Archiv für die Kategorie ‘Überwachung’
BKA unterstützte Marokko bei der Verhaftung und Folterung von Aktivisten und Bloggern
Unterstützung für autoritäre Regierungen
Internetüberwachung mit BKA-Hilfe
Noch kurz vor dem Arabischen Frühling brachte das BKA den Regimes in Tunesien und Ägypten laut NDR-Informationen bei, wie sie das Internet besser überwachen können. Die Opposition unterstellt Mitschuld an Folter und Mord.
Von Christian Fuchs und John Goetz, NDR
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat zwischen 2008 und 2010 mehrfach Geheimdienstagenten und Polizisten in Tunesien und Ägypten in Seminaren ausgebildet. Dort lernten diese, wie sie Informationen aus dem Internet gegen Aufständische nutzen können. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministers auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die dem NDR vorliegt. In den Kursen ging es um die “Überwachung des Internets” und das “Abhören von Telekommunikation”, heißt es in der Antwort.
BKA-Mitarbeiter führten im Oktober 2010 einen Lehrgang für den ägyptischen Staatssicherheitsdienst und im November 2010 für die tunesische “Direction de la Sécurité Extérieure” durch, der den Titel “Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus” trug. Außerdem wurde 2008 die tunesische “Police Judiciaire” in “polizeiliche(n) Einsatztaktiken und -methoden” ausgebildet. Nur wenige Monate später, im Dezember 2010, begannen die Massenunruhen in Tunesien und 2011 in Ägypten, die zur Absetzung der Staatschefs in beiden Ländern führten. Insgesamt veranstaltete das BKA zwischen 2008 und 2010 mindestens neun Seminare in Ägypten, Algerien, Jordanien, Saudi-Arabien, Marokko und Tunesien.
Analysesoftware an Marokko geliefert
Im Jahr 2007 lieferte das BKA zudem die Analysesoftware “i2 Analyst’s Notebook” an die marokkanische Bundespolizei. Bei der Software handele es sich um ein IBM-Produkt, das frei verkäuflich sei und bei allen rechtsstaatlich organisierten Sicherheitsbehörden zum Einsatz komme, versicherte das Bundesinnenministerium.
Während das BKA die autoritären Regime mit Know-how und Software für eine bessere Internetüberwachung unterstützte, ließen die damaligen Machthaber Blogger und Aktivisten verhaften und foltern. Die Unterdrückung von Oppositionellen durch die Sperrung von unerwünschten Seiten und die Überwachung von Mailpostfächern, Skype- und Twitter-Accounts waren wichtige Bestandteile in der Unterdrückung der Aufstände, die hauptsächlich über Social-Media-Kanäle im Internet organisiert wurden. Darum wirft der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko der Bundesregierung vor, für die Unterdrückung von Gegnern der Diktatoren mitverantwortlich zu sein.
“Aufbauhilfe” oder Hilfe zur “Niederschlagung von Dissens”?
In einer Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es aber, die Maßnahmen seien nur zur “Verbesserung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus” durchgeführt wurden. Ziel der “polizeilichen Aufbauhilfe” sei es gewesen, “rechtsstaatliche Strukturen” und “demokratische Rahmenbedingungen” zu schaffen.
Das zweifelt die Linkspartei an: “Die Maßnahmen richteten sich offiziell gegen ‘Terrorismus’. Bekanntlich ist dies aber ein politischer, dehnbarer Begriff”, sagte Hunko. Die durch das BKA erlangten Kenntnisse dürften auch “zur Niederschlagung von digitalem Dissens” genutzt worden sein.
Stand: 29.04.2013 17:55 Uhr
Quelle: Tagesschau.de
Gruß an die kriminellen Überwacher, die auch hierzulande unter dem falschen Vorwand des “Terrorismus” arbeiten, dabei aber dauernd die Grundrechte unterwandern.
Wie die BRD-Usurpation versucht, sich selbst zu legalisieren
- Umfirmierung vom Arbeitsamt hin zur Bundesagentur für Arbeit.
- Abschaffung der Bundeswehr und Änderung zu einer Söldnerfirma und EU-Söldnerfirma EUROGENDFOR.
