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Pressemitteilung und Bericht einer Hausdurchsuchung – Gewalttäter des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Schlosspark Stuttgart immer noch nicht gefasst

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StaatsanzeigerPressemitteilung vom 05.04.2013

Mittels Plakaten und Blog-Artikeln wollte der Esslinger Mutbürger, politisch/künstlerische Aktivist und Initiator des Netzwerks gegen Gewalt, Andreas Schmid*, die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Stuttgarter Schlosspark aufspüren, die immer noch bewaffnet und unter der arglistigen Täuschung des ‘Freund und Helfers’ auf freiem Fuß sind. Mit den Plakaten bat er um Hinweise, die zu den Fahrern führen könnten, um diesen die Arztrechnungen der körperlich Geschädigten schicken zu können. Auch Internetblogs wurden zur Suche verwendet. Das vorläufige Ergebnis seiner “nicht polizeilichen Fahndung” war eine Wohnungsdurchsuchgung am 06.11.2012 mit Beschlagnahmung sämtlicher EDV (und das als selbständiger Informatiker). Der Durchsuchungsbeschluss war nicht richterlich unterschrieben, also wohl rechtsunwirksam. Vorgeworfen wird ihm Beleidigung, Verleumdung, und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz). Die im Beschluss genannten Artikel des KUG sind allerdings fast alle außer Kraft. Weil der unangekündigte Besuch aus Stuttgart sich nicht an seine Versprechung hielt, alle beschlagnahmten Geräte innerhalb von einer Woche wieder zurückzugeben (herausgegeben wurde einiges, nicht jedoch der beruflich genutzte Laptop), geht das Justizopfer nun an die Öffentlichkeit.

Zu seiner Motivation sagt er, er wollte nie Gewalt oder Aggressionen gegen die Polizisten vom 30.09.2010 schüren, und auch keine Hetzjagd in Gang bringen, sondern öffentlichen Druck aufbauen. Er ist der Ansicht, dass Politik und Justiz die Kriminalität innerhalb der Polizei aktiv schützen, indem sie beispielsweise Ermittlungsverfahren bei eindeutiger Faktenlage unter fadenscheinigen oder gar keinen Begründungen einstellten. Derzeit liefen noch mehrere Tausend Ermittlungsverfahren gegen S21-Demonstranten, aber kein bekanntes gegen Polizeigewalt. Also müsse man zu anderen, legalen Mitteln greifen. Er wolle ein Zeichen setzen. Denn Gewalttätige in unserer Gesellschaft würden durch die Öffentlichkeit verachtet; dabei dürfe Gewalt seitens der Polizei aber keine Ausnahme darstellen.

Die handelnden Polizisten des “schwarzen Donnerstags” seien nicht nur Beamte im Dienst, sondern auch verantwortungslose, gewalttätige* Attentäter auf (ganz offensichtlich unschuldige) Demonstranten. Es handelte sich schließlich auch bei Beamten im Dienst um Menschen mit freiem Willen, die jederzeit die Möglichkeit hatten, ihr Handeln zu beenden. Beweise, dass die Gewalt zuerst von Demonstranten ausging, habe es bis heute keine gegeben.

Diejenigen, die ständig fordern, dass die Protestbewegung das angeblich demokratisch legitimierte Projekt akzeptieren soll, sollten seibst bei sich das gleiche Maß ansetzen und das Demonstrationsrecht und die durch das Grundgesetz garantierten Menschenrechte anerkennen.

Dazu gehöre auch, dass man anderen Menschen nicht die Augen kaputt schieße oder auf Schulklassen ziele. Ein Wasserwerfer sei kein Kinderspielzeug; die Folgen im Umgang mit diesem seien jedem klar denkenden Menschen auch vorher schon absehbar. Es dürfte sich bei der Vielzahl an Verletzten wohl kaum um einen “Unfall” handeln, sondern um beabsichtige Körperverletzung.

Die Verfoigting der Täter dieser physischen Gewalt sei durch das Bürgerliche Gesetzbuch vollumfänglich abgesichert.

Auf die Frage, ob Schmid* denn für oder gegen Stuttgart 21 sei, sagte dieser: „Darauf kommt es mir gar nicht an. Ich bin gegen jede Form von Gewalt und die Ächtung von Polizeigewalt, besonders wenn sie derart perfide ist. Um die Frage dennoch zu beantworten, ich bin für einen leistungsfähigen Kopfbahnhof ohne Zerstörung von Natur und Leben auf Kosten von lmmobilienspekulationen und des Börsengangs der DB.“

Anstatt dass die Ermittler aber nun die gewalttätigen* Attentäter* vom 30.09.2010 suchen, ermitteln sie gegen den Initiator der Plakataktion. Am 29. Mai erhielt er Post vom Polizeipräsidium Stuttgart. Darin heißt es, es werde wegen Verleumdung und Beleidigung gegen ihn ermittelt. Eine Aussage hatte der Beschuldigte am 12. Juni 2012 nicht gemacht.

Am 06. November 2012 drangen dann bei einer sogenannten Durchsuchung Ermittler der Kriminalpolizei Stuttgart in seine Wohnung ein. Ein Gedächtnisprotokoll.

Gedächtnisprotokoll

Etwa zwischen 8:30 und 9:00 Uhr klopfte es an der Wohnungstür. Die Haustür und Gegensprechanlage hatten die Männer offenbar umgangen. Während ich mir eine Jeans anzog, fragte ich, wer dort sei. Man antwortete mit “Polizei …, wir haben ein paar Fragen an Sie.” Ich öffnete langsam die Tür, und eine Millisekunde später stand bereits einer der vier Männer (außerdem zwei Frauen dabei, als Zeugen) im Türrahmen. Wer diese genau seien, zu der Frage kam ich gar nicht mehr. Während ich noch 2 Sekunden in der Tür stehenblieb und fragte, wer die unhöflichen Besucher seien, kam der Rest rein und ignorierte meine Frage. Stattdessen sollte ich sagen, ob ich alleine sei. Ich sagte: “Vielleicht, vielleicht nicht.”

Einer gab mir den Durchsuchungsbeschluss, während sich andere sofort über alles elektronische hermachten. Mein Versuch, dem eingeschalteten Notebook den Akku zu entfernen, wurde von zwei Männern gewaltsam unterbrochen.

Ich versuchte, in meiner Nervösität den Durchsuchungsbeschluss zu verstehen. Es ging also um Plakate. Okay, nichts schlimmes dabei.

Die Männer meinten, sie hätten genügend Hinweise “dass Sie Klardenker Esslingen sind”. Ich dachte nur, wozu muss man dafür Hinweise haben und Ermittlungen machen? Ein einfacher Telefonanruf hätte ausgereicht. Wir haben ein monatliches Treffen und einen Internetblog. Komische Art von Steuerverschwendung, solche Ermittlungen zu machen. Bestimmt könnte man den halben Staatsapparat arbeitslos machen, wenn solche “Ermittlungen” nicht wie eine ABM-Maßnahme durchgeführt würden.

Meine Nachfrage, ob auf Seite 2 des Durchsuchungsbeschlusses nicht etwas fehle, z. B. eine richterliche Unterschrift, wurde damit beantwortet, dass dieses ganz normal und immer so gemacht werde. Leider keine Antwort auf meine Frage. Der Beschluss ist eine Ausfertigung und damit nichtig.

Wissen wollte ich auch, wie lange die Beschlagnahmung dauern sollte und erhielt als Antwort das einmalige Super-Sonderangebot, dass es maximal eine Woche dauern soll, wenn ich mitarbeite. Ich habe schonmal Erfahrung mit beschlagnahmter EDV gemacht, das war im Dezember 2011, und damals erhielt ich die Sachen nach ca. sieben Monaten zurück. Eine Woche ist da schon ein gutes Angebot. Als ich jedoch wissen wollte, wie ich mich darauf verlassen könne, dass die eine Woche auch eingehalten wird und ob er es mir schriftlich geben könne, war die Mannschaft ganz schnell sauer. Da ich keine Kotztüten im Haus habe, ritt ich also nicht weiter auf einer schriftlichen Bestätigung herum.

Einer ging aus der Wohnung und telefonierte dann (angeblich) mit dem Staatsanwalt. Er kam zurück und “versprach” mir nochmal, dass meine Geräte bei der Bearbeitung vorgezogen würden.

Sie mussten trotzdem das Windows-Passwort wissen. Nach einigen Rückfragen meinerseits gab ich den Herren das Windows-Passwort, das mir beim ersten Versuch nicht vollständig einfiel, weil ich mir manche Passwörter visuell merke, also dazu eine Tastatur vor mir haben muss. Nach dem Fehlversuch wurde ich natürlich direkt angemacht: „Wollen Sie uns verarschen?“ Ich bat einen, mir die nicht angeschlossene Tastatur auf dem Schreibtisch zu geben. Natürlich hatte ich dann sofort das richtige Passwort. Der Mann, der sich offenbar für das Notebook zuständig fühlte, stöberte etwas, bis ich ihm den Dateipfad für alles was diese Herren suchten, mitteilte. Darunter waren natürlich auch die Plakate und alle Entwürfe desselben. Die Dateien kopierte er sich, ohne dass ich dabei alles sehen konnte (saß genau vor mir). Das Kopieren dürfte höchstens 30 Sekunden gedauert haben. Offenbar viel interessanter waren alle anderen Dinge. Er stöberte in den Dateien als wäre das sein neustes Spielzeug.

