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Archiv für die Kategorie ‘Rechtlicher Ungehorsam

Zeitschriften Abo-Nepper für die Pressevertriebszentrale in Stockelsdorf

mit 2 Kommentaren

Kennen Sie solche Zettel? – Genau. Ihnen wurde erzählt, dass Sie eine der Zeitschriften völlig unverbindlich testen sollen. Sie bekämen die Zeitschrift nur probeweise geliefert und müssten dann die Qualität der Zustellung bewerten. Die auf diesem Zettel genannten Abo-Verpflichtungen würden für Sie nicht gelten. Nach dem Testzeitraum würden Sie angerufen und nach der Qualität der Zustellung befragt, und ob Sie die Zeitschrift weiterhin beziehen wollen.

So oder ähnlich machen es Schüler und Studenten, aber auch alle möglichen anderen “Vermittler” in den Einkaufsstraßen, an Bahnhöfen und anderen interessanten Orten in Deutschland.

Auch wenn auf dem hier gezeigten Zettel tatsächlich noch geschrieben steht, dass man 2 Monate gratis bekäme, ist alles andere, was einem dazu erzählt wird, schlicht Unsinn.

Tatsächlich steht dort: “Ja, ich möchte 2 Monate kostenlos sowie weitere 24 Monate gegen Rechnung erhalten. [...] Hören Sie nichts von mir, möchte ich das Abo weiterhin beziehen.

In meinem Fall wurde ich an einem Bahnhof angesprochen. Als ich merkte, dass ich etwas ganz anderes unterschreiben sollte als mir erzählt wurde, stellte ich kritische Rückfragen. Nachdem ich sah, dass auf der Rückseite eine Adresse für die Wahrnehmung meines 14-tägigen Widerrufsrechts angegeben war, unterschrieb ich gerne und gab meine Bankverbindung an. Wer will armen Schülern nicht einen Gefallen tun? Im Anschluss redete ich ein bischen mit den drei “Vermittler”-Jungs, weil ich die Sache clever fand und wissen wollte, ob die Provision gut ist. Stolze 44 Euro für jeden Vermittelten, egal ob der neue Kunde widerruft oder nicht. Außerdem gaben mir die Jungs noch ein paar abgegriffene Zettel des Deutschen Video Ringes mit. *schmunzel*

Nun machte ich am darauffolgenden Tag von meinem Widerrufsrecht gebrauch, und schickte den Widerruf als Einschreiben mit Rückschein an die rückseitig angegebene Firma MVS Medien Service Ltd, Rheinhessenstr. 9a, 55129 Mainz (MVS). Der Rückschein kam am 02.11.2011 unterschrieben zurück. Gut, dachte ich, dann hätte sich das ja erledigt.

Falsch gedacht. Schon am 04.11.2011 bekam ich ein Glückwunsch-Schreiben von der MVS Medien Service Ltd i. G. (in Gründung) mit gleicher Anschrift wie oben genannt, Geschäftsführer ist ein Gerd Meyd.

Einige Wochen später bekam ich die Hörzu geliefert. Am 06.12.2012 meldete sich eine PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf (PVZ), weil ich zwischenzeitlich aus anderen Gründen meine Bankverbindung geändert hatte und sie nicht abbuchen konnten. Wunderbar. Es folgten Zahlungserinnerungen und Mahnungen am 13.12.2011, 17.01.2012 und 13.03.2012.

Auf meine schriftlichen Hinweise gegenüber der PVZ, dass ich mit dieser keinen Vertrag hätte und gegenüber MVS widerrufen hätte, stellte sich diese dumm. Sie schickte mir eine Kopie des unterschriebenen Vertrages zu und fragte, ob ich denn nicht der Unterzeichner wäre.

Recherchiert man mal etwas im Internet, stellt man fest, dass das Spiel dieser Firmen schon seit vielen Jahren zu funktionieren scheint. Ich möchte klarstellen: Weder PVZ noch MVS betreiben Abzocke. Sie nutzen nur die Dummheit der Menschen aus, die oft Kündigungen aussprechen, wo gar keine Geschäftsbeziehung existiert.

Mein Verdacht ist jedoch, dass Firmen wie die MVS nur Briefkastenfirmen sind. In jedem Fall scheinen diese die Widerrufe oder Kündigungen nicht zu bearbeiten und auch nicht an die PVZ weiterzuleiten.

Einem Bericht eines Kommentators hier zufolge gibt die PVZ an, keine eigenen Mitarbeiter zu beschäftigen, die Abonnenten werben, und auch keine Unternehmen mit der Werbung von Abonnements zu beauftragen. Die PVZ habe Geschäftsbesorgungsverträge mit anderen Firmen und übernehme nur die Verwaltung von Abonnements, also die Abo-Betreuung mit Belieferung und Rechnungslegung. Die Werbung würden selbständige Unternehmen durchfühen, die auch auf den Abonnementsverträgen bzw. den Auftragsbestätigungen genannt werden. (Bei mir: MVS.)

Das bedeutet für mich: Ich habe genau richtig gehandelt und meinen Widerruf an die in dem “Abonnementsvertrag” genannte Anschrift (MVS) gerichtet.

Ich werde jetzt mal abwarten und gar nichts mehr tun. Mit dem von MVS vorliegenden Rückschein fühle ich mich ganz gut ausgestattet. Da diese Firma keinen anderen Kontaktweg anbietet, ist dies auch das einzige was ich tun konnte.

Ich bin persönlich der Ansicht: Es gibt viele Probleme und Betrüger. Wenn ein Netzwerk aus Firmen jedoch Hand in Hand arbeitet und die Unkenntnis in Rechtssachen der Menschen ausnutzt, dann sollten die Menschen informiert werden und frei entscheiden können, ob sie sich weiter veräppeln lassen oder eben nicht. Deshalb habe ich mich noch einmal zu einem Artikel über die PVZ bewogen gefühlt.

