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Sonder-Revisionsbericht der Hypovereinsbank zu den Vorwüfen von Gustl Mollath
So will die kriminelle BRD-(Justiz-)Mafia Geheimnisverräter zum Schweigen bringen. Vielleicht weil die BRD mit derartigen Gesetzesbrechern unter einer Decke steckt? Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe dazu kann bestimmt nur von Geringverdienern begangen werden; aber doch nicht von Banken. Wer sowas glaubt, hat ja ein “paranoides Gedankensystem”. Aber die BRD-Klabauter stützen sich gegenseitig, denn nur die Lüge braucht Gesetzeskraft, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
Und wer wird für diese Menschenrechtverletzungen hinter Gitter gehen? Natürlich niemand. Welche Entschädigung wird Herr Mollath bekommen? Sicher keine. Denn es gibt keine Staatshaftung. Der “Staat” kann jeden Mist verbrechen und muss dafür nicht aufkommen. Organisiertes Verbrechen hat einen Namen: BRD.
Hintergrund sind Recherchen von REPORT MAINZ, die belegen, dass Merk den Rechtsausschuss des bayerischen Landtages und damit die Öffentlichkeit nicht umfassend informiert hat. Ein interner Untersuchungsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003, kommt zu dem Ergebnis, dass die von Mollath erhobenen Vorwürfe gegen die Bank “zutreffend” waren. Dies hatte die Ministerin mit Hinweis auf eben diesen Bericht wiederholt bestritten. Die Fraktion der Freien Wähler (FW) im bayerischen Landtag fordert deshalb den Rücktritt der Ministerin.
In dem Fall geht es um einen heute 56-jährigen Mann aus Nürnberg, der seit fast sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie sitzt: Gustl Mollath hatte 2003 gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Hypo-Vereinsbank umfangreiche Angaben zu Schwarzgeldgeschäften der Bank mit der Schweiz gemacht. Sie beruhten auf internen Unterlagen seiner damaligen Ehefrau, die Mitarbeiterin in der Nürnberger Filiale der Hypo-Vereinsbank war und selbst in diese Geschäfte verwickelt gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft sah damals keinen Anlass für Ermittlungen. Gustl Mollath hingegen wurde in einem Strafprozess wegen Körperverletzung gegenüber seiner damaligen Ehefrau verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth begründete dies unter anderem damit, die von Gustl Mollath angezeigten “Schwarzgeldverschiebungen” seien Teil eines “paranoiden Gedankensystems”.
REPORT MAINZ und der Süddeutschen Zeitung liegt inzwischen ein “vertraulicher Sonder-Revisionsbericht” der Bank vom März 2003 vor. Dieser beschreibt auf 17 Seiten die Ergebnisse einer zweimonatigen bankinternen Untersuchung. Detailliert werden Vermögenstransfers von Deutschland in die Schweiz, Geldwäsche und Schwarzgeld-Geschäfte beschrieben. Über einen “Direktversand per Wertpost von Nürnberg nach Zürich” oder ein “Verrechnungsdepot bei der HYPO München” seien Gelder von Kunden in die Schweiz übertragen worden. Außerdem stellten die Prüfer “gravierende” Verstöße gegen das Geldwäschegesetz fest. “Schwarzgeld” einer “Kundin (allgemein bekannte Persönlichkeit)” sei “künstlich aufgesplittet” worden.
In ihrem Fazit bestätigen die Prüfer Gustl Mollath “Insiderwissen” und erklären hinsichtlich seiner Aussagen: “Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.”
Mehr:
- Sonder-Reviosionsbericht der kriminellen HypoVereinsbank (PDF-Datei)
- Das Thema Gustl Mollath bei Spiegel Online (Thema)
- Der Fall Gustl Mollath im Detail mit weiteren Videos (Webseite)
Pressemitteilung und Bericht einer Hausdurchsuchung – Gewalttäter des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Schlosspark Stuttgart immer noch nicht gefasst
Pressemitteilung vom 05.04.2013
Mittels Plakaten und Blog-Artikeln wollte der Esslinger Mutbürger, politisch/künstlerische Aktivist und Initiator des Netzwerks gegen Gewalt, Andreas Schmid*, die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Stuttgarter Schlosspark aufspüren, die immer noch bewaffnet und unter der arglistigen Täuschung des ‘Freund und Helfers’ auf freiem Fuß sind. Mit den Plakaten bat er um Hinweise, die zu den Fahrern führen könnten, um diesen die Arztrechnungen der körperlich Geschädigten schicken zu können. Auch Internetblogs wurden zur Suche verwendet. Das vorläufige Ergebnis seiner “nicht polizeilichen Fahndung” war eine Wohnungsdurchsuchgung am 06.11.2012 mit Beschlagnahmung sämtlicher EDV (und das als selbständiger Informatiker). Der Durchsuchungsbeschluss war nicht richterlich unterschrieben, also wohl rechtsunwirksam. Vorgeworfen wird ihm Beleidigung, Verleumdung, und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz). Die im Beschluss genannten Artikel des KUG sind allerdings fast alle außer Kraft. Weil der unangekündigte Besuch aus Stuttgart sich nicht an seine Versprechung hielt, alle beschlagnahmten Geräte innerhalb von einer Woche wieder zurückzugeben (herausgegeben wurde einiges, nicht jedoch der beruflich genutzte Laptop), geht das Justizopfer nun an die Öffentlichkeit.
Zu seiner Motivation sagt er, er wollte nie Gewalt oder Aggressionen gegen die Polizisten vom 30.09.2010 schüren, und auch keine Hetzjagd in Gang bringen, sondern öffentlichen Druck aufbauen. Er ist der Ansicht, dass Politik und Justiz die Kriminalität innerhalb der Polizei aktiv schützen, indem sie beispielsweise Ermittlungsverfahren bei eindeutiger Faktenlage unter fadenscheinigen oder gar keinen Begründungen einstellten. Derzeit liefen noch mehrere Tausend Ermittlungsverfahren gegen S21-Demonstranten, aber kein bekanntes gegen Polizeigewalt. Also müsse man zu anderen, legalen Mitteln greifen. Er wolle ein Zeichen setzen. Denn Gewalttätige in unserer Gesellschaft würden durch die Öffentlichkeit verachtet; dabei dürfe Gewalt seitens der Polizei aber keine Ausnahme darstellen.
