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Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt verstoßen gegen das Kunsturheberrecht
Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt und Deutsche Bahn AG begehen Verstöße gegen das Kunsturheberrecht. Diese sogenannten Fahndungsplakate zeigen es deutlich: Es enthält Fotos von Personen, die dem nicht zugestimmt haben.
Das ulkige an den Plakaen ist dieser Hinweis:
* Diese Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.
Wann fangen sie dann endlich damit an, anstatt die kriminellen Gewalttäter zu decken und damit Strafvereitelung im Amt zu begehen?! Das BKA verfolgt wohl nur seine VERMUTUNGEN. Die bereits bekannten Täter lässt es laufen?!
Kriminelle Polizeigewalttäter* outen sich mit Namen
In Reaktion auf eine nicht-polizeiliche Suche mittels Plakaten und Internet versucht die kriminelle, polizeigewaltliebende, menschenrechtverachtende, insolvenzverschleppende BRD-(Justiz-)Mafia nun, die Sache umzukehren. Auf einmal sind die Polizisten, die am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlosspark die Wasserwerfer gesteuert haben, die Opfer! Doch bei dem Strafbefehl hat die BRD-Mafia es nicht vermeiden können, auch die Namen der Gewalttäter* zu benennen:
Fahrer Gussnig,
Rohrführer Briehl,
Polizeibeamte Müller,
fühlen sich beleidigt und haben gegen den Initiator der Plakataktion Strafanzeige gestellt. Außerdem beklagen sie üble Nachrede und Verstoß gegen das Kunsturheberrecht, weil die Plakate Portrait-Fotos von ihnen zeigten. Wie man hier sieht, versucht die BRD-Mafia, die Situation umzukehren. Tatsächlich angeklagt sind jedoch die oben genannten Polizisten wegen Verstoß gegen die Menschenwürde und schwerster Körperverletzung in zahlreichen Fällen. Ein Mann verlor sein Augenlicht. Angeklagt sind auch die in dieser Pressemitteilung genannten Männer KHK Sitzler (D 2.2), KHK Schwarz (D 2.2), POK Bittgen (D 3.4) der Polizei Stuttgart, sowie POK Eberh (PP Oberesslingen), und Frau Hetkon (Stadt Esslingen) wegen Hausfriedensbruch, Hausdurchsuchung ohne Legitimation (richterliche Unterschrift fehlte) und schwerer Geschäftsschädigung. Auch die Aussage auf den Plakaten, dass sich Kriminelle immer gegenseitig schützen, dürfte damit wohl bestätigt sein. Denn sonst wäre eine solche irrsinnige Strafanzeige wohl gar nicht erst angenommen worden. Jetzt ist klar: Die Staatsanwaltschaft schützt ihre gewalttätigen* Polizisten, anstatt sich von diesen zu distanzieren.
Die BRD-Chaoten bekommen jetzt erstmal einen Konkludentenvertrag. Sollte mir etwas zustoßen, werden wir bei der Staatsanwaltschaft mit zwei schönen neuen, einsatzbereiten Wasserwerfern vorfahren. Wenn man sich mal so die Machenschaften des Herrn Sitzlers durchliest (z. B. hier), bekommt man schnell einen Eindruck von der Skrupellosigkeit dieser Justizmafia.
Sie können sich auf dem Laufenden halten unter Tel. 0711 46051979 (bitte erst abends anrufen). Für Beschwerden gegen das Vorgehen der BRD-Justizwillkür wählen Sie die Telefonnummer der Polizei Stuttgart: 0711 8990-0. Die Parkschützer wollen im Übrigen immer noch nichts von der Sache wissen und lassen weiterhin Jammerer wie Dieter Reicherter ans Mikrofon. Quizfrage: In welchem Stadium reagiert ein System derart verzweifelt wie dieses? – Antwort: Bei seinem eigenen Untergang. Die Strafvorwürfe sind natürlich vollkommen lächerlich, da jeder Mensch nach BGB dazu angehalten ist, Kriminelle zu suchen und festzusetzen.
* Wichtiger Hinweis: Bei den Bezeichnungen “Gewalttäter” und “gewalttätig” ist hier nicht Gewalt im juristischen Sinn von bereits verurteilten Gewalttätigen gemeint, sondern die faktische Bedeutung des Wortes im Sinn einer physischen Kraft (Gewalt: Handlungen … durch die auf Menschen, … schädigend eingewirkt wird.) Und das wird wohl auch kein Staatsanwalt ernsthaft bezweifeln können, außer er lebt in einem Paralleluniversum.
Pressemitteilung und Bericht einer Hausdurchsuchung – Gewalttäter des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Schlosspark Stuttgart immer noch nicht gefasst
Pressemitteilung vom 05.04.2013
Mittels Plakaten und Blog-Artikeln wollte der Esslinger Mutbürger, politisch/künstlerische Aktivist und Initiator des Netzwerks gegen Gewalt, Andreas Schmid*, die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Stuttgarter Schlosspark aufspüren, die immer noch bewaffnet und unter der arglistigen Täuschung des ‘Freund und Helfers’ auf freiem Fuß sind. Mit den Plakaten bat er um Hinweise, die zu den Fahrern führen könnten, um diesen die Arztrechnungen der körperlich Geschädigten schicken zu können. Auch Internetblogs wurden zur Suche verwendet. Das vorläufige Ergebnis seiner “nicht polizeilichen Fahndung” war eine Wohnungsdurchsuchgung am 06.11.2012 mit Beschlagnahmung sämtlicher EDV (und das als selbständiger Informatiker). Der Durchsuchungsbeschluss war nicht richterlich unterschrieben, also wohl rechtsunwirksam. Vorgeworfen wird ihm Beleidigung, Verleumdung, und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz). Die im Beschluss genannten Artikel des KUG sind allerdings fast alle außer Kraft. Weil der unangekündigte Besuch aus Stuttgart sich nicht an seine Versprechung hielt, alle beschlagnahmten Geräte innerhalb von einer Woche wieder zurückzugeben (herausgegeben wurde einiges, nicht jedoch der beruflich genutzte Laptop), geht das Justizopfer nun an die Öffentlichkeit.
Zu seiner Motivation sagt er, er wollte nie Gewalt oder Aggressionen gegen die Polizisten vom 30.09.2010 schüren, und auch keine Hetzjagd in Gang bringen, sondern öffentlichen Druck aufbauen. Er ist der Ansicht, dass Politik und Justiz die Kriminalität innerhalb der Polizei aktiv schützen, indem sie beispielsweise Ermittlungsverfahren bei eindeutiger Faktenlage unter fadenscheinigen oder gar keinen Begründungen einstellten. Derzeit liefen noch mehrere Tausend Ermittlungsverfahren gegen S21-Demonstranten, aber kein bekanntes gegen Polizeigewalt. Also müsse man zu anderen, legalen Mitteln greifen. Er wolle ein Zeichen setzen. Denn Gewalttätige in unserer Gesellschaft würden durch die Öffentlichkeit verachtet; dabei dürfe Gewalt seitens der Polizei aber keine Ausnahme darstellen.
Die handelnden Polizisten des “schwarzen Donnerstags” seien nicht nur Beamte im Dienst, sondern auch verantwortungslose, gewalttätige* Attentäter auf (ganz offensichtlich unschuldige) Demonstranten. Es handelte sich schließlich auch bei Beamten im Dienst um Menschen mit freiem Willen, die jederzeit die Möglichkeit hatten, ihr Handeln zu beenden. Beweise, dass die Gewalt zuerst von Demonstranten ausging, habe es bis heute keine gegeben.
Diejenigen, die ständig fordern, dass die Protestbewegung das angeblich demokratisch legitimierte Projekt akzeptieren soll, sollten seibst bei sich das gleiche Maß ansetzen und das Demonstrationsrecht und die durch das Grundgesetz garantierten Menschenrechte anerkennen.
