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Archiv für die Kategorie ‘Polizeistaat

BKA unterstützte Marokko bei der Verhaftung und Folterung von Aktivisten und Bloggern

mit einem Kommentar

Unterstützung für autoritäre Regierungen

Internetüberwachung mit BKA-Hilfe

Noch kurz vor dem Arabischen Frühling brachte das BKA den Regimes in Tunesien und Ägypten laut NDR-Informationen bei, wie sie das Internet besser überwachen können. Die Opposition unterstellt Mitschuld an Folter und Mord.

Von Christian Fuchs und John Goetz, NDR

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat zwischen 2008 und 2010 mehrfach Geheimdienstagenten und Polizisten in Tunesien und Ägypten in Seminaren ausgebildet. Dort lernten diese, wie sie Informationen aus dem Internet gegen Aufständische nutzen können. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministers auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, die dem NDR vorliegt. In den Kursen ging es um die “Überwachung des Internets” und das “Abhören von Telekommunikation”, heißt es in der Antwort.

BKA-Mitarbeiter führten im Oktober 2010 einen Lehrgang für den ägyptischen Staatssicherheitsdienst und im November 2010 für die tunesische “Direction de la Sécurité Extérieure” durch, der den Titel “Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus” trug. Außerdem wurde 2008 die tunesische “Police Judiciaire”  in “polizeiliche(n) Einsatztaktiken und -methoden” ausgebildet. Nur wenige Monate später, im Dezember 2010, begannen die Massenunruhen in Tunesien und 2011 in Ägypten, die zur Absetzung der Staatschefs in beiden Ländern führten. Insgesamt veranstaltete das BKA zwischen 2008 und 2010 mindestens neun Seminare in Ägypten, Algerien, Jordanien, Saudi-Arabien, Marokko und Tunesien.

Analysesoftware an Marokko geliefert

Im Jahr 2007 lieferte das BKA zudem die Analysesoftware “i2 Analyst’s Notebook” an die marokkanische Bundespolizei. Bei der Software handele es sich um ein IBM-Produkt, das frei verkäuflich sei und bei allen rechtsstaatlich organisierten Sicherheitsbehörden zum Einsatz komme, versicherte das Bundesinnenministerium.

Während das BKA die autoritären Regime mit Know-how und Software für eine bessere Internetüberwachung unterstützte, ließen die damaligen Machthaber Blogger und Aktivisten verhaften und foltern. Die Unterdrückung von Oppositionellen durch die Sperrung von unerwünschten Seiten und die Überwachung von Mailpostfächern, Skype- und Twitter-Accounts waren wichtige Bestandteile in der Unterdrückung der Aufstände, die hauptsächlich über Social-Media-Kanäle im Internet organisiert wurden. Darum wirft der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko der Bundesregierung vor, für die Unterdrückung von Gegnern der Diktatoren mitverantwortlich zu sein.

“Aufbauhilfe” oder Hilfe zur “Niederschlagung von Dissens”?

In einer Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es aber, die Maßnahmen seien nur zur “Verbesserung der Bekämpfung des internationalen Terrorismus” durchgeführt wurden. Ziel der “polizeilichen Aufbauhilfe” sei es gewesen, “rechtsstaatliche Strukturen” und “demokratische Rahmenbedingungen” zu schaffen.

Das zweifelt die Linkspartei an: “Die Maßnahmen richteten sich offiziell gegen ‘Terrorismus’. Bekanntlich ist dies aber ein politischer, dehnbarer Begriff”, sagte Hunko. Die durch das BKA erlangten Kenntnisse dürften auch “zur Niederschlagung von digitalem Dissens” genutzt worden sein.

Stand: 29.04.2013 17:55 Uhr

Quelle: Tagesschau.de

Gruß an die kriminellen Überwacher, die auch hierzulande unter dem falschen Vorwand des “Terrorismus” arbeiten, dabei aber dauernd die Grundrechte unterwandern.

Geschrieben von stammtischesslingen

29.04.2013 um 18:45

DPHW Pressesprecher Holger Fröhner im Radiointerview mit der neuen 107.7

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Radointerview vom 05.03.2013 bei Die neue 107.7


Geschrieben von stammtischesslingen

24.04.2013 um 23:07

Pressemitteilung und Bericht einer Hausdurchsuchung – Gewalttäter des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Schlosspark Stuttgart immer noch nicht gefasst

mit 3 Kommentaren

StaatsanzeigerPressemitteilung vom 05.04.2013

Mittels Plakaten und Blog-Artikeln wollte der Esslinger Mutbürger, politisch/künstlerische Aktivist und Initiator des Netzwerks gegen Gewalt, Andreas Schmid*, die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Stuttgarter Schlosspark aufspüren, die immer noch bewaffnet und unter der arglistigen Täuschung des ‘Freund und Helfers’ auf freiem Fuß sind. Mit den Plakaten bat er um Hinweise, die zu den Fahrern führen könnten, um diesen die Arztrechnungen der körperlich Geschädigten schicken zu können. Auch Internetblogs wurden zur Suche verwendet. Das vorläufige Ergebnis seiner “nicht polizeilichen Fahndung” war eine Wohnungsdurchsuchgung am 06.11.2012 mit Beschlagnahmung sämtlicher EDV (und das als selbständiger Informatiker). Der Durchsuchungsbeschluss war nicht richterlich unterschrieben, also wohl rechtsunwirksam. Vorgeworfen wird ihm Beleidigung, Verleumdung, und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz). Die im Beschluss genannten Artikel des KUG sind allerdings fast alle außer Kraft. Weil der unangekündigte Besuch aus Stuttgart sich nicht an seine Versprechung hielt, alle beschlagnahmten Geräte innerhalb von einer Woche wieder zurückzugeben (herausgegeben wurde einiges, nicht jedoch der beruflich genutzte Laptop), geht das Justizopfer nun an die Öffentlichkeit.

Zu seiner Motivation sagt er, er wollte nie Gewalt oder Aggressionen gegen die Polizisten vom 30.09.2010 schüren, und auch keine Hetzjagd in Gang bringen, sondern öffentlichen Druck aufbauen. Er ist der Ansicht, dass Politik und Justiz die Kriminalität innerhalb der Polizei aktiv schützen, indem sie beispielsweise Ermittlungsverfahren bei eindeutiger Faktenlage unter fadenscheinigen oder gar keinen Begründungen einstellten. Derzeit liefen noch mehrere Tausend Ermittlungsverfahren gegen S21-Demonstranten, aber kein bekanntes gegen Polizeigewalt. Also müsse man zu anderen, legalen Mitteln greifen. Er wolle ein Zeichen setzen. Denn Gewalttätige in unserer Gesellschaft würden durch die Öffentlichkeit verachtet; dabei dürfe Gewalt seitens der Polizei aber keine Ausnahme darstellen.

Die handelnden Polizisten des “schwarzen Donnerstags” seien nicht nur Beamte im Dienst, sondern auch verantwortungslose, gewalttätige* Attentäter auf (ganz offensichtlich unschuldige) Demonstranten. Es handelte sich schließlich auch bei Beamten im Dienst um Menschen mit freiem Willen, die jederzeit die Möglichkeit hatten, ihr Handeln zu beenden. Beweise, dass die Gewalt zuerst von Demonstranten ausging, habe es bis heute keine gegeben.

Diejenigen, die ständig fordern, dass die Protestbewegung das angeblich demokratisch legitimierte Projekt akzeptieren soll, sollten seibst bei sich das gleiche Maß ansetzen und das Demonstrationsrecht und die durch das Grundgesetz garantierten Menschenrechte anerkennen.

Dazu gehöre auch, dass man anderen Menschen nicht die Augen kaputt schieße oder auf Schulklassen ziele. Ein Wasserwerfer sei kein Kinderspielzeug; die Folgen im Umgang mit diesem seien jedem klar denkenden Menschen auch vorher schon absehbar. Es dürfte sich bei der Vielzahl an Verletzten wohl kaum um einen “Unfall” handeln, sondern um beabsichtige Körperverletzung.

Die Verfoigting der Täter dieser physischen Gewalt sei durch das Bürgerliche Gesetzbuch vollumfänglich abgesichert.