Die handelnden Polizisten des “schwarzen Donnerstags” seien nicht nur Beamte im Dienst, sondern auch verantwortungslose, gewalttätige* Attentäter auf (ganz offensichtlich unschuldige) Demonstranten. Es handelte sich schließlich auch bei Beamten im Dienst um Menschen mit freiem Willen, die jederzeit die Möglichkeit hatten, ihr Handeln zu beenden. Beweise, dass die Gewalt zuerst von Demonstranten ausging, habe es bis heute keine gegeben.
Diejenigen, die ständig fordern, dass die Protestbewegung das angeblich demokratisch legitimierte Projekt akzeptieren soll, sollten seibst bei sich das gleiche Maß ansetzen und das Demonstrationsrecht und die durch das Grundgesetz garantierten Menschenrechte anerkennen.
Dazu gehöre auch, dass man anderen Menschen nicht die Augen kaputt schieße oder auf Schulklassen ziele. Ein Wasserwerfer sei kein Kinderspielzeug; die Folgen im Umgang mit diesem seien jedem klar denkenden Menschen auch vorher schon absehbar. Es dürfte sich bei der Vielzahl an Verletzten wohl kaum um einen “Unfall” handeln, sondern um beabsichtige Körperverletzung.
Die Verfoigting der Täter dieser physischen Gewalt sei durch das Bürgerliche Gesetzbuch vollumfänglich abgesichert.
Auf die Frage, ob Schmid* denn für oder gegen Stuttgart 21 sei, sagte dieser: „Darauf kommt es mir gar nicht an. Ich bin gegen jede Form von Gewalt und die Ächtung von Polizeigewalt, besonders wenn sie derart perfide ist. Um die Frage dennoch zu beantworten, ich bin für einen leistungsfähigen Kopfbahnhof ohne Zerstörung von Natur und Leben auf Kosten von lmmobilienspekulationen und des Börsengangs der DB.“
Anstatt dass die Ermittler aber nun die gewalttätigen* Attentäter* vom 30.09.2010 suchen, ermitteln sie gegen den Initiator der Plakataktion. Am 29. Mai erhielt er Post vom Polizeipräsidium Stuttgart. Darin heißt es, es werde wegen Verleumdung und Beleidigung gegen ihn ermittelt. Eine Aussage hatte der Beschuldigte am 12. Juni 2012 nicht gemacht.
Am 06. November 2012 drangen dann bei einer sogenannten Durchsuchung Ermittler der Kriminalpolizei Stuttgart in seine Wohnung ein. Ein Gedächtnisprotokoll.
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Gedächtnisprotokoll
Etwa zwischen 8:30 und 9:00 Uhr klopfte es an der Wohnungstür. Die Haustür und Gegensprechanlage hatten die Männer offenbar umgangen. Während ich mir eine Jeans anzog, fragte ich, wer dort sei. Man antwortete mit “Polizei …, wir haben ein paar Fragen an Sie.” Ich öffnete langsam die Tür, und eine Millisekunde später stand bereits einer der vier Männer (außerdem zwei Frauen dabei, als Zeugen) im Türrahmen. Wer diese genau seien, zu der Frage kam ich gar nicht mehr. Während ich noch 2 Sekunden in der Tür stehenblieb und fragte, wer die unhöflichen Besucher seien, kam der Rest rein und ignorierte meine Frage. Stattdessen sollte ich sagen, ob ich alleine sei. Ich sagte: “Vielleicht, vielleicht nicht.”
Einer gab mir den Durchsuchungsbeschluss, während sich andere sofort über alles elektronische hermachten. Mein Versuch, dem eingeschalteten Notebook den Akku zu entfernen, wurde von zwei Männern gewaltsam unterbrochen.
Ich versuchte, in meiner Nervösität den Durchsuchungsbeschluss zu verstehen. Es ging also um Plakate. Okay, nichts schlimmes dabei.
Die Männer meinten, sie hätten genügend Hinweise “dass Sie Klardenker Esslingen sind”. Ich dachte nur, wozu muss man dafür Hinweise haben und Ermittlungen machen? Ein einfacher Telefonanruf hätte ausgereicht. Wir haben ein monatliches Treffen und einen Internetblog. Komische Art von Steuerverschwendung, solche Ermittlungen zu machen. Bestimmt könnte man den halben Staatsapparat arbeitslos machen, wenn solche “Ermittlungen” nicht wie eine ABM-Maßnahme durchgeführt würden.
Meine Nachfrage, ob auf Seite 2 des Durchsuchungsbeschlusses nicht etwas fehle, z. B. eine richterliche Unterschrift, wurde damit beantwortet, dass dieses ganz normal und immer so gemacht werde. Leider keine Antwort auf meine Frage. Der Beschluss ist eine Ausfertigung und damit nichtig.
Wissen wollte ich auch, wie lange die Beschlagnahmung dauern sollte und erhielt als Antwort das einmalige Super-Sonderangebot, dass es maximal eine Woche dauern soll, wenn ich mitarbeite. Ich habe schonmal Erfahrung mit beschlagnahmter EDV gemacht, das war im Dezember 2011, und damals erhielt ich die Sachen nach ca. sieben Monaten zurück. Eine Woche ist da schon ein gutes Angebot. Als ich jedoch wissen wollte, wie ich mich darauf verlassen könne, dass die eine Woche auch eingehalten wird und ob er es mir schriftlich geben könne, war die Mannschaft ganz schnell sauer. Da ich keine Kotztüten im Haus habe, ritt ich also nicht weiter auf einer schriftlichen Bestätigung herum.
Einer ging aus der Wohnung und telefonierte dann (angeblich) mit dem Staatsanwalt. Er kam zurück und “versprach” mir nochmal, dass meine Geräte bei der Bearbeitung vorgezogen würden.