- Änderung der GEZ in einen ARD-ZDF-Beitragsservice. Schon die GEZ handelte auf Grundlage eines Vertrages, der wohl nicht mit den Menschen abgeschlossen wurde.
- Namensänderung der “EU-Verfassung” in einen “Lissabon-Vertrag”. Vertrag! Ein Vertrag gilt unter den Unterzeichnern.
- Richter und Gerichtsvollzieher sind nicht haftbar und können damit tun was sie wollen. Eine Staatshaftung gibt es nicht.
- Eine Rechtssicherheit gibt es de facto ebenfalls nicht.
Die einzige Rechtsgrundlage, auf der die BRD handelt, ist das konkludente Verhalten der Menschen.
Die Bundeswehr war noch nie eine reine Verteidigungsarmee, sondern hat immer in NATO-Angriffskriegen ihre Rolle mitgespielt. Die Abschaffung der Wehrpflicht und ihr Umbau in eine Söldnerfirma legalisiert ihre Aktivitäten nach BRD-Recht, aber immer noch nicht nach dem Völkerrecht. Für das Völkerrecht gibt es allerdings keine brauchbare Aufsichtsinstanz.
Wo früher das Arbeitsamt Arbeit vermittelt hat, wurde jetzt der Arbeitsmarkt geöffnet. Die jetzige Agentur ist eine Agentur, die Arbeitslosigkeit verwaltet. Wo früher Arbeit vermittelt wurde, agieren jetzt Zeitarbeitsfirmen im Roulette-Verfahren. Ähnlich wie bei jedem Multi Level Marketing werden die “Kunden” angeworben (bringt Geld, meist 2000 EUR pro Arbeitnehmer) und wieder freigesetzt. Sicher gibt es einen kleinen Anteil an Mitarbeitern, die vom direkten Arbeitgeber in Festanstellungen übernommen werden, die meisten unterliegen aber einer extemen Fluktuation. Durch ständiges neu Einstellen und wieder freisetzen finanzieren sich die Zeitarbeitsfirmen. Geholfen ist damit nur der BA, die die Statistik fälschen kann und der Zeitarbeitsfirma, die damit Geld macht.
Das ganze System BRD versucht sich selbst zu legalisieren, wohl wissend dass damit keinem Menschen geholfen wird. Statt Menschen zu retten, werden Banken gerettet. Statt zu Menschlichkeit und Zivilcourage aufzurufen, werden Videoüberwachungssysteme installiert, mit denen noch keine Straftat verhindert werden konnte.
Videoüberwachung und Aufzeichnung mit go1984
“go1984 sieht hin, wenn Sie gerade weg sehen.”
Die seit mehr als zehn Jahren am Markt etablierte und in weltweit tausenden Installationen bewährte Videoüberwachungssoftware go1984 überzeugt durch eine ausgezeichnete Performance, hohe Stabilität und die breite Palette von mittlerweile weit über 1.500 unterstützen IP-Kameras und Video-Encodern.
Einfache Bedienung bei größter Funktionsvielfalt zu einem absolut wettbewerbsfähigen Preis stehen im Vordergrund. Die Anzahl der gleichzeitig nutzbaren Kameras pro Serverlizenz ist dabei in allen Editionen nicht beschränkt. Der Nachkauf von oft sehr teuren Zusatzlizenzen entfällt also.
Der Funktionsumfang von go1984 beinhaltet alles, was für den Betrieb einer professionellen Videoüberwachung benötigt wird.
Dazu gehören u.a.:
- Live-Videoüberwachung
- Aufzeichnung (gesteuert durch Zeitplaner, bei Bewegung oder dauerhaft)
- Kalenderfunktionen
- Steuerung von PTZ-Kameras
- Fernzugriff über das Netzwerk oder Internet über Windows PC, Apple Mac, iPhone oder iPad, Android oder Windows Phone 7 Gerät
- Alarmierung akustisch, per E-Mail, Telefonanruf (ISDN) oder Push-Nachricht
Die Videoüberwachungssoftware verarbeitet dabei neben digitalen Netzwerkkameras (IP Kameras) ebenso analoge Videoquellen über Video-Encoder. Unternehmen mit einer bestehenden analogen Videoüberwachung können auf diese Weise den “smarten Umstieg” in die digitale Welt vornehmen und bereits vorhandene Hardware integrieren. Damit leistet go1984 einen wichtigen Beitrag zum Investitionsschutz.
go1984 unterstützt die Hardware zahlreicher namhafter Hersteller, wie z. B.: Axis, Sony, Allnet, Abus, Panasonic, Mobotix, Bosch, Siemens, Basler, Sanyo, Samsung, Grundig und viele mehr.