Auf die Frage, ob Schmid* denn für oder gegen Stuttgart 21 sei, sagte dieser: „Darauf kommt es mir gar nicht an. Ich bin gegen jede Form von Gewalt und die Ächtung von Polizeigewalt, besonders wenn sie derart perfide ist. Um die Frage dennoch zu beantworten, ich bin für einen leistungsfähigen Kopfbahnhof ohne Zerstörung von Natur und Leben auf Kosten von lmmobilienspekulationen und des Börsengangs der DB.“

Anstatt dass die Ermittler aber nun die gewalttätigen* Attentäter* vom 30.09.2010 suchen, ermitteln sie gegen den Initiator der Plakataktion. Am 29. Mai erhielt er Post vom Polizeipräsidium Stuttgart. Darin heißt es, es werde wegen Verleumdung und Beleidigung gegen ihn ermittelt. Eine Aussage hatte der Beschuldigte am 12. Juni 2012 nicht gemacht.

Am 06. November 2012 drangen dann bei einer sogenannten Durchsuchung Ermittler der Kriminalpolizei Stuttgart in seine Wohnung ein. Ein Gedächtnisprotokoll.

Gedächtnisprotokoll

Etwa zwischen 8:30 und 9:00 Uhr klopfte es an der Wohnungstür. Die Haustür und Gegensprechanlage hatten die Männer offenbar umgangen. Während ich mir eine Jeans anzog, fragte ich, wer dort sei. Man antwortete mit “Polizei …, wir haben ein paar Fragen an Sie.” Ich öffnete langsam die Tür, und eine Millisekunde später stand bereits einer der vier Männer (außerdem zwei Frauen dabei, als Zeugen) im Türrahmen. Wer diese genau seien, zu der Frage kam ich gar nicht mehr. Während ich noch 2 Sekunden in der Tür stehenblieb und fragte, wer die unhöflichen Besucher seien, kam der Rest rein und ignorierte meine Frage. Stattdessen sollte ich sagen, ob ich alleine sei. Ich sagte: “Vielleicht, vielleicht nicht.”

Einer gab mir den Durchsuchungsbeschluss, während sich andere sofort über alles elektronische hermachten. Mein Versuch, dem eingeschalteten Notebook den Akku zu entfernen, wurde von zwei Männern gewaltsam unterbrochen.

Ich versuchte, in meiner Nervösität den Durchsuchungsbeschluss zu verstehen. Es ging also um Plakate. Okay, nichts schlimmes dabei.

Die Männer meinten, sie hätten genügend Hinweise “dass Sie Klardenker Esslingen sind”. Ich dachte nur, wozu muss man dafür Hinweise haben und Ermittlungen machen? Ein einfacher Telefonanruf hätte ausgereicht. Wir haben ein monatliches Treffen und einen Internetblog. Komische Art von Steuerverschwendung, solche Ermittlungen zu machen. Bestimmt könnte man den halben Staatsapparat arbeitslos machen, wenn solche “Ermittlungen” nicht wie eine ABM-Maßnahme durchgeführt würden.

Meine Nachfrage, ob auf Seite 2 des Durchsuchungsbeschlusses nicht etwas fehle, z. B. eine richterliche Unterschrift, wurde damit beantwortet, dass dieses ganz normal und immer so gemacht werde. Leider keine Antwort auf meine Frage. Der Beschluss ist eine Ausfertigung und damit nichtig.

Wissen wollte ich auch, wie lange die Beschlagnahmung dauern sollte und erhielt als Antwort das einmalige Super-Sonderangebot, dass es maximal eine Woche dauern soll, wenn ich mitarbeite. Ich habe schonmal Erfahrung mit beschlagnahmter EDV gemacht, das war im Dezember 2011, und damals erhielt ich die Sachen nach ca. sieben Monaten zurück. Eine Woche ist da schon ein gutes Angebot. Als ich jedoch wissen wollte, wie ich mich darauf verlassen könne, dass die eine Woche auch eingehalten wird und ob er es mir schriftlich geben könne, war die Mannschaft ganz schnell sauer. Da ich keine Kotztüten im Haus habe, ritt ich also nicht weiter auf einer schriftlichen Bestätigung herum.

Einer ging aus der Wohnung und telefonierte dann (angeblich) mit dem Staatsanwalt. Er kam zurück und “versprach” mir nochmal, dass meine Geräte bei der Bearbeitung vorgezogen würden.

Sie mussten trotzdem das Windows-Passwort wissen. Nach einigen Rückfragen meinerseits gab ich den Herren das Windows-Passwort, das mir beim ersten Versuch nicht vollständig einfiel, weil ich mir manche Passwörter visuell merke, also dazu eine Tastatur vor mir haben muss. Nach dem Fehlversuch wurde ich natürlich direkt angemacht: „Wollen Sie uns verarschen?“ Ich bat einen, mir die nicht angeschlossene Tastatur auf dem Schreibtisch zu geben. Natürlich hatte ich dann sofort das richtige Passwort. Der Mann, der sich offenbar für das Notebook zuständig fühlte, stöberte etwas, bis ich ihm den Dateipfad für alles was diese Herren suchten, mitteilte. Darunter waren natürlich auch die Plakate und alle Entwürfe desselben. Die Dateien kopierte er sich, ohne dass ich dabei alles sehen konnte (saß genau vor mir). Das Kopieren dürfte höchstens 30 Sekunden gedauert haben. Offenbar viel interessanter waren alle anderen Dinge. Er stöberte in den Dateien als wäre das sein neustes Spielzeug.

Abgesehen von der Beschlagnahmung wäre der Zweck der Durchsuchung auch bereits erfüllt gewesen, als ich den Herren die gesuchten PDF-Dateien auf dem Laptop zeigte und sich dieselben kopiert hätten. Trotzdem nahmen sie alles mit; da sieht man mal: Es geht nie um die Sache, sondern stets um Mehr. Der Staat will schnüffeln. Wenn es nicht mit der Vorratsdatenspeicherung oder mit Trojanern geht, dann eben so.

Während der Durchsuchung zeige einer der Männer auf dem Küchentisch einer Zeugin seinen Koffer mit einem Gegenstand, der wie ein Schlagstock aussah. Er gab mit einem Grinsen damit an, “das hätten wir gebraucht wenn es nicht so einfach abgelaufen wäre wie hier…”. Ob der wohl im Schlossgarten auch dabei war? Ob seine Frau weiß, in welchem gewaltbereiten Zustand dieser Idiot morgens das Haus verlässt?

Weiterhin seltsam fand ich, dass mein Einspruch gegen die Beschlagnahmung der Geräte nach Auskunft der Männer überhaupt keine Auswirkungen hätte. Ich fragte, ob mein Einspruch deren Arbeit verlangsame. Antwort war: Nein! Dabei steht dazu auf dem Durchsuchungsbericht (angekreuzt): “Ich erhebe ausdrücklich Widerspruch gegen diese Maßnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung.” Und trotzdem hat das keine Auswirkung?

Kurzum, obwohl die Herren in den Aktenordnern (es wurde alles durchsucht) einen Entwurf des Plakats in Papierform fanden und ich ihnen das Passwort und die richtigen Dateien auf dem Notebook zeigte, nahmen sie alles mit: Laptop, drei externe Festplatten, drei USB-Sticks, von denen mir zwei gar nicht gehörten und ich beruflich zurückgeben musste, ein bischen Zettelkram, ein Aktenordner und mein Mobilfunktransceiver mit vielen privaten und geschäftlichen Kontakten.

Nun ist nicht nur eine Woche vergangen, sondern bereits fünf Monate, und niemand meldet sich! Seltsames Zeitverständnis, Herr Setzler. Setzen, Sechs!

Man muss zugeben: Die Kriminellen decken ihre gewalttätigen* Machenschaften (Körperverletzungen durch Wasserwerfer) gegenseitig, lassen die Täter auf freiem Fuß, wissentlich dass diese die Menschen als “Freund und Helfer” weiterhin täuschen könnten und weiterhin bewaffnet sind, und halten sich nun auch nicht an ihr Wort (Rückgabe der EDV). Es sind schlicht keine Rechtschaffenden, sondern eine Bande, die sich durch Repressionen und illegale Handlungen an anderen bereichert. Die weitere Beschlagnahmung war sogar nach Auskunft meines Rechtsanwalts nicht durch den (angeblichen) Durchsuchungsbeschluss gedeckt.