Einige Hinweise zum Abschluss:

  1. Achten Sie immer auf das, was Sie unterschreiben, nicht das was man Ihnen erzählt.
  2. Wenn Sie das BRD-Recht (mit allen seinen Folgen) in Anspruch nehmen wollen, dann kündigen Sie nicht innerhalb der Widerrufsfrist!
  3. Kündigen oder widerrufen Sie nicht gegenüber Firmen, mit denen Sie gar keinen Vertrag haben. Wenn A mit B einen Vertrag hat, aber diesen gegenüber C, also einem Dritten, kündigt, dann könnte C dies als Anerkennung eines bisher bestehenden Vertrages ansehen. Deshalb gar nicht erst sowas anfangen.
  4. Selbst wenn hier die PVZ von der MVS mit der Abo-Betreuung beauftragt wurde und die Weitergabe der Daten so rechtens sein sollte, war dieses nicht vor Vertragsschluss ersichtlich. Außerdem war zum Widerruf ja ausdrücklich die Anschrift der MVS angegeben!
  5. Wenn Sie denken, es wäre zu spät, ist es vielleicht nicht zu spät. Wenn der Anbieter auf ein Widerrufsrecht hinweist, machen Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich von Ihrem Recht gebrauch. Wichtig: Kündigen Sie nicht, sondern widerrufen Sie Ihre Willenserklärung. Wenn nicht auf die Widerrufsmöglichkeit hingewiesen wurde, haben Sie nach BRD-Recht unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit. Hierzu könnte man dann professionelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder sich selbst genauer kundig machen.

Die Methoden der MVS Medien Service Ltd. und der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG

mit 5 Kommentaren

Da die PVZ immer noch ihren Zeitschriften-Müll bei mir lagern will und weiterhin wertlose Rechnungen schickt, veröffentliche ich das hier mal. Aus meiner Antwort geht eigentlich schon alles hervor. Dennoch die kurze Vorgeschichte: Ich habe ein Abonnement einer nicht näher bezeichneten Zeitschrift abgeschlossen, weil angebliche Schüler oder Studenten behaupteten, man bekomme die Zeitschrift nur probeweise und müsse dann die Qualität der Zustellung bewerten. Dann habe ich innerhalb von 14 Tagen gemäß Widerrufsrecht bei der MVS Medien Service Ltd. (MVS) widerrufen (nicht gekündigt!!) und dies per Einschreiben mit Rückschein gemacht. Andere Kommunikationswege waren nicht möglich, da diese Firma offenbar nirgendwo eine Telefon- oder Faxnummer angibt. Zuständig fühlt sich aber wohl die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ), gegen die offensichtlich (laut Internetrecherchen) zurzeit sehr viele Rechtsanwälte prozessieren.

Meine Rechtsauffassung: Ich habe mit der PVZ keinen Vertrag. Den Vertrag mit der MVS hatte ich widerrufen. Ich betone, dass meiner Ansicht nach weder PVZ noch MVS Abzocke betreiben… Sie spielen schlicht und einfach mit der Dummheit ihrer Kunden. Hier meine Absage an die PVZ, die immer noch Rechnungen schickt als wäre nichts gewesen:

— Beginn —

Standardbrief
PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
Frau Xxxxxxx
23615 Stockelsdorf

24.12.2011

Ihr Schreiben vom 20.12.2011; kein Vertrag, keine Kundennummer

Sehr geehrte Frau Xxxxxxx,

zu Ihrer rein privaten Information und ohne dass dies einen Vertrag begründen könnte, teile ich Ihnen mit: Ihr Schreiben vom 20.12.2011 und Ihre Rechtsauffassung verwundern mich sehr.

  1. Ich habe mit Ihrer Firma keinen Vertrag. Aus den von Ihnen beigefügten Kopien geht ein Vertragsverhältnis zwischen der MVS Medien Service Ltd. („MVS“) und mir, und nicht zwischen der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG („PVZ“) und mir hervor.
  2. Widerruf. Gegenüber MVS habe ich innerhalb von 14 Tagen per Einschreibe-Brief widerrufen (nicht gekündigt). Der Rückschein von MVS liegt mir unterschrieben vor. Meinen Widerruf gegenüber MVS sowie die Kopie des Rückscheins übersende ich Ihnen nicht, da ich hierzu keine Veranlassung sehe.

Eine Anerkennung meiner Kündigung ist daher doppelter Unsinn. Ich habe keinen Vertrag mit Ihnen, und daher auch keine Veranlassung zur Kündigung, und habe auch gar nicht gekündigt.

Ein Zusammenhang zwischen MVS und PVZ war bei Vertragsunterzeichnung nicht ersichtlich.

Erklären Sie mir unverzüglich, wann, in welchem Umfang und mit welchem Ziel meine Daten von MVS an PVZ weitergegeben wurden.

Eine „Verpflichtungszeit“ gibt es nicht. Für eine „Belieferung“ gibt es keine Rechtsgrundlage. Ihre „Kündigungsbestätigung“ ist Unsinn. Ich habe nie gekündigt.

Kommentare zum BGB sind nicht das BGB selbst und sind daher irrelevant. Im Übrigen habe ich nie unterschrieben, das BGB anzuerkennen. Ihre Annahme, ich müsste das BGB anerkennen, und dann auch noch die Kommentare zu diesem, ist falsch.

Rein vorsorlich merke ich an, dass das Internet zwar voll von Berichten zu Ihrer Firma ist, ich aber Betreiber eines reichweitenstarken Internetblogs bin (Top-Suchergebnisse bei Google) und meine Leser sehr gerne zum Thema beraten werde.