Unglaublich? Perfide? Das war erst der Anfang, auf der Webseite können Sie noch mehr davon finden. Alles was Fans von Orwells 1984 begehren. Großes Überwacher-Ehrenwort der Geschäftsführer Ralf Kronemeyer und Ralf Weßling: Jeden Tag eine neue Kamera installieren und mit go1984 verknüpfen! Sklaven müssen einfach kontrolliert werden.
Videoüberwachung im ÖPNV – Esslinger Busunternehmen Fischle stellt Kameratechnik über die Menschlichkeit
Weil jemand den Gründen für die Videoüberwachung nachgehen wollte, die nun auch immer mehr in regionalen Busunternehmen Einsatz findet, schrieb ein Bekannter alle Busunternehmen an, die in Esslingen im Personennahverkehr aktiv sind. Von den vier Unternehmen antworteten nur zwei auf seine E-Mail. Es folgt der Originaltext wie er uns zugesandt wurde.
Angeschrieben wurden:
- “Fischle” – Esslinger Omnibusverkehr Fischle GmbH & Co. KG
- “SVE” – SVE – Städtischer Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar
- “Schlienz” – Omnibus Schlienz Reisebüro GmbH & Co. KG
- “END” – END Verkehrsgesellschaft mbH & Co. KG
Keines der Unternehmen hat einen Datenschutzbeauftragten, obwohl alle über 10 Mitarbeiter haben. Ausführlich, aber nicht konkret auf die Fragen bezogen, hat nur die Firma Fischle geantwortet. Diese streitet ab, dass an der Beantwortung der Fragen ein öffentliches Interesse bestehen kann und ist mit der Veröffentlichung auch nicht einverstanden. Deshalb veröffentliche ist die Antworten, weil es zweifellos ein öffentliches Interesse über Videoüberwachung im öffentlichen Raum gibt. Für die Apatheit meiner Zombie-Mitmenschen kann ich ja nichts. Fischle rechtfertigt die ständigen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte seiner zahlenden Kunden damit, dass es angeblich einen Auftrag habe, das “subjektive Sicherheitsgefühl” bei den Fahrgästen zu steigern. Die Menschen hätten auch gar keine Persönlichkeitsrechte, weil sie sich wohl nicht in der Öffentlichkeit befänden, sondern in den Räumen eines Privatunternehmens. Komischerweise hat dieses aber einen öffentlichen Auftrag durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren erhalten. Da passt doch irgendwas nicht. Prävention und Schutz seien die Zauberworte. Gerechtfertigt wird die Überwachung damit, dass es angeblich Vandalismus und Körperverletzungen gebe, besonders am Wochenende. Nun fahre ich ständig Bus und noch nie habe ich Menschen randalieren oder andere anmachen gesehen. Selbst wenn dem so wäre, müsste jedes Busunternehmen zuerst alle anderen Optionen prüfen, bevor es Videokameras installiert. Regelmäßige Kontrollen (durch Menschen nicht durch Maschinen) könnten hier Abhilfe schaffen. Oder die einfache Aufforderung an die Mitfahrenden zur Zivilcourage, z. B. über Plakate. Ein solcher Versuch wurde nicht unternommen; im Gegenteil, durch Videokameras soll den Kunden wohl eine Passivhaltung an- und Zivilcourage abgewöhnt werden. Ob die Firma Fischle die anteiligen Kosten für die Videoübrwachung bei der Inanspruchnahme von Fahrdienstleistungen zurückerstattet, wurde nicht beantwortet. Die Kosten der Überwachung seien angeblich nicht im Fahrpreis enthalten. Wie das möglich sein soll, bleibt ein Rätsel. Gleichzeitig hat sich der Preis für eine 4er-Karte in einem Jahr von 7,10 auf 7,90 Euro erhöht.
