Noch immer behelligt mich die Firma Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst mit ihren Forderungen gegen mich. Diese wurde von der Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ) beauftragt, angeblich offene Forderungen einzutreiben. Die PVZ widerum lässt sich von verschiedensten anderen Firmen mit der Abonnentenbetreuung und der Durchführung der Abos beauftragen, in meinem Fall von der MVS Medien Service Ltd. – Das Problem dabei ist, dass die MVS den fristgerechten Widerruf des Vertrages nicht an die PVZ weitergegeben hat, den Vertrag aber schon. Zwischenzeitlich warf ein von der PVZ beauftragter Rechtsanwalt – Wolf D. Hanewinkel – das Handtuch, als er merkte, dass im „System PVZ“ etwas nicht stimmen kann, weil ich ihm mitteilte, dass ich mit der PVZ keinen Vertrag habe und den Vertrag mit der MVS widerrufen hatte. Mittlerweile kümmert sich um die Eintreibung rechtswidriger Forderungen der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst. Ich frage mich, ob Inkassodienste denn nciht – schon aus eigenem Interesse, effizient zu arbeiten – die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht vorab prpfen (müssen). Dies ist mein heutiges Schreiben an den Inkassodienst, möge es den Lesern dieses Blogs helfen.
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Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst
UNBEKANNTER SCHRIFTFÜHRER
Eduard-Pestel-Straße 7
49080 Osnabrück
Ihr Brief vom xx.xx.2012 – Angeblich offene Forderung
Sehr geehrte/r unbekannte/r Schriftführer/in,
seit Monaten behelligen Sie mich mit Ihren Forderungen. Ihr System setzt dabei offensichtlich auf Repressionsdruck und Ankündigung steigender Kosten, und nun auch aus der Ankündigung zur Übergabe an ein Gericht.
Dabei ist Ihr Brief nicht unterschrieben und damit nur eine Kopie, ein Computerausdruck, könnte damit ein Trickbetrug sein und ist seinerseits rechtlich völlig unwirksam.
Die Rechtslage
- Einen Vertrag habe ich am xx.xx.xxxx der MVS Medien Service Ltd., Rheinhessenstr. 9a, 55129 Mainz, gegenüber unterschrieben.
- Einen Vertrag mit der PVZ gab es nie und gibt es auch heute nicht. Einen Nachweis hierüber haben Sie mir trotz zahlreicher Aufforderung nicht zukommen lassen.
- Die MVS Medien Service Ltd. hat von mir innerhalb der gesetzlichen Frist einen Widerruf erhalten. Zugegangen ist dieser laut Rückschein am xx.xx.20xx.*
- Die Forderung der Pressevertriebszentrale (PVZ) an mich ist vermutlich rechtswidrig, da kein Vertrag besteht.
- Herr Rechtsanwalt Wolf D. Hanewinkel bat mich in seinem Schreiben, die Sache als erledigt anzusehen, sofern ich von ihm keine weitere Nachricht erhalten würde, da dieser Rücksprache mit seiner Auftraggeberin halten wolle. Eine weitere Nachricht erhielt ich aber bis heute nicht, womit die Angelegenheit für ihn nichtig ist. Offenbar wollte auch er sich nicht in Fässer ohne Boden einlassen.
- Die Forderung des Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst ist rechtswidrig, da ich weder mit dem Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst noch mit ihrer Auftraggeberin (PVZ) einen Vertrag habe.
- Dass die MVS Widerrufe ihrer Kunden an die beauftragte PVZ nicht weitergibt, ist nicht mein Problem und kann auch gar nicht zu meinem Problem gemacht werden, weil ich nie einen Vertrag mit der PVZ hatte, und auch im Voraus nicht wissen konnte, dass die PVZ von der MVS mit der Durchführung und Auslieferung von Abonnements beauftragt ist. Dies war auf dem Auftragsblatt nicht ersichtlich.
Rückschein des Widerrufs
* Als Beleg dafür, dass ich den Vertrag mit der MVS widerrufen habe, erhalten Sie beiliegend eine Kopie des Rückscheines von der MVS. Diesen übersende ich Ihnen ausschließlich aufgrund der Androhung weiterer Repressalien und nicht weil ich dazu verpflichtet wäre.
Kostenregelung
Der weitere Schriftverkehr mit Ihnen wird ab dem 22.11.2012 mit 500,00 EUR pro erhaltenem Brief (Ablage Ihres Altpapiers in meinem Briefkasten oder Postfach) und 500,00 EUR pro versandtem Schreiben berechnet. Dieser Regelung stimmen Sie automatisch zu, wenn Sie mir weitere Rechnungen, Mahnungen, und sonstigen Unsinn zuschicken.
Überweisung
Um weitere Maßnahmen Ihrerseits zu vermeiden und Schaden von mir abzuwenden, habe ich Ihnen heute unter dem Aktenzeichen xxxxxxx einen Betrag von 0,01 EUR überwiesen. Diese Überweisung habe ich unter Vorbehalt getätigt; erkennbar ist dies durch den Zusatz im Verwendungszweck „Unter Vorbehalt“. Der Vorbehalt besteht darin, dass Sie mir unverzüglich innerhalb von 10 Wochentagen, also bis zum xx.xx.xxxx xx:xx Uhr, belegen, dass zwischen der Pressevertriebszentrale und mir (nicht zwischen der MVS und mir) derzeit ein rechtsgültiger Vertrag besteht. Für einen solchen fristgerechten Nachweis gelten die o. g. Kostenregelungen natürlich nicht.
Sollte ich den Nachweis nicht erhalten, haben Sie mir den Betrag von 0,01 EUR auf mein Konto unverzüglich zurück zu überweisen. Kontonummer xx xx xx xx, BLZ xxx xxx xx, xxxxxxxxxx, Kontoinhaber Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx.
Ich möchte zu gerne wissen, was die Übergabe an ein Gericht bringen soll. Wir können das ja gerne ausprobieren, wenn Sie sonst nichts zu tun haben. Ich möchte Ihnen nur vorschlagen, dass Sie ehrlichen Handelsverträgen nachgehen, anstatt sich Zwangskunden zu suchen. Einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen.
Mit Grüßen,
Xxxxxxx Xxxxxxxxx
1 Anlage
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