Regelungen:

  1. Sie unterlassen von jetzt an Zustellungen von Zeitschriften. Anderenfalls werde ich ab 1.1.2012 für die sichere Aufbewahrung ohne Wertverlust Ihrer Ware eine Lagergebühr von 20,00 € pro Tag berechnen. Diese Regelung bedarf nicht Ihrer Zustimmung.
  2. Antworten auf dieses Schreiben, die nicht unterschrieben sind oder keinen Namen enthalten, werden pauschal mit 500,00 € zzgl. 42,00 € je angefangener Stunde zur Ermittlung der vorladungsfähigen Anschrift der natürlichen Person des Absenders berechnet. Diese Regelung bedarf nicht Ihrer Zustimmung.
  3. Sollte ich innerhalb von 14 Wochentagen, also bis 07.01.2012, keine unterschribene Antwort von Ihnen oder Ihrer Firma erhalten, gehe ich davon aus, dass es sich insgesamt um einen Irrtum Ihrerseits handelt.

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz, ohne Kenntnis aller gültigen und ungültigen Rechtsnormen; alle Aussagen sind keine Beleidigungen oder Unterstellungen, sondern geben die Ansicht des Autors wieder und können nicht gegen diesen verwendet werden; aber in bester Absicht und mit freundlichem Gruß,

Xxxxxxxx Xxxxxxx

— Ende —

Geschrieben von Klardenker

26.03.2012 um 15:08

Wichtige oder unwichtige, angeblich gültige Rechtsnormen

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Eine Liste der (angeblich gültigen) oder ungültigen, wichtigen oder unwichtigen Gesetze, gegen die die BRD-Willkür tagtäglich verstößt, oder die für uns wichtig sein könnten, um SIE mit ihren eigenen Waffen zu zurückzuschlagen. Ergänzungen sehr gerne in den Kommentar!

Beurkundungsgesetz
- BeurkG (Form der Ausfertigung)

Bundesbeamtengesetz
- BBG §63 (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit)

Bürgerliches Gesetzbuch
- BGB §125 (Nichtigkeit wegen Formmangels)
- BGB §126 (Schriftform)
- BGB §126a (Elektronische Form)

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht…
- BMJBBG II Art. 18 (Aufhebung…)
- BMJBBG II Art. 49 (Auflösung…)
- BMJBBG II Art. 57 (Aufhebung…)

Grundgesetz
- GG Art. 20 (Recht zum Widerstand)
- GG Art. 23 (kein Geltungsbereich mehr)
- GG Art. 23 (alter Artikel bis 29.09.1990)
- GG Art. 25 (Völkerrecht)
- GG Art. 101 (Gesetzlicher Richter)
- GG Art. 146 (GG keine Verfassung)

Gerichtsverfassungsgesetz
- GVG §16 (Ausnahmegerichte)

Ordnungswidrigkeitengesetz
- OWiG §5 (Räumliche Geltung)

Strafgesetzbuch
- StGB §201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)

Strafprozeßordnung
- STPO §275 (Urteil ist zu unterschreiben)

Verwaltungsverfahrensgesetz
- VVG $44 (Nichtigkeit des Verwaltungsaktes)

Verwaltungsgerichtsordnung
- VWGO §117 (Urteil schriftlich und unterzeichnet)

Urteile des BVerwGE
- BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147 (Gebot der Rechtssicherheit)

Urteile des BVerfG
- 1 BvR 622/98

Konkludentes Handeln, BRD-Willkür und NGO-Verwaltung

mit einem Kommentar

Der letzte Schrei vieler Gutdenkmenschen in Bezug auf den Rechtsstatus der BRD als letztes Gegenargument war bisher immer: Konkludentes Handeln. Die BRD hätte ja jedes Recht, eine Staatssimulation durchzuführen, weil wir alle schweigend zustimmen würden.

Konkludentes Handeln führt allerdings nicht zur Akzeptanz aller in der Bundesrepublik gültigen und ungültigen Rechtsnormen! Denn:

Schweigen wird zum Akt der Willenserklärung erst und nur dadurch, dass sich der Schweigende der Bedeutung seines Schweigens als Erklärungszeichen bewusst ist. Dem Schweigenden muss mithin bewusst sein, dass sein Verhalten als Ausdruck eines Annahmewillens gedeutet werden könnte. Nicht jedes Handeln oder Verhalten einer Person ist in diesem Sinne schlüssig. (Wikipedia)

Das heißt:
Wer sich der Zustände, des rechtlichen Status und der Machenschaften der BRD bewusst ist, nichts dazu beiträgt dass sich diese zum Besseren wenden, und dennoch einen Personalausweis mit sich herum trägt, ist freiwillig ein Sklave. Das könnte man auch Fetisch nennen. So jemand hat keinen Grund, sich zu beschweren. Eine Beschwerde von solchen Menschen könnte man auch Heuchelei nennen.

Wer sich der Zustände, des rechtlichen Status und der kriegerischen Machenschaften und der Menschenrechtsverletzungen der BRD hingegen nicht bewusst ist, und einen Personalausweis mit sich herum trägt, ist zwar auch ein Sklave, aber immerhin verhält er sich nicht konkludent, und geht keinen schweigenden Vertrag mit einer kriminellen Organisation (aus der Sicht des Unwissenden: “Staat”) ein!

Erforderlich und ausreichend ist, dass ein nach außen hervortretendes Verhalten vorliegt, aus dem sich der Annahmewille für den Adressaten eindeutig ergibt. Der Wille des Erklärenden wird beim schlüssigen Handeln also nicht unmittelbar ausgedrückt, sondern ergibt sich mittelbar aus den Umständen oder dem Verhalten der erklärenden Person.

Daran wird auch deutlich, welche enorme Verantwortung alle haben, die beispielsweise verstanden haben, das Herr Dr. Schäuble in diesem Video so sagt.

Wer von diesen Menschen weiterhin nichts unternimmt, passiv bleibt und nur “berichtet”, macht sich eindeutig mitverantwortlich, z. B. am kommenden Angriffskrieg gegen den Iran, an weiteren Massenvernichtungen mit Uranmunition oder meinentwegen auch beim Bezahlen mit dem Euro an der immer extremer werdenden staatlichen Insolvenzverschleppung.