Auf die wirklich interessanten Fragen, nämlich wo es um einen Nachweis geht, dass die Kameras auch einen echten Nutzen haben, geht die Firma Fischle gar nicht erst ein. Der Verdacht liegt also nahe, dass es überhaupt nicht um die Aufklärung von Straftaten, Vandalismus oder Gewalt geht, sondern um die bloße Angewöhnung von Überwachung unter dem Deckmantel des subjektiven Sicherheitsgefühls, das nichts weiter als eine Behauptung und Unterstellung ist. Selbst wenn ein Sicherheitsgefühl relevant sein sollte, zeigt das Attribut “subjektiv” bereits die Hilflosigkeit dieses Arguments. Und sollte ein subjektives Gefühl tatsächlich zu einem objektiven Mehr an Sicherheit führen? Eher das Gegenteil ist der Fall. Wenn sich nämlich alle nur auf Kameratechnik als Sicherheitsgewinn verlassen und niemand mehr dem Nächsten zur Hilfe kommt, wird keine einzige Körperverletzung verhindert. – Das zeigen alle bisherigen schweren Gewalttaten im ÖPNV.
Die wahren Gründe für Videoüberwachung: Man will die Menschen an Vollüberwachung gewöhnen, damit sie auch die kommenden Überwachungsformen akzeptieren, also Drohnen, Gesichtserkennung, die dann mit INDECT verknüpft werden.
Was können SIE tun?
- Zeigen Sie Ihrem Busunternehmen, dass es so nicht geht und boykottieren Sie dieses.
- Nutzen Sie stattdessen Carsharing Anbieter.
- Fragen Sie den Busfahrer regelmäßig danach, ob er die Kameras abstellen kann, da diese nicht erforderlich sind und Sie sich für die nächsten 10 Minuten um Vandalismus kümmern und melden.
- Versuchen Sie regelmäßig, den Fahrpreis herunterzuhandeln, da Sie für die Kameras nicht zahlen wollen.
- Kleben Sie die Kameras mit Papier und Paketband zu. VIelleicht hilft auch sprühbare Kreide? Sachbeschädigung ist das nicht; Sie beschädigen die Sache dadurch ja nicht sondern fügen nur etwas hinzu, und die Reinigung dürfte mit einem Taschentuch möglich sein, also keine Kosten verursachen.
- Nutzen Sie Gesetze und Paragraphen, und verlangen Sie Auskunft, welche Daten wie lange gespeichert werden. Sie haben ein Recht auf Auskunft und auf Löschung, z. B. wenn die Überwachung in Ihre Privatsphäre eingegriffen hat.
Die folgenden Fragen wurden gestellt
[...] da mir in Ihrem Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter bekannt ist, wende ich mich an Sie und gehe davon aus, dass Ihr Unternehmen einen solchen nicht benötigt. – Falls es dennoch einen Datenschutzbeauftragten bei Ihnen gibt, bitte ich Sie, mir diesen mitzuteilen und diese Nachricht weiterzuleiten.
Aus privatem Interesse möchte ich Sie um folgende Angaben bitten:
- Wie viele Busse Ihres Unternehmens in Esslingen sind mit Video- bzw. Kameraüberwachung ausgestattet?
- Auf welchen Linien fahren die mit Kameras ausgestatteten Fahrzeuge?
- Wie hoch ist der Anteil der mit Kameras ausgestatteten Fahrzeuge im Verhältnis zu allen Fahrzeugen in Ihrem Unternehmen?
- Werden die Videoaufzeichnungen dauerhaft oder nur zu bestimmten (oder zufälligen) Zeiten gemacht?
- Wenn bestimmte Zeiten: Wann wird aufgezeichnet?
- Wie wird aufgezeichnet? Handelt es sich um Kameras, die einen Rundum-Blick haben?
- Gibt es in Ihren Bussen Bereiche, die nicht videoüberwacht werden?