Dazu gehöre auch, dass man anderen Menschen nicht die Augen kaputt schieße oder auf Schulklassen ziele. Ein Wasserwerfer sei kein Kinderspielzeug; die Folgen im Umgang mit diesem seien jedem klar denkenden Menschen auch vorher schon absehbar. Es dürfte sich bei der Vielzahl an Verletzten wohl kaum um einen “Unfall” handeln, sondern um beabsichtige Körperverletzung.
Die Verfoigting der Täter dieser physischen Gewalt sei durch das Bürgerliche Gesetzbuch vollumfänglich abgesichert.
Auf die Frage, ob Schmid* denn für oder gegen Stuttgart 21 sei, sagte dieser: „Darauf kommt es mir gar nicht an. Ich bin gegen jede Form von Gewalt und die Ächtung von Polizeigewalt, besonders wenn sie derart perfide ist. Um die Frage dennoch zu beantworten, ich bin für einen leistungsfähigen Kopfbahnhof ohne Zerstörung von Natur und Leben auf Kosten von lmmobilienspekulationen und des Börsengangs der DB.“
Anstatt dass die Ermittler aber nun die gewalttätigen* Attentäter* vom 30.09.2010 suchen, ermitteln sie gegen den Initiator der Plakataktion. Am 29. Mai erhielt er Post vom Polizeipräsidium Stuttgart. Darin heißt es, es werde wegen Verleumdung und Beleidigung gegen ihn ermittelt. Eine Aussage hatte der Beschuldigte am 12. Juni 2012 nicht gemacht.
Am 06. November 2012 drangen dann bei einer sogenannten Durchsuchung Ermittler der Kriminalpolizei Stuttgart in seine Wohnung ein. Ein Gedächtnisprotokoll.
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Gedächtnisprotokoll
Etwa zwischen 8:30 und 9:00 Uhr klopfte es an der Wohnungstür. Die Haustür und Gegensprechanlage hatten die Männer offenbar umgangen. Während ich mir eine Jeans anzog, fragte ich, wer dort sei. Man antwortete mit “Polizei …, wir haben ein paar Fragen an Sie.” Ich öffnete langsam die Tür, und eine Millisekunde später stand bereits einer der vier Männer (außerdem zwei Frauen dabei, als Zeugen) im Türrahmen. Wer diese genau seien, zu der Frage kam ich gar nicht mehr. Während ich noch 2 Sekunden in der Tür stehenblieb und fragte, wer die unhöflichen Besucher seien, kam der Rest rein und ignorierte meine Frage. Stattdessen sollte ich sagen, ob ich alleine sei. Ich sagte: “Vielleicht, vielleicht nicht.”
Einer gab mir den Durchsuchungsbeschluss, während sich andere sofort über alles elektronische hermachten. Mein Versuch, dem eingeschalteten Notebook den Akku zu entfernen, wurde von zwei Männern gewaltsam unterbrochen.
Ich versuchte, in meiner Nervösität den Durchsuchungsbeschluss zu verstehen. Es ging also um Plakate. Okay, nichts schlimmes dabei.
Die Männer meinten, sie hätten genügend Hinweise “dass Sie Klardenker Esslingen sind”. Ich dachte nur, wozu muss man dafür Hinweise haben und Ermittlungen machen? Ein einfacher Telefonanruf hätte ausgereicht. Wir haben ein monatliches Treffen und einen Internetblog. Komische Art von Steuerverschwendung, solche Ermittlungen zu machen. Bestimmt könnte man den halben Staatsapparat arbeitslos machen, wenn solche “Ermittlungen” nicht wie eine ABM-Maßnahme durchgeführt würden.
Meine Nachfrage, ob auf Seite 2 des Durchsuchungsbeschlusses nicht etwas fehle, z. B. eine richterliche Unterschrift, wurde damit beantwortet, dass dieses ganz normal und immer so gemacht werde. Leider keine Antwort auf meine Frage. Der Beschluss ist eine Ausfertigung und damit nichtig.
Wissen wollte ich auch, wie lange die Beschlagnahmung dauern sollte und erhielt als Antwort das einmalige Super-Sonderangebot, dass es maximal eine Woche dauern soll, wenn ich mitarbeite. Ich habe schonmal Erfahrung mit beschlagnahmter EDV gemacht, das war im Dezember 2011, und damals erhielt ich die Sachen nach ca. sieben Monaten zurück. Eine Woche ist da schon ein gutes Angebot. Als ich jedoch wissen wollte, wie ich mich darauf verlassen könne, dass die eine Woche auch eingehalten wird und ob er es mir schriftlich geben könne, war die Mannschaft ganz schnell sauer. Da ich keine Kotztüten im Haus habe, ritt ich also nicht weiter auf einer schriftlichen Bestätigung herum.
Einer ging aus der Wohnung und telefonierte dann (angeblich) mit dem Staatsanwalt. Er kam zurück und “versprach” mir nochmal, dass meine Geräte bei der Bearbeitung vorgezogen würden.
Sie mussten trotzdem das Windows-Passwort wissen. Nach einigen Rückfragen meinerseits gab ich den Herren das Windows-Passwort, das mir beim ersten Versuch nicht vollständig einfiel, weil ich mir manche Passwörter visuell merke, also dazu eine Tastatur vor mir haben muss. Nach dem Fehlversuch wurde ich natürlich direkt angemacht: „Wollen Sie uns verarschen?“ Ich bat einen, mir die nicht angeschlossene Tastatur auf dem Schreibtisch zu geben. Natürlich hatte ich dann sofort das richtige Passwort. Der Mann, der sich offenbar für das Notebook zuständig fühlte, stöberte etwas, bis ich ihm den Dateipfad für alles was diese Herren suchten, mitteilte. Darunter waren natürlich auch die Plakate und alle Entwürfe desselben. Die Dateien kopierte er sich, ohne dass ich dabei alles sehen konnte (saß genau vor mir). Das Kopieren dürfte höchstens 30 Sekunden gedauert haben. Offenbar viel interessanter waren alle anderen Dinge. Er stöberte in den Dateien als wäre das sein neustes Spielzeug.
Abgesehen von der Beschlagnahmung wäre der Zweck der Durchsuchung auch bereits erfüllt gewesen, als ich den Herren die gesuchten PDF-Dateien auf dem Laptop zeigte und sich dieselben kopiert hätten. Trotzdem nahmen sie alles mit; da sieht man mal: Es geht nie um die Sache, sondern stets um Mehr. Der Staat will schnüffeln. Wenn es nicht mit der Vorratsdatenspeicherung oder mit Trojanern geht, dann eben so.
Während der Durchsuchung zeige einer der Männer auf dem Küchentisch einer Zeugin seinen Koffer mit einem Gegenstand, der wie ein Schlagstock aussah. Er gab mit einem Grinsen damit an, “das hätten wir gebraucht wenn es nicht so einfach abgelaufen wäre wie hier…”. Ob der wohl im Schlossgarten auch dabei war? Ob seine Frau weiß, in welchem gewaltbereiten Zustand dieser Idiot morgens das Haus verlässt?
Weiterhin seltsam fand ich, dass mein Einspruch gegen die Beschlagnahmung der Geräte nach Auskunft der Männer überhaupt keine Auswirkungen hätte. Ich fragte, ob mein Einspruch deren Arbeit verlangsame. Antwort war: Nein! Dabei steht dazu auf dem Durchsuchungsbericht (angekreuzt): “Ich erhebe ausdrücklich Widerspruch gegen diese Maßnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung.” Und trotzdem hat das keine Auswirkung?