Fazit: Das BRD-Regime kann freiheitlich orientierte Menschen noch nicht einmal nach seinen eigenen Regeln übers Kreuz legen, denn konkludentes Verhalten dürfte nicht vorliegen.

Herr Schäuble möchte die “alte” Vorstellung von Nationalstaaten und damit der Legitimation vom Volk vollständig aufgeben und über das Finanzwesen zu europäischer Machtzentralisierung, einer Fiskalunion und der totalen Aufgabe von Souveränität kommen.

Meine Ansicht: Kann er machen!

Nach meiner Kenntnis ist es derzeit (immer noch) ein weit verbreiteter Glaube, dass die Menschen den Politikern einen Arbeitsauftrag gegeben haben. Wenn dem aber nicht mehr so ist, und das will Herr Schäuble ja, dann hat er nunmal auch keinen Auftrag mehr.

Handlung ohne Auftrag wird von mir jedenfalls nicht bezahlt. Oder haben Sie schonmal eine GEZ-Rechnung beglichen? Ich jedenfalls nicht. Kein Vertrag, keine Leistung, keine Rechnung.

Herr Schäuble sollte dann also auch dafür sorgen, dass das falsche Spiel ein Ende findet. Denn dann hat er oder irgendeine ausgelagerte Firma sicher keinen Auftrag vom Volk mehr, irgendwelche Bußgeldbescheide zu verschicken! Thahaha. Also Herr Schäuble, ihren Papierkrieg können Sie dann gerne unser sich, also innerhalb der Re-gier-ung führen, aber nicht mehr mit den Menschen. Wenn Sie auf völkerrechtliche Grundlagen und auf den Auftrag vom Volk pfeifen, dann wird das Volk auch auf Ihren lachhaften Papierkram pfeifen (können), weil Sie keinen Auftrag dafür haben!

Den haben Sie zwar jetzt auch schon nicht, aber das ist eine andere Diskussionsebene.

The State is the only Terrorist.
Fuck the System. Fuck the State.

Geschrieben von Klardenker

25.02.2012 um 16:17

Generalstaatsanwaltschaft München – Leitfaden zum Datenzugriff

mit einem Kommentar

Wie die Kopp Nachrichten vom 07.12.2011, die Seite Vorratsdatenspeicherung.de, Hintergrund.de und Gulli.comberichten, ist ein Dokument der Generalstaatsanwaltschaft München an die Öffentlichkeit gekommen.

Download (PDF, 412 kB)

Leitfaden zum Datenzugriff insbesondere für den Bereich der Telekommunikation

Via Vorratsdatenspeicherung.de

Ermitteln statt speichern – Totale Erfassung unserer Verbindungen und Bewegungen verhindern (29.11.)

 Das Ausmaß an Überwachung in Deutschland dokumentiert ein “Leitfaden zum Datenzugriff”, den wir heute erstmals in voller Länge veröffentlichen.[1] Die Generalstaatsanwaltschaft München zählt in dieser “Verschlusssache” die heute schon angewandten Methoden zur Überwachung unserer Telekommunikation und Internetnutzung auf – von der stillen Ortungs-SMS bis zur umfangreichen Abfrage von Nutzerdaten. Das brisante Dokument belegt einen fahrlässigen Umgang der Ermittler mit verfügbaren Daten und einzuhaltenden Rechtsvorschriften. Dies verdeutlicht ein weiteres Mal, wie wichtig es ist, eine gänzlich verdachtslose Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten zu verhindern.

Im Einzelnen zählt der Leitfaden die folgenden Überwachungspraktiken deutscher Ermittlungsbehörden auf:

  1. das Aufzeichnen von Telekommunikationsinhalten (z.B. Telefongespräche, SMS, E-Mails),
  2. die Auswertung der Speicher von Handys, Smartphones und SIM-Karten (z.B. Fotos, Telefonbücher),
  3. die Abfrage von Nutzerdaten, Rechnungsdaten und Verkehrsdaten bei Anbietern wie Telekom, Arcor, eBay, YouTube, Facebook und Webmail-Anbietern,
  4. die Identifizierung der Inhaber von Rufnummern, IP-Adressen und E-Mail-Adressen,
  5. die Beobachtung des Standorts von Handys und Smartphones in Echtzeit,
  6. die Online-Durchsuchung externen Speicherplatzes,
  7. der Zugriff auf E-Mail-Postfächer und die Abfrage von Mailboxen,
  8. die Verhinderung der Kommunikation einzelner Handynutzer oder einer gesamten Funkzelle,
  9. die Ermittlung, welche Mobiltelefone sich zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle befunden haben (Funkzellenabfrage),
  10. der Zugriff auf Kommunikation in geschlossenen Internetforen und Chatrooms einschließlich Liveüberwachung,
  11. die Ortung von Pkw mit eingebautem SIM-Modul (z.B. BMW, Audi, Porsche, Renault, Opel),
  12. die Erstellung von Bewegungsbildern mithilfe „stiller SMS“,
  13. die Aufzeichnung verschlüsselter Internetkommunikation (VoIP) unter Verwendung von Überwachungssoftware (sog. Quellen-TKÜ),
  14. die Identifizierung und Überwachung von WLAN-Internetzugängen („W-LAN-Catcher“),
  15. die Zielwahlsuche.

Nutzerdaten, die ausländische Internetfirmen wie Google, YouTube, Skype und Microsoft speichern, können laut Leitfaden zudem „präventiv“ „sehr schnell … erlangt werden“.

