so viel Einfluss auf die EU ausübt, dass der EGMR die Menschenrechte den Bukarester Anforderungen anpasst, oder ob die EU selbst seit geraumer Zeit der Garant dafür ist, dass die Nutznießer der Enteignungen in Rumänien ihr Diebesgut behalten oder damit Handel treiben dürfen, kann derzeit nicht zweifelsfrei beantwortet werden.

Es steht jedoch fest, dass bereits das so genannte Piloturteil des EGMR „gegen“ Rumänien vom 12. Oktober 2010 darauf abzielte, die Regierung Rumäniens ungeschoren davonkommen und ihre Opfer leer ausgehen zu lassen. Damals hatte der EGMR verfügt, dass Rumänien die fälligen Restitutionen „plafonieren“ (also auch auf ein Minimum begrenzen) und zeitlich staffeln könne. Für entsprechende gesetzliche Regelungen sollte die Regierung Rumäniens bis zum 12. Juli 2012 sorgen. Inzwischen wurden die 21 Monate Vorbereitungszeit für gesetzliche Rahmenbedingungen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auf weitere neun bis zum 12. April 2013 verlängert. Das bedeutet auch, dass mindestens zwei einhalb Jahre lang alle beim EGMR anhängigen Verfahren aufgrund der kommunistischen Enteignungen in Rumänien eingefroren wurden, was angesichts des hohen Alters der meisten Betroffenen eine schlimme Zumutung ist.

Am 11. April 2012 veröffentlichte die rumänische Regierung einen Gesetzentwurf, der jedwede Rückgabe gestohlener Immobilien in natura ausschloss und stattdessen einen „Schadenersatz“ von 15 % des durch staatliche Experten geschätzten Wertes, verteilt auf 12 Jahre in der inflationären Landeswährung Lei, an die rechtmäßigen Eigentümer konfiszierter Immobilien vorsah. Der Gesetzentwurf sah nicht einmal Strafen im Falle weiterer Verzögerungen oder fehlgeschätzer Immobilienwerte vor, sodass für die Betroffenen die Wahrscheinlichkeit groß ist, letztlich leer auszugehen. Und das aufgrund der Zusammenarbeit des EGMR mit der Regierung Rumäniens!

Proteste der amerikanischen, der israelischen und der deutschen Regierung, sowie der Katholischen Bischofskonferenz Rumäniens und anderer nationaler und internationale Organisationen (nicht zu vergessen des IWFs) führten dazu, dass Ende April 2012 die Regierung des Ministerpräsidenten Mihai Răzvan Ungureanu zunächst zur Aufgabe des dreisten Gesetzentwurfs gezwungen wurde, wonach der Refromkommunist Adrian Solomon (PSD-Abgeordneter von Bârlad) eine öffentliche Morddrohung gegen Ungureanu aussprach (Ungureanu werde nicht bloß das Schicksal des politisch gescheiterten ehemaligen Ministerpräsidenten Călin Popescu-Tăriceanu haben, sondern jenes des 1978 von den Roten Brigaden ermorderten italienischen Christdemokraten Aldo Moro) und schließlich die Regierung Ungureanus über einen Misstrauensantrag der PSD gestürzt, und von dieser abgelöst wurde, ehe Ungureanu, der dieses vorhatte, einen neuen Gesetzentwurf hätte vorlegen können.

Für kurze Zeit sah es danach aus, als ob damit auch der ungeheuerliche Gesetzentwurf, der einer neuen Enteignung gleichkäme, vom Tisch sei. Die rumänische Regierung tat alles, um den Eindruck zu erwecken, sie wolle für umfassende Rückgaben gestohlener Immobilien in natura sorgen: Auf dem Heimattag der Siebenbürger Sachsen in Dinkelsbühl zu Pfingsten 2012 wurde das „historische Ereignis“ gefeiert (zum dritten Mal in Folge nutzen rumänische Spitzenpolitiker diese Bühne, um den Rumäniendeutschen das Blaue vom Himmel zu versprechen und verlieren regelmäßig ein halbes Jahr später ihre Ämter, die ihnen ermöglicht hätten, die Versprechen zu umzusetzen), dass Rumäniens Staatspräsident Traian Băsescu den Siebenbürger Sachsen „Restitutio in Integrum“ als Versprechen vortragen ließ. Eine weitere Kampagne bestand darin, dass der Vorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Herr Dr. Bernd Fabritius gemeinsam mit dem Chefberater des rumänischen Präsidenten, Cristian Diaconescu, zu einem Fernsehinterview nach Bukarest eingeladen wurden, wo sie beide energisch dafür eintraten, dass es zu Rückgaben gestohlener Immobilien an die Siebenbürger Sachsen und Entschädigungen für erlittene politische Verfolgung kommen solle.

