Forderungen der Stadt Esslingen am Neckar ohne gültige Rechtsgrundlage

Firma „Stadt Esslingen am Neckar“
Stadtkämmerei, Stadtkasse
Schutzgelderpressungen
Postfach 10 03 55

73726 Esslingen am Neckar

Esslingen, 14.11.2011

Sehr geehrte Frau Martschink,

Sie fordern mich mit Ihrem Brief vom 08.11.2011 erneut dazu auf, dass ich

  • ohne gültige gesetzliche Grundlage,
  • ohne Vertrag mit Ihnen,
  • ohne jede Gegenleistung von Ihnen,
  • und ohne Rechtspflicht,

irgendeinen Phantasie-Betrag an Sie bzw. die Firma Stadt Esslingen überweisen soll.

Ich habe für die Geschäftsnummer 4 OWi 74 Js 5267/11 beim „Amtsgericht Esslingen“ oder besser gesagt, bei der „Geschäftsstelle des Amtsgerichts“ (ist eben alles nur Geschäft; auch bei der sogenannten mündlichen Verhandlung hatte ich nur mit der Geschäftsstelle, nie mit dem Amtsgericht zu tun) das Original-Urteil mit der Unterschrift der gesetzlichen Richterin bzw. eine Kopie davon oder Akteneinsicht angefordert. Bisher erhielt ich keine Rückmeldung!

Ein Urteil das nicht von einer gesetzlichen Richterin unterschrieben ist, ist kein rechtskräftiges Urteil.

Ich habe die angebliche Richterin gefragt, ob sie belegen kann, dass sie gesetzliche Richterin nach §101 GG ist. Sie hat dies verweigert.

Eine Richterin die ihren Status nicht belegen kann, ist keine Richterin. Diese kann auch gar keine Urteile aussprechen.

Ich habe viele weitere Fragen gestellt, sowohl an das Amtsgericht, an die Stadt, und an andere, die alle nicht beantwortet wurden oder nicht belegt werden konnten.

Auf Ihre Remonstrationspflicht habe ich Sie zahlreich hingewiesen.

Forderungen/Rechnungen

Im Gegensatz zu Ihren „Forderungen“, die nichtig weil ohne Rechtsgrundlage sind, basieren meine Rechnungen auf Ihrem Auftrag. Denn ich habe Ihnen schon mehrfach mitgeteilt, dass die Ablage Ihres Altpapiers in meinem Postfach und Briefkasten pro Fall 500,00 EUR Gebühren kostet (Formulierung anders, inhaltlich gleich). Dies haben Sie sicherlich nicht überlesen, da ich Ihnen das nicht nur ein Mal mitgeteilt habe. Für diese Regelung bedarf es nicht Ihrer Zustimmung; sie ist nach Zugang bei Ihnen sofort wirksam geworden.

Da ich Ihnen entgegenkommen und Ihrem Spuk ein Ende machen wollte, habe ich Ihre Forderungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit meinen Rechnungen verrechnet und auf den mir zustehenden Restbetrag verzichtet, sofern sich die Sache damit erledigt hätte. Ich sehe jetzt, dass Sie weiterhin illegale Schutzgelderpressungen nötig haben. Da könnte man natürlich auf den maroden Kassenstand der „Stadt Esslingen“ schließen.

Damit werde ich den Restwert meiner Forderungen auch weiterhin auf dem Rechtsweg gegen Sie geltend machen. Ggf. werde ich diese auf eine andere Person übertragen, damit diese durchgesetzt werden können, während ich in meiner Ersatzhaft ein gutes Buch lese. Werden Sie mich dann in meiner Ersatzhaft besuchen und das Buch pfänden?

Geschäftsausfall

Die Höhe des von mir festgesetzten Geschäftsausfalls können Sie gerne hinterfragen; nützt aber nichts, da ich diesen letzlich selbst festlege. 200 € pro Tag ist dabei ein üblicher Betrag.

Es nützt auch nichts, den Geschäftsausfall pauschal anzuzweifeln, während dieser faktisch bestand. Tatsache ist, dass Sie bei der Kontopfändung der Volksbank ein Vorab-Telefax geschickt haben, bei der Ruhendstellung jedoch nicht. Die Ruhendstellung brauchte eine ganze Woche, bis diese durchgeführt wurde. Dies war Ihr Mitverschulden, daher der Geschäftsausfall, den ich mit 1000 € beziffert und einen Rechnungssplit vorgenommen habe. Sie können sich gerne mit der Volksbank in Verbindung setzen, und klären, wo der Fehler lag.

Ein weiterer Bußgeldbescheid ist bei mir nicht angekommen, ich habe für Ihren Papierkrieg auch keinen Auftrag erteilt, und somit erkenne ich auch diese zusätzliche Gebühr nicht an. Die Kosten verbleiben bei Ihnen.

Sollte ich nicht innerhalb von 14 Wochentagen die Aufstellung der gültigen Gesetze erhalten, die Sie berechtigen, Forderungen von mir einzutreiben, ist die Angelegenheit erledigt.

Ich frage mich, was Sie von der ganzen Hampelei haben. Macht Ihnen das Spaß? Und vor allem, wo soll es enden? Was wollen Sie damit bezwecken, Menschen in Ersatzhaft zu bringen? Warum ignorieren Sie konsequent alle Fakten, die man Ihnen nennt? Warum gehen Sie auf nichts ein?

Ist Ihr Ego bestärkt wenn Sie sagen würden: „Ich habe zwar keine Rechtsgrundlage, alles was ich mache ist vollkommen illegal, aber ich habe die Polizei und es fühlt sich einfach gut an, anderen eins reinzuwürgen.“

Funktioniert das noch bei den meisten Esslingern? Gerne bin ich bereit, in Esslingen nicht über Ihre Geschäftspraktiken aufzuklären, wenn Sie in Aussicht stellen, diese zu ändern. Melden Sie sich doch mal privat bei mir, da ich gerne mit Ihnen über das Thema diskutieren würde.

Der beiliegende Flyer ist zu Ihrer privaten Information.

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz,
mit freundlichem Gruß,

Xxxxxxx Xxxxxxx

2 Gedanken zu “Forderungen der Stadt Esslingen am Neckar ohne gültige Rechtsgrundlage

  1. @All und Andreas Moser: Es erfordert etwas mehr Nachdenken als die Warnung „Querulant“ zu nutzen. Warum nicht grundlegend über Recht und Unrecht, Geschäftsstellen und nicht unterschriebenen Urteilen (Staatshaftung – persönliche Haftung) nachdenken. Local Change gebührt Respekt für den Mut und die Konsequenz nüchtern und ohne Rücksicht auf (illegale Retourkutschen, „gesellschaftliche Nachteile“ usw.) persönliche Nachteile tiefer zu bohren. Letzten Endes kann man Gedanken nicht einsperren und wird Freiheit nur in gemeinschaft mit freien Menschen erlebt. Von daher: ich bin dabei…

Hinterlasse einen Kommentar