Archiv für die Kategorie ‘Re-Gier-ung’
Politischer Künstler erstattet Strafanzeige gegen Staatsanwälte und die Bundesregierung
Seit Monaten versucht der politische Künstler, Werner May aus Fahrenwalde (Meck-Pomm.) herauszufinden, warum die Behörden sich weigern, ihm den Staat zu nennen, für den sie hoheitliche Aufgaben erfüllen. Durch Strafanzeigen gegen verschiedene Behördenleiter (Landratsamt, Finanzamt, Polizeipräsidium usw.) wegen des Verdachts auf Amtsanmaßung glaubte er durch Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen weiter zu kommen. Keiner der beteiligten Staatsanwälte war in der Lage, sich entsprechend auszuweisen. Trotzdem nahmen sie Ermittlungen auf und stellten sie umgehend ein. Ihre Schreiben waren meist „im Auftrag“ geschrieben, ohne den Auftraggeber zu benennen. „Im Internet habe ich dann 3 Urteile des BGH gefunden,“ sagt Werner May, „die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag) gibt zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt.“
Nun hat er Strafanzeige gegen die Staatsanwälte erstattet, die amtliche Schreiben verschicken, ohne den Auftraggeber zu benennen und ohne die Verantwortung für den Inhalt zu übernehmen.
„Als oberster Auftraggeber kommt eigentlich nur die Bundesregierung in Frage, die laut Internetrecherche, keine staatliche Institution ist, sondern eine Firma mit Sitz in Bonn.“ fährt der Künstler fort. Daher hat er nun eine Strafanzeige gegen die Regierung erstattet um herauszufinden, ob es wirklich einen souveränen Staat gibt oder ob das Land noch immer (völkerrechtswidrig) besetzt ist. Dann wäre die Bundesregierung noch heute ein „eingesetztes Verwaltungsorgan (BRD)“ der Siegermacht, und die Staatsanwälte dürften ihr Amt nur mit Genehmigung der Besatzungsmacht ausüben.
Die Begründung der Strafanzeige finden Sie auf der Internetseite des Polit. Künstlers.
Danke an Terra Germania.
COMPACT vor Ort: Video zum NSU-Prozess
Seit dem 6. Mai 2013 läuft der Prozess gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André E., Holger G. und Carsten S. Alle Angeklagten sind in U-Haft außer Carsten S., der schon im Jahr 2000 aus der rechten Szene ausgestiegen sein soll und zum Teil als Kronzeuge der Anklage fungiert Mehr Informationen in COMPACT-Spezial, unserem Sonderheft zum NSU. Bestellung unter nsu.compact-magazin.com
Im COMPACT-Magazin: Lesen, was andere nicht schreiben dürfen. Erhältlich auch am guten Kiosk oder unter http://www.compact-magazin.com. Als Pflichtverteidiger für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurden Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm beauftragt Die Hinterbliebenen der insgesamt 10 Mordopfer treten als Nebenkläger auf, ihre Anwälte greifen anders als die Bundesanwälte auch die Mitwirkung von Staatsorganen in die Mordserie auf.
Die Prozessdauer wird auf mehr als zwei Jahre veranschlagt, die Gerichtstermine sind schon bis ins Jahr 2014 hinaus festgelegt Beate Zschäpe werden die 10 Morde des NSU zur Last gelegt, obwohl sie an keinem der Tatorte von Zeugen gesehen wurde.
Offener Brief von COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer an Beate Zschäpe in COMPACT 5/2013: „Ich mache mir Sorgen um Ihr Überleben im Gefängnis. Sagen Sie aus, bevor Sie zum Schweigen gebracht werden.” Beate Zschäpe soll schon in den 1990er Jahren vom Geheimdienst angeworben worden sein, so Indizien und Quellen in der aktuellen Mai-Ausgabe von COMPACT-Magazin.
COMPACT-Live: Jürgen Elsässer berichtet vom NSU-Prozess am 16. Mai in Berlin, Viethaus, Leipziger Str. 54/55, ab 19 Uhr.
BKA unterstützte Marokko bei der Verhaftung und Folterung von Aktivisten und Bloggern
Unterstützung für autoritäre Regierungen
Internetüberwachung mit BKA-Hilfe
Noch kurz vor dem Arabischen Frühling brachte das BKA den Regimes in Tunesien und Ägypten laut NDR-Informationen bei, wie sie das Internet besser überwachen können. Die Opposition unterstellt Mitschuld an Folter und Mord.
Von Christian Fuchs und John Goetz, NDR
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat zwischen 2008 und 2010 mehrfach Geheimdienstagenten und Polizisten in Tunesien und Ägypten in Seminaren ausgebildet. Dort lernten diese, wie sie Informationen aus dem Internet gegen Aufständische nutzen können. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministers auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die dem NDR vorliegt. In den Kursen ging es um die “Überwachung des Internets” und das “Abhören von Telekommunikation”, heißt es in der Antwort.
BKA-Mitarbeiter führten im Oktober 2010 einen Lehrgang für den ägyptischen Staatssicherheitsdienst und im November 2010 für die tunesische “Direction de la Sécurité Extérieure” durch, der den Titel “Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus” trug. Außerdem wurde 2008 die tunesische “Police Judiciaire” in “polizeiliche(n) Einsatztaktiken und -methoden” ausgebildet. Nur wenige Monate später, im Dezember 2010, begannen die Massenunruhen in Tunesien und 2011 in Ägypten, die zur Absetzung der Staatschefs in beiden Ländern führten. Insgesamt veranstaltete das BKA zwischen 2008 und 2010 mindestens neun Seminare in Ägypten, Algerien, Jordanien, Saudi-Arabien, Marokko und Tunesien.