Abgesehen von der Beschlagnahmung wäre der Zweck der Durchsuchung auch bereits erfüllt gewesen, als ich den Herren die gesuchten PDF-Dateien auf dem Laptop zeigte und sich dieselben kopiert hätten. Trotzdem nahmen sie alles mit; da sieht man mal: Es geht nie um die Sache, sondern stets um Mehr. Der Staat will schnüffeln. Wenn es nicht mit der Vorratsdatenspeicherung oder mit Trojanern geht, dann eben so.

Während der Durchsuchung zeige einer der Männer auf dem Küchentisch einer Zeugin seinen Koffer mit einem Gegenstand, der wie ein Schlagstock aussah. Er gab mit einem Grinsen damit an, “das hätten wir gebraucht wenn es nicht so einfach abgelaufen wäre wie hier…”. Ob der wohl im Schlossgarten auch dabei war? Ob seine Frau weiß, in welchem gewaltbereiten Zustand dieser Idiot morgens das Haus verlässt?

Weiterhin seltsam fand ich, dass mein Einspruch gegen die Beschlagnahmung der Geräte nach Auskunft der Männer überhaupt keine Auswirkungen hätte. Ich fragte, ob mein Einspruch deren Arbeit verlangsame. Antwort war: Nein! Dabei steht dazu auf dem Durchsuchungsbericht (angekreuzt): “Ich erhebe ausdrücklich Widerspruch gegen diese Maßnahme und beantrage eine richterliche Entscheidung.” Und trotzdem hat das keine Auswirkung?

Kurzum, obwohl die Herren in den Aktenordnern (es wurde alles durchsucht) einen Entwurf des Plakats in Papierform fanden und ich ihnen das Passwort und die richtigen Dateien auf dem Notebook zeigte, nahmen sie alles mit: Laptop, drei externe Festplatten, drei USB-Sticks, von denen mir zwei gar nicht gehörten und ich beruflich zurückgeben musste, ein bischen Zettelkram, ein Aktenordner und mein Mobilfunktransceiver mit vielen privaten und geschäftlichen Kontakten.

Nun ist nicht nur eine Woche vergangen, sondern bereits fünf Monate, und niemand meldet sich! Seltsames Zeitverständnis, Herr Setzler. Setzen, Sechs!

Man muss zugeben: Die Kriminellen decken ihre gewalttätigen* Machenschaften (Körperverletzungen durch Wasserwerfer) gegenseitig, lassen die Täter auf freiem Fuß, wissentlich dass diese die Menschen als “Freund und Helfer” weiterhin täuschen könnten und weiterhin bewaffnet sind, und halten sich nun auch nicht an ihr Wort (Rückgabe der EDV). Es sind schlicht keine Rechtschaffenden, sondern eine Bande, die sich durch Repressionen und illegale Handlungen an anderen bereichert. Die weitere Beschlagnahmung war sogar nach Auskunft meines Rechtsanwalts nicht durch den (angeblichen) Durchsuchungsbeschluss gedeckt.

Den beiden anwesenden Damen, mindestens eine davon angeblich als Zeugin, obwohl diese Mitarbeiterin der Stadt Esslingen ist, die ohne Auftrag, ohne völkerrechtlichen Auftrag, ohne Gegenleistung, und ohne gültige gesetzliche Grundlage, Gelder bei ihren Mitbürgern für sogenannte Ordnungswidrigkeiten eintreibt, vermutlich um Kosten für Stuttgart 21 wieder hereinzuholen – jährlich Hunderttausende Euro – möchte ich nur mitteilen: Gerade Sie stehen auf der falschen Seite. Auch Sie müssten nachvollziehen können, dass eine Mutter ihr Kind auch bei Demonstrationen in den Schlosspark gehen lassen kann, ohne dass dieses von einem Wasserwerfer beschossen wird. Wie wollen Sie das später mal bewältigen? Oder werden Sie aufs Land ziehen?

Herr Eberh wollte noch wissen, wo ich meinen Sport mache. Ich war irritiert. Er erzählte, ihn interessierte auch, wie die Leute so Leben, in welchen Umständen, etc. Ich ging nicht darauf ein. Lieber Herr Eberh, wenn Sie das interessiert, versuchen Sie mal ein Leben als Mensch anstatt als Beihelfer zu kriminellen Machenschaften, vielleicht erzählt er ihnen dann auch etwas aus dem Nähkästchen. Kein Wunder dass Sie es nötig haben, auf diesem Weg Menschen kennenzulernen.

Anwesende laut Durchsuchungsprotokoll:

KHK Setzler (D 2.2)
KHK Schwarz (D 2.2)
POK Bittgen (D 3.4)
POK Eberh (PP Oberesslingen)
Frau Hetkon (Stadt Esslingen)

Ende Gedächtnisprotokoll

Kunsturhebergesetz

In dem Durchsuchungsbeschluss wird Schmid* Beleidigung, Verleumndung und Verstoß gegen das KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) vorgeworfen. Genannt werden unter anderem die §§22, 33, 185, 186, 194 (1) und (3) KUG. Selbst in Wikipedia heißt es dazu:

„Das Urheberrecht ist in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 zusammengefasst. Das Kunsturheberrechtsgesetz wurde zum 1. Januar 1966 größtenteils aufgehoben. In Kraft ist der Teil, der den Schutz von Bildnissen betrifft (Recht am eigenen Bild), genauer: §§ 22, 23, 24, 33, 37, 38, 42, 43, 44, 48 und 50 KunstUrhG.

Einige der Paragraphen, auf die sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart berufen, sind also gar nicht in Kraft. Zum §22 KUG sagt Schmid*, er habe die abgebildeten Polizisten fragen wollen, ob sie mit der Veröffentlichung ihrer Fotos einverstanden seien, konnte diese aber im Vorfeld nicht ausfindig machen. Sogar das Bundesverwaltungsgericht stellte klar: Polizisten seien keine Privatpersonen, und an der Information über Polizeieinsätze besteht ein öffentliches Interesse. Die Abgebildeten erhielten im Übrigen eine Entlohnung aus Steuergeldern, so Schmid*. Wenn diese jetzt keine Einwilligung mehr geben, sollten sie sich bitte persönlich bei ihm melden, was selbstverständlich auch den Verlust ihrer Anonymität bedeute.

Schmid*: „Die Lüge braucht Gesetzeskraft. – Die Wahrheit steht alleine.“

Fahndung vorübergehend eingestellt

Obwohl ihm bisher noch niemand schlüssig darlegen konnte, warum die Suche des “Netzwerk gegen Gewalt” nicht legal sein sollte, wird diese seitens des Netzwerk gegen Gewalt vorsichtshalber vorläufig eingestellt.

Zur Begründung sagt er: “Möglicherweise hat die Staatsanwaltschaft, die Stadt, oder ein andere öffentliche Stelle auf den Begriff ‘Gewalttäter’ ein Copyright, oder die Legitimation, diesen so umzudeuten, dass die Verwendung desselben Begriffs strafrechtlich belangt werden kann, obwohl dies natürlich dem gesunden Menschenverstand widersprechen würde. Diese Erklärung ist anhand der Tatsache, dass jemand, der die Fahrer des Wasserwerfereinsatzes sucht, selbst verklagt werden kann, noch am naheliegendsten. Natürlich wusste ich davon bisher nichts und ging davon aus, dass der Begriff ‘Gewalttäter’ wahrheitsgemäß und der Realität entsprechend verwendet werden darf. Ggenauso wie Menschen, die U-Bahn fahren, U-Bahn-Fahrer sind, sind Menschen, die Gewalt gegen den Willen anderer ausüben, doch auch Gewalttäter. Nicht bekannt war mir, dass Polizisten im Dienst, die physische Gewalt ausüben, keine ‘Gewalttätigen’ sein sollten, während (angebliche) Kastanienwerfer wie Kriminelle behandelt werden.”

Das Netzwerk bittet darum, dass Fahndungsplakate (Artikel v. 03.04.2012, Artikel v. 25.04.2012, PDF-Dateien bei mediafire) gar nicht mehr oder ggf. ausschließlich auf eigene Verantwortung verbreitet werden (E-Mail, Webseite, Blog, Straßenaktionen). Hinweise, die zu den Privatadressen der Täter vom 30.09. führen können, richten Sie bitte trotzdem per Kontaktformular an die Aktivisten.

Der Aktivist fordert das Polizeipräsidium Stuttgart auf, unsinnige Ermittlungen gegen gewaltfrei, in guter Absicht und völlig legal nach den Fahrern suchende Menschen umgehend einzustellen. Das Polizeipräsidium solle besser bei der Suche, Festsetzung und Entwaffnung der Fahrer mitwirken.

Schmid* fragt dazu, wie Sie als Elternteil darüber denken, wenn ihr Kind an diesem Tag – aus welchem Grund auch immer – im Schlosspark gewesen wäre. Sollte man in einem Rechtsstaat nicht davon ausgehen können, dass man bei einem Gang durch den Park sein Augenlicht behalten kann? Die Polizei sollte jetzt unter Beweis stellen, dass sie den Rechtsstaat unterstützt, anstatt die Gewalttätigen zu decken und damit den Willkür-Staat zu schaffen.

Er resümiert: “In diesem angeblichen Rechtsstaat macht man sich also strafbar, wenn man übelste Gewalttäter* sucht, die sich in bewaffnetem Zustand immer noch auf freiem Fuß befinden. Wie wir wissen, ist die Justiz der Politik gegenüber weisungsbefugt. An dem bisherigen Vorgang erkennt man die Gesinnung des Systems. Es geht gewalttätig gegen die eigenen Menschen und Steuerzahler vor, anstatt sie zu unterstützen. Es liegt jetzt an den Stuttgarter Richtern, ob dieser angebliche Rechtsstaat seine Hosen fallen lassen muss, oder ob wahr ist, was heute schon offensichtlich ist: Der Willkür-Staat, der seine üblen Machenschaften zudeckt, anstatt sie schonungslos aufzudecken und abzustellen.”