Der Leitfaden zum Datenzugriff enthüllt in verschiedenen Punkten einen äußerst fragwürdigen Umgang der Ermittler mit den schon heute verfügbaren Daten:

  • Statt Telefonverbindungen nur zu denjenigen Zeitpunkten auszuforschen, die für das Ermittlungsverfahren relevant sind, wird in Auskunftersuchen „ein einheitlicher, gesamter Zeitraum angegeben“, um Kosten zu sparen. Die Abfrage nicht erforderlicher Verbindungsdaten aus rein fiskalischen Gründen ist ein klarer Rechtsbruch.
  • Weil die Anforderung von Verkehrsdaten länger dauert und nur innerhalb der Geschäftszeiten möglich ist, ordnen die Staatsanwälte kurzerhand eine komplette Überwachung der Telekommunikation an. Es ist nicht akzeptabel, dass eine komplette Telekommunikationsüberwachung erfolgt, nur weil die tatsächlich benötigten Einzeldaten nicht schnell genug zur Verfügung gestellt werden.
  • Obwohl der Zugriff auf Verbindungs- und Standortdaten im Regelfall eine richterliche Genehmigung voraus setzt, wird den Netzbetreibern kein richterlicher Beschluss im Original übersandt, was zu Missbrauch einlädt.
  • Die Ermittler fragen bei Unternehmen Kundendaten ab mit der Drohung, im Weigerungsfall müssten die Inhaber als Zeugen „anhand von Unterlagen“ aussagen. In Wahrheit müssen Zeugen anhand von Unterlagen allenfalls ihr Gedächtnis auffrischen, nicht aber persönliche Daten mitteilen, die ihnen nie bekannt gewesen sind. Gespeicherte Personendaten müssen nur nach Vorlage einer richterlichen Beschlagnahmeanordnung an Strafverfolger herausgegeben werden und nicht auf einfache Anfrage der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, wie die Generanstaatsanwaltschaft München in Auskunftsersuchen suggeriert.
  • Obwohl ein EU-Übereinkommen nur im Telekommunikationsbereich die Sicherung ausländischer Daten ohne Einschaltung der zuständigen Behörden zulässt, sichern deutsche Staatsanwälte in Eilfällen auch alle sonst im Ausland gespeicherten Daten eigenmächtig (z.B. Fotos, Online-Speicherplatz).

Der AK Vorrat fordert die bayerische Justizministerin Merk auf, die dokumentierten Rechtsbrüche der Generalstaatsanwaltschaft München sofort abzustellen. Überdies fordern wir eine Stellungnahme dazu, dass die Überwachung von Auslandsgesprächen zurzeit offenbar selbst bei konkreten Terrorverdacht nicht möglich ist, weil die entsprechenden Überwachungsvorrichtungen laut Leitfaden „auf Jahre hinaus ausgebucht“ sind. Solange die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur gezielten Überwachung Tatverdächtiger nicht ausgeschöpft werden, ist es nicht akzeptabel, eine ungezielte Vorratsspeicherung des Kommunikationsverhaltens völlig Unverdächtiger zu fordern!

Wie aussichtslos eine verdachtslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungsdaten gerade im Bereich der Internetnutzung wäre, zeigt der Leitfaden unter dem Stichwort „UMTS-Datenkarten“: UMTS-Internetnutzer lassen sich danach nicht anhand ihrer IP-Adresse identifizieren, weil IP-Adressen mehrfach vergeben würden und keine Portspeicherung erfolge. Weder die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, noch der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Vorratsdatenspeicherung würden daran etwas ändern mit der Folge, dass eine IP-Vorratsdatenspeicherung von vornherein leerlaufen würde, zumal auch andere Umgehungsmöglichkeiten wie Anonymisierungsdienste jederzeit zur Verfügung stünden.

Gegenüber den bestehenden Ermittlungsmöglichkeiten hätte eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung eine grundlegend neue Qualität: Erstmals würde ein wichtiger Teil des täglichen Privatlebens unverdächtiger Personen ohne jeden Anlass und flächendeckend aufgezeichnet, weil der Staat dazu überginge, uns alle als potenzielle Straftäter zu betrachten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft im Internet deswegen zu bundesweiten Protestaktionen gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung am 14. Dezember 2011 auf.[2]

Zu den im Zusammenhang mit der “Zwickauer Zelle” aufgewärmten Forderungen nach einer ungezielten Vorratsdatenspeicherung erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Die Eingriffsbehörden glauben doch wohl nicht im Ernst, dass sie mit den im Fall der ‘Zwickauer Zelle’ unterlaufenen Ermittlungspannen und Inkompetenz eine Totalprotokollierung der Verbindungen völlig unverdächtiger Bürger durchsetzen können.” Michael Petersen vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ergänzt: “Wer trotz Vorliegens eines Haftbefehls gegen Bombenbauer Verhaftungsmöglichkeiten ungenutzt verstreichen lässt,[3] dem ist mit keinem Überwachungsgesetz zu helfen. Die Verbindungsdaten der drei mit Haftbefehl Gesuchten hätten seit 1998 auch ohne Vorratsdatenspeicherung gezielt gespeichert und ausgewertet werden können. Wer die Ermittlungsbehörden wirklich stärken will, sollte die Geheimdienste auflösen und die eingesparten Mittel dort investieren, wo in den letzten Jahren tausende von Polizeistellen gestrichen wurden[4] und wo Beweismittel für schwere Straftaten jahrelang der Auswertung harren. Die Meinung von zwei Dritteln der Menschen in Deutschland[5] ist klar: Der Staat hat gegen Verdächtige kompetent zu ermitteln und nicht die Kommunikation Unschuldiger zu speichern!“

Klage gegen verbrecherische BRD-Willkür

mit 6 Kommentaren

Rechtsanwalt Torsten Ramm aus Herdecke reicht für seinen Mandanten Klage gegen zahlreiche BRD-Kumpanen ein. Ich fand diesen Beitrag in dem Blog Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD, den ich schon länger verfolge. Die Klage enthält zahlreiche Fakten, die ich selbst erfahren habe.

Artikel: Der Anfang einer kleinen Revolution …..