Kurzum, obwohl die Herren in den Aktenordnern (es wurde alles durchsucht) einen Entwurf des Plakats in Papierform fanden und ich ihnen das Passwort und die richtigen Dateien auf dem Notebook zeigte, nahmen sie alles mit: Laptop, drei externe Festplatten, drei USB-Sticks, von denen mir zwei gar nicht gehörten und ich beruflich zurückgeben musste, ein bischen Zettelkram, ein Aktenordner und mein Mobilfunktransceiver mit vielen privaten und geschäftlichen Kontakten.
Nun ist nicht nur eine Woche vergangen, sondern bereits fünf Monate, und niemand meldet sich! Seltsames Zeitverständnis, Herr Sitzler. Setzen, Sechs!
Man muss zugeben: Die Kriminellen decken ihre gewalttätigen* Machenschaften (Körperverletzungen durch Wasserwerfer) gegenseitig, lassen die Täter auf freiem Fuß, wissentlich dass diese die Menschen als “Freund und Helfer” weiterhin täuschen könnten und weiterhin bewaffnet sind, und halten sich nun auch nicht an ihr Wort (Rückgabe der EDV). Es sind schlicht keine Rechtschaffenden, sondern eine Bande, die sich durch Repressionen und illegale Handlungen an anderen bereichert. Die weitere Beschlagnahmung war sogar nach Auskunft meines Rechtsanwalts nicht durch den (angeblichen) Durchsuchungsbeschluss gedeckt.
Den beiden anwesenden Damen, mindestens eine davon angeblich als Zeugin, obwohl diese Mitarbeiterin der Stadt Esslingen ist, die ohne Auftrag, ohne völkerrechtlichen Auftrag, ohne Gegenleistung, und ohne gültige gesetzliche Grundlage, Gelder bei ihren Mitbürgern für sogenannte Ordnungswidrigkeiten eintreibt, vermutlich um Kosten für Stuttgart 21 wieder hereinzuholen – jährlich Hunderttausende Euro – möchte ich nur mitteilen: Gerade Sie stehen auf der falschen Seite. Auch Sie müssten nachvollziehen können, dass eine Mutter ihr Kind auch bei Demonstrationen in den Schlosspark gehen lassen kann, ohne dass dieses von einem Wasserwerfer beschossen wird. Wie wollen Sie das später mal bewältigen? Oder werden Sie aufs Land ziehen?
Herr Eberh wollte noch wissen, wo ich meinen Sport mache. Ich war irritiert. Er erzählte, ihn interessierte auch, wie die Leute so Leben, in welchen Umständen, etc. Ich ging nicht darauf ein. Lieber Herr Eberh, wenn Sie das interessiert, versuchen Sie mal ein Leben als Mensch anstatt als Beihelfer zu kriminellen Machenschaften, vielleicht erzählt er ihnen dann auch etwas aus dem Nähkästchen. Kein Wunder dass Sie es nötig haben, auf diesem Weg Menschen kennenzulernen.
Anwesende laut Durchsuchungsprotokoll:
KHK Sitzler (D 2.2)
KHK Schwarz (D 2.2)
POK Bittgen (D 3.4)
POK Eberh (PP Oberesslingen)
Frau Hetkon (Stadt Esslingen)
Ende Gedächtnisprotokoll
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Kunsturhebergesetz
In dem Durchsuchungsbeschluss wird Schmid* Beleidigung, Verleumndung und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) vorgeworfen. Genannt werden unter anderem die §§22, 33, 185, 186, 194 (1) und (3) KUG. Selbst in Wikipedia heißt es dazu:
„Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.
Einige der Paragraphen, auf die sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart berufen, sind also gar nicht in Kraft. Zum §22 KUG sagt Schmid*, er habe die abgebildeten Polizisten fragen wollen, ob sie mit der Veröffentlichung ihrer Fotos einverstanden seien, konnte diese aber im Vorfeld nicht ausfindig machen. Sogar das Bundesverwaltungsgericht stellte klar: Polizisten seien keine Privatpersonen, und an der Information über Polizeieinsätze besteht ein öffentliches Interesse. Die Abgebildeten erhielten im Übrigen eine Entlohnung aus Steuergeldern, so Schmid*. Wenn diese jetzt keine Einwilligung mehr geben, sollten sie sich bitte persönlich bei ihm melden, was selbstverständlich auch den Verlust ihrer Anonymität bedeute.
Schmid*: „Die Lüge braucht Gesetzeskraft. – Die Wahrheit steht alleine.“
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Fahndung vorübergehend eingestellt
Obwohl ihm bisher noch niemand schlüssig darlegen konnte, warum die Suche des “Netzwerk gegen Gewalt” nicht legal sein sollte, wird diese seitens des Netzwerk gegen Gewalt vorsichtshalber vorläufig eingestellt.
Zur Begründung sagt er: “Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft, die Stadt, oder ein andere öffentliche Stelle auf den Begriff ‘Gewalttäter’ ein Copyright, oder die Legitimation, diesen so umzudeuten, dass die Verwendung desselben Begriffs strafrechtlich belangt werden kann, obwohl dies natürlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen würde. Diese Erklärung ist anhand der Tatsache, dass jemand, der die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes sucht, selbst verklagt werden kann, noch am naheliegendsten. Natürlich wusste ich davon bisher nichts und ging davon aus, dass der Begriff ‘Gewalttäter’ wahrheitsgemäß und der Realität entsprechend verwendet werden darf. Ggenauso wie Menschen, die U-Bahn fahren, U-Bahn-Fahrer sind, sind Menschen, die Gewalt gegen den Willen anderer ausüben, doch auch Gewalttäter. Nicht bekannt war mir, dass Polizisten im Dienst, die physische Gewalt ausüben, keine ‘Gewalttätigen’ sein sollten, während (angebliche) Kastanienwerfer wie Kriminelle behandelt werden.”
Das Netzwerk bittet darum, dass Fahndungsplakate (Artikel v. 03.04.2012, Artikel v. 25.04.2012, PDF-Dateien bei mediafire) gar nicht mehr oder ggf. ausschließlich auf eigene Verantwortung verbreitet werden (E-Mail, Webseite, Blog, Straßenaktionen). Hinweise, die zu den Privatadressen der Täter vom 30.09. führen können, richten Sie bitte trotzdem per Kontaktformular an die Aktivisten.
Der Aktivist fordert das Polizeipräsidium Stuttgart auf, unsinnige Ermittlungen gegen gewaltfrei, in guter Absicht und völlig legal nach den Fahrern suchende Menschen umgehend einzustellen. Das Polizeipräsidium solle besser bei der Suche, Festsetzung und Entwaffnung der Fahrer mitwirken.
Schmid* fragt dazu, wie Sie als Elternteil darüber denken, wenn ihr Kind an diesem Tag – aus welchem Grund auch immer – im Schlosspark gewesen wäre. Sollte man in einem Rechtsstaat nicht davon ausgehen können, dass man bei einem Gang durch den Park sein Augenlicht behalten kann? Die Polizei sollte jetzt unter Beweis stellen, dass sie den Rechtsstaat unterstützt, anstatt die Gewalttätigen zu decken und damit den Willkür-Staat zu schaffen.
Er resümiert: “In diesem angeblichen Rechtsstaat macht man sich also strafbar, wenn man übelste Gewalttäter* sucht, die sich in bewaffnetem Zustand immer noch auf freiem Fuß befinden. Wie wir wissen, ist die Justiz der Politik gegenüber weisungsbefugt. An dem bisherigen Vorgang erkennt man die Gesinnung des Systems. Es geht gewalttätig gegen die eigenen Menschen und Steuerzahler vor, anstatt sie zu unterstützen. Es liegt jetzt an den Stuttgarter Richtern, ob dieser angebliche Rechtsstaat seine Hosen fallen lassen muss, oder ob wahr ist, was heute schon offensichtlich ist: Der Willkür-Staat, der seine üblen Machenschaften zudeckt, anstatt sie schonungslos aufzudecken und abzustellen.”