Aktuelle Situation

Die vom leitenden KHK Setzler am 06.11.2012 versprochene Frist von einer Woche bis zur Rückgabe des geschäftlich genutzen Laptops ist nun mit Stand am 06.04.2013 um das 20-fache überschritten. Herr Sitzler sowie der Staatsanwalt Biehl wurden von seinem Rechtsanwalt auf die dadurch entstehenden Kosten ausreichend hingewiesen. Im Dezember musste ein Laptop ausgeliehen und Ende Dezember ein neuer angeschafft werden. Herr Sitzler als Leiter der Durchsuchung und damit als verantwortungsloser Verantwortlicher hat sämtliche Kosten und zusätzlich den Wert der entwendeten Kundendaten, zu tragen.

Aktenzeichen

Übersicht aller anhängigen Aktenzeichen in dieser Sache:

Polizeipräsidium Stuttgart ST/0679796/2012
Polizeipräsidium Stuttgart ST/1599587/2012
Amtsgericht Stuttgart 29 Gs 1956/12
Staatsanwaltschaft Stuttgart 5 Js 84326/12

Hinweise

* Namensänderung: Namen wurden von der Redaktion zum Schutz von Persönlichkeitsrechten geändert. Jeder Zusammenhang zu real existenten Personen ist unbeabsichtigt. Namen der im “Dienst” befindlichen wurden nicht geändert, da die Öffentlichkeit ein großes Interesse an deren Vergehen haben dürfte. Diese haben auch nicht fie gleichen Persönlichkeitsrechte, da sie durch Steuergelder finanziert werden.

* Begriffsverwendung: Die Verwendung der Begriffe “Täter”, “Gewalttäter”, “gewalttätig”, “Attentäter” und ähnliche Begriffe werden im Sinne von Logik und Verstand verwendet, lassen aber keinen Schluss zu, dass es sich um durch die BRD-(Justiz-)Mafia bereits verurteilte Gewalttäter handelt.

Teilnahmslosigkeit der Parkschützer

Die Redaktion weist darauf hin, dass sämtliche Gruppierungen in und um Stuttgart 21 kein Interesse hatten, die Aktion von Schmid* mitzutragen, zu unterstützen bzw. in irgendeiner Form daran teilzuhaben. Zahlreiche Anrufe im Parkschützerbüro ergaben kein Ergebnis, niemand ist für irgendwas zuständig, und man wisse auch gar nicht was man wolle. Wir vermuten daher, dass die Organisation der Parkschützer längst unterwandert ist oder einen wahren Tunnelblick entwickelt hat. Das seltsame ist jedoch, dass diese eigene Aktionen, die ganz ähnlich sind wie die von Schmid*, auf die Beine stellt.

Fragen und Antworten

„Fahrgäste in der U/Bahn sind U-Bahn-Fahrer. Gewaltausübende Beamte sind Gewalttäter.“

F: Mit Ihrer Suche haben Sie eine Hetzjagd und Öffentliche Lynchjustiz angeworfen.
A: Die Suche ist neutral und keine Hetzjagd. Insbesondere wird bei der Suche nicht zu neuer Gewalt aufgerufen, sondern nur um Hinweise gebeten, die zur Identität der Täter führen. Den Vorwurf der Hetzjagd weise ich zurück.

F: Die Beamten waren Beamte im Dienst. Laut Gesetz XYZ war der Einsatz am 30.09. völlig legal.
A: Deutschland hat Gesetze, die derartige Gewaltanwendung legalisieren? Diese Gesetze habe ich aber nicht unterschrieben. Sie etwa?

F: Was Sie da machen ist Faschismus!
A: Nein!

F: Sie gefährden die Familien der Polizisten vom 30.09.2010.
A: Die gefährden durch ihr Verhalten am 30.09.2010 sich und ihre Familien selbst, da sie jederzeit wissen konnten, dass die Moral nicht an einem Richtertisch endet.

F: Die Demonstranten vom 30.09. waren eine illegale Zusammenrottung staatsfeindlicher Terroristen, die Kastanien geworfen haben und damit angefangen haben.
A: Ich biete 1.000 EUR für einen ungefälschten Bild- bzw. Videobeweis, dass die unglaublich gewalttätigen Demonstranten mit Kastanienwürfen begonnen hätten. Und wenn schon: Was ist eine Kastanie gegen eine militärisch ausgestattete Polizei? Woher die Skepsis gegenüber dem Staat kommt, kann von jedem denkenden Menschen selbst erschlossen werden. Verwechseln Sie dabei bitte Ursache und Wirkung nicht.

F: Wer sagt „Scheiß Staat“, verwirkt sein Recht, hier zu leben. Und wer vemeidbar an der Stressschraube von unterbezahlten Beamten dreht, braucht sich über die Reaktionen definitiv nicht wundern!
A: Beamte haben jeden Stress auszuhalten, ohne dabei gewalttätig zu werden. Dass Beamte unterbezahlt sind, kann ja nun nicht den Demonstranten angelastet werden.

F: Sobald eine Person einem Platzverweis nicht nachkommt, wie er mehrfach über Lautsprecher zu verstehen gegeben wurde, besteht für Beamte der Exekutive das grundlegend verankerte Recht als auch die Pflicht, Zwänge auszuüben, um den Missstand zu beseitigen. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum.
A: Mal angenommen, die Platzverweise wurden pauschal für alle Teilnehmer ausgesprochen, dann besteht nirgendwo das Recht und auch nicht die Pflicht, Gewalt auszuüben. Und selbst wenn das so wäre, darf ich hinterher die Gewaltausübenden als Gewalttäter bezeichnen, denn das sind sie ja auch zweifelsfrei. Insofern gibt es hier absolut keinen Diskussionsspielraum. Selbst wenn Gewalt gerechtfertigt war, war es ja Gewalt. Und demnach muss sich jeder, der Gewalt anwendet, später auch als Gewalttäter bezeichnen lassen. – Ein U-Bahn-Fahrer muss sich ja auch als U-Bahn-Fahrer bezeichnen lassen. Es gibt in der Gleichheit aller keine, die gleicher sind als andere. Gewalt ist Gewalt, egal von wem sie ausgeführt wird.

F: Diese Beamten wären gerne woanders gewesen, z. B. bei Frau und Kind, die durch diese öffentliche Diffamierung auch noch leiden müssen.
A: Wenn sie lieber bei Frau und Kindern gewesen wären, dann hätten sie das ja sein können. Es hätte sie doch niemand aufgehalten, einfach nach Hause zu fahren. Auch Beamte sind Wesen mit freiem Willen, und für ihre Handlungen voll verantwortlich. Vielleicht nicht nach dem “Gesetz”, aber faktisch werden sie dafür verantwortlich gemacht und durch öffentlichen Druck zur Rechenschaft gezogen.

F: Was bezwecken Sie denn eigentlich mit der Suche?
A: Wir wollen tatsächlich die Anschriften der Täter ausfindig machen und fordern eine öffentliche Entschuldigung bei allen Opfern, Übernahme der Krankenkassenkosten und Schmerzensgeld.

F: Machen Sie sich nicht lächerlich?
A: Hmmm? Jede Justiz und jeder Beamte, der diese Täter deckt, macht sich lächerlich, indem er den sogenannten Rechtsstaat weiter ad absurdum führt.

F: Sind die Polizisten nicht nur Marionetten? Warum greifen Sie nicht diejenigen an, die die Freigabe für derartige Polizeigewalt gegeben haben?
A: Das könnte man auch machen. Es ist eine Frage der Verantwortlichkeit: Wie sehr sind Soldaten am Krieg schuld, wie sehr Waffenfirmen, und in welchem Maße Regierungen? Jeder trägt ja einen Teil der Verantwortung. Tatsache ist, dass jeder, der einen Befehl zum Abschuss einer Bombe gibt, auch einen Ausführenden benötigt, oder hat George W. Bush die Uranmunition auf Hochzeitsgesellschaften selbst abgefeuert? Dementsprechend sind wir bei den gesuchten Beamten des 30.09. nicht an der falschen Stelle. Sie waren zweifelsfrei an der Ausführung beteiligt.

Rechtsauffassung

Warum ist die Suche nach Gewalttätern vollkommen legal? Das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch sind immer noch die wichtigsten Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Im folgenden werden diese zu Rate gezogen.

  1. BGB § 830 (1): „(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.“ – Daraus geht hervor, dass die Attentäter vom 30.09. für ihre Taten im vollen Umfang gegenseitig füreinander verantwortlich sind, auch wenn nur einer bzw. nicht alle ermittelt werden können.
  2. BGB § 229: „Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache Wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.“ – Daraus geht hervor, dass jeder einen flüchtigen Täter festnehmen kann, wenn Hilfe von höherer Stelle, also z. B. seitens der Polizei, nicht rechtzeitig eintrifft. Die Täter vom 30.09. zerstörten z. B. ein Auge und begaben sich dann auf die Flucht, was sie noch heute sind.
  3. Arglistige Täuschung: Zusätzlich sind die Täter nicht nur auf freiem Fuß auf der Flucht, sondern sie sind vermutlich auch immer noch in ihrer Uniform unterwegs. Dies erweckt den Eindruck des “Freund und Helfers”, obwohl es sich um Gewalttäter handelt, und erfüllt damit den Tatbestand der arglistigen Täuschung. Die besondere Brisanz entsteht, indem die Täter nicht nur in Uniform auf freiem Fuß sind, sondern auch bewaffnet!
  4. BGB § 227: „(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ – Da die Täter zur Wiederholungstat greifen könnten, ist es rechtlich korrekt, diese zu suchen, damit weitere Straftaten abgewendet werden können. Wie lange der rechtswidrige Angriff dauert, ist nicht geregelt.
  5. Art. 19 Grundgesetz: „(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.“ – Das Netzwerk gegen Gewalt spricht sich gegen die Unterwanderung des BGB durch andere Rechtsnormen aus. Sollte ein anderes Gesetz die Regelungen des BGB einschränken, so müssten diese Einschränkungen aufgrund des Zitiergebotes jeweils vermerkt sein.