Den beiden anwesenden Damen, mindestens eine davon angeblich als Zeugin, obwohl diese Mitarbeiterin der Stadt Esslingen ist, die ohne Auftrag, ohne völkerrechtlichen Auftrag, ohne Gegenleistung, und ohne gültige gesetzliche Grundlage, Gelder bei ihren Mitbürgern für sogenannte Ordnungswidrigkeiten eintreibt, vermutlich um Kosten für Stuttgart 21 wieder hereinzuholen – jährlich Hunderttausende Euro – möchte ich nur mitteilen: Gerade Sie stehen auf der falschen Seite. Auch Sie müssten nachvollziehen können, dass eine Mutter ihr Kind auch bei Demonstrationen in den Schlosspark gehen lassen kann, ohne dass dieses von einem Wasserwerfer beschossen wird. Wie wollen Sie das später mal bewältigen? Oder werden Sie aufs Land ziehen?

Herr Eberh wollte noch wissen, wo ich meinen Sport mache. Ich war irritiert. Er erzählte, ihn interessierte auch, wie die Leute so Leben, in welchen Umständen, etc. Ich ging nicht darauf ein. Lieber Herr Eberh, wenn Sie das interessiert, versuchen Sie mal ein Leben als Mensch anstatt als Beihelfer zu kriminellen Machenschaften, vielleicht erzählt er ihnen dann auch etwas aus dem Nähkästchen. Kein Wunder dass Sie es nötig haben, auf diesem Weg Menschen kennenzulernen.

Anwesende laut Durchsuchungsprotokoll:

KHK Setzler (D 2.2)
KHK Schwarz (D 2.2)
POK Bittgen (D 3.4)
POK Eberh (PP Oberesslingen)
Frau Hetkon (Stadt Esslingen)

Ende Gedächtnisprotokoll

Kunsturhebergesetz

In dem Durchsuchungsbeschluss wird Schmid* Beleidigung, Verleumndung und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) vorgeworfen. Genannt werden unter anderem die §§22, 33, 185, 186, 194 (1) und (3) KUG. Selbst in Wikipedia heißt es dazu:

„Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.

Einige der Paragraphen, auf die sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart berufen, sind also gar nicht in Kraft. Zum §22 KUG sagt Schmid*, er habe die abgebildeten Polizisten fragen wollen, ob sie mit der Veröffentlichung ihrer Fotos einverstanden seien, konnte diese aber im Vorfeld nicht ausfindig machen. Sogar das Bundesverwaltungsgericht stellte klar: Polizisten seien keine Privatpersonen, und an der Information über Polizeieinsätze besteht ein öffentliches Interesse. Die Abgebildeten erhielten im Übrigen eine Entlohnung aus Steuergeldern, so Schmid*. Wenn diese jetzt keine Einwilligung mehr geben, sollten sie sich bitte persönlich bei ihm melden, was selbstverständlich auch den Verlust ihrer Anonymität bedeute.

Schmid*: „Die Lüge braucht Gesetzeskraft. – Die Wahrheit steht alleine.“

Fahndung vorübergehend eingestellt

Obwohl ihm bisher noch niemand schlüssig darlegen konnte, warum die Suche des “Netzwerk gegen Gewalt” nicht legal sein sollte, wird diese seitens des Netzwerk gegen Gewalt vorsichtshalber vorläufig eingestellt.

Zur Begründung sagt er: “Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft, die Stadt, oder ein andere öffentliche Stelle auf den Begriff ‘Gewalttäter’ ein Copyright, oder die Legitimation, diesen so umzudeuten, dass die Verwendung desselben Begriffs strafrechtlich belangt werden kann, obwohl dies natürlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen würde. Diese Erklärung ist anhand der Tatsache, dass jemand, der die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes sucht, selbst verklagt werden kann, noch am naheliegendsten. Natürlich wusste ich davon bisher nichts und ging davon aus, dass der Begriff ‘Gewalttäter’ wahrheitsgemäß und der Realität entsprechend verwendet werden darf. Ggenauso wie Menschen, die U-Bahn fahren, U-Bahn-Fahrer sind, sind Menschen, die Gewalt gegen den Willen anderer ausüben, doch auch Gewalttäter. Nicht bekannt war mir, dass Polizisten im Dienst, die physische Gewalt ausüben, keine ‘Gewalttätigen’ sein sollten, während (angebliche) Kastanienwerfer wie Kriminelle behandelt werden.”

Das Netzwerk bittet darum, dass Fahndungsplakate (Artikel v. 03.04.2012, Artikel v. 25.04.2012, PDF-Dateien bei mediafire) gar nicht mehr oder ggf. ausschließlich auf eigene Verantwortung verbreitet werden (E-Mail, Webseite, Blog, Straßenaktionen). Hinweise, die zu den Privatadressen der Täter vom 30.09. führen können, richten Sie bitte trotzdem per Kontaktformular an die Aktivisten.

Der Aktivist fordert das Polizeipräsidium Stuttgart auf, unsinnige Ermittlungen gegen gewaltfrei, in guter Absicht und völlig legal nach den Fahrern suchende Menschen umgehend einzustellen. Das Polizeipräsidium solle besser bei der Suche, Festsetzung und Entwaffnung der Fahrer mitwirken.

Schmid* fragt dazu, wie Sie als Elternteil darüber denken, wenn ihr Kind an diesem Tag – aus welchem Grund auch immer – im Schlosspark gewesen wäre. Sollte man in einem Rechtsstaat nicht davon ausgehen können, dass man bei einem Gang durch den Park sein Augenlicht behalten kann? Die Polizei sollte jetzt unter Beweis stellen, dass sie den Rechtsstaat unterstützt, anstatt die Gewalttätigen zu decken und damit den Willkür-Staat zu schaffen.

Er resümiert: “In diesem angeblichen Rechtsstaat macht man sich also strafbar, wenn man übelste Gewalttäter* sucht, die sich in bewaffnetem Zustand immer noch auf freiem Fuß befinden. Wie wir wissen, ist die Justiz der Politik gegenüber weisungsbefugt. An dem bisherigen Vorgang erkennt man die Gesinnung des Systems. Es geht gewalttätig gegen die eigenen Menschen und Steuerzahler vor, anstatt sie zu unterstützen. Es liegt jetzt an den Stuttgarter Richtern, ob dieser angebliche Rechtsstaat seine Hosen fallen lassen muss, oder ob wahr ist, was heute schon offensichtlich ist: Der Willkür-Staat, der seine üblen Machenschaften zudeckt, anstatt sie schonungslos aufzudecken und abzustellen.”

Aktuelle Situation

Die vom leitenden KHK Setzler am 06.11.2012 versprochene Frist von einer Woche bis zur Rückgabe des geschäftlich genutzen Laptops ist nun mit Stand am 06.04.2013 um das 20-fache überschritten. Herr Sitzler sowie der Staatsanwalt Biehl wurden von seinem Rechtsanwalt auf die dadurch entstehenden Kosten ausreichend hingewiesen. Im Dezember musste ein Laptop ausgeliehen und Ende Dezember ein neuer angeschafft werden. Herr Sitzler als Leiter der Durchsuchung und damit als verantwortungsloser Verantwortlicher hat sämtliche Kosten und zusätzlich den Wert der entwendeten Kundendaten, zu tragen.

Aktenzeichen

Übersicht aller anhängigen Aktenzeichen in dieser Sache:

Polizeipräsidium Stuttgart ST/0679796/2012
Polizeipräsidium Stuttgart ST/1599587/2012
Amtsgericht Stuttgart 29 Gs 1956/12
Staatsanwaltschaft Stuttgart 5 Js 84326/12

Hinweise

* Namensänderung: Namen wurden von der Redaktion zum Schutz von Persönlichkeitsrechten geändert. Jeder Zusammenhang zu real existenten Personen ist unbeabsichtigt. Namen der im “Dienst” befindlichen wurden nicht geändert, da die Öffentlichkeit ein großes Interesse an deren Vergehen haben dürfte. Diese haben auch nicht fie gleichen Persönlichkeitsrechte, da sie durch Steuergelder finanziert werden.

* Begriffsverwendung: Die Verwendung der Begriffe “Täter”, “Gewalttäter”, “gewalttätig”, “Attentäter” und ähnliche Begriffe werden im Sinne von Logik und Verstand verwendet, lassen aber keinen Schluss zu, dass es sich um durch die BRD-(Justiz-)Mafia bereits verurteilte Gewalttäter handelt.

Teilnahmslosigkeit der Parkschützer

Die Redaktion weist darauf hin, dass sämtliche Gruppierungen in und um Stuttgart 21 kein Interesse hatten, die Aktion von Schmid* mitzutragen, zu unterstützen bzw. in irgendeiner Form daran teilzuhaben. Zahlreiche Anrufe im Parkschützerbüro ergaben kein Ergebnis, niemand ist für irgendwas zuständig, und man wisse auch gar nicht was man wolle. Wir vermuten daher, dass die Organisation der Parkschützer längst unterwandert ist oder einen wahren Tunnelblick entwickelt hat. Das seltsame ist jedoch, dass diese eigene Aktionen, die ganz ähnlich sind wie die von Schmid*, auf die Beine stellt.

