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Archiv für die Kategorie ‘Verbraucherschutz

Mal wieder die FDA – Der Handykrieg

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Der Handykrieg – Ein Film von Klaus Scheidsteger – Handystrahlung Funkwellen UMTS

Geschrieben von stammtischesslingen

19.01.2013 um 23:54

29C3 – Meine Kleidung funkt

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Tracking von Menschen durch in Kleidung integrierte RFID-Chips

Mit RFID-Lesegeräten Menschen tracken – keine Zukunftsvision.

Was wir vor 9 Jahren als Schreckgespenst an die Wand malten, ist Wirklichkeit geworden: RFID-Tags, eingenäht in Kleidung. Auf 8 Meter Entfernung lassen sich die Tags nach Herstellerangaben auslesen. Und wer damit herumläuft, ist von jedem Lesegerät wiedererkennbar. Wir bringen ein Gerät mit, führen auf der Bühne spielerisch die Funktion vor und erklären, was die Textilindustrie so fasziniert an dieser Technik. Und wir erklären, warum wir gar nicht davon angetan sind, dass Menschen fürderhin nicht mehr nur gläsern sind, sondern ganz und gar nackig vor den Augen von Bekleidungsindustrie und -handel.

Redner: padeluun, Rena Tangens
EventID: 5282
Event: 29. Chaos Communication Congress [29c3] des Chaos Computer Club [CCC]
Ort: Congress Centrum Hamburg (CCH); Am Dammtor; Marseiller Straße; 20355 Hamburg; Deutschland
Sprache: deutsch
Beginn: 28.12.2012 21:45:00 +01:00
Lizenz: CC-by

Attached files
- RFID in Textilien (application/pdf – 3.1 MB)

Links
- Stopp-RFID-Seiten

Quelle: CCC Events. Weitere Artikel zum Thema 29C3. Weitere Artikel zum Thema CCC.

Geschrieben von stammtischesslingen

11.01.2013 um 15:58

29C3 – Meldegesetz – Was aus dem 57-Sekunden-Gesetz wurde

mit 2 Kommentaren

 

Das Meldegesetz und der erfolgreiche Protest dagegen.

Als wir im Juli erfuhren, dass das Gesetz in 2. und 3. Lesung glatt den Bundestag passiert hatte und jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrates brauchte, hatten wir die Sache schon verloren gegeben. Doch als die Details bekannt wurden (Widerspruch ist zwecklos!), die Last-Minute-Änderungen im Innenausschuss und das Video von der 57-sekündigen Abstimmung im Bundestag die Runde machte, da war die Empörung der Öffentlichkeit groß und plötzlich wollte es keine Partei mehr so gewollt haben. Bei einer gemeinsamen Aktion von FoeBuD, campact, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz dokumentierten fast 200.000 Menschen ihre Ablehnung des geplanten Meldegesetzes. Der Bundesrat lehnte dann tatsächlich das Gesetz einstimmig ab.

Wir möchten Hintergründe und Lobbyinteressen beleuchten, die Forderungen der Zivilgesellschaft erläutern und berichten, wie die Sache weiter- oder ausgegangen ist.

Redner: Katharina Nocun, Rena Tangens
EventID: 5289
Event: 29. Chaos Communication Congress [29c3] des Chaos Computer Club [CCC]
Ort: Congress Centrum Hamburg (CCH); Am Dammtor; Marseiller Straße; 20355 Hamburg; Deutschland
Sprache: deutsch
Beginn: 28.12.2012 11:30:00 +01:00
Lizenz: CC-by-nc-sa

Ergänzung zur Fragerunde nach dem Vortrag: Man kann zwar bei Nachweis über Gefahr für Leib und Leben einen Opt-Out machen, damit keine Daten mehr an Werbeindustrie und Parteien weitergegeben werden. Man kann sich aber auch ganz abmelden.

Quelle: CCC Events. Weitere Artikel zum Thema 29C3. Weitere Artikel zum Thema CCC.