Analysesoftware an Marokko geliefert
Im Jahr 2007 lieferte das BKA zudem die Analysesoftware “i2 Analyst’s Notebook” an die marokkanische Bundespolizei. Bei der Software handele es sich um ein IBM-Produkt, das frei verkäuflich sei und bei allen rechtsstaatlich organisierten Sicherheitsbehörden zum Einsatz komme, versicherte das Bundesinnenministerium.
Während das BKA die autoritären Regime mit Know-how und Software für eine bessere Internetüberwachung unterstützte, ließen die damaligen Machthaber Blogger und Aktivisten verhaften und foltern. Die Unterdrückung von Oppositionellen durch die Sperrung von unerwünschten Seiten und die Überwachung von Mailpostfächern, Skype- und Twitter-Accounts waren wichtige Bestandteile in der Unterdrückung der Aufstände, die hauptsächlich über Social-Media-Kanäle im Internet organisiert wurden. Darum wirft der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko der Bundesregierung vor, für die Unterdrückung von Gegnern der Diktatoren mitverantwortlich zu sein.
“Aufbauhilfe” oder Hilfe zur “Niederschlagung von Dissens”?
In einer Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es aber, die Maßnahmen seien nur zur “Verbesserung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus” durchgeführt wurden. Ziel der “polizeilichen Aufbauhilfe” sei es gewesen, “rechtsstaatliche Strukturen” und “demokratische Rahmenbedingungen” zu schaffen.
Das zweifelt die Linkspartei an: “Die Maßnahmen richteten sich offiziell gegen ‘Terrorismus’. Bekanntlich ist dies aber ein politischer, dehnbarer Begriff”, sagte Hunko. Die durch das BKA erlangten Kenntnisse dürften auch “zur Niederschlagung von digitalem Dissens” genutzt worden sein.
Stand: 29.04.2013 17:55 Uhr
Quelle: Tagesschau.de
Gruß an die kriminellen Überwacher, die auch hierzulande unter dem falschen Vorwand des “Terrorismus” arbeiten, dabei aber dauernd die Grundrechte unterwandern.
DPHW Pressesprecher Holger Fröhner im Radiointerview mit der neuen 107.7
Radointerview vom 05.03.2013 bei Die neue 107.7
Sonder-Revisionsbericht der Hypovereinsbank zu den Vorwüfen von Gustl Mollath
So will die kriminelle BRD-(Justiz-)Mafia Geheimnisverräter zum Schweigen bringen. Vielleicht weil die BRD mit derartigen Gesetzesbrechern unter einer Decke steckt? Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe dazu kann bestimmt nur von Geringverdienern begangen werden; aber doch nicht von Banken. Wer sowas glaubt, hat ja ein “paranoides Gedankensystem”. Aber die BRD-Klabauter stützen sich gegenseitig, denn nur die Lüge braucht Gesetzeskraft, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
Und wer wird für diese Menschenrechtverletzungen hinter Gitter gehen? Natürlich niemand. Welche Entschädigung wird Herr Mollath bekommen? Sicher keine. Denn es gibt keine Staatshaftung. Der “Staat” kann jeden Mist verbrechen und muss dafür nicht aufkommen. Organisiertes Verbrechen hat einen Namen: BRD.
Hintergrund sind Recherchen von REPORT MAINZ, die belegen, dass Merk den Rechtsausschuss des bayerischen Landtages und damit die Öffentlichkeit nicht umfassend informiert hat. Ein interner Untersuchungsbericht der Hypo-Vereinsbank aus dem Jahr 2003, kommt zu dem Ergebnis, dass die von Mollath erhobenen Vorwürfe gegen die Bank “zutreffend” waren. Dies hatte die Ministerin mit Hinweis auf eben diesen Bericht wiederholt bestritten. Die Fraktion der Freien Wähler (FW) im bayerischen Landtag fordert deshalb den Rücktritt der Ministerin.
In dem Fall geht es um einen heute 56-jährigen Mann aus Nürnberg, der seit fast sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie sitzt: Gustl Mollath hatte 2003 gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Hypo-Vereinsbank umfangreiche Angaben zu Schwarzgeldgeschäften der Bank mit der Schweiz gemacht. Sie beruhten auf internen Unterlagen seiner damaligen Ehefrau, die Mitarbeiterin in der Nürnberger Filiale der Hypo-Vereinsbank war und selbst in diese Geschäfte verwickelt gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft sah damals keinen Anlass für Ermittlungen. Gustl Mollath hingegen wurde in einem Strafprozess wegen Körperverletzung gegenüber seiner damaligen Ehefrau verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth begründete dies unter anderem damit, die von Gustl Mollath angezeigten “Schwarzgeldverschiebungen” seien Teil eines “paranoiden Gedankensystems”.
REPORT MAINZ und der Süddeutschen Zeitung liegt inzwischen ein “vertraulicher Sonder-Revisionsbericht” der Bank vom März 2003 vor. Dieser beschreibt auf 17 Seiten die Ergebnisse einer zweimonatigen bankinternen Untersuchung. Detailliert werden Vermögenstransfers von Deutschland in die Schweiz, Geldwäsche und Schwarzgeld-Geschäfte beschrieben. Über einen “Direktversand per Wertpost von Nürnberg nach Zürich” oder ein “Verrechnungsdepot bei der HYPO München” seien Gelder von Kunden in die Schweiz übertragen worden. Außerdem stellten die Prüfer “gravierende” Verstöße gegen das Geldwäschegesetz fest. “Schwarzgeld” einer “Kundin (allgemein bekannte Persönlichkeit)” sei “künstlich aufgesplittet” worden.