Sie mussten trotzdem das Windows-Passwort wissen. Nach einigen Rückfragen meinerseits gab ich den Herren das Windows-Passwort, das mir beim ersten Versuch nicht vollständig einfiel, weil ich mir manche Passwörter visuell merke, also dazu eine Tastatur vor mir haben muss. Nach dem Fehlversuch wurde ich natürlich direkt angemacht: „Wollen Sie uns verarschen?“ Ich bat einen, mir die nicht angeschlossene Tastatur auf dem Schreibtisch zu geben. Natürlich hatte ich dann sofort das richtige Passwort. Der Mann, der sich offenbar für das Notebook zuständig fühlte, stöberte etwas, bis ich ihm den Dateipfad für alles was diese Herren suchten, mitteilte. Darunter waren natürlich auch die Plakate und alle Entwürfe desselben. Die Dateien kopierte er sich, ohne dass ich dabei alles sehen konnte (saß genau vor mir). Das Kopieren dürfte höchstens 30 Sekunden gedauert haben. Offenbar viel interessanter waren alle anderen Dinge. Er stöberte in den Dateien als wäre das sein neustes Spielzeug.
Abgesehen von der Beschlagnahmung wäre der Zweck der Durchsuchung auch bereits erfüllt gewesen, als ich den Herren die gesuchten PDF-Dateien auf dem Laptop zeigte und sich dieselben kopiert hätten. Trotzdem nahmen sie alles mit; da sieht man mal: Es geht nie um die Sache, sondern stets um Mehr. Der Staat will schnüffeln. Wenn es nicht mit der Vorratsdatenspeicherung oder mit Trojanern geht, dann eben so.
Während der Durchsuchung zeige einer der Männer auf dem Küchentisch einer Zeugin seinen Koffer mit einem Gegenstand, der wie ein Schlagstock aussah. Er gab mit einem Grinsen damit an, “das hätten wir gebraucht wenn es nicht so einfach abgelaufen wäre wie hier…”. Ob der wohl im Schlossgarten auch dabei war? Ob seine Frau weiß, in welchem gewaltbereiten Zustand dieser Idiot morgens das Haus verlässt?
Weiterhin seltsam fand ich, dass mein Einspruch gegen die Beschlagnahmung der Geräte nach Auskunft der Männer überhaupt keine Auswirkungen hätte. Ich fragte, ob mein Einspruch deren Arbeit verlangsame. Antwort war: Nein! Dabei steht dazu auf dem Durchsuchungsbericht (angekreuzt): “Ich erhebe ausdrücklich Widerspruch gegen diese Maßnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung.” Und trotzdem hat das keine Auswirkung?
Kurzum, obwohl die Herren in den Aktenordnern (es wurde alles durchsucht) einen Entwurf des Plakats in Papierform fanden und ich ihnen das Passwort und die richtigen Dateien auf dem Notebook zeigte, nahmen sie alles mit: Laptop, drei externe Festplatten, drei USB-Sticks, von denen mir zwei gar nicht gehörten und ich beruflich zurückgeben musste, ein bischen Zettelkram, ein Aktenordner und mein Mobilfunktransceiver mit vielen privaten und geschäftlichen Kontakten.
Nun ist nicht nur eine Woche vergangen, sondern bereits fünf Monate, und niemand meldet sich! Seltsames Zeitverständnis, Herr Setzler. Setzen, Sechs!
Man muss zugeben: Die Kriminellen decken ihre gewalttätigen* Machenschaften (Körperverletzungen durch Wasserwerfer) gegenseitig, lassen die Täter auf freiem Fuß, wissentlich dass diese die Menschen als “Freund und Helfer” weiterhin täuschen könnten und weiterhin bewaffnet sind, und halten sich nun auch nicht an ihr Wort (Rückgabe der EDV). Es sind schlicht keine Rechtschaffenden, sondern eine Bande, die sich durch Repressionen und illegale Handlungen an anderen bereichert. Die weitere Beschlagnahmung war sogar nach Auskunft meines Rechtsanwalts nicht durch den (angeblichen) Durchsuchungsbeschluss gedeckt.
Den beiden anwesenden Damen, mindestens eine davon angeblich als Zeugin, obwohl diese Mitarbeiterin der Stadt Esslingen ist, die ohne Auftrag, ohne völkerrechtlichen Auftrag, ohne Gegenleistung, und ohne gültige gesetzliche Grundlage, Gelder bei ihren Mitbürgern für sogenannte Ordnungswidrigkeiten eintreibt, vermutlich um Kosten für Stuttgart 21 wieder hereinzuholen – jährlich Hunderttausende Euro – möchte ich nur mitteilen: Gerade Sie stehen auf der falschen Seite. Auch Sie müssten nachvollziehen können, dass eine Mutter ihr Kind auch bei Demonstrationen in den Schlosspark gehen lassen kann, ohne dass dieses von einem Wasserwerfer beschossen wird. Wie wollen Sie das später mal bewältigen? Oder werden Sie aufs Land ziehen?
Herr Eberh wollte noch wissen, wo ich meinen Sport mache. Ich war irritiert. Er erzählte, ihn interessierte auch, wie die Leute so Leben, in welchen Umständen, etc. Ich ging nicht darauf ein. Lieber Herr Eberh, wenn Sie das interessiert, versuchen Sie mal ein Leben als Mensch anstatt als Beihelfer zu kriminellen Machenschaften, vielleicht erzählt er ihnen dann auch etwas aus dem Nähkästchen. Kein Wunder dass Sie es nötig haben, auf diesem Weg Menschen kennenzulernen.
Anwesende laut Durchsuchungsprotokoll:
KHK Setzler (D 2.2)
KHK Schwarz (D 2.2)
POK Bittgen (D 3.4)
POK Eberh (PP Oberesslingen)
Frau Hetkon (Stadt Esslingen)
Ende Gedächtnisprotokoll
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Kunsturhebergesetz
In dem Durchsuchungsbeschluss wird Schmid* Beleidigung, Verleumndung und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) vorgeworfen. Genannt werden unter anderem die §§22, 33, 185, 186, 194 (1) und (3) KUG. Selbst in Wikipedia heißt es dazu:
„Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.
Einige der Paragraphen, auf die sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart berufen, sind also gar nicht in Kraft. Zum §22 KUG sagt Schmid*, er habe die abgebildeten Polizisten fragen wollen, ob sie mit der Veröffentlichung ihrer Fotos einverstanden seien, konnte diese aber im Vorfeld nicht ausfindig machen. Sogar das Bundesverwaltungsgericht stellte klar: Polizisten seien keine Privatpersonen, und an der Information über Polizeieinsätze besteht ein öffentliches Interesse. Die Abgebildeten erhielten im Übrigen eine Entlohnung aus Steuergeldern, so Schmid*. Wenn diese jetzt keine Einwilligung mehr geben, sollten sie sich bitte persönlich bei ihm melden, was selbstverständlich auch den Verlust ihrer Anonymität bedeute.