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Aktuelle Situation
Die vom leitenden KHK Sitzler am 06.11.2012 versprochene Frist von einer Woche bis zur Rückgabe des geschäftlich genutzen Laptops ist nun mit Stand am 06.04.2013 um das 20-fache überschritten. Herr Sitzler sowie der Staatsanwalt Biehl wurden von seinem Rechtsanwalt auf die dadurch entstehenden Kosten ausreichend hingewiesen. Im Dezember musste ein Laptop ausgeliehen und Ende Dezember ein neuer angeschafft werden. Herr Sitzler als Leiter der Durchsuchung und damit als verantwortungsloser Verantwortlicher hat sämtliche Kosten und zusätzlich den Wert der entwendeten Kundendaten, zu tragen.
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Aktenzeichen
Übersicht aller anhängigen Aktenzeichen in dieser Sache:
Polizeipräsidium Stuttgart ST/0679796/2012
Polizeipräsidium Stuttgart ST/1599587/2012
Amtsgericht Stuttgart 29 Gs 1956/12
Staatsanwaltschaft Stuttgart 5 Js 84326/12
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Hinweise
* Namensänderung: Namen wurden von der Redaktion zum Schutz von Persönlichkeitsrechten geändert. Jeder Zusammenhang zu real existenten Personen ist unbeabsichtigt. Namen der im “Dienst” befindlichen wurden nicht geändert, da die Öffentlichkeit ein großes Interesse an deren Vergehen haben dürfte. Diese haben auch nicht fie gleichen Persönlichkeitsrechte, da sie durch Steuergelder finanziert werden.
* Begriffsverwendung: Die Verwendung der Begriffe “Täter”, “Gewalttäter”, “gewalttätig”, “Attentäter” und ähnliche Begriffe werden im Sinne von Logik und Verstand verwendet, lassen aber keinen Schluss zu, dass es sich um durch die BRD-(Justiz-)Mafia bereits verurteilte Gewalttäter handelt.
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Teilnahmslosigkeit der Parkschützer
Die Redaktion weist darauf hin, dass sämtliche Gruppierungen in und um Stuttgart 21 kein Interesse hatten, die Aktion von Schmid* mitzutragen, zu unterstützen bzw. in irgendeiner Form daran teilzuhaben. Zahlreiche Anrufe im Parkschützerbüro ergaben kein Ergebnis, niemand ist für irgendwas zuständig, und man wisse auch gar nicht was man wolle. Wir vermuten daher, dass die Organisation der Parkschützer längst unterwandert ist oder einen wahren Tunnelblick entwickelt hat. Das seltsame ist jedoch, dass diese eigene Aktionen, die ganz ähnlich sind wie die von Schmid*, auf die Beine stellt.
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Fragen und Antworten
„Fahrgäste in der U/Bahn sind U-Bahn-Fahrer. Gewaltausübende Beamte sind Gewalttäter.“
F: Mit Ihrer Suche haben Sie eine Hetzjagd und Öffentliche Lynchjustiz angeworfen.
A: Die Suche ist neutral und keine Hetzjagd. Insbesondere wird bei der Suche nicht zu neuer Gewalt aufgerufen, sondern nur um Hinweise gebeten, die zur Identität der Täter führen. Den Vorwurf der Hetzjagd weise ich zurück.
F: Die Beamten waren Beamte im Dienst. Laut Gesetz XYZ war der Einsatz am 30.09. völlig legal.
A: Deutschland hat Gesetze, die derartige Gewaltanwendung legalisieren? Diese Gesetze habe ich aber nicht unterschrieben. Sie etwa?
F: Was Sie da machen ist Faschismus!
A: Nein!
F: Sie gefährden die Familien der Polizisten vom 30.09.2010.
A: Die gefährden durch ihr Verhalten am 30.09.2010 sich und ihre Familien selbst, da sie jederzeit wissen konnten, dass die Moral nicht an einem Richtertisch endet.
F: Die Demonstranten vom 30.09. waren eine illegale Zusammenrottung staatsfeindlicher Terroristen, die Kastanien geworfen haben und damit angefangen haben.
A: Ich biete 1.000 EUR für einen ungefälschten Bild- bzw. Videobeweis, dass die unglaublich gewalttätigen Demonstranten mit Kastanienwürfen begonnen hätten. Und wenn schon: Was ist eine Kastanie gegen eine militärisch ausgestattete Polizei? Woher die Skepsis gegenüber dem Staat kommt, kann von jedem denkenden Menschen selbst erschlossen werden. Verwechseln Sie dabei bitte Ursache und Wirkung nicht.
F: Wer sagt „Scheiß Staat“, verwirkt sein Recht, hier zu leben. Und wer vemeidbar an der Stressschraube von unterbezahlten Beamten dreht, braucht sich über die Reaktionen definitiv nicht wundern!
A: Beamte haben jeden Stress auszuhalten, ohne dabei gewalttätig zu werden. Dass Beamte unterbezahlt sind, kann ja nun nicht den Demonstranten angelastet werden.
F: Sobald eine Person einem Platzverweis nicht nachkommt, wie er mehrfach über Lautsprecher zu verstehen gegeben wurde, besteht für Beamte der Exekutive das grundlegend verankerte Recht als auch die Pflicht, Zwänge auszuüben, um den Missstand zu beseitigen. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum.
A: Mal angenommen, die Platzverweise wurden pauschal für alle Teilnehmer ausgesprochen, dann besteht nirgendwo das Recht und auch nicht die Pflicht, Gewalt auszuüben. Und selbst wenn das so wäre, darf ich hinterher die Gewaltausübenden als Gewalttäter bezeichnen, denn das sind sie ja auch zweifelsfrei. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum. Selbst wenn Gewalt gerechtfertigt war, war es ja Gewalt. Und demnach muss sich jeder, der Gewalt anwendet, später auch als Gewalttäter bezeichnen lassen. – Ein U-Bahn-Fahrer muss sich ja auch als U-Bahn-Fahrer bezeichnen lassen. Es gibt in der Gleichheit aller keine, die gleicher sind als andere. Gewalt ist Gewalt, egal von wem sie ausgeführt wird.
F: Diese Beamten wären gerne woanders gewesen, z. B. bei Frau und Kind, die durch diese öffentliche Diffamierung auch noch leiden müssen.
A: Wenn sie lieber bei Frau und Kindern gewesen wären, dann hätten sie das ja sein können. Es hätte sie doch niemand aufgehalten, einfach nach Hause zu fahren. Auch Beamte sind Wesen mit freiem Willen, und für ihre Handlungen voll verantwortlich. Vielleicht nicht nach dem “Gesetz”, aber faktisch werden sie dafür verantwortlich gemacht und durch öffentlichen Druck zur Rechenschaft gezogen.
F: Was bezwecken Sie denn eigentlich mit der Suche?
A: Wir wollen tatsächlich die Anschriften der Täter ausfindig machen und fordern eine öffentliche Entschuldigung bei allen Opfern, Übernahme der Krankenkassenkosten und Schmerzensgeld.
F: Machen Sie sich nicht lächerlich?
A: Hmmm? Jede Justiz und jeder Beamte, der diese Täter deckt, macht sich lächerlich, indem er den sogenannten Rechtsstaat weiter ad absurdum führt.
F: Sind die Polizisten nicht nur Marionetten? Warum greifen Sie nicht diejenigen an, die die Freigabe für derartige Polizeigewalt gegeben haben?