Aus diesen Punkten geht hervor, dass die Suchaktion nach den Attentätern vom 30.09. vollkommen legal und legitim war und ist.

Wir wissen zwar, dass die Gesetze alle keinen Geltungsbereich haben. Allerdings sind es ja die Behörden und die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland, die behaupten, sich an Recht und Gesetz zu halten. Also sollten sie es auch tun, anstatt Gesetze immer zu ihren Gunsten willkürlich auszulegen oder zu missachten. Alternativ steht noch der weg über die Umsetzung des Art. 146 GG offen!

Anhänge

  • Lawblog vom 28.03.2012 (Link)
  • Staatsanzeiger Nr. 40 vom 15.10.2010, zwei Wochen nach dem schwarzen Donnerstag (Link)

Schäuble forderte 2007: Gezielte Tötung von Verdächtigen

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Schäuble fordert “Internierung”, Internet- und Handyverbot für “Gefährder”

Bundesinnenminister Schäuble fordert in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel die Einrichtung eines Straftatbestandes der “Verschwörung”, die “Internierung” von “Gefährdern” und deren Behandlung als “Kombattanten”. Ähnliche Forderungen hatten in den USA zur Errichtung des Lagers Guantanamo geführt, dass demnächst möglicherweise von Kuba nach Kansas verlegt wird. Als deutsche Präjudizregelung für die Internierung soll der vor einigen Jahren eingeführte Unterbindungsgewahrsam für Fussballrowdys dienen. Auch die “gezielte Tötung von Verdächtigen” ist für Schäuble nicht etwa ein vom Grundgesetz strikt verbotenes Tabu, sondern ein “rechtliches Problem”, das nach Ansicht des Innenministers bisher noch “völlig ungeklärt” sei. Als Beispiel dafür führte er die mögliche Ergreifung von Osama Bin Laden an. Deshalb fordert Schäuble mehr rechtliche “Freiheiten” für die Regierung. Aus der SPD kamen laut Aussage des Innenministers in letzter Zeit “ermutigende Signale” für solche “Freiheiten”, vor allem im Hinblick auf die Legalisierung der sogenannten “Online-Durchsuchung”.

Weiterlesen bei heise online.

Nochmal zurück nach 2007: Können Sie haben Herr Schäuble. Wir verdächtigen Sie, sich gegen die friedlichen Interessen der Deutschen Steuerzahler verschworen zu haben, damit sind Sie ein Gefährder und werden laut ihrem eigenen Wunsch bald abgeknallt. ;)

Geschrieben von stammtischesslingen

06.04.2013 um 21:16

Änderung des Telekommunikationsgesetzes und Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

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Der Gesetzentwurf in Kurzform:

  • Die Vorratsdatenspeicherung war leider illegal.
  • Der Staat verdächtigt seine Bürger trotzdem.
  • Sogenannte Sicherheits()behörden() haben nichts besseres zu tun als überall rumzuschnüffeln.
  • Deshalb besteht Handlungsbedarf und eine Lösung muss her.

Am 21.03.2013 hat der Bundestag erneut ein Gesetz beschlossen, welches tief in unser Grundrecht auf Privatsphäre eingreift. Das Gesetz erlaubt staatlichen Diensten und Behörden (Geheimdienste, Polizei, BKA und Zoll) den weitreichenden Zugriff auf sogenannte Telekommunikations-Bestandsdaten.

Zu den Bestandsdaten zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung aber z. B. auch die PIN des Handys und Klartext-Passwörter für E-Mail-Accounts. Indirekt könnten Ermittler über die Passwort-Zurücksetzung auch auf Facebook und Google zugreifen. Für den Beschluss dieses weitreichenden Gesetzes im Bundestag waren nur dreißig Minuten vorgesehen. Wie beim Meldegesetz, war nur eine handvoll Abgeordnete anwesend.

Noch im Februar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das rot-grüne Gesetz zur Datenauskunft nach einer Verfassungsbeschwerde von Patrick Breyer, aktiv bei Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Piraten für verfassungswidrig erklärt. Auch bei der nachgebesserten Version wurden massive Bedenken bei einer Expertenanhörung in Hinblick auf Daten- und Grundrechtsschutz im Innenausschuss geäußert.

Dem Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD zu. Dagegen stimmten Grüne und Linke. Nun kommt das Gesetz zur endgültigen Abstimmung in den Bundesrat.

Es geht um Eure Passwörter: Neben Bestandsdaten wie Name und Adresse können über eine elektronische Schnittstelle sogar Klartext-Passwörter (!), z.B. von E-Mail-Postfächern sowie PIN/PUK-Nummern von Handys u.ä., abgefragt werden. Indirekt könnten Behörden über die Passwort-Zurücksetzung auch Zugangsdaten für Dienste wie Facebook und Google abgreifen.

Keine wirklichen Hürden: Nur bei der Herausgabe von Passwörtern und PIN/PUK ist ein Richtervorbehalt vorgesehen, welcher in der Praxis aber kein Schutz ist und oft umgangen werden kann (Beschlagnahme, “Gefahr im Verzug”). Bei allen anderen Fällen gibt es keine wirksame Prüfstelle außer den Behörden selbst.

IP-Adressen ungeschützt: Jeder Internetnutzer, jeder Besucher einer Website, jeder Mail-Absender kann jederzeit namentlich identifiziert werden. Über die in diesem Gesetz vorgesehene Schnittstelle könnte für jede IP-Adresse jederzeit die Identität der Person abgefragt werden kann.

Schon bei Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten: Der Zugriff auf die IP-Adressen und Personendaten darf bei bloßen Ordnungswidrigkeiten und ganz allgemein “für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben” erfolgen. Dieser tiefe Eingriff in unsere Privatsphäre darf also nach Lust und Laune von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten erfolgen.

Per elektronischer Schnittstelle: Über die vorgesehene elektronische Schnittstelle kann für jede IP-Adresse die Identität der Person abgefragt werden – was zu massenhaften Abfragen geradezu einlädt. Damit können z.B. Besucher einer Behördenwebsite dank Bestandsdatenabfragen ohne Richtererlaubnis direkt identifiziert werden. Langfristig ist zu befürchten, dass sich daraus eine automatisierte Datenabruf-Flatrate für Behörden entwickelt.

Auf Benachrichtigung ist kein Verlass: Die Benachrichtigung kann stark zeitverzögert erfolgen oder ganz ausbleiben, wenn »überwiegende schutzwürdige Belange« Dritter dem entgegenstehen. Betroffene können ohne Benachrichtigung später nicht die Rechtmäßigkeit von Eingriffen überprüfen.

Zugriff durch Geheimdienste und andere Behörden: Der Zugriff auf die Daten durch Geheimdienste wie den Verfassungsschutz und den BND ist inakzeptabel.

BKA wird zur Internetpolizei: Durch das neue Gesetz bekommt das Bundeskriminalamt neue Befugnisse und entwickelt sich zunehmend zu einer Art Internet-Polizei, obwohl das gar nicht deren Aufgabe ist.

Weitere Informationen:
- Protestwiki
- Gesetzentwurf als PDF

Geschrieben von stammtischesslingen

03.04.2013 um 14:01

Wie die BRD-Usurpation versucht, sich selbst zu legalisieren

mit 9 Kommentaren

  1. Umfirmierung vom Arbeitsamt hin zur Bundesagentur für Arbeit.
  2. Abschaffung der Bundeswehr und Änderung zu einer Söldnerfirma und EU-Söldnerfirma EUROGENDFOR.
  3. Änderung der GEZ in einen ARD-ZDF-Beitragsservice. Schon die GEZ handelte auf Grundlage eines Vertrages, der wohl nicht mit den Menschen abgeschlossen wurde.
  4. Namensänderung der “EU-Verfassung” in einen “Lissabon-Vertrag”. Vertrag! Ein Vertrag gilt unter den Unterzeichnern.
  5. Richter und Gerichtsvollzieher sind nicht haftbar und können damit tun was sie wollen. Eine Staatshaftung gibt es nicht.
  6. Eine Rechtssicherheit gibt es de facto ebenfalls nicht.

Die einzige Rechtsgrundlage, auf der die BRD handelt, ist das konkludente Verhalten der Menschen.

Die Bundeswehr war noch nie eine reine Verteidigungsarmee, sondern hat immer in NATO-Angriffskriegen ihre Rolle mitgespielt. Die Abschaffung der Wehrpflicht und ihr Umbau in eine Söldnerfirma legalisiert ihre Aktivitäten nach BRD-Recht, aber immer noch nicht nach dem Völkerrecht. Für das Völkerrecht gibt es allerdings keine brauchbare Aufsichtsinstanz.