Schmid*: „Die Lüge braucht Gesetzeskraft. – Die Wahrheit steht alleine.“
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Fahndung vorübergehend eingestellt
Obwohl ihm bisher noch niemand schlüssig darlegen konnte, warum die Suche des “Netzwerk gegen Gewalt” nicht legal sein sollte, wird diese seitens des Netzwerk gegen Gewalt vorsichtshalber vorläufig eingestellt.
Zur Begründung sagt er: “Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft, die Stadt, oder ein andere öffentliche Stelle auf den Begriff ‘Gewalttäter’ ein Copyright, oder die Legitimation, diesen so umzudeuten, dass die Verwendung desselben Begriffs strafrechtlich belangt werden kann, obwohl dies natürlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen würde. Diese Erklärung ist anhand der Tatsache, dass jemand, der die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes sucht, selbst verklagt werden kann, noch am naheliegendsten. Natürlich wusste ich davon bisher nichts und ging davon aus, dass der Begriff ‘Gewalttäter’ wahrheitsgemäß und der Realität entsprechend verwendet werden darf. Ggenauso wie Menschen, die U-Bahn fahren, U-Bahn-Fahrer sind, sind Menschen, die Gewalt gegen den Willen anderer ausüben, doch auch Gewalttäter. Nicht bekannt war mir, dass Polizisten im Dienst, die physische Gewalt ausüben, keine ‘Gewalttätigen’ sein sollten, während (angebliche) Kastanienwerfer wie Kriminelle behandelt werden.”
Das Netzwerk bittet darum, dass Fahndungsplakate (Artikel v. 03.04.2012, Artikel v. 25.04.2012, PDF-Dateien bei mediafire) gar nicht mehr oder ggf. ausschließlich auf eigene Verantwortung verbreitet werden (E-Mail, Webseite, Blog, Straßenaktionen). Hinweise, die zu den Privatadressen der Täter vom 30.09. führen können, richten Sie bitte trotzdem per Kontaktformular an die Aktivisten.
Der Aktivist fordert das Polizeipräsidium Stuttgart auf, unsinnige Ermittlungen gegen gewaltfrei, in guter Absicht und völlig legal nach den Fahrern suchende Menschen umgehend einzustellen. Das Polizeipräsidium solle besser bei der Suche, Festsetzung und Entwaffnung der Fahrer mitwirken.
Schmid* fragt dazu, wie Sie als Elternteil darüber denken, wenn ihr Kind an diesem Tag – aus welchem Grund auch immer – im Schlosspark gewesen wäre. Sollte man in einem Rechtsstaat nicht davon ausgehen können, dass man bei einem Gang durch den Park sein Augenlicht behalten kann? Die Polizei sollte jetzt unter Beweis stellen, dass sie den Rechtsstaat unterstützt, anstatt die Gewalttätigen zu decken und damit den Willkür-Staat zu schaffen.
Er resümiert: “In diesem angeblichen Rechtsstaat macht man sich also strafbar, wenn man übelste Gewalttäter* sucht, die sich in bewaffnetem Zustand immer noch auf freiem Fuß befinden. Wie wir wissen, ist die Justiz der Politik gegenüber weisungsbefugt. An dem bisherigen Vorgang erkennt man die Gesinnung des Systems. Es geht gewalttätig gegen die eigenen Menschen und Steuerzahler vor, anstatt sie zu unterstützen. Es liegt jetzt an den Stuttgarter Richtern, ob dieser angebliche Rechtsstaat seine Hosen fallen lassen muss, oder ob wahr ist, was heute schon offensichtlich ist: Der Willkür-Staat, der seine üblen Machenschaften zudeckt, anstatt sie schonungslos aufzudecken und abzustellen.”
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Aktuelle Situation
Die vom leitenden KHK Setzler am 06.11.2012 versprochene Frist von einer Woche bis zur Rückgabe des geschäftlich genutzen Laptops ist nun mit Stand am 06.04.2013 um das 20-fache überschritten. Herr Sitzler sowie der Staatsanwalt Biehl wurden von seinem Rechtsanwalt auf die dadurch entstehenden Kosten ausreichend hingewiesen. Im Dezember musste ein Laptop ausgeliehen und Ende Dezember ein neuer angeschafft werden. Herr Sitzler als Leiter der Durchsuchung und damit als verantwortungsloser Verantwortlicher hat sämtliche Kosten und zusätzlich den Wert der entwendeten Kundendaten, zu tragen.
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Aktenzeichen
Übersicht aller anhängigen Aktenzeichen in dieser Sache:
Polizeipräsidium Stuttgart ST/0679796/2012
Polizeipräsidium Stuttgart ST/1599587/2012
Amtsgericht Stuttgart 29 Gs 1956/12
Staatsanwaltschaft Stuttgart 5 Js 84326/12
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Hinweise
* Namensänderung: Namen wurden von der Redaktion zum Schutz von Persönlichkeitsrechten geändert. Jeder Zusammenhang zu real existenten Personen ist unbeabsichtigt. Namen der im “Dienst” befindlichen wurden nicht geändert, da die Öffentlichkeit ein großes Interesse an deren Vergehen haben dürfte. Diese haben auch nicht fie gleichen Persönlichkeitsrechte, da sie durch Steuergelder finanziert werden.
* Begriffsverwendung: Die Verwendung der Begriffe “Täter”, “Gewalttäter”, “gewalttätig”, “Attentäter” und ähnliche Begriffe werden im Sinne von Logik und Verstand verwendet, lassen aber keinen Schluss zu, dass es sich um durch die BRD-(Justiz-)Mafia bereits verurteilte Gewalttäter handelt.