Fragen und Antworten

„Fahrgäste in der U/Bahn sind U-Bahn-Fahrer. Gewaltausübende Beamte sind Gewalttäter.“

F: Mit Ihrer Suche haben Sie eine Hetzjagd und Öffentliche Lynchjustiz angeworfen.
A: Die Suche ist neutral und keine Hetzjagd. Insbesondere wird bei der Suche nicht zu neuer Gewalt aufgerufen, sondern nur um Hinweise gebeten, die zur Identität der Täter führen. Den Vorwurf der Hetzjagd weise ich zurück.

F: Die Beamten waren Beamte im Dienst. Laut Gesetz XYZ war der Einsatz am 30.09. völlig legal.
A: Deutschland hat Gesetze, die derartige Gewaltanwendung legalisieren? Diese Gesetze habe ich aber nicht unterschrieben. Sie etwa?

F: Was Sie da machen ist Faschismus!
A: Nein!

F: Sie gefährden die Familien der Polizisten vom 30.09.2010.
A: Die gefährden durch ihr Verhalten am 30.09.2010 sich und ihre Familien selbst, da sie jederzeit wissen konnten, dass die Moral nicht an einem Richtertisch endet.

F: Die Demonstranten vom 30.09. waren eine illegale Zusammenrottung staatsfeindlicher Terroristen, die Kastanien geworfen haben und damit angefangen haben.
A: Ich biete 1.000 EUR für einen ungefälschten Bild- bzw. Videobeweis, dass die unglaublich gewalttätigen Demonstranten mit Kastanienwürfen begonnen hätten. Und wenn schon: Was ist eine Kastanie gegen eine militärisch ausgestattete Polizei? Woher die Skepsis gegenüber dem Staat kommt, kann von jedem denkenden Menschen selbst erschlossen werden. Verwechseln Sie dabei bitte Ursache und Wirkung nicht.

F: Wer sagt „Scheiß Staat“, verwirkt sein Recht, hier zu leben. Und wer vemeidbar an der Stressschraube von unterbezahlten Beamten dreht, braucht sich über die Reaktionen definitiv nicht wundern!
A: Beamte haben jeden Stress auszuhalten, ohne dabei gewalttätig zu werden. Dass Beamte unterbezahlt sind, kann ja nun nicht den Demonstranten angelastet werden.

F: Sobald eine Person einem Platzverweis nicht nachkommt, wie er mehrfach über Lautsprecher zu verstehen gegeben wurde, besteht für Beamte der Exekutive das grundlegend verankerte Recht als auch die Pflicht, Zwänge auszuüben, um den Missstand zu beseitigen. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum.
A: Mal angenommen, die Platzverweise wurden pauschal für alle Teilnehmer ausgesprochen, dann besteht nirgendwo das Recht und auch nicht die Pflicht, Gewalt auszuüben. Und selbst wenn das so wäre, darf ich hinterher die Gewaltausübenden als Gewalttäter bezeichnen, denn das sind sie ja auch zweifelsfrei. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum. Selbst wenn Gewalt gerechtfertigt war, war es ja Gewalt. Und demnach muss sich jeder, der Gewalt anwendet, später auch als Gewalttäter bezeichnen lassen. – Ein U-Bahn-Fahrer muss sich ja auch als U-Bahn-Fahrer bezeichnen lassen. Es gibt in der Gleichheit aller keine, die gleicher sind als andere. Gewalt ist Gewalt, egal von wem sie ausgeführt wird.

F: Diese Beamten wären gerne woanders gewesen, z. B. bei Frau und Kind, die durch diese öffentliche Diffamierung auch noch leiden müssen.
A: Wenn sie lieber bei Frau und Kindern gewesen wären, dann hätten sie das ja sein können. Es hätte sie doch niemand aufgehalten, einfach nach Hause zu fahren. Auch Beamte sind Wesen mit freiem Willen, und für ihre Handlungen voll verantwortlich. Vielleicht nicht nach dem “Gesetz”, aber faktisch werden sie dafür verantwortlich gemacht und durch öffentlichen Druck zur Rechenschaft gezogen.

F: Was bezwecken Sie denn eigentlich mit der Suche?
A: Wir wollen tatsächlich die Anschriften der Täter ausfindig machen und fordern eine öffentliche Entschuldigung bei allen Opfern, Übernahme der Krankenkassenkosten und Schmerzensgeld.

F: Machen Sie sich nicht lächerlich?
A: Hmmm? Jede Justiz und jeder Beamte, der diese Täter deckt, macht sich lächerlich, indem er den sogenannten Rechtsstaat weiter ad absurdum führt.

F: Sind die Polizisten nicht nur Marionetten? Warum greifen Sie nicht diejenigen an, die die Freigabe für derartige Polizeigewalt gegeben haben?
A: Das könnte man auch machen. Es ist eine Frage der Verantwortlichkeit: Wie sehr sind Soldaten am Krieg schuld, wie sehr Waffenfirmen, und in welchem Maße Regierungen? Jeder trägt ja einen Teil der Verantwortung. Tatsache ist, dass jeder, der einen Befehl zum Abschuss einer Bombe gibt, auch einen Ausführenden benötigt, oder hat George W. Bush die Uranmunition auf Hochzeitsgesellschaften selbst abgefeuert? Dementsprechend sind wir bei den gesuchten Beamten des 30.09. nicht an der falschen Stelle. Sie waren zweifelsfrei an der Ausführung beteiligt.

Rechtsauffassung

Warum ist die Suche nach Gewalttätern vollkommen legal? Das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch sind immer noch die wichtigsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden werden diese zu Rate gezogen.

  1. BGB § 830 (1): „(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.“ – Daraus geht hervor, dass die Attentäter vom 30.09. für ihre Taten im vollen Umfang gegenseitig füreinander verantwortlich sind, auch wenn nur einer bzw. nicht alle ermittelt werden können.
  2. BGB § 229: „Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache Wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.“ – Daraus geht hervor, dass jeder einen flüchtigen Täter festnehmen kann, wenn Hilfe von höherer Stelle, also z. B. seitens der Polizei, nicht rechtzeitig eintrifft. Die Täter vom 30.09. zerstörten z. B. ein Auge und begaben sich dann auf die Flucht, was sie noch heute sind.
  3. Arglistige Täuschung: Zusätzlich sind die Täter nicht nur auf freiem Fuß auf der Flucht, sondern sie sind vermutlich auch immer noch in ihrer Uniform unterwegs. Dies erweckt den Eindruck des “Freund und Helfers”, obwohl es sich um Gewalttäter handelt, und erfüllt damit den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die besondere Brisanz entsteht, indem die Täter nicht nur in Uniform auf freiem Fuß sind, sondern auch bewaffnet!
  4. BGB § 227: „(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ – Da die Täter zur Wiederholungstat greifen könnten, ist es rechtlich korrekt, diese zu suchen, damit weitere Straftaten abgewendet werden können. Wie lange der rechtswidrige Angriff dauert, ist nicht geregelt.
  5. Art. 19 Grundgesetz: „(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ – Das Netzwerk gegen Gewalt spricht sich gegen die Unterwanderung des BGB durch andere Rechtsnormen aus. Sollte ein anderes Gesetz die Regelungen des BGB einschränken, so müssten diese Einschränkungen aufgrund des Zitiergebotes jeweils vermerkt sein.

Aus diesen Punkten geht hervor, dass die Suchaktion nach den Attentätern vom 30.09. vollkommen legal und legitim war und ist.

Wir wissen zwar, dass die Gesetze alle keinen Geltungsbereich haben. Allerdings sind es ja die Behörden und die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, die behaupten, sich an Recht und Gesetz zu halten. Also sollten sie es auch tun, anstatt Gesetze immer zu ihren Gunsten willkürlich auszulegen oder zu missachten. Alternativ steht noch der weg über die Umsetzung des Art. 146 GG offen!