Wo früher das Arbeitsamt Arbeit vermittelt hat, wurde jetzt der Arbeitsmarkt geöffnet. Die jetzige Agentur ist eine Agentur, die Arbeitslosigkeit verwaltet. Wo früher Arbeit vermittelt wurde, agieren jetzt Zeitarbeitsfirmen im Roulette-Verfahren. Ähnlich wie bei jedem Multi Level Marketing werden die “Kunden” angeworben (bringt Geld, meist 2000 EUR pro Arbeitnehmer) und wieder freigesetzt. Sicher gibt es einen kleinen Anteil an Mitarbeitern, die vom direkten Arbeitgeber in Festanstellungen übernommen werden, die meisten unterliegen aber einer extemen Fluktuation. Durch ständiges neu Einstellen und wieder freisetzen finanzieren sich die Zeitarbeitsfirmen. Geholfen ist damit nur der BA, die die Statistik fälschen kann und der Zeitarbeitsfirma, die damit Geld macht.

Das ganze System BRD versucht sich selbst zu legalisieren, wohl wissend dass damit keinem Menschen geholfen wird. Statt Menschen zu retten, werden Banken gerettet. Statt zu Menschlichkeit und Zivilcourage aufzurufen, werden Videoüberwachungssysteme installiert, mit denen noch keine Straftat verhindert werden konnte.

Geschrieben von stammtischesslingen

28.02.2013 um 17:40

Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten

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Dies war angeblich eine Handreichung auf einer Demonstration. Da diese Anordnungen wohl von Steuergeldern finanziert wurden und die Gewalttäter des 30.09.2010 immer noch nicht festgesetzt, vermutlich weiterhin bewaffnet (Gefahr im Verzug) und unter dem Deckmantel des Freund und Helfers (arglistige Täuschung) auf freiem Fuß sind und ein Oberstaatsanwalt vermutlich wissentlich vermutlich Strafvereitelung im Amt begeht, ist anzunehmen, dass ein besonders hohes öffentliches Interesse an diesem Text besteht.Bei Antwort an das Innenministerium bitte das Aktenzeichen 3-1134.9/1113-VS-NfD angeben. Parkschützer, Aktionsbündnis, BUND, und alle anderen waren offenbar zu feige zur Veröffentlichung und sind wie immer auch sonst zu nichts Effektivem zu gebrauchen. (Gesteuerte Opposition?) Der Text als Backup bei nopaste.me. Der Text als PDF-Datei.

INNENMINlSTERIUM
BADEN-WÜRTTEMBERG
- Landespolizeipräsidium -
Postfach 10 24 43 * 70020 Stuttgart
E-Mail: poststelle@im.bwl.de
FAX: 0711/231-5000

Datum: 20.12.2011
Name: Höppner/ Gasser
Durchwahl: 0711 231-3927 / -3392
Aktenzeichen: 3-1134.9/1113-VS-NfD
(Bitte bei Antwort angeben)

An Verteiler

VS-NfD

Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″;
Rahmenbefehl Nr. 2 des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium -

Rahmenbefehl Nr. 1 von 19.07.2010
Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten (LT-Drs. 15/185 vom 15.07.2011)

1. Lage

1.1 Allgemeine Lage

Die intensive Auseinandersetzung mit dem Polizeieinsatz am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten rückte das Bauprojekt S21 und damit die polizeilichen Einsatzmaßnahmen in den Fokus der bundesweiten Öffentlichkeit. Folge war neben einer Vielzahl von Strafverfahren und Klagen gegen den Polizeieinsatz auch die Einberufung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Außerdem erfolgte von Mitte Oktober bis Ende November 2010 ein Schlichtungsverfahren mit Projektkritikern und -befürwortern. Im Ergebnis sollte das Bauprojekt S21 unter Auflagen, insbesondere nach Durchführung eines “Stresstestes”, fortgeführt werden. Das Stresstestergebnis wurde am 29.07.2011 vorgestellt, hierbei wurde die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs bestätigt.

Die am 27.11.2011 durchgeführte Volksabstimmung zum S21-Kündigungsgesetz ergab für das Bauprojekt S21 eine deutliche Mehrheit (52,9 % in Stuttgart, 58,8 % in Baden-Württemberg).

1.2 Besondere Lage

Nach dem Ergebnis der Volksabstimmung ist die weitere Entwicklung des Protestpotentials derzeit nur bedingt abschätzbar. Kernaktivitäten der Projektkritiker waren die seit Oktober 2009 im Bereich des Hauptbahnhofes regelmäßig montagabends durchgeführten Versammlungen mit bis zu mehreren tausend Teilnehmern. Der Protest zeichnete sich durch ein hohes Maß an Kreativität sowie einem hohen Emotionalisierungsgrad und eine ausgeprägte Professionalität aus. Die weitere Mobilisierung sowie die weitere Ausgestaltung des Protests sind derzeit offen. Voraussichtlich sollen weitere Demonstrationen im Bereich des Südflügels erfolgen.

Unabhängig von der Akzeptanz des Ergebnisses der Volksabstimmung durch S21-Gegner kündigte der Sprecher der “Parkschützer” die Fortsetzung der Proteste an, gerade auch durch besondere Aktions- und Widerstandsformen bis hin zu Baumbesetzungen und Ankettungsaktionen. Trotz der diesbezüglich regelmäßig durchgeführten Aktionstrainings ist eine Verringerung des Mobilisierungspotentials aufgrund der Enttäuschung über den Ausgang der Volksabstimmung auch in diesem Kreis wahrscheinlich.

1.3 Lagebewertung

Nach aktueller Einschätzung des LKA BW unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des LfV BW könnte der Ausgang des Volksentscheids über das SZl-Kündigungsgesetz dem Protest sowohl landesweit als auch in der Stadt Stuttgart nach und nach den bürgerlichen Rückhalt entziehen. Der verbleibende Teil der sich an Aktionen beteiligenden Personen, könnte insofern in den Protestformen zunehmend radikaler werden. Wie groß dieses Potential ist, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen abzeichnen. Auf längere Sicht erscheint es wahrscheinlich, dass sich
der Protest im Wesentlichen auf die Umweltaktivisten, insbesondere die Parkschützer, konzentriert. ln diesem Zusammenhang kann eine Zunahme extremistischer Einflüsse nicht ausgeschlossen werden.

2. Leitlinien des lnnenministeriums – Landespolizeipräsidium

[2.1] Eine offensive und breit angelegte Erkenntnisgewinnung sowie rasche und fokussierte lnformationsverarbeitung sind bestimmend für die zielorientierte und lageangepasste Entscheidungsfindung auf allen Hierarchieebenen.

[2.2] Dem Kooperations-, Differenzierungs- und Neutralitätsgebot sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in allen Einsatzphasen Rechnung zu tragen, d. h. zwischen friedlichem Protest und gewalttätigen Aktionsformen ist durch lageangepasste Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen zu differenzieren. Es ist eine situationsgerechte Balance zwischen offensivem Handeln und betonter Zurückhaltung zu finden.

[2.3] Einsatzkonzepte sollen als wesentliche Elemente definierte Einsatzschwellen für Zwangsmaßnahmen sowie insbesondere folgende Grundsätze der Deeskalation berücksichtigen:

[2.3.1] eine mit dem taktischen Konzept korrelierende offensive Öffentlichkeitsarbeit sowohl im Vorfeld sowie einsatzbegleitend,

[2.3.2] den personell angemessenen Einsatz Taktischer Kommunikationskräfte,

[2.3.3] eine systematische Medienauswertung als adäquate Reaktionsoption bezüglich entsprechender Veröffentlichungen in den Medien.

[2.4] Die Auflösung von Blockaden sollte – sofern einsatztaktisch möglich – vorrangig mit einem adäquaten Personalansatz durch Wegtragen und anschließendem Platzverweis erfolgen. Mehrfachblockierer sollen zur Durchsetzung der Platzverweise ggf. in Gewahrsam genommen werden.

[2.5] Rechtliche Handiungssicherheit der einschreitenden Polizeikräfte und größtmögllche Transparenz der Eingriffsmaßnahmen sind im_ Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz des Bauprojekts unabdingbar. Die Geheimhaltungsnotwendigkeit ist auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu beschränken.

[2.6] Eine sorgfältige Planung aller denkbaren Einsatzszenarien unter Einbeziehung aller wahrscheinlichen Lageentwicklungen – durch Analyse potentieller Problemfelder – ist Basis für einen optimalen Einsatzverlauf sowie eine professionelle Reaktion auch auf abweichende Einsatzverläufe. Kräfte, Technik und Taktik müssen dabei Hand in Hand gehen.

[2.7] Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Bauprojekte sowie die bürgerliche bzw. politische Protestbewegung sollen durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit die Bolle, Ziele und Maßnahmen der Polizei aktiv und klar umrissen werden.

Durch ein Höchstmaß an Sensibilität sollen weitere Emotionalisierungen so gering wie möglich gehalten werden.

3. Auftrag

3.1 Polizeipräsidium Stuttgart

[3.1.1] Das Polizeipräsidium Stuttgart veranlasst sämtliche im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ erforderlichen polizeilichen Maßnahmen. Die Besondere Aufbauorganisation (BAO S21) mit der integrierten Informationssammelstelle (ISa) wird lagebezogen angepasst und entsprechend personell ausgestaltet, vor allem durch die Unterstützung von Experten für die Einsatzplanung sowie -durchführung.

Darüber hinaus sind insbesondere folgende erfolgskritische Faktoren bei der Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes zu berücksichtigen:

o Eindeutige Führungsstruktur in der BAO.
o Neben der Planung des polizeilich beabsichtigten Einsatzverlaufes sind auch alternative Einsatzszenarien / Handlungsoptionen zu berücksichtigen.
o Kräfteplanung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzausrüstung, insbesondere der Körperschutzausstattung der Einheiten.
o Taktische Kommunikationskräfte sind in ausreichender Zahl vorzusehen.
o Einrichtung einer zentralen Koordination für eingesetzte Zivilkräfte.
o Frühzeitige und umfassende Einweisung der Kräfte in Raum und Lage einschließlich konzeptionelle Vorbereitung der Kräfteanfahrt.
o Intensiver Kontakt mit anderen Behörden und Institutionen.
o Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit mit der Bundespolizei.