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Teilnahmslosigkeit der Parkschützer
Die Redaktion weist darauf hin, dass sämtliche Gruppierungen in und um Stuttgart 21 kein Interesse hatten, die Aktion von Schmid* mitzutragen, zu unterstützen bzw. in irgendeiner Form daran teilzuhaben. Zahlreiche Anrufe im Parkschützerbüro ergaben kein Ergebnis, niemand ist für irgendwas zuständig, und man wisse auch gar nicht was man wolle. Wir vermuten daher, dass die Organisation der Parkschützer längst unterwandert ist oder einen wahren Tunnelblick entwickelt hat. Das seltsame ist jedoch, dass diese eigene Aktionen, die ganz ähnlich sind wie die von Schmid*, auf die Beine stellt.
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Fragen und Antworten
„Fahrgäste in der U/Bahn sind U-Bahn-Fahrer. Gewaltausübende Beamte sind Gewalttäter.“
F: Mit Ihrer Suche haben Sie eine Hetzjagd und Öffentliche Lynchjustiz angeworfen.
A: Die Suche ist neutral und keine Hetzjagd. Insbesondere wird bei der Suche nicht zu neuer Gewalt aufgerufen, sondern nur um Hinweise gebeten, die zur Identität der Täter führen. Den Vorwurf der Hetzjagd weise ich zurück.
F: Die Beamten waren Beamte im Dienst. Laut Gesetz XYZ war der Einsatz am 30.09. völlig legal.
A: Deutschland hat Gesetze, die derartige Gewaltanwendung legalisieren? Diese Gesetze habe ich aber nicht unterschrieben. Sie etwa?
F: Was Sie da machen ist Faschismus!
A: Nein!
F: Sie gefährden die Familien der Polizisten vom 30.09.2010.
A: Die gefährden durch ihr Verhalten am 30.09.2010 sich und ihre Familien selbst, da sie jederzeit wissen konnten, dass die Moral nicht an einem Richtertisch endet.
F: Die Demonstranten vom 30.09. waren eine illegale Zusammenrottung staatsfeindlicher Terroristen, die Kastanien geworfen haben und damit angefangen haben.
A: Ich biete 1.000 EUR für einen ungefälschten Bild- bzw. Videobeweis, dass die unglaublich gewalttätigen Demonstranten mit Kastanienwürfen begonnen hätten. Und wenn schon: Was ist eine Kastanie gegen eine militärisch ausgestattete Polizei? Woher die Skepsis gegenüber dem Staat kommt, kann von jedem denkenden Menschen selbst erschlossen werden. Verwechseln Sie dabei bitte Ursache und Wirkung nicht.
F: Wer sagt „Scheiß Staat“, verwirkt sein Recht, hier zu leben. Und wer vemeidbar an der Stressschraube von unterbezahlten Beamten dreht, braucht sich über die Reaktionen definitiv nicht wundern!
A: Beamte haben jeden Stress auszuhalten, ohne dabei gewalttätig zu werden. Dass Beamte unterbezahlt sind, kann ja nun nicht den Demonstranten angelastet werden.
F: Sobald eine Person einem Platzverweis nicht nachkommt, wie er mehrfach über Lautsprecher zu verstehen gegeben wurde, besteht für Beamte der Exekutive das grundlegend verankerte Recht als auch die Pflicht, Zwänge auszuüben, um den Missstand zu beseitigen. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum.
A: Mal angenommen, die Platzverweise wurden pauschal für alle Teilnehmer ausgesprochen, dann besteht nirgendwo das Recht und auch nicht die Pflicht, Gewalt auszuüben. Und selbst wenn das so wäre, darf ich hinterher die Gewaltausübenden als Gewalttäter bezeichnen, denn das sind sie ja auch zweifelsfrei. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum. Selbst wenn Gewalt gerechtfertigt war, war es ja Gewalt. Und demnach muss sich jeder, der Gewalt anwendet, später auch als Gewalttäter bezeichnen lassen. – Ein U-Bahn-Fahrer muss sich ja auch als U-Bahn-Fahrer bezeichnen lassen. Es gibt in der Gleichheit aller keine, die gleicher sind als andere. Gewalt ist Gewalt, egal von wem sie ausgeführt wird.
F: Diese Beamten wären gerne woanders gewesen, z. B. bei Frau und Kind, die durch diese öffentliche Diffamierung auch noch leiden müssen.
A: Wenn sie lieber bei Frau und Kindern gewesen wären, dann hätten sie das ja sein können. Es hätte sie doch niemand aufgehalten, einfach nach Hause zu fahren. Auch Beamte sind Wesen mit freiem Willen, und für ihre Handlungen voll verantwortlich. Vielleicht nicht nach dem “Gesetz”, aber faktisch werden sie dafür verantwortlich gemacht und durch öffentlichen Druck zur Rechenschaft gezogen.
F: Was bezwecken Sie denn eigentlich mit der Suche?
A: Wir wollen tatsächlich die Anschriften der Täter ausfindig machen und fordern eine öffentliche Entschuldigung bei allen Opfern, Übernahme der Krankenkassenkosten und Schmerzensgeld.
F: Machen Sie sich nicht lächerlich?
A: Hmmm? Jede Justiz und jeder Beamte, der diese Täter deckt, macht sich lächerlich, indem er den sogenannten Rechtsstaat weiter ad absurdum führt.
F: Sind die Polizisten nicht nur Marionetten? Warum greifen Sie nicht diejenigen an, die die Freigabe für derartige Polizeigewalt gegeben haben?
A: Das könnte man auch machen. Es ist eine Frage der Verantwortlichkeit: Wie sehr sind Soldaten am Krieg schuld, wie sehr Waffenfirmen, und in welchem Maße Regierungen? Jeder trägt ja einen Teil der Verantwortung. Tatsache ist, dass jeder, der einen Befehl zum Abschuss einer Bombe gibt, auch einen Ausführenden benötigt, oder hat George W. Bush die Uranmunition auf Hochzeitsgesellschaften selbst abgefeuert? Dementsprechend sind wir bei den gesuchten Beamten des 30.09. nicht an der falschen Stelle. Sie waren zweifelsfrei an der Ausführung beteiligt.
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Rechtsauffassung
Warum ist die Suche nach Gewalttätern vollkommen legal? Das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch sind immer noch die wichtigsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden werden diese zu Rate gezogen.
- BGB § 830 (1): „(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.“ – Daraus geht hervor, dass die Attentäter vom 30.09. für ihre Taten im vollen Umfang gegenseitig füreinander verantwortlich sind, auch wenn nur einer bzw. nicht alle ermittelt werden können.