Anhänge

  • Lawblog vom 28.03.2012 (Link)
  • Staatsanzeiger Nr. 40 vom 15.10.2010, zwei Wochen nach dem schwarzen Donnerstag (Link)

Schäuble forderte 2007: Gezielte Tötung von Verdächtigen

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Schäuble fordert “Internierung”, Internet- und Handyverbot für “Gefährder”

Bundesinnenminister Schäuble fordert in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Einrichtung eines Straftatbestandes der “Verschwörung”, die “Internierung” von “Gefährdern” und deren Behandlung als “Kombattanten”. Ähnliche Forderungen hatten in den USA zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt, dass demnächst möglicherweise von Kuba nach Kansas verlegt wird. Als deutsche Präjudizregelung für die Internierung soll der vor einigen Jahren eingeführte Unterbindungsgewahrsam für Fussballrowdys dienen. Auch die “gezielte Tötung von Verdächtigen” ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein “rechtliches Problem”, das nach Ansicht des Innenministers bisher noch “völlig ungeklärt” sei. Als Beispiel dafür führte er die mögliche Ergreifung von Osama Bin Laden an. Deshalb fordert Schäuble mehr rechtliche “Freiheiten” für die Regierung. Aus der SPD kamen laut Aussage des Innenministers in letzter Zeit “ermutigende Signale” für solche “Freiheiten”, vor allem im Hinblick auf die Legalisierung der sogenannten “Online-Durchsuchung”.

Weiterlesen bei heise online.

Nochmal zurück nach 2007: Können Sie haben Herr Schäuble. Wir verdächtigen Sie, sich gegen die friedlichen Interessen der Deutschen Steuerzahler verschworen zu haben, damit sind Sie ein Gefährder und werden laut ihrem eigenen Wunsch bald abgeknallt. ;)

Geschrieben von stammtischesslingen

06.04.2013 um 21:16

Änderung des Telekommunikationsgesetzes und Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

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Der Gesetzentwurf in Kurzform:

  • Die Vorratsdatenspeicherung war leider illegal.
  • Der Staat verdächtigt seine Bürger trotzdem.
  • Sogenannte Sicherheits()behörden() haben nichts besseres zu tun als überall rumzuschnüffeln.
  • Deshalb besteht Handlungsbedarf und eine Lösung muss her.

Am 21.03.2013 hat der Bundestag erneut ein Gesetz beschlossen, welches tief in unser Grundrecht auf Privatsphäre eingreift. Das Gesetz erlaubt staatlichen Diensten und Behörden (Geheimdienste, Polizei, BKA und Zoll) den weitreichenden Zugriff auf sogenannte Telekommunikations-Bestandsdaten.

Zu den Bestandsdaten zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung aber z. B. auch die PIN des Handys und Klartext-Passwörter für E-Mail-Accounts. Indirekt könnten Ermittler über die Passwort-Zurücksetzung auch auf Facebook und Google zugreifen. Für den Beschluss dieses weitreichenden Gesetzes im Bundestag waren nur dreißig Minuten vorgesehen. Wie beim Meldegesetz, war nur eine handvoll Abgeordnete anwesend.

Noch im Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft nach einer Verfassungsbeschwerde von Patrick Breyer, aktiv bei Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Piraten für verfassungswidrig erklärt. Auch bei der nachgebesserten Version wurden massive Bedenken bei einer Expertenanhörung in Hinblick auf Daten- und Grundrechtsschutz im Innenausschuss geäußert.

Dem Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD zu. Dagegen stimmten Grüne und Linke. Nun kommt das Gesetz zur endgültigen Abstimmung in den Bundesrat.

Es geht um Eure Passwörter: Neben Bestandsdaten wie Name und Adresse können über eine elektronische Schnittstelle sogar Klartext-Passwörter (!), z.B. von E-Mail-Postfächern sowie PIN/PUK-Nummern von Handys u.ä., abgefragt werden. Indirekt könnten Behörden über die Passwort-Zurücksetzung auch Zugangsdaten für Dienste wie Facebook und Google abgreifen.

Keine wirklichen Hürden: Nur bei der Herausgabe von Passwörtern und PIN/PUK ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, welcher in der Praxis aber kein Schutz ist und oft umgangen werden kann (Beschlagnahme, “Gefahr im Verzug”). Bei allen anderen Fällen gibt es keine wirksame Prüfstelle außer den Behörden selbst.

IP-Adressen ungeschützt: Jeder Internetnutzer, jeder Besucher einer Website, jeder Mail-Absender kann jederzeit namentlich identifiziert werden. Über die in diesem Gesetz vorgesehene Schnittstelle könnte für jede IP-Adresse jederzeit die Identität der Person abgefragt werden kann.

Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten: Der Zugriff auf die IP-Adressen und Personendaten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein “für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben” erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

Per elektronischer Schnittstelle: Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann für jede IP-Adresse die Identität der Person abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Damit können z.B. Besucher einer Behördenwebsite dank Bestandsdatenabfragen ohne Richtererlaubnis direkt identifiziert werden. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

Auf Benachrichtigung ist kein Verlass: Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden: Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

BKA wird zur Internetpolizei: Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

Weitere Informationen:
- Protestwiki
- Gesetzentwurf als PDF

Geschrieben von stammtischesslingen

03.04.2013 um 14:01

V-Mann-System debunked – Der Verfassungsschutz ist der (wahre) Feind des Grundgesetzes?!

mit einem Kommentar

Recherchen des ARD-Magazins Report Mainz zur Neonazi-Szene

Jeder Vierte V-Mann an Straftaten beteiligt

Unter den V-Leuten aus der Neonazi-Szene gibt es offenbar viele, die Straftaten begangen haben. Das berichtet das ARD-Politikmagazin Report Mainz, das nach eigenen Angaben 50 V-Leute identifiziert und deren Wirken analysiert hat.

Zwölf der 50 V-Männer hätten während ihrer Tätigkeit Straftaten begangen, also fast jeder Vierte, teilte die Redaktion von Report Mainz mit. Dazu gehörten unter anderem Nötigung, Körperverletzung, Aufruf zum Mord, Waffenhandel, Bombenbau, Sprengstoff- und Brandanschläge. Mindestens sechs von ihnen seien vom Verfassungsschutz sogar vor drohender Strafverfolgung gewarnt worden.

Fünf- bis sechsstelliges Honorar

15 der 50 V-Leute hätten von den Sicherheitsbehörden ein fünf- bis sechsstelliges Honorar für ihre Tätigkeit bekommen. Mindestens sechs seien im Einsatz um die rechtsextreme Terrorgruppe NSU gewesen, der Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern und einer Polizisten zur Last gelegt werden, so Report Mainz.

Weiterlesen bei tagesschau.de (Kommentare)

Damit wären die Ziele des sogenannten Verfassungsschutzes ja klar: Unterstützung von Terror und organisierte Missachtung des Grundgesetzes. Wohin man schaut: NSU-Aktenvernichtung, von Steuergeldern finanzierte V-Männer, gewaltlüsternde Polizei… der Staatsapparat hat sich selbst nicht im Griff und führt die Menschen gemäß Teile und Herrsche an der Nase herum. Sich selbst hält er dabei nur über Wasser, indem er hin und wieder mal Verschwörungstheorien wie die völlig unbewiesene “abstrakte Anschlagsgefahr” aus der Tasche holt. Wer glaubt diese Sauce noch? Einzige Konsequenz: Geheimdienste in Transparentdienste umwandeln oder gleich abschaffen.

Geschrieben von stammtischesslingen

02.04.2013 um 22:51

Endlich angeklagt: Kriminelle* Gewalttäter* des Schwarzen Donnerstags

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Zwei einhalb Jahre zu spät aber dennoch: Die Verbrecher* des 30.09.2010, auch bekannt als Schwarzer Donnerstag, sind endlich angeklagt. Damit gibt die Staatsanwaltschaft ihre gewalt-treue Haltung teilweise auf. Gerade liefen die Vorbereitungen zum Druck eines neuen Flugblatts (das alte Flugblatt hier und hier, Positionserklärung hier), da erreicht die Nachrichtenwelt diese Meldung:

Wasserwerfer-Einsatz bei Stuttgart 21: Zwei Polizisten angeklagt

Vorwurf: Sorgfaltspflicht vernachlässigt. Nach dem Wasserwerfer-Einsatz am ‘Schwarzen Donnerstag’ im Herbst 2010 gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Den 40 und 47 Jahre alten Männern wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. [...]