[3.1.2] Festgestellte Straftaten in Baden-Württemberg mit Bezug zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere Sachverhalte mit bedrohendem oder beleidigendem Hintergrund, werden – nach entsprechender Prüfung – zentral im Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 des Polizeipräsidiums Stuttgarts bearbeitet. Das Polizeipräsidium Stuttgart gewährleistet eine enge Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg hinsichtlich erforderlicher Aufklärungsmaßnahmen und der Erstellung eines Gefährdungslagebildes.

[3.1.3] Das Polizeipräsidium Stuttgart berücksichtigt bei der Kräfteplanung die primäre Zuständigkeit der DBProjektBau, insbesondere hinsichtlich der Bewachung der Bauareale, und wirkt auf ein entsprechend ausreichend dimensioniertes Sicherheitskonzept mit geeignetem Personal hin.

[3.1.4] Das Polizeipräsidium Stuttgart stellt eine adäquate und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit Blick auf die politische und gesellschaftliche Bedeutung des Projekts, zu jeder Zeit sicher.

[3.1.5] Das Polizeipräsidium Stuttgart informiert das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – regelmäßig und umfassend über den Stand der konzeptionellen Vorbereitungen und legt relevante Einsatzkonzepte frühzeitig vor.

3.2 Landespolizeidirektionen

[3.2.1] Die Landespolizeidirektionen betreiben offene sowie verdeckte Aufklärung und übermitteln relevante Informationen an die ISa beim Polizeipräsidium Stuttgart unter nachrichtlicher Beteiligung des Landeskriminalamtes.

[3.2.2] Ermittlungsverfahren mit Sachbezug zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere Beleidigungs- und Bedrohungssachverhalte, sind mit dem Einsatzabschnitt Ermittlungen der BAO S21 beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen und zur weiteren Bearbeitung gegebenenfalls per E-Mail an stuttgart.pp.fest.s21@polizei.bwl.de zu übermitteln.

[3.2.3] Eine ggf. notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Sachzusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ ist eng mit dem Einsatzabschnitt Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Stuttgart abzustimmen.

[3.2.4] Die Landespolizeidirektionen gewährleisten, insbesondere für die zweite bis siebte Kalenderwoche des Jahres 2012, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen eine höchstmögliche Kräfteverfügbarkeit, so dass sämtliche Alarmhundertschaften sowie benötigte Spezialkräfte und Einsatzmittel (z.B. Polizeihubschrauber für Bildübertragung) eingesetzt werden können.

3.3 Landeskriminalamt Baden-Württemberg

[3.3.1] Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt “Stuttgart 21″, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.

[3.3.2] Das Gefährdungslagebild soll – wie bisher – im dreiwöchigen Rhythmus weitergeführt werden und ist dem Innenministerium – Landespolizeipräsidium – sowie dem Polizeipräsidium Stuttgart, unter nachrichtlicher Beteiligung der Landespolizeidirektionen sowie des Bereitschaftspolizelpräsidiums, zu übermitteln.

[3.3.3] Um die spezifische Auswertbarkeit von Straftaten bzw. Ereignissen mit Resonanzwirkung in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ zu ermöglichen, ist weiterhin der vom Landeskriminalamt erstellte Com-Vor-Kenner “Stuttgart 21″ zu verwenden.

3.4 Akademie der Polizei Baden-Württemberg

Die Akademie der Polizei unterstützt das Polizeipräsidium Stuttgart bei der Medienauswertung in Abstimmung mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium -.

3.5 Bereitschaftspolizeipräsidium Baden-Württemberg

[3.5.1] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistetdurch organisatorische Maßnahmen eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Einsatzeinheiten und aktualisiert regelmäßig das Einsatzvorplanungsprogramm (EVP).

[3.5.2] Das bisherige Verfahren der Kräfteanforderung bzw. die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Kräfteverteilung werden beibehalten; das lnnenministerium Landespolizelpräsidium – behält sich entsprechende Kräftepriorisierungen vor.

[3.5.2] Das Bereitschaftspolizeipräsidium wird ferner gebeten, in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart konzeptionelle Vorbereitungen auf zu erwartende Szenarien der Protestgegner, insbesondere für mögliche Formen der Blockadenbeseitigung und Bewältigung größerer Gewahrsamnahmen, zu treffen.

[3.5.3] Das Bereitschaftspolizeipräsidium gewährleistet eine entsprechende Beratung des Polizeipräsidiums Stuttgart hinsichtlich technischer Unterstützungsmögliohkeiten und stellt ggf. einen technischen Berater für die Einsatzplanung und -durchführung zur Verfügung.

[3.5.4] Das Spezialeinsatzkommando Baden-Wüittemberg erstellt in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart entsprechende Elnsatz- und Trainingskonzepte im Hinblick auf besondere Protestformen der Projektgegner. Ein möglicher Schwerpunkt stellt dabei die Höhenlntervention bei angeketteten “Baumschützern” im Zusammenhang mit anstehenden Baumverpflanzungs- bzw. Baumfällaktionen im Stadtgebiet Stuttgart dar.

4. Sonstiges

4.1 lnformation der Dienststellen

Zur Gewährleistung einer umfassenden Information über den Einsatzverlauf werden entsprechende Dokumente im Einsatzportal von Polizei-Online im Bereich “Aktuelle Einsatzlagen” unter folgendem Link durch das Polizeipräsidium Stuttgart eingestellt:

http://moss.polizei-onIine.bwl.de/Einsatz/Seiten/default.aspx

4.2 Klassifizierung und Auswertbarkeit von Straftaten

Alle im engeren Sachzusammenhang mit “Stuttgart 21″ stehenden Ermittlungsverfahren sind in der ComVor-Bearbeitung durch die Nutzung des ComVor-Merkers “Stuttgart 21″ entsprechend zu klassifizieren.

4.3 Kräftemanagement

Vor dem Hintergrund der anstehenden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″ im Januar und Februar 2012 ist mit einer Belastungsspitze für die geschlossenen Einsatzeinheiten der Landes- und Bereitschaftspollzei zu rechnen. Zur Planbarkeit eines entsprechenden Kräfteeinsatzes werden die Dienststellen angehalten, ihre Einsatzlagen (mindestens ab Zugstärke) unverzüglich im Einsatzvorplanungstool abzubilden und dieses kontinuierlich zu aktualisieren.

Kräftekonzeptionen für besonders herausragende Einsatzlagen sowie auf Dauer angelegte personelle Unterstützungsleistungen insbesondere durch Experten, sind mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.

4.4 Hinweise zur Arbeitszeit / Ruhezeit / Vergütung

Die Einsatzplanung hat die Einhaltung der Ruhezeiten grundsätzlich zu gewährleisten. Das lnnenministerium – Landespollzeipräsidium – genehmigt die Unterschreitung der Ruhezeiten gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 AzUVO, wenn ohne eine kurzfristige Änderung der Einsatzzeiten aufgrund von unvorhergesehenen Lageentwicklungen und damit einer anderen Frequenz für Einsatz-, Bereitschafts- oder Ruhephasen die Erfüllung des polizeilichen Auftrages gefährdet wäre. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung von Bereitschaftszeiten. ln diesen Ausnahmefällen ist gleichwohl dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beamtinnen und Beamten – insbesondere durch die unverzügliche Gewährung gleichwertiger Ausgleichsruhezelten – so weit als möglich gewährleistet sind. Ein Abweichen von der Gewährung einer gleichwertigen Ausgleichsruhezelt ist nur möglich, wenn durch wirksame Erholungszeiten während der Bereitschaftszeit ein angemessener Schutz gewährleistet wird.

Bereitschaftsdienste von geschlossenen Einheiten werden im Grundsatz zu einem Drittel vergütet. Ggf. wird nach dem Abschluss des Einsatzes durch das lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – geprüft, ob abweichend eine höhere Vergütung in Betracht kommen kann.

4.5 Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln

Der Einsatz von besonderen technischen Einsatzmitteln, insbesondere ein Einsatz von Wasserwe-ifern, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium- frühzeitig im Vorfeld abzustimmen. Darüber hinaus kann ein Einsatz von Wasserwerfern nur bei Vorliegen eines entsprechenden Sanitätskonzeptes erfolgen.

Die Verwendung oder Beschaffung neuer Technik und Technologien bzw. der Kauf von einsatzrelevanter Sachausstattung, ist mit dem lnnenministerium – Landespolizeipräsidium – frühzeitig abzustimmen.

4.6 Logistik

Eine den jeweiligen Einsatzbelastungen angemessene Versorgung der Einsatzkräfte sowie eine ausreichende und den hygienischen Standards entsprechende Entsorgung sind vorzusehen.

4.7 Bericht zum Einsatz 30.09.2010

Auf die Berücksichtigung der im Bericht zur Nachbereitung des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010 festgestellten erfolgskritischen Faktoren bei der Planung und Durchführung dies Polizeieinsatzes sowie der ergänzenden Hinweise wird explizit hingewiesen.