In ihrem Fazit bestätigen die Prüfer Gustl Mollath “Insiderwissen” und erklären hinsichtlich seiner Aussagen: “Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.”
Mehr:
- Sonder-Reviosionsbericht der kriminellen HypoVereinsbank (PDF-Datei)
- Das Thema Gustl Mollath bei Spiegel Online (Thema)
- Der Fall Gustl Mollath im Detail mit weiteren Videos (Webseite)
Pressemitteilung und Bericht einer Hausdurchsuchung – Gewalttäter des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Schlosspark Stuttgart immer noch nicht gefasst
Pressemitteilung vom 05.04.2013
Mittels Plakaten und Blog-Artikeln wollte der Esslinger Mutbürger, politisch/künstlerische Aktivist und Initiator des Netzwerks gegen Gewalt, Andreas Schmid*, die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Stuttgarter Schlosspark aufspüren, die immer noch bewaffnet und unter der arglistigen Täuschung des ‘Freund und Helfers’ auf freiem Fuß sind. Mit den Plakaten bat er um Hinweise, die zu den Fahrern führen könnten, um diesen die Arztrechnungen der körperlich Geschädigten schicken zu können. Auch Internetblogs wurden zur Suche verwendet. Das vorläufige Ergebnis seiner “nicht polizeilichen Fahndung” war eine Wohnungsdurchsuchgung am 06.11.2012 mit Beschlagnahmung sämtlicher EDV (und das als selbständiger Informatiker). Der Durchsuchungsbeschluss war nicht richterlich unterschrieben, also wohl rechtsunwirksam. Vorgeworfen wird ihm Beleidigung, Verleumdung, und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz). Die im Beschluss genannten Artikel des KUG sind allerdings fast alle außer Kraft. Weil der unangekündigte Besuch aus Stuttgart sich nicht an seine Versprechung hielt, alle beschlagnahmten Geräte innerhalb von einer Woche wieder zurückzugeben (herausgegeben wurde einiges, nicht jedoch der beruflich genutzte Laptop), geht das Justizopfer nun an die Öffentlichkeit.
Zu seiner Motivation sagt er, er wollte nie Gewalt oder Aggressionen gegen die Polizisten vom 30.09.2010 schüren, und auch keine Hetzjagd in Gang bringen, sondern öffentlichen Druck aufbauen. Er ist der Ansicht, dass Politik und Justiz die Kriminalität innerhalb der Polizei aktiv schützen, indem sie beispielsweise Ermittlungsverfahren bei eindeutiger Faktenlage unter fadenscheinigen oder gar keinen Begründungen einstellten. Derzeit liefen noch mehrere Tausend Ermittlungsverfahren gegen S21-Demonstranten, aber kein bekanntes gegen Polizeigewalt. Also müsse man zu anderen, legalen Mitteln greifen. Er wolle ein Zeichen setzen. Denn Gewalttätige in unserer Gesellschaft würden durch die Öffentlichkeit verachtet; dabei dürfe Gewalt seitens der Polizei aber keine Ausnahme darstellen.
Die handelnden Polizisten des “schwarzen Donnerstags” seien nicht nur Beamte im Dienst, sondern auch verantwortungslose, gewalttätige* Attentäter auf (ganz offensichtlich unschuldige) Demonstranten. Es handelte sich schließlich auch bei Beamten im Dienst um Menschen mit freiem Willen, die jederzeit die Möglichkeit hatten, ihr Handeln zu beenden. Beweise, dass die Gewalt zuerst von Demonstranten ausging, habe es bis heute keine gegeben.
Diejenigen, die ständig fordern, dass die Protestbewegung das angeblich demokratisch legitimierte Projekt akzeptieren soll, sollten seibst bei sich das gleiche Maß ansetzen und das Demonstrationsrecht und die durch das Grundgesetz garantierten Menschenrechte anerkennen.
Dazu gehöre auch, dass man anderen Menschen nicht die Augen kaputt schieße oder auf Schulklassen ziele. Ein Wasserwerfer sei kein Kinderspielzeug; die Folgen im Umgang mit diesem seien jedem klar denkenden Menschen auch vorher schon absehbar. Es dürfte sich bei der Vielzahl an Verletzten wohl kaum um einen “Unfall” handeln, sondern um beabsichtige Körperverletzung.
Die Verfoigting der Täter dieser physischen Gewalt sei durch das Bürgerliche Gesetzbuch vollumfänglich abgesichert.
Auf die Frage, ob Schmid* denn für oder gegen Stuttgart 21 sei, sagte dieser: „Darauf kommt es mir gar nicht an. Ich bin gegen jede Form von Gewalt und die Ächtung von Polizeigewalt, besonders wenn sie derart perfide ist. Um die Frage dennoch zu beantworten, ich bin für einen leistungsfähigen Kopfbahnhof ohne Zerstörung von Natur und Leben auf Kosten von lmmobilienspekulationen und des Börsengangs der DB.“
Anstatt dass die Ermittler aber nun die gewalttätigen* Attentäter* vom 30.09.2010 suchen, ermitteln sie gegen den Initiator der Plakataktion. Am 29. Mai erhielt er Post vom Polizeipräsidium Stuttgart. Darin heißt es, es werde wegen Verleumdung und Beleidigung gegen ihn ermittelt. Eine Aussage hatte der Beschuldigte am 12. Juni 2012 nicht gemacht.
Am 06. November 2012 drangen dann bei einer sogenannten Durchsuchung Ermittler der Kriminalpolizei Stuttgart in seine Wohnung ein. Ein Gedächtnisprotokoll.