Quellen: RTL.de | Stuttgarter ZeitungZEIT ONLINE | Badische Zeitung | Tagesspiegel

Die kriminelle Polizei Stuttgart verfolgt allerdings immer noch Menschen, die sich ehrenhaft für die Erfassung der Fahrer des Wasserwerfers einsetzen. Immerhin sind die radikalen Gewalttäter* auf der Flucht, und das immer noch bewaffnet (Gefahr im Verzug) und das zeitweise sogar unter dem Deckmantel des ‘Freund und Helfers’ (Arglistige Täuschung). Das alles weiß natürlich auch der Oberstaatsanwalt Häußler, der vermutlich aber offensichtlich Strafvereitelung im Amt begeht, mit jeder Minute seines Amtslebens. – Und betrachtet man die Gesamtsituation, ist das alles auch als Veruntreuung von Steuergeldern zu bewerten. Aber was will man machen mit einer Terrorgruppe im Bundestag?

Es bleibt die Frage, warum nur zwei angeklagt sind. Im Wasserwerfer befanden sich mind. vier oder fünf Personen, wie die Videos zeigen…

* Die Bezeichnungen “kriminell”, “Gewalttäter” und “Verbrecher” werden verwendet, weil jeder sehen kann, was Polizeigewalt ist. Sie lassen jedoch nicht den Schluss zu, dass es sich um im Sinne der BRD-Justizmafia bereits verurteilte Menschen handelt.

Mobiles Banking: Regierung verschafft sich Zugriff auf PIN-Codes der Bürger

mit 2 Kommentaren

Rein theoretisch kann die Bundesregierung einen Bank-Run ab heute schon im Keim ersticken: Der Bundestag beschließt heute ein neues Gesetz. Demzufolge sind Telekom-Anbieter verpflichtet, den Behörden die PINs und PUK der Bürger auszuhändigen. Dazu soll eine elektonische Schnittstelle geschaffen werden – also die direkte Einwahl für die Regierung in die Kommunikation der Bürger.

Alle Welt war verwundert, dass der Beschluss der EU, die Zyprioten von ihrem Geld abzuschneiden, so reibungslos verlief (hier).

Das hängt auch damit zusammen, dass sich die Staaten in aller Stille immer mehr Daten der Bürger beschaffen. Durch entsprechende Gesetze sichern sie sich auch gleich den Zugriff. Die neueste Entwicklung zielt am Ende auch auf das mobile Online-Banking: Durch eine elektronische Schnittstelle soll es Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble möglich werden, den Bank-Kunden jeder Zeit über die Schulter zu greifen.

So nahm auch kaum einer Notiz von einer auf den ersten Blick technisch klingenden Nachricht: Der Innenausschuss des Bundestages stimmte am Mittwoch für den Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Es soll geregelt werden, wann Ermittler von Bundesbehörden bei den Telekommunikationsanbietern Informationen über Anschlussinhaber abfragen dürfen.

Das Gesetz, dass abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit heute durch den Bundestag geschleust wird, hat es in sich…

Weiterlesen bei Deutsche Wirtschafts Nachrichten.

Positionserklärung zum Polizeieinsatz des 30.09.2010

mit 2 Kommentaren

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Wer diese Position teilt, sollte den Text übernehmen oder mit den eigenen Änderungen versehen und dann auf diesen Artikel verlinken, oder einen kurzen Kommentar abgeben. Danke.

Stuttgarter Erklärung zur Polizeigewalt am 30.09.2010

30.09.2010 – Stuttgart 21
Stuttgarter Oberstaatsanwalt wird der Strafvereitelung im Amt verdächtigt

Am 30.09.2010 übten einige Männer, vermutlich aus freiem Willen heraus mit einem Wasserwerfer Gewalt auf Demonstranten aus, damit die Länder später Bestellungen bei der Firma Rosenbauer aufgeben konnten, siehe Telepolis-Artikel [1]. Bei dem unverhältnismäßigen, brutalen Polizeieinsatz wurden zahlreiche Menschen verletzt, mindestens einer erleidet bis heute schwerste Schädigungen an den Augen.

Gewaltliebende Polizisten gefährden unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. In einem Rechtsstaat sollten solche Gewalttäter* verurteilt und unschädlich gemacht werden. Tatsächlich sind die Gewalttäter und Fahrer des Wasserwerfereinsatzes vermutlich heute immer noch auf freiem Fuß, zusätzlich sind sie das vermutlich bewaffnet (Gefahr im Verzug) und das sogar unter dem Deckmantel des Freund und Helfers (Arglistige Täuschung).

Nach BGB §227, 229, 830 ist jeder Mensch dazu angehalten, derartige Gewalttäter* zu suchen und festzusetzen.

Wie die Wohnungsdurchsuchung eines Esslinger Mutbürgers zurzeit beweist, wird die private Fahndung nach den Fahrern des Wasserwerfers nicht dazu verwendet, die mutmaßlichen Täter zu finden, sondern sie wird gegen den Betroffenen verwendet. Das Handeln der Stuttgarter Polizei ist unverhältnismäßig und geschäftszerstörend. Sie beschlagnahmt EDV, obwohl ihr sie die gesuchten Unterlagen und Daten bereits freiwillig übergeben wurden. Damit ist nun auch bewiesen, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht um Aufklärung der Gewalttaten, sondern um Verdunkelung bemühen (Verdunkelungsgefahr in der Justiz). Die Angabe auf den Fahnungsplakaten scheint zu stimmen: „Kriminelle decken sich gegenseitig.“ und weiter: „Wir haben festgestellt, dass das marode Rechtssystem im Land „Deutsch“ nicht mehr den Menschen, sondern nur noch den Machtausübenden dient.“

Was die Staatsanwaltschaft unterlässt, hat jedoch auch rechtliche Bewandnis: Wenn ein Beamter den Hinweisen, dass jemand eine Straftat begangen hat, nicht nachgeht, dann liegt der Verdacht der Strafvereitelung im Amt nahe. Oberstaatsanwalt Häußler begeht also vermutlich Strafvereitelung im Amt und müsste schon längst seine 5-jährige Haft im Gefängnis absitzen. Je eher er damit anfängt, desto besser für den Rechtsstaat.

Warum ist das aber nicht so? Weil wir keinen Rechtsstaat haben. Oder anders gesagt: Recht bekommen alleine die Obrigkeiten und Machtausübenden. Einen Rechtsstaat gibt es nur für die Gleicheren.

Die Unterzeichner fordern die sofortige Absetzung der unsäglichen Staatsanwälte, die Einstellung der noch offenen Verfahren gegen engagierte Bürger und die Wiederherstellung einer für den Menschen funktionierenden Justiz, die Gewalttäter nicht deckt, sondern verurteilt, und damit auch das Ende der Veruntreuung von Steuergeldern in Milliardenhöhe.

Anmerkung:

* Die Begriffe “Täter”, “Gewalttäter” und “brutale Gewalttäter” werden nicht als rechtlicher Begriff, sondern im faktischen Sinn und als offenkundige Tatsache verwendet (Gewalttäter sind Menschen, die Gewalt ausüben, Gewalt ist eine physische Kraft zum Nachteil eines anderen). Die Verwendung dieser Begriffe erlaubt jedoch (LEIDER) keinen Rückschluss auf ein bereits laufendes Rechtsverfahren oder eine Verurteilung. Es handelt sich also trotz Faktenlage vermutlich nicht um verurteilte Gewalttäter im Sinne der BRD-(Justiz-)(mafia).

Links:
[1] http://www.heise.de/tp/artikel/33/33486/1.html

Erhalten per ePost, vielen Dank!

Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten

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Dies war angeblich eine Handreichung auf einer Demonstration. Da diese Anordnungen wohl von Steuergeldern finanziert wurden und die Gewalttäter des 30.09.2010 immer noch nicht festgesetzt, vermutlich weiterhin bewaffnet (Gefahr im Verzug) und unter dem Deckmantel des Freund und Helfers (arglistige Täuschung) auf freiem Fuß sind und ein Oberstaatsanwalt vermutlich wissentlich vermutlich Strafvereitelung im Amt begeht, ist anzunehmen, dass ein besonders hohes öffentliches Interesse an diesem Text besteht.Bei Antwort an das Innenministerium bitte das Aktenzeichen 3-1134.9/1113-VS-NfD angeben. Parkschützer, Aktionsbündnis, BUND, und alle anderen waren offenbar zu feige zur Veröffentlichung und sind wie immer auch sonst zu nichts Effektivem zu gebrauchen. (Gesteuerte Opposition?) Der Text als Backup bei nopaste.me. Der Text als PDF-Datei.