Geschrieben von stammtischesslingen

01.01.2013 um 23:02

Die Methoden der Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf II

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Noch immer behelligt mich die Firma Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst mit ihren Forderungen gegen mich. Diese wurde von der Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ) beauftragt, angeblich offene Forderungen einzutreiben. Die PVZ widerum lässt sich von verschiedensten anderen Firmen mit der Abonnentenbetreuung und der Durchführung der Abos beauftragen, in meinem Fall von der MVS Medien Service Ltd. – Das Problem dabei ist, dass die MVS den fristgerechten Widerruf des Vertrages nicht an die PVZ weitergegeben hat, den Vertrag aber schon. Zwischenzeitlich warf ein von der PVZ beauftragter Rechtsanwalt – Wolf D. Hanewinkel – das Handtuch, als er merkte, dass im “System PVZ” etwas nicht stimmen kann, weil ich ihm mitteilte, dass ich mit der PVZ keinen Vertrag habe und den Vertrag mit der MVS widerrufen hatte. Mittlerweile kümmert sich um die Eintreibung rechtswidriger Forderungen der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst. Ich frage mich, ob Inkassodienste denn nciht – schon aus eigenem Interesse, effizient zu arbeiten – die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht vorab prpfen (müssen). Dies ist mein heutiges Schreiben an den Inkassodienst, möge es den Lesern dieses Blogs helfen.

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Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst
UNBEKANNTER SCHRIFTFÜHRER
Eduard-Pestel-Straße 7
49080 Osnabrück

Ihr Brief vom xx.xx.2012 – Angeblich offene Forderung

Sehr geehrte/r unbekannte/r Schriftführer/in,

seit Monaten behelligen Sie mich mit Ihren Forderungen. Ihr System setzt dabei offensichtlich auf Repressionsdruck und Ankündigung steigender Kosten, und nun auch aus der Ankündigung zur Übergabe an ein Gericht.

Dabei ist Ihr Brief nicht unterschrieben und damit nur eine Kopie, ein Computerausdruck, könnte damit ein Trickbetrug sein und ist seinerseits rechtlich völlig unwirksam.

Die Rechtslage

  1. Einen Vertrag habe ich am xx.xx.xxxx der MVS Medien Service Ltd., Rheinhessenstr. 9a, 55129 Mainz, gegenüber unterschrieben.
  2. Einen Vertrag mit der PVZ gab es nie und gibt es auch heute nicht. Einen Nachweis hierüber haben Sie mir trotz zahlreicher Aufforderung nicht zukommen lassen.
  3. Die MVS Medien Service Ltd. hat von mir innerhalb der gesetzlichen Frist einen Widerruf erhalten. Zugegangen ist dieser laut Rückschein am xx.xx.20xx.*
  4. Die Forderung der Pressevertriebszentrale (PVZ) an mich ist vermutlich rechtswidrig, da kein Vertrag besteht.
  5. Herr Rechtsanwalt Wolf D. Hanewinkel bat mich in seinem Schreiben, die Sache als erledigt anzusehen, sofern ich von ihm keine weitere Nachricht erhalten würde, da dieser Rücksprache mit seiner Auftraggeberin halten wolle. Eine weitere Nachricht erhielt ich aber bis heute nicht, womit die Angelegenheit für ihn nichtig ist. Offenbar wollte auch er sich nicht in Fässer ohne Boden einlassen.
  6. Die Forderung des Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst ist rechtswidrig, da ich weder mit dem Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst noch mit ihrer Auftraggeberin (PVZ) einen Vertrag habe.
  7. Dass die MVS Widerrufe ihrer Kunden an die beauftragte PVZ nicht weitergibt, ist nicht mein Problem und kann auch gar nicht zu meinem Problem gemacht werden, weil ich nie einen Vertrag mit der PVZ hatte, und auch im Voraus nicht wissen konnte, dass die PVZ von der MVS mit der Durchführung und Auslieferung von Abonnements beauftragt ist. Dies war auf dem Auftragsblatt nicht ersichtlich.

Rückschein des Widerrufs

* Als Beleg dafür, dass ich den Vertrag mit der MVS widerrufen habe, erhalten Sie beiliegend eine Kopie des Rückscheines von der MVS. Diesen übersende ich Ihnen ausschließlich aufgrund der Androhung weiterer Repressalien und nicht weil ich dazu verpflichtet wäre.