Die rumänische Regierung unter Premierminister Victor Ponta sandte dem EGMR am 15. Mai 2012 via „Agent Guvernamental la CEDO“ einen Gesetzentwurf zu (siehe 2012dd505DH_RO.pdf), in dem eine neunmonatige Verlängerung des „Ultimatums“ an Rumänien bezüglich der Umsetzung von Restitutionsgesetzen gefordert wird und die Limitierung des Schadensersatzes unter Art. 7 weiterhin auf 15 % verteilt auf 12 Jahre bestehen bleibt, trotz gegenteiliger Pressemitteilungen, wonach Herr Ponta eine Limitierung ausgeschlossen habe. Premierminister Victor Ponta, in einer Mediafax.ro-Nachricht vom 7. Mai 2012: „Nu iau în calcul varianta plafonării despăgubirilor pentru casele naţionalizate“ („Ich ziehe die Begrenzung der Entschädigungen für die nationalisierten Häuser nicht in Erwägung“).

Um das neue „Recht des Staates auf entschädigungsfreie Konfiskation“ einzuführen, musste Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Menschenrecht auf Eigentum schützen sollte, einfach aufgehoben werden. Dieses ist dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bisweilen unbemerkt von der Weltöffentlichkeit, ninnen erstaunlich kurzer Zeit gelungen. Es fragt sich, ob er damit nicht sein eigenes Existenzrecht verspielt hat, das in den Augen der meisten Europäer in der Wahrung ihrer Wertegemeinschaft besteht.

Die „strengen“ Beschlüsse des Europarates vom 6. Juni 2012 (veröffentlicht auf dessen Website)

Die Außenminister

1. nahmen mit großem Interesse den Gesetzentwurf zur Kenntnis, den ihnen die rumänischen Behörden am 15. Mai 2012 vorgelegt hatten, und dessen Ziel es war, die systembedingte Störung bei der Rückerstattung oder Entschädigung während der kommunistischen Ära verstaatlichten Eigentums aufzuheben;

2. stellten fest, dass dieser Gesetzentwurf vom Pilot-Urteil des EGMR „Maria Atanasiu und andere gegen Rumänien“ inspiriert war, welcher eine Obergrenze für Vergütungen und Ratenzahlungen in Aussicht stellt (§ 235 des Urteils);

3. äußerten jedoch ihre Besorgnis über die Höhe der Entschädigung, sowie über den Zeitplan für eine Zahlung in Raten, sowie über die fehlende Begründung dieser Entscheidungen aufgrund von genauen Daten; luden die rumänischen Behörden ein, diesbezüglich zusätzliche Informationen zu liefern, und auch andere noch offene Fragen zu beantworten, die das Memorandum des EGMR-Exekutivausschusses (CM / Inf / DH (2012) 18) benannt hat;

4. forderten ferner die Behörden auf, dem Ausschuss so bald wie möglich vollständige Daten über den aktuellen Stand der Entschädigungen und Restitutionen mitzuteilen;

5. wiesen zudem darauf hin, dass der Gerichtshof der rumänischen Regierung nur eine Verlängerung bis zum 12. April 2013 gewährt, um, über die im Pilot-Urteil des EGMR „Maria Atanasiu und andere gegen Rumänien“ festgelegte Frist hinweg, für eine angemessene Entschädigungen der von den Wiedergutmachungsgesetzen Betroffenen zu sorgen;

6. forderten deshalb die Behörden auf, dem Ausschuss so bald wie möglich einen Zeitplan für die Fertigstellung, Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs, unter Berufung auf die neue vom Europäischen Gerichtshof gewährte Frist vorzulegen und den Europarat über alle Fortschritte in diesem Prozess auf dem Laufenden zu halten;

7. beschlossen, die Geheimhaltungsstufe des Memorandums CM / Inf / DH (2012) 18 in Anbetracht der Dringlichkeit der Urteilsumsetzung in dieser Fallgruppe aufzuheben und die Angelegenheit spätestens bei ihrem Treffen 1157 zu überprüfen. (Dezember 2012) (DH).

Wer jetzt nicht aufschreit, wird sich abfinden müssen

„Jean-Claude Juncker ist ein pfiffiger Kopf. ‚Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert’, verrät der Premier des kleinen Luxemburg über die Tricks, zu denen er die Staats- und Regierungschefs der EU in der Europapolitik ermuntert. ‚Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.‘“

(Quelle: Spiegel-Artikel vom 27.12.1999, „Die Brüsseler Republik“)

Und dieses „Europa“ war vor kurzem noch die Hoffnung der Entrechteten und Verfolgten!

Quelle: ResRo e.V.

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Des Wahnsinns fetteste Beute (ein Film von Frank Höfer)

Der EURO zerrüttet Europa. Immernoch wird ein griechischer EURO in einen deutschen EURO 1:1 umgetauscht. Während Länder wie Griechenland, Portugal und Italien jahrzehnte über ihre Verhältnisse lebten, wird nun der deutsche Wohlstand verpfändet, um die immer höheren Rettungsschirme zu spannen, die den Pleitestaaten die letzte Rettung sein sollen. Doch das sind sie nicht. Die Rettungsaktionen führen zu noch mehr Schulden und treibt europaweit die Menschen auf die Straße.

Der Begründer der Mittelstandökonomie Prof. Dr. Eberhard Hamer sieht die gesamte Eurozone durch einen internationalen Währungskrieg bedroht, bei dem es darum ginge von den Schwächen des US Dollars abzulenken. Die USA zwangen ihre Leitwährung der gesamten Welt auf und drucken nun die gesamte Weltwirtschaft in die Inflation.