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Gedächtnisprotokoll
Etwa zwischen 8:30 und 9:00 Uhr klopfte es an der Wohnungstür. Die Haustür und Gegensprechanlage hatten die Männer offenbar umgangen. Während ich mir eine Jeans anzog, fragte ich, wer dort sei. Man antwortete mit “Polizei …, wir haben ein paar Fragen an Sie.” Ich öffnete langsam die Tür, und eine Millisekunde später stand bereits einer der vier Männer (außerdem zwei Frauen dabei, als Zeugen) im Türrahmen. Wer diese genau seien, zu der Frage kam ich gar nicht mehr. Während ich noch 2 Sekunden in der Tür stehenblieb und fragte, wer die unhöflichen Besucher seien, kam der Rest rein und ignorierte meine Frage. Stattdessen sollte ich sagen, ob ich alleine sei. Ich sagte: “Vielleicht, vielleicht nicht.”
Einer gab mir den Durchsuchungsbeschluss, während sich andere sofort über alles elektronische hermachten. Mein Versuch, dem eingeschalteten Notebook den Akku zu entfernen, wurde von zwei Männern gewaltsam unterbrochen.
Ich versuchte, in meiner Nervösität den Durchsuchungsbeschluss zu verstehen. Es ging also um Plakate. Okay, nichts schlimmes dabei.
Die Männer meinten, sie hätten genügend Hinweise “dass Sie Klardenker Esslingen sind”. Ich dachte nur, wozu muss man dafür Hinweise haben und Ermittlungen machen? Ein einfacher Telefonanruf hätte ausgereicht. Wir haben ein monatliches Treffen und einen Internetblog. Komische Art von Steuerverschwendung, solche Ermittlungen zu machen. Bestimmt könnte man den halben Staatsapparat arbeitslos machen, wenn solche “Ermittlungen” nicht wie eine ABM-Maßnahme durchgeführt würden.
Meine Nachfrage, ob auf Seite 2 des Durchsuchungsbeschlusses nicht etwas fehle, z. B. eine richterliche Unterschrift, wurde damit beantwortet, dass dieses ganz normal und immer so gemacht werde. Leider keine Antwort auf meine Frage. Der Beschluss ist eine Ausfertigung und damit nichtig.
Wissen wollte ich auch, wie lange die Beschlagnahmung dauern sollte und erhielt als Antwort das einmalige Super-Sonderangebot, dass es maximal eine Woche dauern soll, wenn ich mitarbeite. Ich habe schonmal Erfahrung mit beschlagnahmter EDV gemacht, das war im Dezember 2011, und damals erhielt ich die Sachen nach ca. sieben Monaten zurück. Eine Woche ist da schon ein gutes Angebot. Als ich jedoch wissen wollte, wie ich mich darauf verlassen könne, dass die eine Woche auch eingehalten wird und ob er es mir schriftlich geben könne, war die Mannschaft ganz schnell sauer. Da ich keine Kotztüten im Haus habe, ritt ich also nicht weiter auf einer schriftlichen Bestätigung herum.
Einer ging aus der Wohnung und telefonierte dann (angeblich) mit dem Staatsanwalt. Er kam zurück und “versprach” mir nochmal, dass meine Geräte bei der Bearbeitung vorgezogen würden.
Sie mussten trotzdem das Windows-Passwort wissen. Nach einigen Rückfragen meinerseits gab ich den Herren das Windows-Passwort, das mir beim ersten Versuch nicht vollständig einfiel, weil ich mir manche Passwörter visuell merke, also dazu eine Tastatur vor mir haben muss. Nach dem Fehlversuch wurde ich natürlich direkt angemacht: „Wollen Sie uns verarschen?“ Ich bat einen, mir die nicht angeschlossene Tastatur auf dem Schreibtisch zu geben. Natürlich hatte ich dann sofort das richtige Passwort. Der Mann, der sich offenbar für das Notebook zuständig fühlte, stöberte etwas, bis ich ihm den Dateipfad für alles was diese Herren suchten, mitteilte. Darunter waren natürlich auch die Plakate und alle Entwürfe desselben. Die Dateien kopierte er sich, ohne dass ich dabei alles sehen konnte (saß genau vor mir). Das Kopieren dürfte höchstens 30 Sekunden gedauert haben. Offenbar viel interessanter waren alle anderen Dinge. Er stöberte in den Dateien als wäre das sein neustes Spielzeug.
Abgesehen von der Beschlagnahmung wäre der Zweck der Durchsuchung auch bereits erfüllt gewesen, als ich den Herren die gesuchten PDF-Dateien auf dem Laptop zeigte und sich dieselben kopiert hätten. Trotzdem nahmen sie alles mit; da sieht man mal: Es geht nie um die Sache, sondern stets um Mehr. Der Staat will schnüffeln. Wenn es nicht mit der Vorratsdatenspeicherung oder mit Trojanern geht, dann eben so.
Während der Durchsuchung zeige einer der Männer auf dem Küchentisch einer Zeugin seinen Koffer mit einem Gegenstand, der wie ein Schlagstock aussah. Er gab mit einem Grinsen damit an, “das hätten wir gebraucht wenn es nicht so einfach abgelaufen wäre wie hier…”. Ob der wohl im Schlossgarten auch dabei war? Ob seine Frau weiß, in welchem gewaltbereiten Zustand dieser Idiot morgens das Haus verlässt?
Weiterhin seltsam fand ich, dass mein Einspruch gegen die Beschlagnahmung der Geräte nach Auskunft der Männer überhaupt keine Auswirkungen hätte. Ich fragte, ob mein Einspruch deren Arbeit verlangsame. Antwort war: Nein! Dabei steht dazu auf dem Durchsuchungsbericht (angekreuzt): “Ich erhebe ausdrücklich Widerspruch gegen diese Maßnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung.” Und trotzdem hat das keine Auswirkung?
