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Artikel getaggt mit ‘Nepper

Zeitschriften Abo-Nepper für die Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf

mit 10 Kommentaren

Kennen Sie solche Zettel? – Genau. Ihnen wurde erzählt, dass Sie eine der Zeitschriften völlig unverbindlich testen sollen. Sie bekämen die Zeitschrift nur probeweise geliefert und müssten dann die Qualität der Zustellung bewerten. Die auf diesem Zettel genannten Abo-Verpflichtungen würden für Sie nicht gelten. Nach dem Testzeitraum würden Sie angerufen und nach der Qualität der Zustellung befragt, und ob Sie die Zeitschrift weiterhin beziehen wollen.

So oder ähnlich machen es Schüler und Studenten, aber auch alle möglichen anderen “Vermittler” in den Einkaufsstraßen, an Bahnhöfen und anderen interessanten Orten in Deutschland.

Auch wenn auf dem hier gezeigten Zettel tatsächlich noch geschrieben steht, dass man 2 Monate gratis bekäme, ist alles andere, was einem dazu erzählt wird, schlicht Unsinn.

Tatsächlich steht dort: “Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 24 Monate gegen Rechnung erhalten. [...] Hören Sie nichts von mir, möchte ich das Abo weiterhin beziehen.

In meinem Fall wurde ich an einem Bahnhof angesprochen. Als ich merkte, dass ich etwas ganz anderes unterschreiben sollte als mir erzählt wurde, stellte ich kritische Rückfragen. Nachdem ich sah, dass auf der Rückseite eine Adresse für die Wahrnehmung meines 14-tägigen Widerrufsrechts angegeben war, unterschrieb ich gerne und gab meine Bankverbindung an. Wer will armen Schülern nicht einen Gefallen tun? Im Anschluss redete ich ein bischen mit den drei “Vermittler”-Jungs, weil ich die Sache clever fand und wissen wollte, ob die Provision gut ist. Stolze 44 Euro für jeden Vermittelten, egal ob der neue Kunde widerruft oder nicht. Außerdem gaben mir die Jungs noch ein paar abgegriffene Zettel des Deutschen Video Ringes mit. *schmunzel*

Nun machte ich am darauffolgenden Tag von meinem Widerrufsrecht gebrauch, und schickte den Widerruf als Einschreiben mit Rückschein an die rückseitig angegebene Firma MVS Medien Service Ltd, Rheinhessenstr. 9a, 55129 Mainz (MVS). Der Rückschein kam am 02.11.2011 unterschrieben zurück. Gut, dachte ich, dann hätte sich das ja erledigt.

Falsch gedacht. Schon am 04.11.2011 bekam ich ein Glückwunsch-Schreiben von der MVS Medien Service Ltd i. G. (in Gründung) mit gleicher Anschrift wie oben genannt, Geschäftsführer ist ein Gerd Meyd.

Einige Wochen später bekam ich die Hörzu geliefert. Am 06.12.2012 meldete sich eine PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf (PVZ), weil ich zwischenzeitlich aus anderen Gründen meine Bankverbindung geändert hatte und sie nicht abbuchen konnten. Wunderbar. Es folgten Zahlungserinnerungen und Mahnungen am 13.12.2011, 17.01.2012 und 13.03.2012.

Auf meine schriftlichen Hinweise gegenüber der PVZ, dass ich mit dieser keinen Vertrag hätte und gegenüber MVS widerrufen hätte, stellte sich diese dumm. Sie schickte mir eine Kopie des unterschriebenen Vertrages zu und fragte, ob ich denn nicht der Unterzeichner wäre.

Recherchiert man mal etwas im Internet, stellt man fest, dass das Spiel dieser Firmen schon seit vielen Jahren zu funktionieren scheint. Ich möchte klarstellen: Weder PVZ noch MVS betreiben Abzocke. Sie nutzen nur die Dummheit der Menschen aus, die oft Kündigungen aussprechen, wo gar keine Geschäftsbeziehung existiert.

Mein Verdacht ist jedoch, dass Firmen wie die MVS nur Briefkastenfirmen sind. In jedem Fall scheinen diese die Widerrufe oder Kündigungen nicht zu bearbeiten und auch nicht an die PVZ weiterzuleiten.

Einem Bericht eines Kommentators hier zufolge gibt die PVZ an, keine eigenen Mitarbeiter zu beschäftigen, die Abonnenten werben, und auch keine Unternehmen mit der Werbung von Abonnements zu beauftragen. Die PVZ habe Geschäftsbesorgungsverträge mit anderen Firmen und übernehme nur die Verwaltung von Abonnements, also die Abo-Betreuung mit Belieferung und Rechnungslegung. Die Werbung würden selbständige Unternehmen durchfühen, die auch auf den Abonnementsverträgen bzw. den Auftragsbestätigungen genannt werden. (Bei mir: MVS.)

Das bedeutet für mich: Ich habe genau richtig gehandelt und meinen Widerruf an die in dem “Abonnementsvertrag” genannte Anschrift (MVS) gerichtet.

Ich werde jetzt mal abwarten und gar nichts mehr tun. Mit dem von MVS vorliegenden Rückschein fühle ich mich ganz gut ausgestattet. Da diese Firma keinen anderen Kontaktweg anbietet, ist dies auch das einzige was ich tun konnte.

Ich bin persönlich der Ansicht: Es gibt viele Probleme und Betrüger. Wenn ein Netzwerk aus Firmen jedoch Hand in Hand arbeitet und die Unkenntnis in Rechtssachen der Menschen ausnutzt, dann sollten die Menschen informiert werden und frei entscheiden können, ob sie sich weiter veräppeln lassen oder eben nicht. Deshalb habe ich mich noch einmal zu einem Artikel über die PVZ bewogen gefühlt.

Einige Hinweise zum Abschluss:

  1. Achten Sie immer auf das, was Sie unterschreiben, nicht das was man Ihnen erzählt.
  2. Wenn Sie das BRD-Recht (mit allen seinen Folgen) in Anspruch nehmen wollen, dann kündigen Sie nicht innerhalb der Widerrufsfrist!
  3. Kündigen oder widerrufen Sie nicht gegenüber Firmen, mit denen Sie gar keinen Vertrag haben. Wenn A mit B einen Vertrag hat, aber diesen gegenüber C, also einem Dritten, kündigt, dann könnte C dies als Anerkennung eines bisher bestehenden Vertrages ansehen. Deshalb gar nicht erst sowas anfangen.
  4. Selbst wenn hier die PVZ von der MVS mit der Abo-Betreuung beauftragt wurde und die Weitergabe der Daten so rechtens sein sollte, war dieses nicht vor Vertragsschluss ersichtlich. Außerdem war zum Widerruf ja ausdrücklich die Anschrift der MVS angegeben!
  5. Wenn Sie denken, es wäre zu spät, ist es vielleicht nicht zu spät. Wenn der Anbieter auf ein Widerrufsrecht hinweist, machen Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich von Ihrem Recht gebrauch. Wichtig: Kündigen Sie nicht, sondern widerrufen Sie Ihre Willenserklärung. Wenn nicht auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wurde, haben Sie nach BRD-Recht unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit. Hierzu könnte man dann professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder sich selbst genauer kundig machen.