4.8 Information des lnnenministeriums -. Landespolizeipräsidium

Die Dienststellen werden gebeten, das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – über besonders herausragende bzw. politisch relevante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bauprojekt “Stuttgart 21″, unter telefonischer Vorausmeldung an das Lagezentrum (0711/231-3333), unverzüglich zu informieren.

gez. Gerhard Klotter

Verteiler:

Polizeipräsidium Stuttgart

Landespolizeidirektionen in den Regierungspräsidlen
Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen

Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Bereitschaftspolizeipräsidlum Baden-Württemberg

Akademie der Polizei Freiburg

nachrichtlich:

Hauptpersonalrat der Polizei Baden-Württemberg

Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen

Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

Staatsministerium
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: franz-semling@stm.bwl.de)

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mvi.bwl.de)

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg
(per E-Mail an: poststelle@mfw.bwl.de)

29C3 – Meldegesetz – Was aus dem 57-Sekunden-Gesetz wurde

mit 2 Kommentaren

 

Das Meldegesetz und der erfolgreiche Protest dagegen.

Als wir im Juli erfuhren, dass das Gesetz in 2. und 3. Lesung glatt den Bundestag passiert hatte und jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrates brauchte, hatten wir die Sache schon verloren gegeben. Doch als die Details bekannt wurden (Widerspruch ist zwecklos!), die Last-Minute-Änderungen im Innenausschuss und das Video von der 57-sekündigen Abstimmung im Bundestag die Runde machte, da war die Empörung der Öffentlichkeit groß und plötzlich wollte es keine Partei mehr so gewollt haben. Bei einer gemeinsamen Aktion von FoeBuD, campact, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz dokumentierten fast 200.000 Menschen ihre Ablehnung des geplanten Meldegesetzes. Der Bundesrat lehnte dann tatsächlich das Gesetz einstimmig ab.

Wir möchten Hintergründe und Lobbyinteressen beleuchten, die Forderungen der Zivilgesellschaft erläutern und berichten, wie die Sache weiter- oder ausgegangen ist.

Redner: Katharina Nocun, Rena Tangens
EventID: 5289
Event: 29. Chaos Communication Congress [29c3] des Chaos Computer Club [CCC]
Ort: Congress Centrum Hamburg (CCH); Am Dammtor; Marseiller Straße; 20355 Hamburg; Deutschland
Sprache: deutsch
Beginn: 28.12.2012 11:30:00 +01:00
Lizenz: CC-by-nc-sa

Ergänzung zur Fragerunde nach dem Vortrag: Man kann zwar bei Nachweis über Gefahr für Leib und Leben einen Opt-Out machen, damit keine Daten mehr an Werbeindustrie und Parteien weitergegeben werden. Man kann sich aber auch ganz abmelden.

Quelle: CCC Events. Weitere Artikel zum Thema 29C3. Weitere Artikel zum Thema CCC.

Geschrieben von stammtischesslingen

01.01.2013 um 23:02

ATCA – Alien Tort Claims Act

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Im Coca Cola Fall – The Coca Cola Case – wurde das Alien Tort Claims Act erfolgreich angewandt. Bitte nicht verwechseln mit ACTA :P

Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben. Allerdings gilt das ausdrücklich nur für Verstöße gegen das Völkerrecht oder gegen einen Staatsvertrag, bei dem die USA einer der Vertragspartner sind. Der englische Originaltext lautet:

„The district courts shall have original jurisdiction of any civil action by an alien for a tort only, committed in violation of the law of nations or a treaty of the United States.“

Dadurch, dass weder Ort noch Beteiligte eine Beziehung zu den USA haben müssen, ist es der ATCA in der Theorie möglich, jeglichen zivilen Schadensfall in irgendeinem Land der Welt vor einem US-amerikanischen Gericht zu verhandeln bzw. jegliche Zivilklage statt vor ein lokales Gericht vor ein US-Gericht zu bringen, sofern ein Verstoß gegen das Völkerrecht oder gegen internationale Verträge vorliegt oder zumindest erfolgreich konstruiert wird.

ATCA hat viel Potenzial: ESM, EFSF, Bankenrettungen, Anwendung ungültiger Gesetze in der BRD inkl. körperlicher Gewalt, Verträge die ‘völkerrechtlich’ genannt werden, es aber nicht sein können, wie der Lissabon-Vertrag, dann Projekt INDECT, eine Regierung die durch ein grundgesetzwidriges Wahlgesetz an die Macht gekommen ist, Ausbeutung der Menschen über deren Person und Nicht-Aufklärung darüber, und vieles mehr. Wer also in der Firma ‘U. S.’ (nicht USA) das bessere Kaufhaus sieht, kann ja dort weiterklagen, wenn das Bundesverfassungsgericht auch nur den Plan der Eliten unterstützt. Der Honigmann behauptete im Juni 2011 jedenfalls, es wäre schon einiges mit ATCA am Laufen, bleibt Belege dafür aber schuldig. — Wer wirklich etwas ändern will, ist immer noch zur Deutschen Steuertreuhand eingeladen.

Über ATCA weitere Informationen hier.

ESM-Urteil – Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

mit 3 Kommentaren

Das Bundesverfassungsgericht deutet die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes um.

Geschrieben von stammtischesslingen

15.09.2012 um 14:52

Der Wolf im Schafspelz – Die ESM-Klage von Mehr Demokratie e.V.

mit 2 Kommentaren

Nichts ist selbsterklärender als dieses Video im Hinblick auf die in zwei Tagen kommende Entscheidung des BVerfG. Eigene Erläuterungen spare ich mir, ich nenne nur die relevanten Textabschnitte und Videos.

Artikel beim Netzwerk Volksentscheid.

Artikel bei der WELT.

Zitate daraus:

Sarah Luiza Hassel-Reusing ist, wie der Verein “Mehr Demokratie e.V.”, Klägerin im ESM-Verfahren vor dem Verfassungsgericht. Allerdings wurde ihre Klage im Gegensatz zu der des Vereins nicht zur Entscheidung am 12. September zugelassen.

Am 25. Juli hatte Richter Huber an Frau Hassel-Reusing geschrieben: “Neben Ihrer Verfassungsbeschwerde sind beim Bundesverfassungsgericht eine Vielzahl weiterer Verfahren eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Verfassungsbeschwerde vor diesem Hintergrund zunächst zurückgestellt wird.”

“Huber hat vor einem Jahr in einem Interview der Süddeutschen Zeitung genau das vorgegeben, was ,Mehr Demokratie’ jetzt einklagt”, sagt Hassel-Reusing gegenüber der “Welt”. In dem Interview war Huber über die Einsetzung einer europäischen Wirtschaftsregierung befragt worden.

Damals sagte Huber, letztlich werde eine solche Wirtschaftsregierung wohl “auf leisen Sohlen durch ganz unspektakuläre Schritte” kommen.

Auf die Frage “Das deutsche Volk würde sich also ein neues Grundgesetz geben, das sich in Europa auflösen kann?”, antwortete Huber damals: “Das kann sich auf wenige geänderte Sätze im EU-Artikel 23 des Grundgesetzes sowie in der Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 beschränken. Man müsste dort einen Vorbehalt für eine Wirtschaftsregierung der Europäischen Union hineinschreiben. In der Sache aber wäre es eine Revolution.”

In ihrem Befangenheitsantrag nimmt Hassel-Reusing explizit Bezug auf diese Passage. “Der Klageantrag von ,Mehr Demokratie e.V.’ geht über BVR Prof. Dr. Hubers damalige revolutionäre Überlegungen nur noch insoweit hinaus, als er das Aufbrechen zusätzlich auch für den ESM und für Art. 136 Abs. 3 AEUV (Anm. der Red.: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) will”, heißt es dort.

Kommentar von Alexander beim gleichen Artikel.

Unter Verweis auf den SZ-Artikel, die Mitgliedschaft im Kuratorium und den darauffolgenden Absatz “Das wäre eine Revolution”.

Selbst wenn das Verfassungsgericht sowas “ok” fände – bei den Bürgern würde das auf reges Interesse stossen – “Revolutionen” von ‘oben’ verfassungsgerichtlich diktiert und unter Vorwänden und Täuschung und Etikettenschwindel (“Mehr Demokratie”) durch die Hintertür unter Ausnutzung des guten Willens der Bürger (die “MehrDemokratie-Kläger) eingeschleust mögen die nämlich gar nicht. Normale Bürger haben, anders als manche Amts- und/oder Mandatsträger von Verfassungsorganen, nämlich noch ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden.

[...]

Insbesondere falls die Förderer und Mitkläger bei “Mehr Demokratie e.V.” sich im Nachhinein betrogen fühlen sollten und sich damit konfrontiert sähen, durch “kleingedruckte” Passagen unter irreführenden Vorgaben widerwillens einen Volksentscheid zur Installation einer Wirtschaftsregierung mitzutragen hintergangen worden zu sein, dann wäre deren Empörung und Aufbegehren über jedes Maß hinaus lichterloh.

[...]

Wer ist Sarah Luiza Hassel-Reusing aus Wuppertal?

Tätigkeit bei der MPU Beratungsstelle Wuppertal:

Ich bin seit 1985 Psychotherapeutin mit Ausbildung in den Niederlanden und seit 2000 mit Zulassung in Deutschland nach dem HPG tätig. Meine methodischen Schwerpunkte liegen auf Atem- und Gestalttherapie. Seit 2001 bin ich Mitglied des verkehrspädagogischen Arbeitskreises der BEKA im VfP. Außerdem habe ich Fortbildungen in Wirtschaftspsychologie, Wirtschafts-NLP, NLP, Erick-sonscher Hypnose, progressiven Entspannungstechniken und Meditation gemacht.
Meine Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung von auffällig gewordenen Kraftfahrern und zur Verkehrsprävention bei Firmen sowie Familienberatung, Paarberatung, Sexualtherapie.
Zur Qualitätssicherung findet eine ständige Fortbildung statt.
Seit dem Jahr 2000 beschäftige ich mich mit der Verbesserung der Situation und der psychologischen Begleitung von intersexuellen Menschen und deren Familien. In den Jahren 2000 und 2001 habe ich hierzu zwei Texte des Sexualwissenschaftlers Prof. Dr. Milton Diamond (Universität Hawaii) ins Deutsche übersetzt.
Seit 2001 bin ich Mitglied im BMBF-Netzwerk für somatosexuelle Differenzierungsstörungen und Intersexualität sowie im Verein Netzwerk Intersexualität. Ich setze mich bei Verbänden und Politikern für das Patientenrecht auf informierte Einwilligung ein.
Ich bin verheiratet. In meiner Freizeit engagiere ich mich politisch schwerpunktmäßig zu den Themen Wirtschaft sowie Regenwald und Klimaschutz, u. a. für eine ordoliberale Wirtschaftsordnung und die Durchsetzung von Pflanzenölautos.