Kostenregelung

Der weitere Schriftverkehr mit Ihnen wird ab dem 22.11.2012 mit 500,00 EUR pro erhaltenem Brief (Ablage Ihres Altpapiers in meinem Briefkasten oder Postfach) und 500,00 EUR pro versandtem Schreiben berechnet. Dieser Regelung stimmen Sie automatisch zu, wenn Sie mir weitere Rechnungen, Mahnungen, und sonstigen Unsinn zuschicken.

Überweisung

Um weitere Maßnahmen Ihrerseits zu vermeiden und Schaden von mir abzuwenden, habe ich Ihnen heute unter dem Aktenzeichen xxxxxxx einen Betrag von 0,01 EUR überwiesen. Diese Überweisung habe ich unter Vorbehalt getätigt; erkennbar ist dies durch den Zusatz im Verwendungszweck „Unter Vorbehalt“. Der Vorbehalt besteht darin, dass Sie mir unverzüglich innerhalb von 10 Wochentagen, also bis zum xx.xx.xxxx xx:xx Uhr, belegen, dass zwischen der Pressevertriebszentrale und mir (nicht zwischen der MVS und mir) derzeit ein rechtsgültiger Vertrag besteht. Für einen solchen fristgerechten Nachweis gelten die o. g. Kostenregelungen natürlich nicht.

Sollte ich den Nachweis nicht erhalten, haben Sie mir den Betrag von 0,01 EUR auf mein Konto unverzüglich zurück zu überweisen. Kontonummer xx xx xx xx, BLZ xxx xxx xx, xxxxxxxxxx, Kontoinhaber Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx.

Ich möchte zu gerne wissen, was die Übergabe an ein Gericht bringen soll. Wir können das ja gerne ausprobieren, wenn Sie sonst nichts zu tun haben. Ich möchte Ihnen nur vorschlagen, dass Sie ehrlichen Handelsverträgen nachgehen, anstatt sich Zwangskunden zu suchen. Einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen.

Mit Grüßen,

Xxxxxxx Xxxxxxxxx

1 Anlage

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Ähnliche Artikel:

- Pressevertriebszentrale Stockelsdorf: Alles Einzelfälle (17.04.2012)
- Zeitschriften Abo-Nepper für die Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf (01.04.2012)
- Die Methoden der MVS Medien Service Ltd. und der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (28.03.2012)

Geschrieben von stammtischesslingen

21.11.2012 um 21:56

Neue Datenverbrechen – 1&1 Internet AG missbraucht Kundendaten

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Gestern regten sich einige noch darüber auf, dass der Blubb blubb blubb Mobilfunkanbieter O2 in Großbritannien und bald auch in Deutschland Bewegungsdaten seiner Kunden ohne Einwilligung derselben dazu missbraucht, Bewegungsprofile für die Werbeindustrie zu erstellen, da flattert bei mir die inzwischen zweite E-Mail rein, die mich energisch dazu auffordert, an einer Studie teilzunehmen. Unterschrieben ist die Elektropost mit zwei Firmennamen: 1&1 Internet AG und Lehrstuhl für ABWL und Dienstleistungsmanagement, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Hier verkauft offenbar der Telekommunikations-Reseller 1&1 die Kundendaten an eine Universität. An der 1&1 Hotline (“Heißen Linie”) wusste man davon nichts. Auch auf meine Nachfrage bei 1&1 per E-Mail erhielt ich keine Rückmeldung.

Einige deutliche Hinweise, dass es sich bei der Mail nicht um Spam handelt: 1. Man weiß, dass ich 1&1 Kunde bin. Das erzähle ich sonst nicht in aller Welt herum. 2. Der Absender ist research-dlm@ku.de, also eine Adresse der besagten Universität. 3. Der in der Mail angegebene Link führt zu dem Dienst Uniark.de, das ist eine “Online Befragungssoftware für Studenten und Hochschulen”. Also ein weiterer Hinweis, dass der Absender wirklich die Universität ist.

Ich würde gerne mal wissen, wie sich 1&1 das so vorstellt… Kundenadressen an eine Uni verkaufen geht ja noch, ist man schon fast gewohnt. Dann aber dann keine Auskunft zu geben, sich hinter der eigenen Anonymität zu verstecken, das ist der eigentliche Skandal. Niemand da dem man mal eben die Hand abhacken könnte. Niemand da, den man heute Nacht auf dem Marktplatz an den Galgen stellen kann.