A: Das könnte man auch machen. Es ist eine Frage der Verantwortlichkeit: Wie sehr sind Soldaten am Krieg schuld, wie sehr Waffenfirmen, und in welchem Maße Regierungen? Jeder trägt ja einen Teil der Verantwortung. Tatsache ist, dass jeder, der einen Befehl zum Abschuss einer Bombe gibt, auch einen Ausführenden benötigt, oder hat George W. Bush die Uranmunition auf Hochzeitsgesellschaften selbst abgefeuert? Dementsprechend sind wir bei den gesuchten Beamten des 30.09. nicht an der falschen Stelle. Sie waren zweifelsfrei an der Ausführung beteiligt.
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Rechtsauffassung
Warum ist die Suche nach Gewalttätern vollkommen legal? Das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch sind immer noch die wichtigsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden werden diese zu Rate gezogen.
- BGB § 830 (1): „(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.“ – Daraus geht hervor, dass die Attentäter vom 30.09. für ihre Taten im vollen Umfang gegenseitig füreinander verantwortlich sind, auch wenn nur einer bzw. nicht alle ermittelt werden können.
- BGB § 229: „Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache Wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.“ – Daraus geht hervor, dass jeder einen flüchtigen Täter festnehmen kann, wenn Hilfe von höherer Stelle, also z. B. seitens der Polizei, nicht rechtzeitig eintrifft. Die Täter vom 30.09. zerstörten z. B. ein Auge und begaben sich dann auf die Flucht, was sie noch heute sind.
- Arglistige Täuschung: Zusätzlich sind die Täter nicht nur auf freiem Fuß auf der Flucht, sondern sie sind vermutlich auch immer noch in ihrer Uniform unterwegs. Dies erweckt den Eindruck des “Freund und Helfers”, obwohl es sich um Gewalttäter handelt, und erfüllt damit den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die besondere Brisanz entsteht, indem die Täter nicht nur in Uniform auf freiem Fuß sind, sondern auch bewaffnet!
- BGB § 227: „(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ – Da die Täter zur Wiederholungstat greifen könnten, ist es rechtlich korrekt, diese zu suchen, damit weitere Straftaten abgewendet werden können. Wie lange der rechtswidrige Angriff dauert, ist nicht geregelt.
- Art. 19 Grundgesetz: „(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ – Das Netzwerk gegen Gewalt spricht sich gegen die Unterwanderung des BGB durch andere Rechtsnormen aus. Sollte ein anderes Gesetz die Regelungen des BGB einschränken, so müssten diese Einschränkungen aufgrund des Zitiergebotes jeweils vermerkt sein.
Aus diesen Punkten geht hervor, dass die Suchaktion nach den Attentätern vom 30.09. vollkommen legal und legitim war und ist.
Wir wissen zwar, dass die Gesetze alle keinen Geltungsbereich haben. Allerdings sind es ja die Behörden und die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, die behaupten, sich an Recht und Gesetz zu halten. Also sollten sie es auch tun, anstatt Gesetze immer zu ihren Gunsten willkürlich auszulegen oder zu missachten. Alternativ steht noch der weg über die Umsetzung des Art. 146 GG offen!
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Anhänge
Endlich angeklagt: Kriminelle* Gewalttäter* des Schwarzen Donnerstags
Zwei einhalb Jahre zu spät aber dennoch: Die Verbrecher* des 30.09.2010, auch bekannt als Schwarzer Donnerstag, sind endlich angeklagt. Damit gibt die Staatsanwaltschaft ihre gewalt-treue Haltung teilweise auf. Gerade liefen die Vorbereitungen zum Druck eines neuen Flugblatts (das alte Flugblatt hier und hier, Positionserklärung hier), da erreicht die Nachrichtenwelt diese Meldung:
Wasserwerfer-Einsatz bei Stuttgart 21: Zwei Polizisten angeklagt
Vorwurf: Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Nach dem Wasserwerfer-Einsatz am ‘Schwarzen Donnerstag’ im Herbst 2010 gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Den 40 und 47 Jahre alten Männern wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. [...]
Quellen: RTL.de | Stuttgarter Zeitung | ZEIT ONLINE | Badische Zeitung | Tagesspiegel
Die kriminelle Polizei Stuttgart verfolgt allerdings immer noch Menschen, die sich ehrenhaft für die Erfassung der Fahrer des Wasserwerfers einsetzen. Immerhin sind die radikalen Gewalttäter* auf der Flucht, und das immer noch bewaffnet (Gefahr im Verzug) und das zeitweise sogar unter dem Deckmantel des ‘Freund und Helfers’ (Arglistige Täuschung). Das alles weiß natürlich auch der Oberstaatsanwalt Häußler, der vermutlich aber offensichtlich Strafvereitelung im Amt begeht, mit jeder Minute seines Amtslebens. – Und betrachtet man die Gesamtsituation, ist das alles auch als Veruntreuung von Steuergeldern zu bewerten. Aber was will man machen mit einer Terrorgruppe im Bundestag?
Es bleibt die Frage, warum nur zwei angeklagt sind. Im Wasserwerfer befanden sich mind. vier oder fünf Personen, wie die Videos zeigen…
* Die Bezeichnungen “kriminell”, “Gewalttäter” und “Verbrecher” werden verwendet, weil jeder sehen kann, was Polizeigewalt ist. Sie lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass es sich um im Sinne der BRD-Justizmafia bereits verurteilte Menschen handelt.
Flyer der kontrollierten Opposition: Endstation Stuttgart 21 – Bitte alle aussteigen
Diese Woche fand ich einen neuen Flyer. Die kontrollierte Opposition ‘Parkschützer‘ ist mitverantwortlich für einen Flyer der Architektinnen für K21 (Webseite). Ich sehe darauf 19 Mal den Verstoß gegen das Kunsturheberrecht. Und jetzt, liebe Staatsanwälte?! Da kann die BRD doch noch ein bisschen Geld rauspressen, damit die Insolvenzverschleppung weitergehen kann, oder? – Hier die PDF-Datei zum Download.
Positionserklärung zum Polizeieinsatz des 30.09.2010
+++ Bitte weiterverbreiten +++
Wer diese Position teilt, sollte den Text übernehmen oder mit den eigenen Änderungen versehen und dann auf diesen Artikel verlinken, oder einen kurzen Kommentar abgeben. Danke.
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Stuttgarter Erklärung zur Polizeigewalt am 30.09.2010
30.09.2010 – Stuttgart 21
Stuttgarter Oberstaatsanwalt wird der Strafvereitelung im Amt verdächtigt
Am 30.09.2010 übten einige Männer, vermutlich aus freiem Willen heraus mit einem Wasserwerfer Gewalt auf Demonstranten aus, damit die Länder später Bestellungen bei der Firma Rosenbauer aufgeben konnten, siehe Telepolis-Artikel [1]. Bei dem unverhältnismäßigen, brutalen Polizeieinsatz wurden zahlreiche Menschen verletzt, mindestens einer erleidet bis heute schwerste Schädigungen an den Augen.
Gewaltliebende Polizisten gefährden unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. In einem Rechtsstaat sollten solche Gewalttäter* verurteilt und unschädlich gemacht werden. Tatsächlich sind die Gewalttäter und Fahrer des Wasserwerfereinsatzes vermutlich heute immer noch auf freiem Fuß, zusätzlich sind sie das vermutlich bewaffnet (Gefahr im Verzug) und das sogar unter dem Deckmantel des Freund und Helfers (Arglistige Täuschung).
Nach BGB §227, 229, 830 ist jeder Mensch dazu angehalten, derartige Gewalttäter* zu suchen und festzusetzen.