Kurzum, obwohl die Herren in den Aktenordnern (es wurde alles durchsucht) einen Entwurf des Plakats in Papierform fanden und ich ihnen das Passwort und die richtigen Dateien auf dem Notebook zeigte, nahmen sie alles mit: Laptop, drei externe Festplatten, drei USB-Sticks, von denen mir zwei gar nicht gehörten und ich beruflich zurückgeben musste, ein bischen Zettelkram, ein Aktenordner und mein Mobilfunktransceiver mit vielen privaten und geschäftlichen Kontakten.
Nun ist nicht nur eine Woche vergangen, sondern bereits fünf Monate, und niemand meldet sich! Seltsames Zeitverständnis, Herr Setzler. Setzen, Sechs!
Man muss zugeben: Die Kriminellen decken ihre gewalttätigen* Machenschaften (Körperverletzungen durch Wasserwerfer) gegenseitig, lassen die Täter auf freiem Fuß, wissentlich dass diese die Menschen als “Freund und Helfer” weiterhin täuschen könnten und weiterhin bewaffnet sind, und halten sich nun auch nicht an ihr Wort (Rückgabe der EDV). Es sind schlicht keine Rechtschaffenden, sondern eine Bande, die sich durch Repressionen und illegale Handlungen an anderen bereichert. Die weitere Beschlagnahmung war sogar nach Auskunft meines Rechtsanwalts nicht durch den (angeblichen) Durchsuchungsbeschluss gedeckt.
Den beiden anwesenden Damen, mindestens eine davon angeblich als Zeugin, obwohl diese Mitarbeiterin der Stadt Esslingen ist, die ohne Auftrag, ohne völkerrechtlichen Auftrag, ohne Gegenleistung, und ohne gültige gesetzliche Grundlage, Gelder bei ihren Mitbürgern für sogenannte Ordnungswidrigkeiten eintreibt, vermutlich um Kosten für Stuttgart 21 wieder hereinzuholen – jährlich Hunderttausende Euro – möchte ich nur mitteilen: Gerade Sie stehen auf der falschen Seite. Auch Sie müssten nachvollziehen können, dass eine Mutter ihr Kind auch bei Demonstrationen in den Schlosspark gehen lassen kann, ohne dass dieses von einem Wasserwerfer beschossen wird. Wie wollen Sie das später mal bewältigen? Oder werden Sie aufs Land ziehen?
Herr Eberh wollte noch wissen, wo ich meinen Sport mache. Ich war irritiert. Er erzählte, ihn interessierte auch, wie die Leute so Leben, in welchen Umständen, etc. Ich ging nicht darauf ein. Lieber Herr Eberh, wenn Sie das interessiert, versuchen Sie mal ein Leben als Mensch anstatt als Beihelfer zu kriminellen Machenschaften, vielleicht erzählt er ihnen dann auch etwas aus dem Nähkästchen. Kein Wunder dass Sie es nötig haben, auf diesem Weg Menschen kennenzulernen.
Anwesende laut Durchsuchungsprotokoll:
KHK Setzler (D 2.2)
KHK Schwarz (D 2.2)
POK Bittgen (D 3.4)
POK Eberh (PP Oberesslingen)
Frau Hetkon (Stadt Esslingen)
Ende Gedächtnisprotokoll
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Kunsturhebergesetz
In dem Durchsuchungsbeschluss wird Schmid* Beleidigung, Verleumndung und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) vorgeworfen. Genannt werden unter anderem die §§22, 33, 185, 186, 194 (1) und (3) KUG. Selbst in Wikipedia heißt es dazu:
„Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.
Einige der Paragraphen, auf die sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart berufen, sind also gar nicht in Kraft. Zum §22 KUG sagt Schmid*, er habe die abgebildeten Polizisten fragen wollen, ob sie mit der Veröffentlichung ihrer Fotos einverstanden seien, konnte diese aber im Vorfeld nicht ausfindig machen. Sogar das Bundesverwaltungsgericht stellte klar: Polizisten seien keine Privatpersonen, und an der Information über Polizeieinsätze besteht ein öffentliches Interesse. Die Abgebildeten erhielten im Übrigen eine Entlohnung aus Steuergeldern, so Schmid*. Wenn diese jetzt keine Einwilligung mehr geben, sollten sie sich bitte persönlich bei ihm melden, was selbstverständlich auch den Verlust ihrer Anonymität bedeute.
Schmid*: „Die Lüge braucht Gesetzeskraft. – Die Wahrheit steht alleine.“
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Fahndung vorübergehend eingestellt
Obwohl ihm bisher noch niemand schlüssig darlegen konnte, warum die Suche des “Netzwerk gegen Gewalt” nicht legal sein sollte, wird diese seitens des Netzwerk gegen Gewalt vorsichtshalber vorläufig eingestellt.
Zur Begründung sagt er: “Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft, die Stadt, oder ein andere öffentliche Stelle auf den Begriff ‘Gewalttäter’ ein Copyright, oder die Legitimation, diesen so umzudeuten, dass die Verwendung desselben Begriffs strafrechtlich belangt werden kann, obwohl dies natürlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen würde. Diese Erklärung ist anhand der Tatsache, dass jemand, der die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes sucht, selbst verklagt werden kann, noch am naheliegendsten. Natürlich wusste ich davon bisher nichts und ging davon aus, dass der Begriff ‘Gewalttäter’ wahrheitsgemäß und der Realität entsprechend verwendet werden darf. Ggenauso wie Menschen, die U-Bahn fahren, U-Bahn-Fahrer sind, sind Menschen, die Gewalt gegen den Willen anderer ausüben, doch auch Gewalttäter. Nicht bekannt war mir, dass Polizisten im Dienst, die physische Gewalt ausüben, keine ‘Gewalttätigen’ sein sollten, während (angebliche) Kastanienwerfer wie Kriminelle behandelt werden.”