Chemtrails – neuartige Beweise und Aufforderung zur Stellungnahme

mit einem Kommentar

Das folgene Video greift nur einen Teilaspekt der sogenannten “Kondensstreifen” auf. Es betrachtet Himmelsbilder in Zusammenhang mit Luftfeuchte, Temperatur und Höhenlage sowie stehende Wellen (Riffel-Wolken), die vermutlich durch HAARP hervorgerufen werden.

  • Der ebenfalls berechtigten Frage, warum ich um meinen Wohnort herum ca. 2.000 Flughäfen haben muss und deshalb ständig langanhaltende, sogenannte Kondensstreifen abseits aller bekannten Flugrouten sehe, gehen die Videomacher an dieser Stelle nicht nach.
  • Weitere Bilder mit stehenden Wellen findet man bei ‘Mut zur Wahrheit’ unter dem Stichwort Chemtrails und speziell in diesem und diesem Artikel, aber natürlich auch auf Dutzenden anderen Blogs und Webseiten.

Die­ses Video wurde am 06.09.2012 per Ein­schrei­ben an diverse staat­li­che Stel­len, Wet­ter­dienste und Umwelt­or­ga­ni­sa­tio­nen mit Bitte um Stel­lung­nahme geschickt. Die Adres­sa­ten sind am Ende die­ses Arti­kels sowie im Abspann des Videos mit Tele­fon­num­mer auf­ge­lis­tet, damit jeder in Bezug auf die­ses Video von die­sen Stel­len eine Stel­lung­nahme ein­for­dern kann.

Dies ist der voll­stän­di­ge Text des Anschrei­bens von Chemtrail.de (Werner Altnickel):

[Betreff] Neue Beweise zum Thema „Chem­trails“ und Wet­ter­be­ein­flus­sung, Bitte um schrift­li­che Stellungnahme

Sehr geehrte[r Herr/Frau [...],

Seit lan­gem gibt es sei­tens der Bevöl­ke­rung tau­sende Nach­fra­gen an öffent­li­che Stel­len, Wet­ter­dienste und Natur­schutz­ver­bände, in wel­chen besorgte Bür­ger über unge­wöhn­li­che Kon­dens­strei­fen (Chem­trails) berich­ten. Bundes-und EU-Parlamentarier stell­ten eben­falls Chem­trail– Anfra­gen auf BRD– und EU-Ebene (z.B. Lafontaine/Gysi – Die Linke/BRD sowie der schot­ti­sche EU– Par­la­men­ta­rier Meyer). Wie Ihnen ver­mut­lich bekannt ist, ist diese Sicht­weise offi­zi­ell als Ver­schwö­rungs­theo­rie ver­schrien. Bei den beob­ach­te­ten Strei­fen am Him­mel han­delt es sich nach offi­zi­el­ler Dar­stel­lung um gewöhn­li­che Kondensstreifen.

Wir haben Ihnen eine Daten-CD mit einem Video (wmv-Format) beige­fügt, in wel­chem ein­deu­tige Beweise dafür prä­sen­tiert wer­den, dass die offi­zi­elle Dar­stel­lung unrich­tig ist. Sollte diese CD trotz unse­rer sorg­fäl­ti­gen Prü­fung wider Erwar­ten nicht abspiel­bar sein, so kön­nen Sie das­selbe Video ab Don­ners­tag dem 06.09. auf der Web­seite http://www.chemtrail.de unter „Videos“->“Dokumentationen“ anse­hen oder uns ggf. umge­hend kon­tak­tie­ren. Wir erwar­ten von Ihnen inner­halb von 14 Tagen ab Ein­gang die­ses Schrei­bens eine schrift­li­che Stel­lung­nahme, in wel­cher wir fol­gende Fra­gen aus­führ­lich und schlüs­sig beant­wor­tet haben möchten.

  1. Wie kann es sein, dass trotz tro­cke­ner Luft gezeigte lang­an­hal­tende Kon­dens­strei­fen ent­ste­hen können?
  2. Wie ist es mög­lich, dass dar­ge­stellte ste­hende „Riffel-Wolken“ ohne ent­ge­gen­ge­setzte Winde in ver­schie­de­nen Höhen und ohne topo­gra­phi­sche Ent­ste­hungs­mög­lich­kei­ten (z.B. auf dem offe­nen Meer) ent­ste­hen kön­nen, fast täg­lich und über ganz Europa?
    Warum wird nach außen hin jeg­li­che Beschäf­ti­gung mit die­sen The­men ver­mie­den, obwohl auf­grund des Gra­des an Bedro­hung diese drin­gend erfor­der­lich wäre?
  3. Wenn wir als pri­vate Gruppe mit gerin­gen tech­ni­schen und finan­zi­el­len Mit­teln in der Lage sind, diese Tat­sa­chen ans Licht zu för­dern, warum schaf­fen es dann weder die gro­ßen pri­va­ten noch die öffent­li­chen For­schungs­in­sti­tute und Wetterdienste?
  4. Die wis­sen­schaft­li­chen Dienste des Deut­schen Bun­des­ta­ges haben bestä­tigt, dass tech­ni­sche Maß­nah­men zur Wet­ter­be­ein­flus­sung längst nicht mehr Science-Fiction sind. Zitat: „Bis vor weni­gen Jah­ren wurde beson­ders der rein tech­ni­sche Ansatz als Science-Fiction ange­se­hen. Ange­sichts der dro­hen­den Kli­ma­er­wär­mung wer­den ein­zelne Mög­lich­kei­ten inzwi­schen jedoch ernst­haft erwo­gen.“ (Quelle: Aktu­el­ler Begriff Geo-Engineering / Cli­mate– Engi­nee­ring, Wis­sen­schaft­li­che Dienste, Deut­scher Bun­des­tag, Nr. 61/10 vom 12. Sep­tem­ber 2012).
  5. Kön­nen Sie aus­schlie­ßen, dass in die­sem Bereich bereits Akti­vi­tä­ten (auch nur ver­suchs­weise) statt­fin­den? Spe­zi­ell das Aus­brin­gen von Aero­so­len oder ande­ren Sub­stan­zen durch Flug­zeuge? JA oder NEIN!
  6. Kön­nen Sie jeweils aus­schlie­ßen, dass a) die Bun­des­wehr, b) die alli­ier­ten Streit­kräfte oder Teile davon, NATO etc., c) pri­vate Fir­men an der­ar­ti­gen Unter­fan­gen betei­ligt sind? JA oder NEIN!
  7. Wie ist es mög­lich, dass der­ar­tige Aktio­nen über deut­schem Bun­des­ge­biet statt­fin­den kön­nen, ohne dass irgend­je­mand davon Kennt­nis erlangt oder die Bevöl­ke­rung infor­miert wird?

Soll­ten wir in dem besag­ten Zeit­raum keine schrift­li­che Stel­lung­nahme von Ihnen oder Ihrem direk­ten Ver­tre­ter erhal­ten, so gehen wir davon aus, dass Sie ent­we­der nicht imstande oder nicht wil­lens sind eine sol­che abzu­ge­ben. Wir wer­den dar­auf­hin fol­ge­rich­tig unsere Sicht­weise indi­rekt als von Ihnen bestä­tigt anse­hen und dies auch der Öffent­lich­keit so dar­le­gen. Unwis­sen­heits– und Nicht­zu­stän­dig­keits­be­kun­dun­gen wer­den wir ebenso ein­ord­nen. Die Zeit, die Ver­ant­wor­tung an andere abzu­schie­ben muss vor­bei sein.

Mit freund­li­chen Grüßen

[Unter­schrift: Wer­ner Altnickel]

Fol­gende Stel­len wur­den angeschrieben: Abtei­lung Flug­be­trieb in der Bun­des­wehr – Luftwaffenamt, Deutsche Gesell­schaft für Luft– und Raum­fahrt Lilienthal-Oberth e.V., Deutscher Wetterdienst, Umweltbundesamt, Greenpeace e.V., DFS Deut­sche Flug­si­che­rung GmbH, Bayerische Staats­kanz­lei, Nie­der­säch­si­sche Staats­kanz­lei, Staats­kanz­lei des Lan­des Nordrhein-Westfalen, Bundespräsidialamt (Bun­des­prä­si­dent Joa­chim Gauck), Bun­des­mi­nis­trium für Umwelt, Natur­schutz und Reak­tor­si­cher­heit (BMU) — Bun­des­um­welt­mi­nis­ter Peter Altmaier, Bundeskanzlerin und Vor­sit­zende der CDU (Dr. Angela Merkel), SPD Sozi­al­de­mo­kra­ti­sche Par­tei Deutsch­lands, FDP-Bundespartei, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, PARTEI DIE LINKE, WWF Deutschland, BUND, NABU — Natur­schutz­bund Deutsch­land e.V., KIEL EARTH INSTITUTE, Meteomedia AG (Jörg Kachelmann)