Wie die Wohnungsdurchsuchung eines Esslinger Mutbürgers zurzeit beweist, wird die private Fahndung nach den Fahrern des Wasserwerfers nicht dazu verwendet, die mutmaßlichen Täter zu finden, sondern sie wird gegen den Betroffenen verwendet. Das Handeln der Stuttgarter Polizei ist unverhältnismäßig und geschäftszerstörend. Sie beschlagnahmt EDV, obwohl ihr sie die gesuchten Unterlagen und Daten bereits freiwillig übergeben wurden. Damit ist nun auch bewiesen, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht um Aufklärung der Gewalttaten, sondern um Verdunkelung bemühen (Verdunkelungsgefahr in der Justiz). Die Angabe auf den Fahnungsplakaten scheint zu stimmen: „Kriminelle decken sich gegenseitig.“ und weiter: „Wir haben festgestellt, dass das marode Rechtssystem im Land „Deutsch“ nicht mehr den Menschen, sondern nur noch den Machtausübenden dient.“
Was die Staatsanwaltschaft unterlässt, hat jedoch auch rechtliche Bewandnis: Wenn ein Beamter den Hinweisen, dass jemand eine Straftat begangen hat, nicht nachgeht, dann liegt der Verdacht der Strafvereitelung im Amt nahe. Oberstaatsanwalt Häußler begeht also vermutlich Strafvereitelung im Amt und müsste schon längst seine 5-jährige Haft im Gefängnis absitzen. Je eher er damit anfängt, desto besser für den Rechtsstaat.
Warum ist das aber nicht so? Weil wir keinen Rechtsstaat haben. Oder anders gesagt: Recht bekommen alleine die Obrigkeiten und Machtausübenden. Einen Rechtsstaat gibt es nur für die Gleicheren.
Die Unterzeichner fordern die sofortige Absetzung der unsäglichen Staatsanwälte, die Einstellung der noch offenen Verfahren gegen engagierte Bürger und die Wiederherstellung einer für den Menschen funktionierenden Justiz, die Gewalttäter nicht deckt, sondern verurteilt, und damit auch das Ende der Veruntreuung von Steuergeldern in Milliardenhöhe.
Anmerkung:
* Die Begriffe “Täter”, “Gewalttäter” und “brutale Gewalttäter” werden nicht als rechtlicher Begriff, sondern im faktischen Sinn und als offenkundige Tatsache verwendet (Gewalttäter sind Menschen, die Gewalt ausüben, Gewalt ist eine physische Kraft zum Nachteil eines anderen). Die Verwendung dieser Begriffe erlaubt jedoch (LEIDER) keinen Rückschluss auf ein bereits laufendes Rechtsverfahren oder eine Verurteilung. Es handelt sich also trotz Faktenlage vermutlich nicht um verurteilte Gewalttäter im Sinne der BRD-(Justiz-)(mafia).
Links:
[1] http://www.heise.de/tp/artikel/33/33486/1.html
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Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten
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Dies war angeblich eine Handreichung auf einer Demonstration. Da diese Anordnungen wohl von Steuergeldern finanziert wurden und die Gewalttäter des 30.09.2010 immer noch nicht festgesetzt, vermutlich weiterhin bewaffnet (Gefahr im Verzug) und unter dem Deckmantel des Freund und Helfers (arglistige Täuschung) auf freiem Fuß sind und ein Oberstaatsanwalt vermutlich wissentlich vermutlich Strafvereitelung im Amt begeht, ist anzunehmen, dass ein besonders hohes öffentliches Interesse an diesem Text besteht. – Bei Antwort an das Innenministerium bitte das Aktenzeichen 3-1134.9/1113-VS-NfD angeben. Parkschützer, Aktionsbündnis, BUND, und alle anderen waren offenbar zu feige zur Veröffentlichung und sind wie immer auch sonst zu nichts Effektivem zu gebrauchen. (Gesteuerte Opposition?) Der Text als Backup bei nopaste.me. Der Text als PDF-Datei.
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INNENMINlSTERIUM
BADEN-WÜRTTEMBERG
- Landespolizeipräsidium -
Postfach 10 24 43 * 70020 Stuttgart
E-Mail: poststelle@im.bwl.de
FAX: 0711/231-5000
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Datum: 20.12.2011
Name: Höppner/ Gasser
Durchwahl: 0711 231-3927 / -3392
Aktenzeichen: 3-1134.9/1113-VS-NfD
(Bitte bei Antwort angeben)
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An Verteiler
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VS-NfD
Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″;
Rahmenbefehl Nr. 2 des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium -
Rahmenbefehl Nr. 1 von 19.07.2010
Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten (LT-Drs. 15/185 vom 15.07.2011)
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1. Lage
1.1 Allgemeine Lage
Die intensive Auseinandersetzung mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten rückte das Bauprojekt S21 und damit die polizeilichen Einsatzmaßnahmen in den Fokus der bundesweiten Öffentlichkeit. Folge war neben einer Vielzahl von Strafverfahren und Klagen gegen den Polizeieinsatz auch die Einberufung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Außerdem erfolgte von Mitte Oktober bis Ende November 2010 ein Schlichtungsverfahren mit Projektkritikern und -befürwortern. Im Ergebnis sollte das Bauprojekt S21 unter Auflagen, insbesondere nach Durchführung eines “Stresstestes”, fortgeführt werden. Das Stresstestergebnis wurde am 29.07.2011 vorgestellt, hierbei wurde die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs bestätigt.
Die am 27.11.2011 durchgeführte Volksabstimmung zum S21-Kündigungsgesetz ergab für das Bauprojekt S21 eine deutliche Mehrheit (52,9 % in Stuttgart, 58,8 % in Baden-Württemberg).
1.2 Besondere Lage
Nach dem Ergebnis der Volksabstimmung ist die weitere Entwicklung des Protestpotentials derzeit nur bedingt abschätzbar. Kernaktivitäten der Projektkritiker waren die seit Oktober 2009 im Bereich des Hauptbahnhofes regelmäßig montagabends durchgeführten Versammlungen mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern. Der Protest zeichnete sich durch ein hohes Maß an Kreativität sowie einem hohen Emotionalisierungsgrad und eine ausgeprägte Professionalität aus. Die weitere Mobilisierung sowie die weitere Ausgestaltung des Protests sind derzeit offen. Voraussichtlich sollen weitere Demonstrationen im Bereich des Südflügels erfolgen.
Unabhängig von der Akzeptanz des Ergebnisses der Volksabstimmung durch S21-Gegner kündigte der Sprecher der “Parkschützer” die Fortsetzung der Proteste an, gerade auch durch besondere Aktions- und Widerstandsformen bis hin zu Baumbesetzungen und Ankettungsaktionen. Trotz der diesbezüglich regelmäßig durchgeführten Aktionstrainings ist eine Verringerung des Mobilisierungspotentials aufgrund der Enttäuschung über den Ausgang der Volksabstimmung auch in diesem Kreis wahrscheinlich.
1.3 Lagebewertung
Nach aktueller Einschätzung des LKA BW unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des LfV BW könnte der Ausgang des Volksentscheids über das SZl-Kündigungsgesetz dem Protest sowohl landesweit als auch in der Stadt Stuttgart nach und nach den bürgerlichen Rückhalt entziehen. Der verbleibende Teil der sich an Aktionen beteiligenden Personen, könnte insofern in den Protestformen zunehmend radikaler werden. Wie groß dieses Potential ist, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen abzeichnen. Auf längere Sicht erscheint es wahrscheinlich, dass sich
der Protest im Wesentlichen auf die Umweltaktivisten, insbesondere die Parkschützer, konzentriert. ln diesem Zusammenhang kann eine Zunahme extremistischer Einflüsse nicht ausgeschlossen werden.
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2. Leitlinien des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium
[2.1] Eine offensive und breit angelegte Erkenntnisgewinnung sowie rasche und fokussierte lnformationsverarbeitung sind bestimmend für die zielorientierte und lageangepasste Entscheidungsfindung auf allen Hierarchieebenen.