- In welchen Abständen werden die Videoaufnahmen gelöscht bzw. überschrieben?
- Aus welchen Gründen bzw. zu welchem Zweck wird aufgezeichnet?
- Wann wurde bei Ihnen die Videoüberwachung erstmals eingeführt?
- Hat sich seit Einführung der Videoüberwachung die Kriminalitätsrate, der Vandalismus, etc. reduziert bzw. wurde eine höhere Aufklärung erzielt?
- Wie oft gab es im Jahr 2011/2012 in Ihren Fahrzeugen Fälle von Vandalismus, Zerstörung, Gewalt?
- Können Sie Angaben zur Rate der Aufklärung durch Videoaufzeichnung im Verhältnis zur Aufklärung durch Mittel ohne Videoaufzeichnung (z. B. Kontrollgänge von Personal) machen?
- Konnten Sie durch Videoaufzeichnung bisher Personal (z. B. für Kontrollen) einsparen?
- Haben Ihre Kunden (Fahrgäste) die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Videomaterial, sofern es die eigene Person betrifft?
- Können Ihre Kunden einzelne Passagen löschen lassen, wenn dadurch die Privatshpäre oder eigene schutzwürdige Interessen betroffen sind? Z. B. die Eingabe einer von der Kamera sichtbaren PIN in das eigene Handy)
- Hat die Kameraüberwachung Ihrer Meinung nach eine Beeinträchtigung von Freiheitsrechten Ihrer Kunden zur Folge, oder muss jeder wissen, dass im öffentlichen Raum auch Videoaufzeichnungen durchgeführt werden können und sich dementsprechend verhalten?
- Halten Sie die Videoaufzeichnung bei Ihrem Unternehmen für verhältnismäßig?
Ich freue mich über Ihre zeitnahe Beantwortung. Sollte ich keine Antwort erhalten, erlaube ich mir, am 15. September wieder auf Sie zu zu kommen. Bitte geben Sie auch an, falls Ihre Antworten privat bleiben müssen. Ich gehe jedoch davon aus, dass bwzüglich Datenschutzangelegenheiten ein allgemeines öffentliches Interesse besteht.
Schlienz und END antworteten gar nicht; SVE schloss sich später den Angaben von Fischle an. Die Beantwortung von Fischle bezog sich leider nicht konkret auf die Fragestellungen, so dass ich hier in mühsamer Arbeit die Antworten den Fragen zuordnen musste.
Antworten von Fischle
Wie viele Busse Ihres Unternehmens in Esslingen sind mit Video- bzw. Kameraüberwachung ausgestattet?
(Keine Antwort.)
Auf welchen Linien fahren die mit Kameras ausgestatteten Fahrzeuge?
(Keine Antwort.)
Wie hoch ist der Anteil der mit Kameras ausgestatteten Fahrzeuge im Verhältnis zu allen Fahrzeugen in Ihrem Unternehmen?
(Telefonisch) Die noch nicht mit Videokameras ausgestatteten Busse werden nach und nach mit Kameras nachgerüstet, bis alle Busse damit ausgestattet sind.
Werden die Videoaufzeichnungen dauerhaft oder nur zu bestimmten (oder zufälligen) Zeiten gemacht?
Hierfür werden die Bilder zeitlich eng begrenzt gespeichert und automatisiert wieder gelöscht. Eine Auswertung der Daten wird grundsätzlich nur bei wichtigem Anlass durchgeführt. Der Zugriff auf die Daten ist personell streng reglementiert.
Wenn bestimmte Zeiten: Wann wird aufgezeichnet?
(Keine Antwort.)
Wie wird aufgezeichnet? Handelt es sich um Kameras, die einen Rundum-Blick haben?
(Keine Antwort.)
Gibt es in Ihren Bussen Bereiche, die nicht videoüberwacht werden?
(Keine Antwort.)
In welchen Abständen werden die Videoaufnahmen gelöscht bzw. überschrieben?
(Keine Antwort.)
Aus welchen Gründen bzw. zu welchem Zweck wird aufgezeichnet?