INNENMINlSTERIUM
BADEN-WÜRTTEMBERG
- Landespolizeipräsidium -
Postfach 10 24 43 * 70020 Stuttgart
E-Mail: poststelle@im.bwl.de
FAX: 0711/231-5000

Datum: 20.12.2011
Name: Höppner/ Gasser
Durchwahl: 0711 231-3927 / -3392
Aktenzeichen: 3-1134.9/1113-VS-NfD
(Bitte bei Antwort angeben)

An Verteiler

VS-NfD

Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″;
Rahmenbefehl Nr. 2 des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium -

Rahmenbefehl Nr. 1 von 19.07.2010
Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten (LT-Drs. 15/185 vom 15.07.2011)

1. Lage

1.1 Allgemeine Lage

Die intensive Auseinandersetzung mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten rückte das Bauprojekt S21 und damit die polizeilichen Einsatzmaßnahmen in den Fokus der bundesweiten Öffentlichkeit. Folge war neben einer Vielzahl von Strafverfahren und Klagen gegen den Polizeieinsatz auch die Einberufung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Außerdem erfolgte von Mitte Oktober bis Ende November 2010 ein Schlichtungsverfahren mit Projektkritikern und -befürwortern. Im Ergebnis sollte das Bauprojekt S21 unter Auflagen, insbesondere nach Durchführung eines “Stresstestes”, fortgeführt werden. Das Stresstestergebnis wurde am 29.07.2011 vorgestellt, hierbei wurde die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs bestätigt.

Die am 27.11.2011 durchgeführte Volksabstimmung zum S21-Kündigungsgesetz ergab für das Bauprojekt S21 eine deutliche Mehrheit (52,9 % in Stuttgart, 58,8 % in Baden-Württemberg).

1.2 Besondere Lage

Nach dem Ergebnis der Volksabstimmung ist die weitere Entwicklung des Protestpotentials derzeit nur bedingt abschätzbar. Kernaktivitäten der Projektkritiker waren die seit Oktober 2009 im Bereich des Hauptbahnhofes regelmäßig montagabends durchgeführten Versammlungen mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern. Der Protest zeichnete sich durch ein hohes Maß an Kreativität sowie einem hohen Emotionalisierungsgrad und eine ausgeprägte Professionalität aus. Die weitere Mobilisierung sowie die weitere Ausgestaltung des Protests sind derzeit offen. Voraussichtlich sollen weitere Demonstrationen im Bereich des Südflügels erfolgen.

Unabhängig von der Akzeptanz des Ergebnisses der Volksabstimmung durch S21-Gegner kündigte der Sprecher der “Parkschützer” die Fortsetzung der Proteste an, gerade auch durch besondere Aktions- und Widerstandsformen bis hin zu Baumbesetzungen und Ankettungsaktionen. Trotz der diesbezüglich regelmäßig durchgeführten Aktionstrainings ist eine Verringerung des Mobilisierungspotentials aufgrund der Enttäuschung über den Ausgang der Volksabstimmung auch in diesem Kreis wahrscheinlich.

1.3 Lagebewertung

Nach aktueller Einschätzung des LKA BW unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des LfV BW könnte der Ausgang des Volksentscheids über das SZl-Kündigungsgesetz dem Protest sowohl landesweit als auch in der Stadt Stuttgart nach und nach den bürgerlichen Rückhalt entziehen. Der verbleibende Teil der sich an Aktionen beteiligenden Personen, könnte insofern in den Protestformen zunehmend radikaler werden. Wie groß dieses Potential ist, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen abzeichnen. Auf längere Sicht erscheint es wahrscheinlich, dass sich
der Protest im Wesentlichen auf die Umweltaktivisten, insbesondere die Parkschützer, konzentriert. ln diesem Zusammenhang kann eine Zunahme extremistischer Einflüsse nicht ausgeschlossen werden.

2. Leitlinien des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium

[2.1] Eine offensive und breit angelegte Erkenntnisgewinnung sowie rasche und fokussierte lnformationsverarbeitung sind bestimmend für die zielorientierte und lageangepasste Entscheidungsfindung auf allen Hierarchieebenen.

[2.2] Dem Kooperations-, Differenzierungs- und Neutralitätsgebot sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in allen Einsatzphasen Rechnung zu tragen, d. h. zwischen friedlichem Protest und gewalttätigen Aktionsformen ist durch lageangepasste Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen zu differenzieren. Es ist eine situationsgerechte Balance zwischen offensivem Handeln und betonter Zurückhaltung zu finden.

[2.3] Einsatzkonzepte sollen als wesentliche Elemente definierte Einsatzschwellen für Zwangsmaßnahmen sowie insbesondere folgende Grundsätze der Deeskalation berücksichtigen:

[2.3.1] eine mit dem taktischen Konzept korrelierende offensive Öffentlichkeitsarbeit sowohl im Vorfeld sowie einsatzbegleitend,

[2.3.2] den personell angemessenen Einsatz Taktischer Kommunikationskräfte,

[2.3.3] eine systematische Medienauswertung als adäquate Reaktionsoption bezüglich entsprechender Veröffentlichungen in den Medien.

[2.4] Die Auflösung von Blockaden sollte – sofern einsatztaktisch möglich – vorrangig mit einem adäquaten Personalansatz durch Wegtragen und anschließendem Platzverweis erfolgen. Mehrfachblockierer sollen zur Durchsetzung der Platzverweise ggf. in Gewahrsam genommen werden.

[2.5] Rechtliche Handiungssicherheit der einschreitenden Polizeikräfte und größtmögllche Transparenz der Eingriffsmaßnahmen sind im_ Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Bauprojekts unabdingbar. Die Geheimhaltungsnotwendigkeit ist auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken.

[2.6] Eine sorgfältige Planung aller denkbaren Einsatzszenarien unter Einbeziehung aller wahrscheinlichen Lageentwicklungen – durch Analyse potentieller Problemfelder – ist Basis für einen optimalen Einsatzverlauf sowie eine professionelle Reaktion auch auf abweichende Einsatzverläufe. Kräfte, Technik und Taktik müssen dabei Hand in Hand gehen.

[2.7] Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Bauprojekte sowie die bürgerliche bzw. politische Protestbewegung sollen durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit die Bolle, Ziele und Maßnahmen der Polizei aktiv und klar umrissen werden.

Durch ein Höchstmaß an Sensibilität sollen weitere Emotionalisierungen so gering wie möglich gehalten werden.

3. Auftrag

3.1 Polizeipräsidium Stuttgart

[3.1.1] Das Polizeipräsidium Stuttgart veranlasst sämtliche im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ erforderlichen polizeilichen Maßnahmen. Die Besondere Aufbauorganisation (BAO S21) mit der integrierten Informationssammelstelle (ISa) wird lagebezogen angepasst und entsprechend personell ausgestaltet, vor allem durch die Unterstützung von Experten für die Einsatzplanung sowie -durchführung.

Darüber hinaus sind insbesondere folgende erfolgskritische Faktoren bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes zu berücksichtigen:

o Eindeutige Führungsstruktur in der BAO.
o Neben der Planung des polizeilich beabsichtigten Einsatzverlaufes sind auch alternative Einsatzszenarien / Handlungsoptionen zu berücksichtigen.
o Kräfteplanung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzausrüstung, insbesondere der Körperschutzausstattung der Einheiten.
o Taktische Kommunikationskräfte sind in ausreichender Zahl vorzusehen.
o Einrichtung einer zentralen Koordination für eingesetzte Zivilkräfte.
o Frühzeitige und umfassende Einweisung der Kräfte in Raum und Lage einschließlich konzeptionelle Vorbereitung der Kräfteanfahrt.
o Intensiver Kontakt mit anderen Behörden und Institutionen.
o Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit mit der Bundespolizei.

[3.1.2] Festgestellte Straftaten in Baden-Württemberg mit Bezug zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere Sachverhalte mit bedrohendem oder beleidigendem Hintergrund, werden – nach entsprechender Prüfung – zentral im Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 des Polizeipräsidiums Stuttgarts bearbeitet. Das Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine enge Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg hinsichtlich erforderlicher Aufklärungsmaßnahmen und der Erstellung eines Gefährdungslagebildes.

[3.1.3] Das Polizeipräsidium Stuttgart berücksichtigt bei der Kräfteplanung die primäre Zuständigkeit der DBProjektBau, insbesondere hinsichtlich der Bewachung der Bauareale, und wirkt auf ein entsprechend ausreichend dimensioniertes Sicherheitskonzept mit geeignetem Personal hin.