[2.2] Dem Kooperations-, Differenzierungs- und Neutralitätsgebot sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in allen Einsatzphasen Rechnung zu tragen, d. h. zwischen friedlichem Protest und gewalttätigen Aktionsformen ist durch lageangepasste Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen zu differenzieren. Es ist eine situationsgerechte Balance zwischen offensivem Handeln und betonter Zurückhaltung zu finden.
[2.3] Einsatzkonzepte sollen als wesentliche Elemente definierte Einsatzschwellen für Zwangsmaßnahmen sowie insbesondere folgende Grundsätze der Deeskalation berücksichtigen:
[2.3.1] eine mit dem taktischen Konzept korrelierende offensive Öffentlichkeitsarbeit sowohl im Vorfeld sowie einsatzbegleitend,
[2.3.2] den personell angemessenen Einsatz Taktischer Kommunikationskräfte,
[2.3.3] eine systematische Medienauswertung als adäquate Reaktionsoption bezüglich entsprechender Veröffentlichungen in den Medien.
[2.4] Die Auflösung von Blockaden sollte – sofern einsatztaktisch möglich – vorrangig mit einem adäquaten Personalansatz durch Wegtragen und anschließendem Platzverweis erfolgen. Mehrfachblockierer sollen zur Durchsetzung der Platzverweise ggf. in Gewahrsam genommen werden.
[2.5] Rechtliche Handiungssicherheit der einschreitenden Polizeikräfte und größtmögllche Transparenz der Eingriffsmaßnahmen sind im_ Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Bauprojekts unabdingbar. Die Geheimhaltungsnotwendigkeit ist auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken.
[2.6] Eine sorgfältige Planung aller denkbaren Einsatzszenarien unter Einbeziehung aller wahrscheinlichen Lageentwicklungen – durch Analyse potentieller Problemfelder – ist Basis für einen optimalen Einsatzverlauf sowie eine professionelle Reaktion auch auf abweichende Einsatzverläufe. Kräfte, Technik und Taktik müssen dabei Hand in Hand gehen.
[2.7] Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Bauprojekte sowie die bürgerliche bzw. politische Protestbewegung sollen durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit die Bolle, Ziele und Maßnahmen der Polizei aktiv und klar umrissen werden.
Durch ein Höchstmaß an Sensibilität sollen weitere Emotionalisierungen so gering wie möglich gehalten werden.
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3. Auftrag
3.1 Polizeipräsidium Stuttgart
[3.1.1] Das Polizeipräsidium Stuttgart veranlasst sämtliche im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ erforderlichen polizeilichen Maßnahmen. Die Besondere Aufbauorganisation (BAO S21) mit der integrierten Informationssammelstelle (ISa) wird lagebezogen angepasst und entsprechend personell ausgestaltet, vor allem durch die Unterstützung von Experten für die Einsatzplanung sowie -durchführung.
Darüber hinaus sind insbesondere folgende erfolgskritische Faktoren bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes zu berücksichtigen:
o Eindeutige Führungsstruktur in der BAO.
o Neben der Planung des polizeilich beabsichtigten Einsatzverlaufes sind auch alternative Einsatzszenarien / Handlungsoptionen zu berücksichtigen.
o Kräfteplanung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzausrüstung, insbesondere der Körperschutzausstattung der Einheiten.
o Taktische Kommunikationskräfte sind in ausreichender Zahl vorzusehen.
o Einrichtung einer zentralen Koordination für eingesetzte Zivilkräfte.
o Frühzeitige und umfassende Einweisung der Kräfte in Raum und Lage einschließlich konzeptionelle Vorbereitung der Kräfteanfahrt.
o Intensiver Kontakt mit anderen Behörden und Institutionen.
o Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit mit der Bundespolizei.
[3.1.2] Festgestellte Straftaten in Baden-Württemberg mit Bezug zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere Sachverhalte mit bedrohendem oder beleidigendem Hintergrund, werden – nach entsprechender Prüfung – zentral im Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 des Polizeipräsidiums Stuttgarts bearbeitet. Das Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine enge Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg hinsichtlich erforderlicher Aufklärungsmaßnahmen und der Erstellung eines Gefährdungslagebildes.
[3.1.3] Das Polizeipräsidium Stuttgart berücksichtigt bei der Kräfteplanung die primäre Zuständigkeit der DBProjektBau, insbesondere hinsichtlich der Bewachung der Bauareale, und wirkt auf ein entsprechend ausreichend dimensioniertes Sicherheitskonzept mit geeignetem Personal hin.
[3.1.4] Das Polizeipräsidium Stuttgart stellt eine adäquate und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit Blick auf die politische und gesellschaftliche Bedeutung des Projekts, zu jeder Zeit sicher.
[3.1.5] Das Polizeipräsidium Stuttgart informiert das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – regelmäßig und umfassend über den Stand der konzeptionellen Vorbereitungen und legt relevante Einsatzkonzepte frühzeitig vor.
3.2 Landespolizeidirektionen
[3.2.1] Die Landespolizeidirektionen betreiben offene sowie verdeckte Aufklärung und übermitteln relevante Informationen an die ISa beim Polizeipräsidium Stuttgart unter nachrichtlicher Beteiligung des Landeskriminalamtes.
[3.2.2] Ermittlungsverfahren mit Sachbezug zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere Beleidigungs- und Bedrohungssachverhalte, sind mit dem Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen und zur weiteren Bearbeitung gegebenenfalls per E-Mail an stuttgart.pp.fest.s21@polizei.bwl.de zu übermitteln.
[3.2.3] Eine ggf. notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Sachzusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ ist eng mit dem Einsatzabschnitt Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen.
[3.2.4] Die Landespolizeidirektionen gewährleisten, insbesondere für die zweite bis siebte Kalenderwoche des Jahres 2012, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen eine höchstmögliche Kräfteverfügbarkeit, so dass sämtliche Alarmhundertschaften sowie benötigte Spezialkräfte und Einsatzmittel (z.B. Polizeihubschrauber für Bildübertragung) eingesetzt werden können.
3.3 Landeskriminalamt Baden-Württemberg
[3.3.1] Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.
[3.3.2] Das Gefährdungslagebild soll – wie bisher – im dreiwöchigen Rhythmus weitergeführt werden und ist dem Innenministerium – Landespolizeipräsidium – sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart, unter nachrichtlicher Beteiligung der Landespolizeidirektionen sowie des Bereitschaftspolizelpräsidiums, zu übermitteln.
[3.3.3] Um die spezifische Auswertbarkeit von Straftaten bzw. Ereignissen mit Resonanzwirkung in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ zu ermöglichen, ist weiterhin der vom Landeskriminalamt erstellte Com-Vor-Kenner “Stuttgart 21″ zu verwenden.
3.4 Akademie der Polizei Baden-Württemberg
Die Akademie der Polizei unterstützt das Polizeipräsidium Stuttgart bei der Medienauswertung in Abstimmung mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium -.
3.5 Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg
[3.5.1] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistetdurch organisatorische Maßnahmen eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Einsatzeinheiten und aktualisiert regelmäßig das Einsatzvorplanungsprogramm (EVP).
[3.5.2] Das bisherige Verfahren der Kräfteanforderung bzw. die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Kräfteverteilung werden beibehalten; das lnnenministerium Landespolizelpräsidium – behält sich entsprechende Kräftepriorisierungen vor.
[3.5.2] Das Bereitschaftspolizeipräsidium wird ferner gebeten, in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart konzeptionelle Vorbereitungen auf zu erwartende Szenarien der Protestgegner, insbesondere für mögliche Formen der Blockadenbeseitigung und Bewältigung größerer Gewahrsamnahmen, zu treffen.
[3.5.3] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistet eine entsprechende Beratung des Polizeipräsidiums Stuttgart hinsichtlich technischer Unterstützungsmögliohkeiten und stellt ggf. einen technischen Berater für die Einsatzplanung und -durchführung zur Verfügung.