Mit der Videosicherheitstechnik sollen (A) Gewalttaten im Fahrzeug dokumentiert und so die Strafverfolgung gesichert, (B) das subjektive Sicherheitsgefühl von Fahrpersonal und den Fahrgästen erhöht, (C) Vandalismusschäden und Verschmutzungen durch Fahrgäste eingedämmt werden.
Wann wurde bei Ihnen die Videoüberwachung erstmals eingeführt?
(Keine Antwort.)
Hat sich seit Einführung der Videoüberwachung die Kriminalitätsrate, der Vandalismus, etc. reduziert bzw. wurde eine höhere Aufklärung erzielt?
(Keine Antwort.)
Wie oft gab es im Jahr 2011/2012 in Ihren Fahrzeugen Fälle von Vandalismus, Zerstörung, Gewalt?
(Keine Antwort.)
Können Sie Angaben zur Rate der Aufklärung durch Videoaufzeichnung im Verhältnis zur Aufklärung durch Mittel ohne Videoaufzeichnung (z. B. Kontrollgänge von Personal) machen?
(Keine Antwort.)
Konnten Sie durch Videoaufzeichnung bisher Personal (z. B. für Kontrollen) einsparen?
(Keine Antwort.)
Haben Ihre Kunden (Fahrgäste) die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Videomaterial, sofern es die eigene Person betrifft?
(Keine Antwort.)
Können Ihre Kunden einzelne Passagen löschen lassen, wenn dadurch die Privatshpäre oder eigene schutzwürdige Interessen betroffen sind? Z. B. die Eingabe einer von der Kamera sichtbaren PIN in das eigene Handy)
(Keine Antwort.)
Hat die Kameraüberwachung Ihrer Meinung nach eine Beeinträchtigung von Freiheitsrechten Ihrer Kunden zur Folge, oder muss jeder wissen, dass im öffentlichen Raum auch Videoaufzeichnungen durchgeführt werden können und sich dementsprechend verhalten?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Videosicherheitstechnik im ÖPNV bereits bundesweit eingesetzt wird. Das das von Ihnen angenommene allgemeine öffentliche Interesse besteht nicht, da keine Überwachung des öffentlichen Raumes durchgeführt wird. Ihre Annahmen sind hier nicht korrekt. Insofern sind auch Persönlichkeitsrechte in keine Weise eingeschränkt. – Wir sind ein privates Omnibusunternehmen [...].
Halten Sie die Videoaufzeichnung bei Ihrem Unternehmen für verhältnismäßig?
(Keine Antwort.)
Bitte teilen Sie mir noch mit, welcher Anteil der Fahrpreise auf die Anschaffung und Betrieb der Videotechnik entfällt, damit ich diesen vom Fahrpreis abziehen kann.
Gute Idee doch leider sind diese Kosten nicht im Fahrpreis enthalten.
Wer trägt denn die Kosten, wenn nicht der Kunde oder Steuerzahler?
(Keine Antwort.)
Hat ihre Firma einen öffentlichen Auftrag?
Wir betreiben unsere Linie eigenwirtschaftlich und auf eigenen Konzessionen/Genehmigungen. Die Vergabe von Verkehrsleistungen erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren dem sogenannten Genehmigungswettbewerb. Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Behörde LA Esslingen bzw. dem Regierungspräsidium Stuttgart.
Antworten der SSB
Wir sind eine reine Managementgesellschaft, die 100 % ihrer Busleistungen vom Städt. Verkehrsbetrieb Esslingen, der Fa. Fischle und der Fa. Ruffner erbringen lässt. Die Busse dieser Firmen sind im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste mit Videokameras ausgestattet. Firma Fischle hat Ihnen ausführlich das Verfahren erläutert.
Unsere Gesellschaft hat keinen Datenschutzbeauftragte. Diese Aufgaben werden, wenn Sie sich stellen, vom Geschäftsführer wahrgenommen.