Klageschrift (PDF-Datei)

Geschrieben von Klardenker

04.12.2011 um 22:35

Die nächste Runde – Stadt Esslingen am Neckar will es wissen

mit 2 Kommentaren

Stadt Esslingen am Neckar
Stadtkämmerei, Stadtkasse
Fr. Wagner od. Fr. Martschink
Postfach 10 03 55

73726 Esslingen am Neckar

Esslingen, 28.11.2011

“Forderungen der Stadt Esslingen am Neckar” seit 11.10.2010

Sehr geehrte Frau Wagner,

leider antworten Sie mit Ihrem Schreiben vom 22.11.2011 nicht auf meine Mitteilungen, die ich am 14.11. an Frau Martschink gerichtet hatte.

Mit Ihrem Vorgehen haben Sie zusammen mit meiner bisherigen Hausbank die Kontopfändung, die Ruhendstellung der Pfändung und dann die einseitige Kündigung meines Kontos bewirkt. In Zukunft werde ich auf Bänken nur noch sitzen, anstatt auf diese zu setzen. Für diesen Erfahrungsgewinn danke ich Ihnen.

Zu Ihrem Anliegen teile ich Ihnen mit:

Den vollen Betrag von 391,79 € überweise ich zu jedem von Ihnen genannten Termin sehr gerne, sofern Sie mir noch auf folgende Fragen antworten:

  1. Habe ich einen gültigen Vertrag mit Ihnen bzw. der “Stadt Esslingen am Neckar”? Entsteht ein Vertrag, wenn ich Ihrer Zahlungsaufforderung Folge leiste?
  2. Auf welche gültige gesetzliche Grundlage berufen Sie sich, bzw. aufgrund welcher Rechtspflicht soll ich den Betrag überweisen, wissentlich dass das Grundgesetz keinen Geltungsberech mehr hat?
  3. Welche Gegenleistung habe oder werde ich oder die Allgemeinheit für diesen Betrag erhalten?
  4. Habe ich durch mein Verhalten beim Überfahren einer Ampel, die bereits 0,6 Sekunden auf Rot stand, irgendjemanden in seiner psysischen oder geistigen Freiheit verletzt? Falls ja, benennen Sie bitte den- bzw. diejenigen Menschen.
  5. Mit welcher Rechtsgrundlage können Sie mir aufgrund eines Urteils, welches nicht von einer gesetzlichen Richterin ausgestellt wurde, und aufgrund einer „mündlichen Verhandlung“, bei der keine gesetzliche Richterin anwesend war (durch acht Zeugen bestätigt), Zahlungsaufforderungen zuschicken und Vollstreckungsmaßnahmen androhen?
  6. Warum halten Sie meine Ihnen ausgestellten Rechnungen für nicht gerechtfertigt, obwohl Sie mir einen klaren Auftrag dafür gaben? (Sie haben meine Kostenregelung ja lesen können.)
  7. Wie ist aufgrund des aktuellen Geldsystems eine „Zahlung“ überhaupt möglich?

Sofern Sie mir alle Fragen sachlich, für jedermann nachprüfbar und auf der Grundlage des gesamten bisherigen Schriftverkehrs bis zum 15.12.2011 beantworten, werde ich den von Ihnen mitgeteilten Betrag von 391,79 € unverzüglich auf eines Ihrer Konten überweisen. Dieses Angebot verfällt an demselben Tag um 23:59:59 Uhr.

Ich erwarte Ihre umfassende Antwort, die mir sicher auch sehr bei meinem Verständnis über rechtliche Fragen helfen wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine weitere bloße Zahlungsaufforderung bzw. Erinnerung ohne eingehende Beantwortung der o. g. Fragen von mir nicht positiv berücksichtigt werden kann.

Bitte nennen Sie bei Ihrer Antwort den dann aktuellen Betrag sowie die Bankverbindung und den von mir anzugebenden Verwendungszweck für die Überweisung oder Zahlung (sofern sich herausstellt, dass Zahlungen möglich sind).

Bitte geben Sie dann auch an, ob eine direkte Verrechnung mit den von mir ausgestellten Rechnungen über den Gesamtbetrag von 1192,55 € von Ihnen anerkannt wird oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich den Ausgleich dieses Betrags durch geeignete weitere Maßnahmen weiterverfolgen müssen.

Zur Vollständigkeit lege ich mein letztes Schreiben an Ihre Stadtkämmerei/Stadtkasse/Frau Martschink bei.

In der Hoffnung auf eine baldige Klärung,
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz,
mit freundlichem Gruß,

Xxxxxxx Xxxxxxxx

1 Anlage

Zugehörige Artikel:
- Forderungen der Stadt Esslingen am Neckar ohne gültige Rechtsgrundlage
- Neues von der BRD-Mafia aus Esslingen am Neckar (mit Namen)

Ähnliche Artikel:
- Brief an das Bundeskanzleramt bzgl. MRRG
- Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG)
- Flyer – Ist die BRD eine kriminelle Organisation? (2. Update)
- Ist die Bundesrepublik Deutschland eine kriminelle Organisation? (3. Update)

Weitere Stichwörter: Stadt Esslingen, Stadt Esslingen am Neckar, Stadtkämmerei, Stadtkasse, Bank, Volksbank, Volksbank Tecklenburger Land eG, Ordnungswidrigkeit, OWiG, EGOWiG, Grundgesetz Art. 23, Kontopfändung, Ruhendstellung, Forderungen, Schutzgelderpressung. Die Übernahme dieses Artikels auf Ihren eigenen Blog in unveränderter Form und unter Angabe der Quelle wird empfohlen!

Forderungen der Stadt Esslingen am Neckar ohne gültige Rechtsgrundlage

mit 2 Kommentaren

Firma „Stadt Esslingen am Neckar“
Stadtkämmerei, Stadtkasse
Schutzgelderpressungen
Postfach 10 03 55

73726 Esslingen am Neckar

Esslingen, 14.11.2011

Sehr geehrte Frau Martschink,

Sie fordern mich mit Ihrem Brief vom 08.11.2011 erneut dazu auf, dass ich

  • ohne gültige gesetzliche Grundlage,
  • ohne Vertrag mit Ihnen,
  • ohne jede Gegenleistung von Ihnen,
  • und ohne Rechtspflicht,

irgendeinen Phantasie-Betrag an Sie bzw. die Firma Stadt Esslingen überweisen soll.