[3.5.4] Das Spezialeinsatzkommando Baden-Wüittemberg erstellt in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart entsprechende Elnsatz- und Trainingskonzepte im Hinblick auf besondere Protestformen der Projektgegner. Ein möglicher Schwerpunkt stellt dabei die Höhenlntervention bei angeketteten “Baumschützern” im Zusammenhang mit anstehenden Baumverpflanzungs- bzw. Baumfällaktionen im Stadtgebiet Stuttgart dar.
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4. Sonstiges
4.1 lnformation der Dienststellen
Zur Gewährleistung einer umfassenden Information über den Einsatzverlauf werden entsprechende Dokumente im Einsatzportal von Polizei-Online im Bereich “Aktuelle Einsatzlagen” unter folgendem Link durch das Polizeipräsidium Stuttgart eingestellt:
http://moss.polizei-onIine.bwl.de/Einsatz/Seiten/default.aspx
4.2 Klassifizierung und Auswertbarkeit von Straftaten
Alle im engeren Sachzusammenhang mit “Stuttgart 21″ stehenden Ermittlungsverfahren sind in der ComVor-Bearbeitung durch die Nutzung des ComVor-Merkers “Stuttgart 21″ entsprechend zu klassifizieren.
4.3 Kräftemanagement
Vor dem Hintergrund der anstehenden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ im Januar und Februar 2012 ist mit einer Belastungsspitze für die geschlossenen Einsatzeinheiten der Landes- und Bereitschaftspollzei zu rechnen. Zur Planbarkeit eines entsprechenden Kräfteeinsatzes werden die Dienststellen angehalten, ihre Einsatzlagen (mindestens ab Zugstärke) unverzüglich im Einsatzvorplanungstool abzubilden und dieses kontinuierlich zu aktualisieren.
Kräftekonzeptionen für besonders herausragende Einsatzlagen sowie auf Dauer angelegte personelle Unterstützungsleistungen insbesondere durch Experten, sind mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.
4.4 Hinweise zur Arbeitszeit / Ruhezeit / Vergütung
Die Einsatzplanung hat die Einhaltung der Ruhezeiten grundsätzlich zu gewährleisten. Das lnnenministerium – Landespollzeipräsidium – genehmigt die Unterschreitung der Ruhezeiten gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 AzUVO, wenn ohne eine kurzfristige Änderung der Einsatzzeiten aufgrund von unvorhergesehenen Lageentwicklungen und damit einer anderen Frequenz für Einsatz-, Bereitschafts- oder Ruhephasen die Erfüllung des polizeilichen Auftrages gefährdet wäre. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung von Bereitschaftszeiten. ln diesen Ausnahmefällen ist gleichwohl dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beamtinnen und Beamten – insbesondere durch die unverzügliche Gewährung gleichwertiger Ausgleichsruhezelten – so weit als möglich gewährleistet sind. Ein Abweichen von der Gewährung einer gleichwertigen Ausgleichsruhezelt ist nur möglich, wenn durch wirksame Erholungszeiten während der Bereitschaftszeit ein angemessener Schutz gewährleistet wird.
Bereitschaftsdienste von geschlossenen Einheiten werden im Grundsatz zu einem Drittel vergütet. Ggf. wird nach dem Abschluss des Einsatzes durch das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – geprüft, ob abweichend eine höhere Vergütung in Betracht kommen kann.
4.5 Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln
Der Einsatz von besonderen technischen Einsatzmitteln, insbesondere ein Einsatz von Wasserwe-ifern, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium- frühzeitig im Vorfeld abzustimmen. Darüber hinaus kann ein Einsatz von Wasserwerfern nur bei Vorliegen eines entsprechenden Sanitätskonzeptes erfolgen.
Die Verwendung oder Beschaffung neuer Technik und Technologien bzw. der Kauf von einsatzrelevanter Sachausstattung, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.
4.6 Logistik
Eine den jeweiligen Einsatzbelastungen angemessene Versorgung der Einsatzkräfte sowie eine ausreichende und den hygienischen Standards entsprechende Entsorgung sind vorzusehen.
4.7 Bericht zum Einsatz 30.09.2010
Auf die Berücksichtigung der im Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010 festgestellten erfolgskritischen Faktoren bei der Planung und Durchführung dies Polizeieinsatzes sowie der ergänzenden Hinweise wird explizit hingewiesen.
4.8 Information des lnnenministeriums -. Landespolizeipräsidium
Die Dienststellen werden gebeten, das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – über besonders herausragende bzw. politisch relevante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″, unter telefonischer Vorausmeldung an das Lagezentrum (0711/231-3333), unverzüglich zu informieren.
gez. Gerhard Klotter
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Verteiler:
Polizeipräsidium Stuttgart
Landespolizeidirektionen in den Regierungspräsidlen
Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Bereitschaftspolizeipräsidlum Baden-Württemberg
Akademie der Polizei Freiburg
nachrichtlich:
Hauptpersonalrat der Polizei Baden-Württemberg
Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Staatsministerium
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: franz-semling@stm.bwl.de)
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mvi.bwl.de)
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mfw.bwl.de)
Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray – Repression gegen politisch Aktive
Am Donnerstag, 22.11.2012, fand die Veranstaltung “Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray – Repression gegen politisch Aktive” im Linken Zentrum Lilo Herrmann statt. Im voll besetzten Saal des Linken Zentrums diskutierten Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart, Chris, ein Stuttgarter Antifaschist, der in U-Haft saß, Christoph Hoffmann, Demosanitäter aus Ludwigsburg und Julia von Staden, Soziologin und Aktivistin gegen Stuttgart 21. Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart organisiert und war Teil der Reihe “Angriff mit System”, deren letzter Termin “Mit allen Tricks – Angriffe auf Betriebsräte” am Mittwoch, 28.11. um 19 Uhr im Gewerkschaftshaus stattfindet.
Zwei der Diskussionsbeiträge sind schon online nachzulesen: Thomas Trüten, Julia von Staden. Die restliche Beiträge werden voraussichtlich auf der Veranstaltungsseite veröffentlicht.
Quelle: Bei Abriss Aufstand
Petra Reski – Die Mafia und Stuttgart 21
Vortrag von Petra Reski in Waiblingen am 05.06.2012. Weitere Artikel von, mit, über Petra Reski gibt es auf Sueddeutsche.de, Zeit.de, Welt.de und WDR.
Gesteuerte Opposition bei Großdemo in Stuttgart 29.09.2012
Recht hat der Sänger, ihr seid programmiert auf Widerstand leisten, Protstieren, Demonstrieren, Trillerpfeifen, Krach machen. Die Organisation der S21-Bewegung ist ein Honeypot. Im Jahr 2010 wurden Dutzende Benutzer auf Parkschuetzer.de zensiert. Ich frage mich, warum erteilen die Organisatoren denjenigen Menschen kein Wort, die wirklich etwas ändern wollen und zu sagen hätten? Warum bekommen diese nie das Mikrofon? Warum bekommen Jammerlappen wie Dieter Reicherter das Wort? Eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner, bei der ein PC beschlagnahmt wurde *lach*. – Warum beteiligen sich Parkschützer, Aktionsbündnis und BUND e.V. nicht an der SteuerTREUHAND? Weil es kontrollierte Opposition ist. Sie wollen “Widerstand” (hemmende Kraft) leisten, anstatt die Veruntreuung von Steuergeldern zu beenden. Sie wollen unbedingt weiter jammern können, indem sie “auf die Straße gehen” und dort “protestieren”, obwohl sie wissen dass sie sich damit vor den Obrigkeiten nur lächerlich machen.
DJ Hives hat Gründe, wenn er die NWO lobt. Die, Sheeple, die!


