Ihr labert von NWO? Wir haben schon längst die NWO.

Hier ist die Mail:

Sehr geehrter 1&1 Kunde,

der Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und 1&1 führen gemeinsam eine wissenschaftliche Studie zur Nutzung unterschiedlicher Kommunikationskanäle im Rahmen der Kundenkommunikation durch. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne zu einer Befragung einladen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich 10 Minuten Zeit nehmen und folgenden Fragebogen ausfüllen:

http://ww3.unipark.de/uc/research-dlm/de_acc/?code=5eada308a862a99d

(Um die Befragung zu starten, klicken Sie bitte einfach auf den Link)

Sie erhalten aufgrund Ihrer Angaben in diesem Fragebogen keinerlei zusätzliche Informations- und Werbenachrichten, Newsletter, Telefonanrufe oder Ähnliches. Ihre Angaben werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Wir möchten uns im Voraus für Ihre Teilnahme bedanken!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 1&1 Team
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Ihr Lehrstuhl für ABWL und Dienstleistungsmanagement
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Auf der Schanz 49
85049 Ingolstadt

Hinweis: Diese Nachricht wurde automatisch an Sie versendet. Bitte antworten Sie hierauf nicht. Falls Sie Fragen zu 1&1 Produkten haben, folgen Sie bitte dem Link und loggen Sie sich mit Ihren Kundendaten ein: http://www.1und1.de/kontakt

Geschrieben von stammtischesslingen

31.10.2012 um 17:40

Eine Bitte an die Leser dieses Blogs

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Bitte schicken Sie gaaaaaanz viele Telefaxe an die kostenlose Fax-Nummer 0800 – 3552222. Ich selbst schicke jetzt mind. ein Mal am Tag ein Telefax dorthin. Der Grund ist dieser: Heute erhielt ich von der Gewerbeauskunft Zentrale einen Brief mit der Aufforderung zur Ergänzung von Daten und Rücksendung. Ahnungslose Lemminge schlie0en damit einen Vertrag über 569 EUR jährlich ab, um in einem Branchenverzeichnis, das dazu auch noch extrem schlecht und unübersichtlich ist, aufgelistet zu werden.

Ich mache dieser Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH keinen Vorwurf! Sie nutzen nur die Dummheit der Masse aus. Und mit diesem Aufruf nutze ich nur die Möglichkeiten: Ganz viele Kostenlose Telefaxe schicken – täglich! Hier gibt es das Rücksendeformular in besserer Qualität als PDF-Datei.

Geschrieben von stammtischesslingen

05.10.2012 um 11:19

KenFM im Gespräch mit Dr. Thilo Weichert – Änderung des Meldegesetzes

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Dr. Weichertformuliert die Lösungen so: Wählen Sie eine datenschutzfreundliche Partei, legen Sie Widerspruch ein, Klagen Sie, beschäftigen Sie das Bundesverfssungsgericht. Wie wir wissen, sind das nur Beschäftigungsmaßnahmen und Manöver für Langweiler, die nichts bringen werden.

Die echte Lösung ist ganz einfach:
Abmelden und nicht mehr anmelden!

Am 28. Juni hat der Bundestag eine Änderung des Meldegesetzes beschlossen. Das neue Meldegesetz ist sehr umstritten, es ermöglicht den Einwohnermeldeämtern den umfangreichen Verkauf von persönlichen Daten an Adresshändler, Inkassounternehmen und an die Werbewirtschaft. Sonja Gehner spricht mit Dr. Thilo Weichert über dieses neue Meldegesetz. Dr. Thilo Weichert ist Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (UDL), Jurist und Politologe.