- BGB § 229: „Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache Wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.“ – Daraus geht hervor, dass jeder einen flüchtigen Täter festnehmen kann, wenn Hilfe von höherer Stelle, also z. B. seitens der Polizei, nicht rechtzeitig eintrifft. Die Täter vom 30.09. zerstörten z. B. ein Auge und begaben sich dann auf die Flucht, was sie noch heute sind.
- Arglistige Täuschung: Zusätzlich sind die Täter nicht nur auf freiem Fuß auf der Flucht, sondern sie sind vermutlich auch immer noch in ihrer Uniform unterwegs. Dies erweckt den Eindruck des “Freund und Helfers”, obwohl es sich um Gewalttäter handelt, und erfüllt damit den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die besondere Brisanz entsteht, indem die Täter nicht nur in Uniform auf freiem Fuß sind, sondern auch bewaffnet!
- BGB § 227: „(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ – Da die Täter zur Wiederholungstat greifen könnten, ist es rechtlich korrekt, diese zu suchen, damit weitere Straftaten abgewendet werden können. Wie lange der rechtswidrige Angriff dauert, ist nicht geregelt.
- Art. 19 Grundgesetz: „(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ – Das Netzwerk gegen Gewalt spricht sich gegen die Unterwanderung des BGB durch andere Rechtsnormen aus. Sollte ein anderes Gesetz die Regelungen des BGB einschränken, so müssten diese Einschränkungen aufgrund des Zitiergebotes jeweils vermerkt sein.
Aus diesen Punkten geht hervor, dass die Suchaktion nach den Attentätern vom 30.09. vollkommen legal und legitim war und ist.
Wir wissen zwar, dass die Gesetze alle keinen Geltungsbereich haben. Allerdings sind es ja die Behörden und die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, die behaupten, sich an Recht und Gesetz zu halten. Also sollten sie es auch tun, anstatt Gesetze immer zu ihren Gunsten willkürlich auszulegen oder zu missachten. Alternativ steht noch der weg über die Umsetzung des Art. 146 GG offen!
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Anhänge
Endlich angeklagt: Kriminelle* Gewalttäter* des Schwarzen Donnerstags
Zwei einhalb Jahre zu spät aber dennoch: Die Verbrecher* des 30.09.2010, auch bekannt als Schwarzer Donnerstag, sind endlich angeklagt. Damit gibt die Staatsanwaltschaft ihre gewalt-treue Haltung teilweise auf. Gerade liefen die Vorbereitungen zum Druck eines neuen Flugblatts (das alte Flugblatt hier und hier, Positionserklärung hier), da erreicht die Nachrichtenwelt diese Meldung:
Wasserwerfer-Einsatz bei Stuttgart 21: Zwei Polizisten angeklagt
Vorwurf: Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Nach dem Wasserwerfer-Einsatz am ‘Schwarzen Donnerstag’ im Herbst 2010 gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Den 40 und 47 Jahre alten Männern wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. [...]
Quellen: RTL.de | Stuttgarter Zeitung | ZEIT ONLINE | Badische Zeitung | Tagesspiegel
Die kriminelle Polizei Stuttgart verfolgt allerdings immer noch Menschen, die sich ehrenhaft für die Erfassung der Fahrer des Wasserwerfers einsetzen. Immerhin sind die radikalen Gewalttäter* auf der Flucht, und das immer noch bewaffnet (Gefahr im Verzug) und das zeitweise sogar unter dem Deckmantel des ‘Freund und Helfers’ (Arglistige Täuschung). Das alles weiß natürlich auch der Oberstaatsanwalt Häußler, der vermutlich aber offensichtlich Strafvereitelung im Amt begeht, mit jeder Minute seines Amtslebens. – Und betrachtet man die Gesamtsituation, ist das alles auch als Veruntreuung von Steuergeldern zu bewerten. Aber was will man machen mit einer Terrorgruppe im Bundestag?
Es bleibt die Frage, warum nur zwei angeklagt sind. Im Wasserwerfer befanden sich mind. vier oder fünf Personen, wie die Videos zeigen…
* Die Bezeichnungen “kriminell”, “Gewalttäter” und “Verbrecher” werden verwendet, weil jeder sehen kann, was Polizeigewalt ist. Sie lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass es sich um im Sinne der BRD-Justizmafia bereits verurteilte Menschen handelt.
Terroristen im Bundestag – CDU/CSU und FDP: Wasser ist kein Menschenrecht
- Abstimmergebnis Keine Privatisierung der Wasserversorgung
- Abstimmergebnis Wasser als Menschenrecht
Privatisierung der Wasserversorgung: Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/12394), der Linksfraktion (17/12482) und der SPD (17/12519) abgelehnt, die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der Wasserversorgung als Folge von Vorgaben der EU zu verhindern. Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, den EU-Richtlinienvorschlag zu den Dienstleistungskonzessionen, zur sogenannten Inhouse-Vergabe von Kommunen und zur interkommunalen Zusammenarbeit zu stoppen oder weitreichende Ausnahmen zu erwirken. Ihren Antrag lehnten in namentlicher Abstimmung 291 Abgeordnete ab, 249 stimmten ihm bei acht Enthaltungen zu. Die Linke hatte ebenfalls die Ablehnung des Richtlinienvorschlags verlangt. Auch sollten alle Versuche abgewehrt werden, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung führen können. — Weiterlesen beim Julius Hensel Blog.
Dr. Coldwell and Peter Wink (IBMS) – Exciting new opportunities
Peter Wink and Dr.Leonard Coldwell briefly discuss new opportunities forming from the IBMS Masters Society. Learn how you can become an active participate in this life changing group!
$300,000 Income Tax Reward
Die Einnahmen der direkten Einkommensteuern betragen in den USA genau die Summe der Ausgaben für den militärischen Etat. Steuern werden weltweit für Kriege und andere Staatstyrannei (Polizeigewalt, Verachtung von Menschenrechten, etc.) missbraucht.
Freedom Law School is offering $100,000 to the first person who can demonstrate any of the three propositions listed below. The winner can collect up to $300,000 if he or she can prove all of the propositions below.
- Show what statute written by the Congress of the United States that requiring Americans to file an income tax “CONFESSION” (return) and pay an income tax.