Das Netzwerk bittet darum, dass Fahndungsplakate (Artikel v. 03.04.2012, Artikel v. 25.04.2012, PDF-Dateien bei mediafire) gar nicht mehr oder ggf. ausschließlich auf eigene Verantwortung verbreitet werden (E-Mail, Webseite, Blog, Straßenaktionen). Hinweise, die zu den Privatadressen der Täter vom 30.09. führen können, richten Sie bitte trotzdem per Kontaktformular an die Aktivisten.
Der Aktivist fordert das Polizeipräsidium Stuttgart auf, unsinnige Ermittlungen gegen gewaltfrei, in guter Absicht und völlig legal nach den Fahrern suchende Menschen umgehend einzustellen. Das Polizeipräsidium solle besser bei der Suche, Festsetzung und Entwaffnung der Fahrer mitwirken.
Schmid* fragt dazu, wie Sie als Elternteil darüber denken, wenn ihr Kind an diesem Tag – aus welchem Grund auch immer – im Schlosspark gewesen wäre. Sollte man in einem Rechtsstaat nicht davon ausgehen können, dass man bei einem Gang durch den Park sein Augenlicht behalten kann? Die Polizei sollte jetzt unter Beweis stellen, dass sie den Rechtsstaat unterstützt, anstatt die Gewalttätigen zu decken und damit den Willkür-Staat zu schaffen.
Er resümiert: “In diesem angeblichen Rechtsstaat macht man sich also strafbar, wenn man übelste Gewalttäter* sucht, die sich in bewaffnetem Zustand immer noch auf freiem Fuß befinden. Wie wir wissen, ist die Justiz der Politik gegenüber weisungsbefugt. An dem bisherigen Vorgang erkennt man die Gesinnung des Systems. Es geht gewalttätig gegen die eigenen Menschen und Steuerzahler vor, anstatt sie zu unterstützen. Es liegt jetzt an den Stuttgarter Richtern, ob dieser angebliche Rechtsstaat seine Hosen fallen lassen muss, oder ob wahr ist, was heute schon offensichtlich ist: Der Willkür-Staat, der seine üblen Machenschaften zudeckt, anstatt sie schonungslos aufzudecken und abzustellen.”
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Aktuelle Situation
Die vom leitenden KHK Setzler am 06.11.2012 versprochene Frist von einer Woche bis zur Rückgabe des geschäftlich genutzen Laptops ist nun mit Stand am 06.04.2013 um das 20-fache überschritten. Herr Sitzler sowie der Staatsanwalt Biehl wurden von seinem Rechtsanwalt auf die dadurch entstehenden Kosten ausreichend hingewiesen. Im Dezember musste ein Laptop ausgeliehen und Ende Dezember ein neuer angeschafft werden. Herr Sitzler als Leiter der Durchsuchung und damit als verantwortungsloser Verantwortlicher hat sämtliche Kosten und zusätzlich den Wert der entwendeten Kundendaten, zu tragen.
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Aktenzeichen
Übersicht aller anhängigen Aktenzeichen in dieser Sache:
Polizeipräsidium Stuttgart ST/0679796/2012
Polizeipräsidium Stuttgart ST/1599587/2012
Amtsgericht Stuttgart 29 Gs 1956/12
Staatsanwaltschaft Stuttgart 5 Js 84326/12
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Hinweise
* Namensänderung: Namen wurden von der Redaktion zum Schutz von Persönlichkeitsrechten geändert. Jeder Zusammenhang zu real existenten Personen ist unbeabsichtigt. Namen der im “Dienst” befindlichen wurden nicht geändert, da die Öffentlichkeit ein großes Interesse an deren Vergehen haben dürfte. Diese haben auch nicht fie gleichen Persönlichkeitsrechte, da sie durch Steuergelder finanziert werden.
* Begriffsverwendung: Die Verwendung der Begriffe “Täter”, “Gewalttäter”, “gewalttätig”, “Attentäter” und ähnliche Begriffe werden im Sinne von Logik und Verstand verwendet, lassen aber keinen Schluss zu, dass es sich um durch die BRD-(Justiz-)Mafia bereits verurteilte Gewalttäter handelt.
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Teilnahmslosigkeit der Parkschützer
Die Redaktion weist darauf hin, dass sämtliche Gruppierungen in und um Stuttgart 21 kein Interesse hatten, die Aktion von Schmid* mitzutragen, zu unterstützen bzw. in irgendeiner Form daran teilzuhaben. Zahlreiche Anrufe im Parkschützerbüro ergaben kein Ergebnis, niemand ist für irgendwas zuständig, und man wisse auch gar nicht was man wolle. Wir vermuten daher, dass die Organisation der Parkschützer längst unterwandert ist oder einen wahren Tunnelblick entwickelt hat. Das seltsame ist jedoch, dass diese eigene Aktionen, die ganz ähnlich sind wie die von Schmid*, auf die Beine stellt.
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Fragen und Antworten
„Fahrgäste in der U/Bahn sind U-Bahn-Fahrer. Gewaltausübende Beamte sind Gewalttäter.“
F: Mit Ihrer Suche haben Sie eine Hetzjagd und Öffentliche Lynchjustiz angeworfen.
A: Die Suche ist neutral und keine Hetzjagd. Insbesondere wird bei der Suche nicht zu neuer Gewalt aufgerufen, sondern nur um Hinweise gebeten, die zur Identität der Täter führen. Den Vorwurf der Hetzjagd weise ich zurück.