ATCA – Alien Tort Claims Act
Im Coca Cola Fall – The Coca Cola Case – wurde das Alien Tort Claims Act erfolgreich angewandt. Bitte nicht verwechseln mit ACTA
Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben. Allerdings gilt das ausdrücklich nur für Verstöße gegen das Völkerrecht oder gegen einen Staatsvertrag, bei dem die USA einer der Vertragspartner sind. Der englische Originaltext lautet:
„The district courts shall have original jurisdiction of any civil action by an alien for a tort only, committed in violation of the law of nations or a treaty of the United States.“
Dadurch, dass weder Ort noch Beteiligte eine Beziehung zu den USA haben müssen, ist es der ATCA in der Theorie möglich, jeglichen zivilen Schadensfall in irgendeinem Land der Welt vor einem US-amerikanischen Gericht zu verhandeln bzw. jegliche Zivilklage statt vor ein lokales Gericht vor ein US-Gericht zu bringen, sofern ein Verstoß gegen das Völkerrecht oder gegen internationale Verträge vorliegt oder zumindest erfolgreich konstruiert wird.
ATCA hat viel Potenzial: ESM, EFSF, Bankenrettungen, Anwendung ungültiger Gesetze in der BRD inkl. körperlicher Gewalt, Verträge die ‘völkerrechtlich’ genannt werden, es aber nicht sein können, wie der Lissabon-Vertrag, dann Projekt INDECT, eine Regierung die durch ein grundgesetzwidriges Wahlgesetz an die Macht gekommen ist, Ausbeutung der Menschen über deren Person und Nicht-Aufklärung darüber, und vieles mehr. Wer also in der Firma ‘U. S.’ (nicht USA) das bessere Kaufhaus sieht, kann ja dort weiterklagen, wenn das Bundesverfassungsgericht auch nur den Plan der Eliten unterstützt. Der Honigmann behauptete im Juni 2011 jedenfalls, es wäre schon einiges mit ATCA am Laufen, bleibt Belege dafür aber schuldig. — Wer wirklich etwas ändern will, ist immer noch zur Deutschen Steuertreuhand eingeladen.
Über ATCA weitere Informationen hier.
Staatstrojaner-Überprüfung durch Schaar abgeschlossen (CCC)
Wie heute bekannt wurde, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar seine Prüfung über den Einsatz und die rechtlichen Grauzonen des Staatstrojaners beendet. Er bestätigt die Analyse des Chaos Computer Clubs (CCC) und mahnt ebenfalls Verbesserungen an. Die Ermittlungsbehörden, der Finanz- und der Innenminister geben dem CCC zwar in allen Kritikpunkten recht, sehen aber dennoch keine Notwendigkeit zum Handeln.
Dem CCC wurde ein Schreiben zugespielt, in dem Schaar abschließend Stellung zu seinen Erkenntnissen im Rahmen der Staatstrojanerprüfung bezieht. Der CCC stellt das Papier zum Download zur Verfügung. [1] Schaar hatte nach der Veröffentlichung des CCC im Oktober 2011 [3] mit Ausnahme der Geheimdienste alle Bundesbehörden überprüft, die staatliche Spionagesoftware einsetzen.
Das Innenministerium hält nach dem Bericht daran fest, die untaugliche Verschlüsselung des Staatstrojaners weiterhin als “geeignet” zu bezeichnen, räumt allenfalls “Optimierungsspielraum” ein. Weiterhin soll auch in Zukunft der Quellcode weder für die Behörden selbst noch für Schaars Prüfbehörde einsehbar sein.
“Hier kommt eine erstaunliche Kritikunfähigkeit seitens der Behörden und des Ministeriums zum Ausdruck, denen nicht weniger als die Sicherheit und Privatsphäre der Bevölkerung anvertraut ist. Wo sowohl gesetzlich als auch technisch erheblich nachgebessert werden müßte, verschanzt sich Innenminister Hans-Peter Friedrich hinter einem trotzigen ‘Weiter so!’”, sagte Dirk Engling, Sprecher des CCC.
Für den Bericht hätte Peter Schaar naturgemäß Einsicht in den Quellcode nehmen müssen. Die Trojaner-Herstellerfirma Digitask erdreistete sich jedoch, dem Bundesdatenschutzbeauftragten nur dann Einsicht zu gewähren, sofern er eine Vereinbarung zum Stillschweigen unterzeichnen sowie 1.200 Euro pro Prüfungstag als “Beratungsdienstleistung” bezahlen würde. Schaar lehnte mit Verweis auf seine Pflichten als staatlicher Kontrolleur selbstverständlich ab.
