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Artikel getaggt mit ‘Bundesverfassungsgericht

29C3 – Die Antiterrordatei

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Am 6. November 2012 war der CCC vor dem Bundesverfassungsgericht zur Anhörung über die Antiterrordatei und die Grenzen polizeilicher Datenverarbeitung geladen. Wir berichten über die Anhörung, die dort vorgebrachten Argumente und die technische Konzeption der ATD. Und wir orakeln über ein mögliches Urteil im nächsten Jahr.

In der Antiterrordatei werden neben den Terrorverdächtigen auch die Daten von sogenannten Kontakt- und Begleitpersonen erfasst. Der Beschwerdeführer beklagt dabei besonders das Unterlaufen des sogenannten Trennungsgebotes zwischen Polizei und Nachrichtendiensten durch die ATD sowie die Unbestimmtheit des Terrorbegriffes. Welche Schwerpunkte das Gericht setzte, welche weiteren Kritikpunkte zur Sprache kamen und wie unsere Argumentation war, werden wir im Vortrag berichten.

Redner: Constanze Kurz, Frank Rieger
EventID: 5382
Event: 29. Chaos Communication Congress [29c3] des Chaos Computer Club [CCC]
Ort: Congress Centrum Hamburg (CCH); Am Dammtor; Marseiller Straße; 20355 Hamburg; Deutschland
Sprache: deutsch
Beginn: Thu, 27.12.2012 16:00:00 +01:00
Lizenz: CC-by-nc-sa

Quelle: CCC Events. Weitere Artikel zum Thema 29C3. Weitere Artikel zum Thema CCC.

Geschrieben von stammtischesslingen

04.01.2013 um 10:05

ESM-Urteil – Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

mit 3 Kommentaren

Das Bundesverfassungsgericht deutet die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes um.

Geschrieben von stammtischesslingen

15.09.2012 um 14:52

Das System Bundesverfassungsgericht – Hans-Joachim Zimmer

mit einem Kommentar

Das System Bundesverfassungsgericht. Ein Vortrag von Hans-Joachim Zimmer. Hier die Folien zum Download.

Leider weiß herr Zimmer noch nicht, dass die Verfassung, von der er ständig redet, nicht existent ist. Er nimmt den Namen Grundgesetz wohl nicht ganz ernst. Trotzdem zeigt er, dass unsere sogenannten Bundesverfassungsrichter ständig gegen ihr selbst zu vertretenes “Recht” verstoßen.

Hans-Joachim Zimmer: WebseiteYoutube-Kanal

Geschrieben von stammtischesslingen

05.08.2012 um 12:17

Stellungnahme zur TKG-Entscheidung des Verfassungsgerichts

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Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Teile des TKG (Telekommunikationsgesetzes) für verfassungswidrig erklärt. Die Medien haben im Zuge dieser Entscheidung vor allem herausgestellt, dass bei Telekommunikationsanbietern gespeicherte Daten und Passwörter von Ermittlungsbehörden abgefragt werden.

In der Berichterstattung wurden allerdings keine Unterschiede zwischen Telekommunikationsanbietern im Allgemeinen und Mailanbietern im Speziellen gemacht. Denn Anbieter elektronischer Post sind laut TKG (§111) von der Pflicht ausgenommen, Bestandsdaten Ihrer Kunden zu erheben. Erst wenn ein Mailanbieter Bestandsdaten erhebt, muss er sie auch zur automatisierten Abfrage bereitstellen.

Wir haben uns daher bei der Gründung von Posteo dazu entschieden, eine anonymisierte Zahlung unserer Postfächer zu ermöglichen, damit wir keine Bestandsdaten erheben und weitergeben müssen.

Wir bedauern, dass die meisten Emailanbieter die Möglichkeiten, die Ihnen das TKG bietet, nicht nutzen – da sie in der Regel selbst Interesse an den Bestandsdaten Ihrer Kunden haben. Bei uns werden keine Bestandsdaten erhoben.

Deswegen können Ihre Daten bei Posteo weder verkauft, noch gestohlen oder abgefragt werden. Posteo steht für Selbstbestimmtheit im Internet.

Von: Posteo.de (25. Februar, 18:00 Uhr)

TKG-Regeln zur Datenspeicherung zum Teil verfassungswidrig (Golem)

Geschrieben von stammtischesslingen

28.02.2012 um 15:17

Der Staat hat auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten

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taz.de vom 21.01.2012

Polemik der NPD erlaubt

URTEIL Verfassungsgericht betont Meinungsfreiheit im Streit um das Hitler-Attentat Georg Elsers

KARLSRUHE taz Auch Rechtsextremisten dürfen Deutschland polemisch kritisieren, betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Geklagt hatte die NPD-Politikerin Edda Schmidt. Sie war vom Amtsgericht Hechingen wegen Verunglimpfung des Staates zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Anlass war ein von ihr verantwortetes Flugblatt zu einer Theateraufführung über den Hitler-Attentäter Georg Elser. Schmidt kritisierte, dass bei Elsers Attentatsversuch acht Menschen starben. Das “BRD-System” sei “verkommen”, weil es einen Mörder als Vorbild bejubele.

Das Gericht beanstandete jetzt das Urteil wegen Verletzung der Meinungsfreiheit. “Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.” Der Tatbestand “Verunglimpfung des Staates” müsse deshalb eng ausgelegt werden. Strafbar sei eine abwertende Kritik am Staat nur, wenn sie den Bestand oder die Friedlichkeit Deutschlands oder die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen gefährde. Diese Wirkung hätte das Flugblatt niemals haben können, so die Richter. Die Grenze von Polemik zur Straftat sei noch nicht überschritten. (Az.: 1 BvR 917/09) CHR

Geschrieben von stammtischesslingen

23.01.2012 um 16:45

Deutsche “Verfassungsrichter” sollen vor den EGMR

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Die Klägergruppe aus 55 Unternehmern wirft dem höchsten deutschen Gericht vor, es schädige die Demokratie – und spiele einem “Staatsstreich” von Merkel und Sarkozy in die Hände und will dieses vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

Eine Gruppe von über 55 deutschen Unternehmern bringt das Bundesverfassungsgericht vor Gericht. Vereinfacht gesagt, werfen sie dem höchsten deutschen Gericht Demokratie schädigendes Verhalten vor, weil dieses ihnen relevante rechtsstaatliche Verfahrensgarantien im Streit um die Euro-Politik der Bundesregierung verweigere. Deshalb sollen sich die deutschen Verfassungsrichter nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verantworten.

Angeführt wird die sich „Europolis“ nennende Klägergruppe vom Berliner Wirtschaftsrechtler Markus C. Kerber. „In dieser rechtlichen Auseinandersetzung geht es um die rechtsstaatlich-demokratischen Grundlagen des deutschen Gemeinwesens, nicht nur um den Euro“, sagt Kerber im Gespräch mit “Welt Online“.

Weiterlesen bei Welt Online.

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