F: Die Beamten waren Beamte im Dienst. Laut Gesetz XYZ war der Einsatz am 30.09. völlig legal.
A: Deutschland hat Gesetze, die derartige Gewaltanwendung legalisieren? Diese Gesetze habe ich aber nicht unterschrieben. Sie etwa?
F: Was Sie da machen ist Faschismus!
A: Nein!
F: Sie gefährden die Familien der Polizisten vom 30.09.2010.
A: Die gefährden durch ihr Verhalten am 30.09.2010 sich und ihre Familien selbst, da sie jederzeit wissen konnten, dass die Moral nicht an einem Richtertisch endet.
F: Die Demonstranten vom 30.09. waren eine illegale Zusammenrottung staatsfeindlicher Terroristen, die Kastanien geworfen haben und damit angefangen haben.
A: Ich biete 1.000 EUR für einen ungefälschten Bild- bzw. Videobeweis, dass die unglaublich gewalttätigen Demonstranten mit Kastanienwürfen begonnen hätten. Und wenn schon: Was ist eine Kastanie gegen eine militärisch ausgestattete Polizei? Woher die Skepsis gegenüber dem Staat kommt, kann von jedem denkenden Menschen selbst erschlossen werden. Verwechseln Sie dabei bitte Ursache und Wirkung nicht.
F: Wer sagt „Scheiß Staat“, verwirkt sein Recht, hier zu leben. Und wer vemeidbar an der Stressschraube von unterbezahlten Beamten dreht, braucht sich über die Reaktionen definitiv nicht wundern!
A: Beamte haben jeden Stress auszuhalten, ohne dabei gewalttätig zu werden. Dass Beamte unterbezahlt sind, kann ja nun nicht den Demonstranten angelastet werden.
F: Sobald eine Person einem Platzverweis nicht nachkommt, wie er mehrfach über Lautsprecher zu verstehen gegeben wurde, besteht für Beamte der Exekutive das grundlegend verankerte Recht als auch die Pflicht, Zwänge auszuüben, um den Missstand zu beseitigen. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum.
A: Mal angenommen, die Platzverweise wurden pauschal für alle Teilnehmer ausgesprochen, dann besteht nirgendwo das Recht und auch nicht die Pflicht, Gewalt auszuüben. Und selbst wenn das so wäre, darf ich hinterher die Gewaltausübenden als Gewalttäter bezeichnen, denn das sind sie ja auch zweifelsfrei. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum. Selbst wenn Gewalt gerechtfertigt war, war es ja Gewalt. Und demnach muss sich jeder, der Gewalt anwendet, später auch als Gewalttäter bezeichnen lassen. – Ein U-Bahn-Fahrer muss sich ja auch als U-Bahn-Fahrer bezeichnen lassen. Es gibt in der Gleichheit aller keine, die gleicher sind als andere. Gewalt ist Gewalt, egal von wem sie ausgeführt wird.
F: Diese Beamten wären gerne woanders gewesen, z. B. bei Frau und Kind, die durch diese öffentliche Diffamierung auch noch leiden müssen.
A: Wenn sie lieber bei Frau und Kindern gewesen wären, dann hätten sie das ja sein können. Es hätte sie doch niemand aufgehalten, einfach nach Hause zu fahren. Auch Beamte sind Wesen mit freiem Willen, und für ihre Handlungen voll verantwortlich. Vielleicht nicht nach dem “Gesetz”, aber faktisch werden sie dafür verantwortlich gemacht und durch öffentlichen Druck zur Rechenschaft gezogen.
F: Was bezwecken Sie denn eigentlich mit der Suche?
A: Wir wollen tatsächlich die Anschriften der Täter ausfindig machen und fordern eine öffentliche Entschuldigung bei allen Opfern, Übernahme der Krankenkassenkosten und Schmerzensgeld.
F: Machen Sie sich nicht lächerlich?
A: Hmmm? Jede Justiz und jeder Beamte, der diese Täter deckt, macht sich lächerlich, indem er den sogenannten Rechtsstaat weiter ad absurdum führt.
F: Sind die Polizisten nicht nur Marionetten? Warum greifen Sie nicht diejenigen an, die die Freigabe für derartige Polizeigewalt gegeben haben?
A: Das könnte man auch machen. Es ist eine Frage der Verantwortlichkeit: Wie sehr sind Soldaten am Krieg schuld, wie sehr Waffenfirmen, und in welchem Maße Regierungen? Jeder trägt ja einen Teil der Verantwortung. Tatsache ist, dass jeder, der einen Befehl zum Abschuss einer Bombe gibt, auch einen Ausführenden benötigt, oder hat George W. Bush die Uranmunition auf Hochzeitsgesellschaften selbst abgefeuert? Dementsprechend sind wir bei den gesuchten Beamten des 30.09. nicht an der falschen Stelle. Sie waren zweifelsfrei an der Ausführung beteiligt.
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Rechtsauffassung
Warum ist die Suche nach Gewalttätern vollkommen legal? Das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch sind immer noch die wichtigsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden werden diese zu Rate gezogen.
- BGB § 830 (1): „(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.“ – Daraus geht hervor, dass die Attentäter vom 30.09. für ihre Taten im vollen Umfang gegenseitig füreinander verantwortlich sind, auch wenn nur einer bzw. nicht alle ermittelt werden können.
- BGB § 229: „Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache Wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.“ – Daraus geht hervor, dass jeder einen flüchtigen Täter festnehmen kann, wenn Hilfe von höherer Stelle, also z. B. seitens der Polizei, nicht rechtzeitig eintrifft. Die Täter vom 30.09. zerstörten z. B. ein Auge und begaben sich dann auf die Flucht, was sie noch heute sind.