[3.1.4] Das Polizeipräsidium Stuttgart stellt eine adäquate und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit Blick auf die politische und gesellschaftliche Bedeutung des Projekts, zu jeder Zeit sicher.

[3.1.5] Das Polizeipräsidium Stuttgart informiert das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – regelmäßig und umfassend über den Stand der konzeptionellen Vorbereitungen und legt relevante Einsatzkonzepte frühzeitig vor.

3.2 Landespolizeidirektionen

[3.2.1] Die Landespolizeidirektionen betreiben offene sowie verdeckte Aufklärung und übermitteln relevante Informationen an die ISa beim Polizeipräsidium Stuttgart unter nachrichtlicher Beteiligung des Landeskriminalamtes.

[3.2.2] Ermittlungsverfahren mit Sachbezug zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere Beleidigungs- und Bedrohungssachverhalte, sind mit dem Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen und zur weiteren Bearbeitung gegebenenfalls per E-Mail an stuttgart.pp.fest.s21@polizei.bwl.de zu übermitteln.

[3.2.3] Eine ggf. notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Sachzusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ ist eng mit dem Einsatzabschnitt Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen.

[3.2.4] Die Landespolizeidirektionen gewährleisten, insbesondere für die zweite bis siebte Kalenderwoche des Jahres 2012, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen eine höchstmögliche Kräfteverfügbarkeit, so dass sämtliche Alarmhundertschaften sowie benötigte Spezialkräfte und Einsatzmittel (z.B. Polizeihubschrauber für Bildübertragung) eingesetzt werden können.

3.3 Landeskriminalamt Baden-Württemberg

[3.3.1] Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.

[3.3.2] Das Gefährdungslagebild soll – wie bisher – im dreiwöchigen Rhythmus weitergeführt werden und ist dem Innenministerium – Landespolizeipräsidium – sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart, unter nachrichtlicher Beteiligung der Landespolizeidirektionen sowie des Bereitschaftspolizelpräsidiums, zu übermitteln.

[3.3.3] Um die spezifische Auswertbarkeit von Straftaten bzw. Ereignissen mit Resonanzwirkung in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ zu ermöglichen, ist weiterhin der vom Landeskriminalamt erstellte Com-Vor-Kenner “Stuttgart 21″ zu verwenden.

3.4 Akademie der Polizei Baden-Württemberg

Die Akademie der Polizei unterstützt das Polizeipräsidium Stuttgart bei der Medienauswertung in Abstimmung mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium -.

3.5 Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg

[3.5.1] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistetdurch organisatorische Maßnahmen eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Einsatzeinheiten und aktualisiert regelmäßig das Einsatzvorplanungsprogramm (EVP).

[3.5.2] Das bisherige Verfahren der Kräfteanforderung bzw. die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Kräfteverteilung werden beibehalten; das lnnenministerium Landespolizelpräsidium – behält sich entsprechende Kräftepriorisierungen vor.

[3.5.2] Das Bereitschaftspolizeipräsidium wird ferner gebeten, in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart konzeptionelle Vorbereitungen auf zu erwartende Szenarien der Protestgegner, insbesondere für mögliche Formen der Blockadenbeseitigung und Bewältigung größerer Gewahrsamnahmen, zu treffen.

[3.5.3] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistet eine entsprechende Beratung des Polizeipräsidiums Stuttgart hinsichtlich technischer Unterstützungsmögliohkeiten und stellt ggf. einen technischen Berater für die Einsatzplanung und -durchführung zur Verfügung.

[3.5.4] Das Spezialeinsatzkommando Baden-Wüittemberg erstellt in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart entsprechende Elnsatz- und Trainingskonzepte im Hinblick auf besondere Protestformen der Projektgegner. Ein möglicher Schwerpunkt stellt dabei die Höhenlntervention bei angeketteten “Baumschützern” im Zusammenhang mit anstehenden Baumverpflanzungs- bzw. Baumfällaktionen im Stadtgebiet Stuttgart dar.

4. Sonstiges

4.1 lnformation der Dienststellen

Zur Gewährleistung einer umfassenden Information über den Einsatzverlauf werden entsprechende Dokumente im Einsatzportal von Polizei-Online im Bereich “Aktuelle Einsatzlagen” unter folgendem Link durch das Polizeipräsidium Stuttgart eingestellt:

http://moss.polizei-onIine.bwl.de/Einsatz/Seiten/default.aspx

4.2 Klassifizierung und Auswertbarkeit von Straftaten

Alle im engeren Sachzusammenhang mit “Stuttgart 21″ stehenden Ermittlungsverfahren sind in der ComVor-Bearbeitung durch die Nutzung des ComVor-Merkers “Stuttgart 21″ entsprechend zu klassifizieren.

4.3 Kräftemanagement

Vor dem Hintergrund der anstehenden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ im Januar und Februar 2012 ist mit einer Belastungsspitze für die geschlossenen Einsatzeinheiten der Landes- und Bereitschaftspollzei zu rechnen. Zur Planbarkeit eines entsprechenden Kräfteeinsatzes werden die Dienststellen angehalten, ihre Einsatzlagen (mindestens ab Zugstärke) unverzüglich im Einsatzvorplanungstool abzubilden und dieses kontinuierlich zu aktualisieren.

Kräftekonzeptionen für besonders herausragende Einsatzlagen sowie auf Dauer angelegte personelle Unterstützungsleistungen insbesondere durch Experten, sind mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.

4.4 Hinweise zur Arbeitszeit / Ruhezeit / Vergütung

Die Einsatzplanung hat die Einhaltung der Ruhezeiten grundsätzlich zu gewährleisten. Das lnnenministerium – Landespollzeipräsidium – genehmigt die Unterschreitung der Ruhezeiten gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 AzUVO, wenn ohne eine kurzfristige Änderung der Einsatzzeiten aufgrund von unvorhergesehenen Lageentwicklungen und damit einer anderen Frequenz für Einsatz-, Bereitschafts- oder Ruhephasen die Erfüllung des polizeilichen Auftrages gefährdet wäre. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung von Bereitschaftszeiten. ln diesen Ausnahmefällen ist gleichwohl dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beamtinnen und Beamten – insbesondere durch die unverzügliche Gewährung gleichwertiger Ausgleichsruhezelten – so weit als möglich gewährleistet sind. Ein Abweichen von der Gewährung einer gleichwertigen Ausgleichsruhezelt ist nur möglich, wenn durch wirksame Erholungszeiten während der Bereitschaftszeit ein angemessener Schutz gewährleistet wird.

Bereitschaftsdienste von geschlossenen Einheiten werden im Grundsatz zu einem Drittel vergütet. Ggf. wird nach dem Abschluss des Einsatzes durch das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – geprüft, ob abweichend eine höhere Vergütung in Betracht kommen kann.

4.5 Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln

Der Einsatz von besonderen technischen Einsatzmitteln, insbesondere ein Einsatz von Wasserwe-ifern, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium- frühzeitig im Vorfeld abzustimmen. Darüber hinaus kann ein Einsatz von Wasserwerfern nur bei Vorliegen eines entsprechenden Sanitätskonzeptes erfolgen.

Die Verwendung oder Beschaffung neuer Technik und Technologien bzw. der Kauf von einsatzrelevanter Sachausstattung, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.

4.6 Logistik

Eine den jeweiligen Einsatzbelastungen angemessene Versorgung der Einsatzkräfte sowie eine ausreichende und den hygienischen Standards entsprechende Entsorgung sind vorzusehen.

4.7 Bericht zum Einsatz 30.09.2010

Auf die Berücksichtigung der im Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010 festgestellten erfolgskritischen Faktoren bei der Planung und Durchführung dies Polizeieinsatzes sowie der ergänzenden Hinweise wird explizit hingewiesen.

4.8 Information des lnnenministeriums -. Landespolizeipräsidium

Die Dienststellen werden gebeten, das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – über besonders herausragende bzw. politisch relevante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″, unter telefonischer Vorausmeldung an das Lagezentrum (0711/231-3333), unverzüglich zu informieren.

gez. Gerhard Klotter

Verteiler:

Polizeipräsidium Stuttgart

Landespolizeidirektionen in den Regierungspräsidlen
Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Bereitschaftspolizeipräsidlum Baden-Württemberg

Akademie der Polizei Freiburg

nachrichtlich:

Hauptpersonalrat der Polizei Baden-Württemberg

Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen

Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

Staatsministerium
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: franz-semling@stm.bwl.de)

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mvi.bwl.de)

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mfw.bwl.de)