Die nächste Runde – Stadt Esslingen am Neckar will es wissen

Stadt Esslingen am Neckar
Stadtkämmerei, Stadtkasse
Fr. Wagner od. Fr. Martschink
Postfach 10 03 55

73726 Esslingen am Neckar

Esslingen, 28.11.2011

„Forderungen der Stadt Esslingen am Neckar“ seit 11.10.2010

Sehr geehrte Frau Wagner,

leider antworten Sie mit Ihrem Schreiben vom 22.11.2011 nicht auf meine Mitteilungen, die ich am 14.11. an Frau Martschink gerichtet hatte.

Mit Ihrem Vorgehen haben Sie zusammen mit meiner bisherigen Hausbank die Kontopfändung, die Ruhendstellung der Pfändung und dann die einseitige Kündigung meines Kontos bewirkt. In Zukunft werde ich auf Bänken nur noch sitzen, anstatt auf diese zu setzen. Für diesen Erfahrungsgewinn danke ich Ihnen.

Zu Ihrem Anliegen teile ich Ihnen mit:

Den vollen Betrag von 391,79 € überweise ich zu jedem von Ihnen genannten Termin sehr gerne, sofern Sie mir noch auf folgende Fragen antworten:

  1. Habe ich einen gültigen Vertrag mit Ihnen bzw. der „Stadt Esslingen am Neckar“? Entsteht ein Vertrag, wenn ich Ihrer Zahlungsaufforderung Folge leiste?
  2. Auf welche gültige gesetzliche Grundlage berufen Sie sich, bzw. aufgrund welcher Rechtspflicht soll ich den Betrag überweisen, wissentlich dass das Grundgesetz keinen Geltungsberech mehr hat?
  3. Welche Gegenleistung habe oder werde ich oder die Allgemeinheit für diesen Betrag erhalten?
  4. Habe ich durch mein Verhalten beim Überfahren einer Ampel, die bereits 0,6 Sekunden auf Rot stand, irgendjemanden in seiner psysischen oder geistigen Freiheit verletzt? Falls ja, benennen Sie bitte den- bzw. diejenigen Menschen.
  5. Mit welcher Rechtsgrundlage können Sie mir aufgrund eines Urteils, welches nicht von einer gesetzlichen Richterin ausgestellt wurde, und aufgrund einer „mündlichen Verhandlung“, bei der keine gesetzliche Richterin anwesend war (durch acht Zeugen bestätigt), Zahlungsaufforderungen zuschicken und Vollstreckungsmaßnahmen androhen?
  6. Warum halten Sie meine Ihnen ausgestellten Rechnungen für nicht gerechtfertigt, obwohl Sie mir einen klaren Auftrag dafür gaben? (Sie haben meine Kostenregelung ja lesen können.)
  7. Wie ist aufgrund des aktuellen Geldsystems eine „Zahlung“ überhaupt möglich?

Sofern Sie mir alle Fragen sachlich, für jedermann nachprüfbar und auf der Grundlage des gesamten bisherigen Schriftverkehrs bis zum 15.12.2011 beantworten, werde ich den von Ihnen mitgeteilten Betrag von 391,79 € unverzüglich auf eines Ihrer Konten überweisen. Dieses Angebot verfällt an demselben Tag um 23:59:59 Uhr.

Ich erwarte Ihre umfassende Antwort, die mir sicher auch sehr bei meinem Verständnis über rechtliche Fragen helfen wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine weitere bloße Zahlungsaufforderung bzw. Erinnerung ohne eingehende Beantwortung der o. g. Fragen von mir nicht positiv berücksichtigt werden kann.

Bitte nennen Sie bei Ihrer Antwort den dann aktuellen Betrag sowie die Bankverbindung und den von mir anzugebenden Verwendungszweck für die Überweisung oder Zahlung (sofern sich herausstellt, dass Zahlungen möglich sind).

Bitte geben Sie dann auch an, ob eine direkte Verrechnung mit den von mir ausgestellten Rechnungen über den Gesamtbetrag von 1192,55 € von Ihnen anerkannt wird oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich den Ausgleich dieses Betrags durch geeignete weitere Maßnahmen weiterverfolgen müssen.

Zur Vollständigkeit lege ich mein letztes Schreiben an Ihre Stadtkämmerei/Stadtkasse/Frau Martschink bei.

In der Hoffnung auf eine baldige Klärung,
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz,
mit freundlichem Gruß,

Xxxxxxx Xxxxxxxx

1 Anlage

Zugehörige Artikel:
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Neues von der BRD-Mafia aus Esslingen am Neckar (mit Namen)

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