Seltsame Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

mit 24 Kommentaren

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Steinstraße 25, 20095 Hamburg, verschickt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen. Mir sind da einige Mängel aufgefallen:

  1. Die Rechtsanwaltsgesellschaft behauptet, von einem Daniel Eisenlohr beauftragt zu sein und versichert anwaltlich eine Vollmacht zu besitzen, verweigert jedoch die Vorlage dieser Vollmacht. So ein Schmarrn. Wenn jemand mit etwas beauftragt wurde, muss er mir doch nachweisen können dass er diesen Auftrag hat. Sonst könnte doch jeder kommen.
  2. Es wird behauptet, mittels eines Softwareunternehmens mit einer Anti-Piracy-Software einen Rechtsverstoß in einer Tauschbörse entdeckt zu haben. Man geht also davon aus, dass die Nutzung von Tauschbörsen erzwungenermaßen bewirkt, dass der Nutzer die heruntergeladenen Daten gleichzeitig (u. U. schon während des Herunterladens) auch freigibt. Muss dem immer so sein? Was ist, wenn ich mir meinen eigenen Tauschbörsen-Client entwickelt habe, der dieses umgeht? Und was ist mit dem angeblichen Dienstleister selbst? Wie kann dieser in Tauschbörsen schnüffeln, ohne selbst den gleichen Rechtsverstoß begangen zu haben? (Ich hätte also gerne die Adresse dieses Dienstleisters und die Anzahl der durch ihn resultierten Abmahnungen, damit ich auch diesen verklagen kann.)
  3. Es gibt hier nur zwei Möglichkeiten: (a) Wenn es so wäre, dass durch den Tausch von Musikdateien tatsächlich die Verkaufszahlen zurückgingen, dann müssten die Musiker doch an der direkte Löschung der Dateien interessiert sein. Warum wird nicht alles daran gesetzt, die beanstandeten Daten an der Quelle zu löschen? Vielleicht weil das kein Geld bringt? Oder (b) Wenn es so wäre, dass der Tausch von Musikdateien gar nicht verkaufsgefährdend wirkt, aber die Rechtslage eine Abmahnung zulässt, dann müsste man Lizenzverwalter, Rechteinhaber, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzleien, auf das Spielfeld rufen, man müsste alles und jeden mobilisieren, und alle verdienen noch ein paar Euro an der Sache. Aus irgendeinem Grund gehe ich davon aus, dass nur letztes der Fall sein kann. — Wer versichert mir denn, dass nicht die Rechtsanwaltskanzlei selbst Köder ausgelegt hat?
  4. Es wird mit zahlreichen Behauptungen gearbeitet: (a) Die Rechtsanwaltsgesellschaft habe von einem Rechteinhaber einen Auftrag, weist diesen aber nicht nach. Unglaubwürdig. (b) Ob ich die besagte IP-Adresse zum bestimmten Zeitpunkt hatte, kann ich heute nicht mehr nachvollziehen. (c) Den Hash-Wert kann ich heute nicht mehr nachvollziehen. (d) Dass ein Richter einen besonders schweren Urheberrechtsverstoß festgestellt hat, halte ich für ein Märchen. Für alles das sind angeblich Beweise vorhanden, diese werden aber nicht mitgeschickt. Das ist doch sehr seltsam. Wenn schon Papierkrieg, dann auch bitte richtig. Die Papier- und Druckindustrie möchte doch auch etwas davon haben!
  5. Der Brief enthält keine eigenhändige Unterschrift, sondern eine Kopie der Unterschrift. Sehr seltsam.
  6. Die angebliche Rechtsanwältin Carina Tolle schickt keinen Beleg mit, auch wirklich Rechtsanwältin zu sein.

Aufgrund der genannten Mängel gehe ich davon aus, dass sich die angebliche Rechtsanwältin hier völlig vertan hat und es sich um einen großen Irrtum handelt.

Mir sieht das Ganze eher wie ein versuchter Trickbetrug aus als eine ernstzunehmende Interessenvertretung für Musiker. Daher veröffentliche den Brief in der Hoffnung dass andere den Betrugsversuch erkennen und nicht darauf hereinfallen.

Sogar auf Youtube (Suche: FAREDS) tummeln sich weitere Kanzleien bzw. Rechtsanwälte, die Tipps geben und vor jedem selbständigen Kontakt mit der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH warnen.

Ein Klick auf ein Bild vergrößert dieses. Erfahrungsberichte gerne in den Kommentar!

Geschrieben von stammtischesslingen

23.04.2012 um 20:40