Ich habe für die Geschäftsnummer 4 OWi 74 Js 5267/11 beim “Amtsgericht Esslingen” oder besser gesagt, bei der “Geschäftsstelle des Amtsgerichts” (ist eben alles nur Geschäft; auch bei der sogenannten mündlichen Verhandlung hatte ich nur mit der Geschäftsstelle, nie mit dem Amtsgericht zu tun) das Original-Urteil mit der Unterschrift der gesetzlichen Richterin bzw. eine Kopie davon oder Akteneinsicht angefordert. Bisher erhielt ich keine Rückmeldung!

Ein Urteil das nicht von einer gesetzlichen Richterin unterschrieben ist, ist kein rechtskräftiges Urteil.

Ich habe die angebliche Richterin gefragt, ob sie belegen kann, dass sie gesetzliche Richterin nach §101 GG ist. Sie hat dies verweigert.

Eine Richterin die ihren Status nicht belegen kann, ist keine Richterin. Diese kann auch gar keine Urteile aussprechen.

Ich habe viele weitere Fragen gestellt, sowohl an das Amtsgericht, an die Stadt, und an andere, die alle nicht beantwortet wurden oder nicht belegt werden konnten.

Auf Ihre Remonstrationspflicht habe ich Sie zahlreich hingewiesen.

Forderungen/Rechnungen

Im Gegensatz zu Ihren “Forderungen”, die nichtig weil ohne Rechtsgrundlage sind, basieren meine Rechnungen auf Ihrem Auftrag. Denn ich habe Ihnen schon mehrfach mitgeteilt, dass die Ablage Ihres Altpapiers in meinem Postfach und Briefkasten pro Fall 500,00 EUR Gebühren kostet (Formulierung anders, inhaltlich gleich). Dies haben Sie sicherlich nicht überlesen, da ich Ihnen das nicht nur ein Mal mitgeteilt habe. Für diese Regelung bedarf es nicht Ihrer Zustimmung; sie ist nach Zugang bei Ihnen sofort wirksam geworden.

Da ich Ihnen entgegenkommen und Ihrem Spuk ein Ende machen wollte, habe ich Ihre Forderungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit meinen Rechnungen verrechnet und auf den mir zustehenden Restbetrag verzichtet, sofern sich die Sache damit erledigt hätte. Ich sehe jetzt, dass Sie weiterhin illegale Schutzgelderpressungen nötig haben. Da könnte man natürlich auf den maroden Kassenstand der “Stadt Esslingen” schließen.

Damit werde ich den Restwert meiner Forderungen auch weiterhin auf dem Rechtsweg gegen Sie geltend machen. Ggf. werde ich diese auf eine andere Person übertragen, damit diese durchgesetzt werden können, während ich in meiner Ersatzhaft ein gutes Buch lese. Werden Sie mich dann in meiner Ersatzhaft besuchen und das Buch pfänden?

Geschäftsausfall

Die Höhe des von mir festgesetzten Geschäftsausfalls können Sie gerne hinterfragen; nützt aber nichts, da ich diesen letzlich selbst festlege. 200 € pro Tag ist dabei ein üblicher Betrag.

Es nützt auch nichts, den Geschäftsausfall pauschal anzuzweifeln, während dieser faktisch bestand. Tatsache ist, dass Sie bei der Kontopfändung der Volksbank ein Vorab-Telefax geschickt haben, bei der Ruhendstellung jedoch nicht. Die Ruhendstellung brauchte eine ganze Woche, bis diese durchgeführt wurde. Dies war Ihr Mitverschulden, daher der Geschäftsausfall, den ich mit 1000 € beziffert und einen Rechnungssplit vorgenommen habe. Sie können sich gerne mit der Volksbank in Verbindung setzen, und klären, wo der Fehler lag.

Ein weiterer Bußgeldbescheid ist bei mir nicht angekommen, ich habe für Ihren Papierkrieg auch keinen Auftrag erteilt, und somit erkenne ich auch diese zusätzliche Gebühr nicht an. Die Kosten verbleiben bei Ihnen.

Sollte ich nicht innerhalb von 14 Wochentagen die Aufstellung der gültigen Gesetze erhalten, die Sie berechtigen, Forderungen von mir einzutreiben, ist die Angelegenheit erledigt.

Ich frage mich, was Sie von der ganzen Hampelei haben. Macht Ihnen das Spaß? Und vor allem, wo soll es enden? Was wollen Sie damit bezwecken, Menschen in Ersatzhaft zu bringen? Warum ignorieren Sie konsequent alle Fakten, die man Ihnen nennt? Warum gehen Sie auf nichts ein?

Ist Ihr Ego bestärkt wenn Sie sagen würden: „Ich habe zwar keine Rechtsgrundlage, alles was ich mache ist vollkommen illegal, aber ich habe die Polizei und es fühlt sich einfach gut an, anderen eins reinzuwürgen.“

Funktioniert das noch bei den meisten Esslingern? Gerne bin ich bereit, in Esslingen nicht über Ihre Geschäftspraktiken aufzuklären, wenn Sie in Aussicht stellen, diese zu ändern. Melden Sie sich doch mal privat bei mir, da ich gerne mit Ihnen über das Thema diskutieren würde.

Der beiliegende Flyer ist zu Ihrer privaten Information.