- Show how Americans can file an income tax “CONFESSION” (return) without giving up their 5th amendment right to not give any information to the government that may be used to prosecute them.
- Prove that the 16th amendment to the United States Constitution, which, according to the IRS and modern American courts permitted the income tax to exist was lawfully added to the United States Constitution.
Freedom Law School declares:
- There is no statute that makes any American Citizen who works and lives in the United States of America liable or responsible to pay an income tax. Individuals only become liable to pay the income tax when they “VOLUNTARILY” file a tax return and the IRS follows their assessment procedures as outlined in the Internal Revenue Code.
- If there were a statute, which clearly and unequivocally required the filing of such tax returns, such a statute would be unconstitutional under the present income tax system to the extent that it would require individuals to give the government information which could be used against them to prosecute them criminally. Although the IRS and the modern American courts claim that the 16th Amendment of the U.S. Constitution permitted the income tax to be imposed on the compensation for labor of the average working man, the 16th Amendment was not properly added to the United States Constitution. See www.thelawthatneverwas.com for documentation of this issue.
- The IRS, under the United States Constitution, cannot legally require information on 1040 returns from individuals. This is the reason the IRS continually refers to the income tax as “voluntary.”
For more information, you may want to investigate the resources listed below:
www.freedomabovefortune.com This is the site of Joe Banister, the former gun-carrying IRS Criminal Investigation Agent, who resigned from his prestigious job with the IRS because his superiors would not answer his findings of fraud within the IRS. (See this page.) Mr. Banister’s report on the IRS confirms our opinions about the Federal Income Tax in great detail.
www.givemeliberty.org Bob Schulz, founder of We The People Foundation, has attempted several times with Joe Banister and many other intelligent Americans, to debate the legality of the income tax system with high ranking government officials. Each time, no government official ever showed up to debate! Any intelligent American would think the government would be more than happy to show up and answer a few questions to set the record straight once and for all, wouldn’t you…? Or does the government have something to hide…? Do your own research and decide if the government is hiding something. See this page. Also see the DVD “America Freedom to Fascism” at www.freedomtofascism.com.
Quelle: Freedom Law Scool
Dirk Müller bei Maybrit Illner – Chaos, Clowns und Euro-Krise
Maybrit Illner vom 07.03.2013. Chaos, Clowns und Euro-Krise – Zieht uns Italien in den Abgrund? – Italien hat gewählt und die Botschaft ist hart: Es gibt keinen Konsens in Europa über die Rettung aus der Krise. Maybrit Illner diskutierte unter anderem mit Rainer Brüderle, Oskar Lafontaine und Dirk Müller.
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hält angesichts der wirtschaftlichen und politischen Krise in Italien einen Euro-Austritt des Landes für denkbar. Es könne sein, “dass sie rausgehen”, sagte Brüderle in der ZDF-Sendung “maybrit illner”. Italien müsse sich entscheiden, ob es sich bei der gemeinsamen Währung anpassen wolle. “Und wenn sie das nicht wollen, müssen sie die Konsequenzen ziehen”, stellte Brüderle klar. Die Entscheidung liege aber allein bei Italien.
“Die Spielregeln müssten eingehalten werden”
Es sei seine feste Überzeugung, “dass wir den Euro als Instrument einer europäischen. Entwicklung brauchen”, sagte der FDP-Politiker, schränkte aber ein: “Da müssen nicht zwingend alle dabei sein, die heute dabei sind.” Die Spielregeln müssten eingehalten werden.
Alternative zu einem Euro-Austritt ist Brüderle zufolge, dass Italien “drastische Maßnahmen” ergreife. Kernproblem des Landes seien die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, der jahrelange Reformstau und eine mangelnde Handlungsfähigkeit der Regierung. Es bestehe “ein Misstrauen gegenüber der Art, wie Politik in Italien betrieben wird”.
“Mehr Sorge um Regierung in Frankreich”
So seien bis heute weder die Staatsausgaben nennenswert zurückgeführt noch der Arbeitsmarkt flexibilisiert worden. Deutschland habe mit der Einführung von “Hartz IV” einen harten Prozess hinter sich. “Das muss Italien auch machen”, forderte Brüderle. “Nichts machen und nur beklagen, was schlecht ist, das ist zu billig.”
Er glaube aber, dass Italien die Kraft habe, “möglicherweise mit einer Technokratenregierung Fortschritt zu kriegen”. Er mache sich letztlich momentan mehr Sorgen über die französische Regierung als über die italienische, sagte Brüderle.
“Die Euro-Krise ist nicht überwunden”
Generell warnte er: “Die Euro-Krise ist nicht überwunden.” Dabei sei die Grenze der Belastbarkeit für Deutschland erreicht: Es könne nicht sein, dass die deutschen Arbeitnehmer mit ihren Steuern “all die Fehlentwicklungen in allen Ländern Europas” bezahlten. “Das können wir nicht. Der deutsche Staatshaushalt kann nicht zum Selbstbedienungsladen für ganz Europa werden.”
Die italienische Journalistin Flaminia Busotti verteidigte bei Maybrit Illner ihr Land. Zwar sei es richtig, dass Italien “jahrzehntelang notwendige Reformen verschlafen” habe. Es stimme aber nicht, dass Italien von der Gemeinschaft Gelder erhalte. “Wir sind Netto-Zahler”, betonte die Journalistin. Es sei nicht fair zu behaupten, Italien sei Profiteur. Immerhin habe man Deutschland zu Zeiten der Wiedervereinigung als Partner in Europa unterstützt. Das sei damals auch keine “rein wirtschaftliche Sache” gewesen, sagte Bussotti und fügte hinzu: “Wir betteln nicht und wir sind uns unserer Probleme sehr bewusst.” Das Bild, dass Italien der “Verschwender Europas” sei, stimme allerdings ganz und gar nicht.
“Europa darf nicht nur mit Sparen assoziiert werde”
Der Mitbegründer der neuen Anti-Euro-Partei “Alternative für Deutschland”, Bernd Lucke, kritisierte in der Sendung, “dass Berlin und Brüssel diese Krise überhaupt nicht im Griff haben”. Zudem dienten die vielen Hilfspakete gar nicht den kriselnden Ländern selbst, sondern seien lediglich “Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors”, sagte der Ökonom der Universität Hamburg.