- Arglistige Täuschung: Zusätzlich sind die Täter nicht nur auf freiem Fuß auf der Flucht, sondern sie sind vermutlich auch immer noch in ihrer Uniform unterwegs. Dies erweckt den Eindruck des “Freund und Helfers”, obwohl es sich um Gewalttäter handelt, und erfüllt damit den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die besondere Brisanz entsteht, indem die Täter nicht nur in Uniform auf freiem Fuß sind, sondern auch bewaffnet!
- BGB § 227: „(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ – Da die Täter zur Wiederholungstat greifen könnten, ist es rechtlich korrekt, diese zu suchen, damit weitere Straftaten abgewendet werden können. Wie lange der rechtswidrige Angriff dauert, ist nicht geregelt.
- Art. 19 Grundgesetz: „(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ – Das Netzwerk gegen Gewalt spricht sich gegen die Unterwanderung des BGB durch andere Rechtsnormen aus. Sollte ein anderes Gesetz die Regelungen des BGB einschränken, so müssten diese Einschränkungen aufgrund des Zitiergebotes jeweils vermerkt sein.
Aus diesen Punkten geht hervor, dass die Suchaktion nach den Attentätern vom 30.09. vollkommen legal und legitim war und ist.
Wir wissen zwar, dass die Gesetze alle keinen Geltungsbereich haben. Allerdings sind es ja die Behörden und die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, die behaupten, sich an Recht und Gesetz zu halten. Also sollten sie es auch tun, anstatt Gesetze immer zu ihren Gunsten willkürlich auszulegen oder zu missachten. Alternativ steht noch der weg über die Umsetzung des Art. 146 GG offen!
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Anhänge
Schäuble forderte 2007: Gezielte Tötung von Verdächtigen
Schäuble fordert “Internierung”, Internet- und Handyverbot für “Gefährder”
Bundesinnenminister Schäuble fordert in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Einrichtung eines Straftatbestandes der “Verschwörung”, die “Internierung” von “Gefährdern” und deren Behandlung als “Kombattanten”. Ähnliche Forderungen hatten in den USA zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt, dass demnächst möglicherweise von Kuba nach Kansas verlegt wird. Als deutsche Präjudizregelung für die Internierung soll der vor einigen Jahren eingeführte Unterbindungsgewahrsam für Fussballrowdys dienen. Auch die “gezielte Tötung von Verdächtigen” ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein “rechtliches Problem”, das nach Ansicht des Innenministers bisher noch “völlig ungeklärt” sei. Als Beispiel dafür führte er die mögliche Ergreifung von Osama Bin Laden an. Deshalb fordert Schäuble mehr rechtliche “Freiheiten” für die Regierung. Aus der SPD kamen laut Aussage des Innenministers in letzter Zeit “ermutigende Signale” für solche “Freiheiten”, vor allem im Hinblick auf die Legalisierung der sogenannten “Online-Durchsuchung”.
Nochmal zurück nach 2007: Können Sie haben Herr Schäuble. Wir verdächtigen Sie, sich gegen die friedlichen Interessen der Deutschen Steuerzahler verschworen zu haben, damit sind Sie ein Gefährder und werden laut ihrem eigenen Wunsch bald abgeknallt.
Israel und die Bombe – Ein radioaktives Tabu (arte)
Die Shoah war der Wendepunkt für das jüdische Selbstverständnis. “Nie wieder” sollten Juden widerstandslos zu Opfern werden. Israel wollte Atommacht werden. Um die Bombe zu bekommen, waren viele Mittel recht. 1956 beteiligte sich das Land an der Verschwörung von Briten und Franzosen in der Suezkrise, um sich Rohstoffe und Technik zu sichern — für sein Atomprogramm in Dimona. Der Staat nutzte das schlechte Gewissen auf amerikanischer Seite. Die USA hatten im Zweiten Weltkrieg nahezu nichts für die Rettung von Juden getan. Nun sollten Eisenhower, Kennedy und Johnson wegsehen, wenn es um das geheime Nuklearprogramm Israels ging. Auch Deutschland und Frankreich unterstützten die Aufrüstungsbestrebungen des jungen Staates. Im Sommer 2010 bestätigte der BND die Existenz von Akten, die belegen, dass Kanzler Adenauer seit den 50er Jahren nicht nur “Wiedergutmachung” zahlte, sondern Israel mit Hunderten Millionen D-Mark sowie mit Uran und Nuklearexperten versorgte. Auch Frankreich half tatkräftig mit. Paris lieferte ebenfalls Uran und stellte die besten Nuklearwissenschaftler zur Verfügung. In Israel wurden die neuen Anlagen sorgfältig versteckt, die Labors hinter doppelte Wände und in unterirdische Kammern verlegt und harmlose Attrappen für ausländische Kontrolleure gebaut. Offiziell war Israel nur an der zivilen Nutzung der Kernenergie interessiert. 1967 aber war die erste Atombombe fertig gestellt. “Nie wieder” stand darauf. Die Ohnmacht der Shoah war Vergangenheit. Bis heute fährt der Staat Israel eine “Strategie der Unklarheit”. Die Atom-Kontrolleure der IAEA werden außer Landes gehalten, indem die Existenz der Bombe bestritten wird. Eingeweihte wie der Nukleartechniker Mordechai Vanunu, die über das Programm reden, bekommen drakonische Strafen und werden mundtot gemacht. Auf der anderen Seite soll die Welt um die Macht des Staates Israel wissen, gezielt setzt die Regierung ihre militärische Stärke diplomatisch ein.