Damit wurde eine unabhängige Beurteilung durch den Datenschutzbeauftragten faktisch verhindert. Hier zeigt sich das Erpressungspotential durch das Outsourcen von hoheitlichen Aufgaben an private, keiner effektiven Kontrolle unterliegenden Firmen.
Es hat die beteiligten Behörden zehn Monate gekostet, sich den vom CCC vorgebrachten Feststellungen zum Staatstrojaner vollumfänglich anzuschließen. Überraschenderweise zieht jedoch das BMI ganz andere Schlußfolgerungen aus den nun mehrfach bestätigten Fakten. Insbesondere hält es die in Anfängermanier zusammengestoppelte Absicherung der Kommunikation zwischen Staatstrojaner und Kontrollcomputer weiterhin für ausreichend.
“Damit wird weiterhin in Kauf genommen, daß staatliche Trojaner nicht effektiv kontrolliert und somit auch von Dritten zur Ausspähung und Manipulation von Daten benutzt werden könnten”, sagte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
Das BKA und der Zollfahndungsdienst hatten in den vergangenen Jahren in mehreren Fällen monatelang staatliche Spionagesoftware eingesetzt. Die Anzahl der Betroffenen ist unbekannt.
Links:
[1] Brief von Peter Schaar an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages: http://www.ccc.de/system/uploads/122/original/Schaar-Staatstrojaner.pdf
[2] Schaar-Bericht vom Januar 2012: http://www.ccc.de/de/updates/2012/schaar-bericht
[3] Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner: http://www.ccc.de/updates/2011/staatstrojaner
Befragung zweiter INDECT-Mitarbeiter – Globale Überwachung
Hier kann man mal sehen, was der Steuerzahler-Zombie so alles anrichtet: INDECT wird zur STASI 3.0, schlimmer als George Orwell es beschrieben hatte. Natürlich alles fein unter dem lächerlichen Deckmäntelchen der “Forschung”. Der Originalartikel liegt bei berni43.
Als Kommentar darf man dann sowas lesen:
[...] jedoch sei mir als Forscher für Indect der Hinweis gestattet, dass es sich bei diesem Forschungsprojekt um eine Notwendigkeit handelt, die ausnahmslos dem Schutz der wertvollen demokratischen Werte aller europäischen Völker dient und die Bürger sicher nicht zu Überwachungsobjekte macht. Wie naiv seid ihr eigentlich?
Original-Artikel vom 27.08.2012 – INDECT: „Ich weiß, was Du gestern getan hast!“
KenFM im Gespräch mit Dr. Thilo Weichert – Änderung des Meldegesetzes
Dr. Weichertformuliert die Lösungen so: Wählen Sie eine datenschutzfreundliche Partei, legen Sie Widerspruch ein, Klagen Sie, beschäftigen Sie das Bundesverfssungsgericht. Wie wir wissen, sind das nur Beschäftigungsmaßnahmen und Manöver für Langweiler, die nichts bringen werden.
Die echte Lösung ist ganz einfach:
Abmelden und nicht mehr anmelden!
Am 28. Juni hat der Bundestag eine Änderung des Meldegesetzes beschlossen. Das neue Meldegesetz ist sehr umstritten, es ermöglicht den Einwohnermeldeämtern den umfangreichen Verkauf von persönlichen Daten an Adresshändler, Inkassounternehmen und an die Werbewirtschaft. Sonja Gehner spricht mit Dr. Thilo Weichert über dieses neue Meldegesetz. Dr. Thilo Weichert ist Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (UDL), Jurist und Politologe.
Österreich – Totale Überwachung ohne Demokratie
Aufhebung der Unschuldsvermutung, Vorratsdatenspeicherung, Handyortung ohne richterlichen Beschluss. Das ist die Situation in Österreich – schlimmer als in Deutschland. ORF – Newton vom 28.04.2012