Der Außenminister Luxemburgs, Jean Asselborn, zeigte sich ebenfalls durch die Situation in Italien besorgt: “Wenn ein Land wie Italien unregierbar würde, wäre das für Europa und den Euro ein sehr starkes Stück.” Man müsse aber über die Gründe für den Wahlausgang zugunsten von Populisten nachdenken. Europa dürfe nicht nur mit Sparen assoziiert werden.
“Merkel ist die Kurtisane der Reichen Europas”
Der ehemalige Linkspartei-Vorsitzende Oskar Lafontaine hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit drastischen Worten für ihre Euro-Rettungspolitik angegriffen. Viele in Deutschland glaubten immer noch, Merkel rette die Griechen, Portugiesen oder Italiener, sagte Lafontaine bei Maybrit Illner. “Null davon” stimme, denn die Kanzlerin rette in Wirklichkeit die Banken und damit die Reichen. “Merkel ist die Kurtisane der Reichen Europas.”
Diese Politik werde zu Recht abgelehnt, wie jüngst bei den Wahlen in Italien, sagte Lafontaine. “Die Italiener haben verstanden, dass sie für eine völlig verfehlte Bankenrettung bezahlen müssen mit Rentenkürzungen, mit Lohneinbußen, mit Einbrüchen sozialer Leistungen. Das wollen sie nicht mitmachen”, konstatierte der Fraktionschef der Linkspartei im Saarland. Es sei absurd, zur Rettung der Reichen die Armen in Europa zur Kasse bitten.
“Europa zusammenzubringen, das geht auch ohne den Euro”
Finanzexperte Dirk Müller wollte mit dem Gedanken “aufräumen”, dass der Euro und Europa identisch seien. “Europa zusammenzubringen, das geht auch ohne den Euro”, betonte er. Es wäre sogar wesentlich einfacher. Die Sparpakete, die mit Unterstützung Deutschlands eingeführt wurden, seien ein “völliger Wahnsinn”. “Ich kann keine Reformen machen und gleichzeitig hinein sparen. Wenn ich Reformen mache, muss ich das mit Konjunktur-Paketen unterstützen”, erläuterte Müller seine Position. Inzwischen sei “Europa ist gefährdet”, nicht “wegen eines Glühlampen-Verbotes in Brüssel, sondern weil eine falsche Währung uns auseinander sprengt”.
http://www.zdf.de/maybrit-illner/Chaos-Clowns-und-Euro-Krise-26924236.html
Heute schon Steuern gezahlt? Und wofür eigentlich?
Wofür Sie Steuern zahlen, steht hier:
Ist die Bundesrepublik Deutschland
eine kriminelle Organisation? (4. Update)
Und ein echter Lösungsansatz steht hier, wann sind Sie dabei?
Deutsche Steuertreuhand
Gesteuerte Opposition bei Großdemo in Stuttgart 29.09.2012
Recht hat der Sänger, ihr seid programmiert auf Widerstand leisten, Protstieren, Demonstrieren, Trillerpfeifen, Krach machen. Die Organisation der S21-Bewegung ist ein Honeypot. Im Jahr 2010 wurden Dutzende Benutzer auf Parkschuetzer.de zensiert. Ich frage mich, warum erteilen die Organisatoren denjenigen Menschen kein Wort, die wirklich etwas ändern wollen und zu sagen hätten? Warum bekommen diese nie das Mikrofon? Warum bekommen Jammerlappen wie Dieter Reicherter das Wort? Eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner, bei der ein PC beschlagnahmt wurde *lach*. – Warum beteiligen sich Parkschützer, Aktionsbündnis und BUND e.V. nicht an der SteuerTREUHAND? Weil es kontrollierte Opposition ist. Sie wollen “Widerstand” (hemmende Kraft) leisten, anstatt die Veruntreuung von Steuergeldern zu beenden. Sie wollen unbedingt weiter jammern können, indem sie “auf die Straße gehen” und dort “protestieren”, obwohl sie wissen dass sie sich damit vor den Obrigkeiten nur lächerlich machen.
DJ Hives hat Gründe, wenn er die NWO lobt. Die, Sheeple, die!
ATCA – Alien Tort Claims Act
Im Coca Cola Fall – The Coca Cola Case – wurde das Alien Tort Claims Act erfolgreich angewandt. Bitte nicht verwechseln mit ACTA
Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben. Allerdings gilt das ausdrücklich nur für Verstöße gegen das Völkerrecht oder gegen einen Staatsvertrag, bei dem die USA einer der Vertragspartner sind. Der englische Originaltext lautet:
„The district courts shall have original jurisdiction of any civil action by an alien for a tort only, committed in violation of the law of nations or a treaty of the United States.“
Dadurch, dass weder Ort noch Beteiligte eine Beziehung zu den USA haben müssen, ist es der ATCA in der Theorie möglich, jeglichen zivilen Schadensfall in irgendeinem Land der Welt vor einem US-amerikanischen Gericht zu verhandeln bzw. jegliche Zivilklage statt vor ein lokales Gericht vor ein US-Gericht zu bringen, sofern ein Verstoß gegen das Völkerrecht oder gegen internationale Verträge vorliegt oder zumindest erfolgreich konstruiert wird.
ATCA hat viel Potenzial: ESM, EFSF, Bankenrettungen, Anwendung ungültiger Gesetze in der BRD inkl. körperlicher Gewalt, Verträge die ‘völkerrechtlich’ genannt werden, es aber nicht sein können, wie der Lissabon-Vertrag, dann Projekt INDECT, eine Regierung die durch ein grundgesetzwidriges Wahlgesetz an die Macht gekommen ist, Ausbeutung der Menschen über deren Person und Nicht-Aufklärung darüber, und vieles mehr. Wer also in der Firma ‘U. S.’ (nicht USA) das bessere Kaufhaus sieht, kann ja dort weiterklagen, wenn das Bundesverfassungsgericht auch nur den Plan der Eliten unterstützt. Der Honigmann behauptete im Juni 2011 jedenfalls, es wäre schon einiges mit ATCA am Laufen, bleibt Belege dafür aber schuldig. — Wer wirklich etwas ändern will, ist immer noch zur Deutschen Steuertreuhand eingeladen.
Über ATCA weitere Informationen hier.