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz,
mit freundlichem Gruß,

Xxxxxxx Xxxxxxx

Geschrieben von Klardenker

22.11.2011 um 14:43

Brief an das Bundeskanzleramt bzgl. MRRG

mit 2 Kommentaren

Standardbrief

Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Frage zum Melderechtsrahmengesetz; Unabhängigkeitserklärung

Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,

bitte teilen Sie mir mit, wie ich die Regelungen zur Befreiung von der Meldepflicht in §14 Satz 2 des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes (MRRG) in Anspruch nehmen kann. Dort heißt es:

„Von der Meldepflicht nach § 11 Abs. 1 und 2 sind befreit […] 2. Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist. [...]“

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__14.html

Leider erhielt ich hierzu von meiner örtlichen Meldebehörde, der Stadt Esslingen am Neckar, keine Auskunft. Wie kann ich in friedlicher Absicht von der Meldepflicht befreit werden? Wie kann ich in dem Willen, dauerhaft zur Völkerverständigung beizutragen, Diplomatenstatus erlangen?

Da ich nicht mehr an Angriffskriegen, staatlicher Insolvenzverschleppung und vielen anderen Machenschaften der BRD beteiligt sein will, erkläre ich:

Hiermit trete ich aus der BRD aus. Ich berufe mich nicht auf irgendwelche Paragraphen, Gesetze, weder aus jetziger noch aus vergangener Zeit und verwende dafür auch keine altdeutschen Schriften wie in einer sogenannten Personenstandserklärung (PSE) üblich, die kaum jemand ent-ziffern kann.

Die mir durch sogenannten Personalausweis auferlegte Person habe ich nicht bestellt und lehne es ab, diese zukünftig zu verwenden. Sie wird nur noch verwendet, um der BRD-Polizei gegenüber nicht eskalierend zu wirken.

Sollte ich nicht innerhalb von 14 Wochentagen eine Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie in der Zwischenzeit mit meiner o. g. Distanzierung von den Machenschaften der BRD einverstanden sind und ich von jeder staatlichen Willkür verschont bleibe.

Hochachtungsvoll

mit freundlichen Grüßen,

Xxxxxxx Xxxxxxx / 07.11.2011

Anlagen:
- Kommunikation mit der Stadt Esslingen a. N.
- Faltblatt (PDF)

Geschrieben von Klardenker

22.11.2011 um 14:34

Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG)

mit 12 Kommentaren

Das OWiG wurde nicht rückwirkend aufgehoben, sondern es wurde aufgehoben, es gilt also noch; aber trotzdem hat das Grundgesetz keinen Gültigkeitsbereich. Komisch alles. Anmerkungen durch mich hinzugefügt.

Existiert das Ordnungswidrigkeitengesetz noch?

Im Internet kursiert seit einiger Zeit das Gerücht, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sei abgeschafft worden und dementsprechend gäbe es auch keine Bußgelder mehr. Teilweise lebt da auch implizit die schon etwas angestaubte Theorie auf, dass es die Bundesrepublik gar nicht gibt.

Anmerkung: Das eine hat wohl mit dem anderen nichts zu tun. Dies soll offenbar eine Diffamierung sein, denn jeder sieht täglich dass es die BRD-Mafia tatsächlich gibt. Wie könnte man so etwas bestreiten?

Google spuckt hierzu eine derart erhebliche Anzahl an Treffern aus, dass da doch etwas dran sein muss…

Dementsprechend haben wir auch schon einige Anfragen von Bürgern bekommen, die wir nun mit Unterstützung unserer Rechtsabteilung gerne beantworten:

Grundtheorie

Die Grundtheorie besagt, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst abgeschafft wurde. Dies sei am 23. November 2007 durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz passiert.

Richtig ist: Die erste Frage, die sich einem aufdrängt, ist: Warum sollte der Bundestag soetwas machen? Bußgelder sind eine derartig rentable Einnahmequelle für alle staatlichen Ebenen, dass man keinesfalls darauf verzichten will. Tatsächlich lautet Artikel 57 des Gesetzes (PDF-Ausgabe, Seite 9) folgendermaßen:

Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben. Anmerkung: Nichts mit “rückwirkend”.

Wohlgemerkt, das Einführungsgesetz dazu wird aufgehoben, nicht das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst. Wie ein Bußgeld erhoben wird, wie hoch es sein darf und welche Verfahrensvorschriften zu beachten sind (also alles, was wichtig ist), steht im Ordnungswidrigkeitengesetz selbst. In einem Einführungsgesetz werden dagegen verschiedene Übergangsvorschriften erlassen, um die Umstellung auf eine neue Rechtslage zu vereinfachen.

Als das OWiG 1968 eingeführt wurde, brachte dies eine erhebliche Änderung der Rechtslage mit sich. Das, was nun eine Ordnungswidrigkeit war, war – grob gesagt – früher eine „Übertretung“. Übertretungen waren Straftaten, die mit Geldstrafe oder Haft geahndet werden konnten. Für sie galten das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Ordnungswidrigkeiten sind dagegen keine Straftaten, sondern sog. „nicht-kriminelles Unrecht“. Sie ziehen keine Strafe nach sich, sondern nur eine Geldbuße. Die wird anderes berechnet als eine Geldbuße, die Zahlungsmodalitäten sind andere und das ganze Verfahren ist außerdem ein völlig anderes.

Das Einführungsgesetz zum OWiG (EGOWiG) musste also festlegen, was passiert, wenn jemand vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Übertretung begangen hatte, die zum Tatzeitpunkt noch eine Straftat war, nun aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend gab es einige Regelungen über die Zuständigkeit der Gerichte und über die anfallenden Kosten. Nachdem heute über höchstwahrscheinlich alle Strafzettel wegen Falschparkens aus dem Jahr 1967 rechtskräftig entschieden ist, braucht es das Einführungsgesetz nicht mehr. Das Ordnungswidrigkeitengesetz besteht aber weiterhin, da nirgends steht, dass es aufgehoben worden ist.

Erste Abwandlung: Kein Anwendungsbereich

Da es auch für den juristischen Laien relativ einfach ist, herauszufinden, dass das OWiG nicht aufgehoben wurde, gibt es eine Abwandlung der Grundtheorie: Danach ist das OWiG ungültig, weil es keinen räumlichen Geltungsbereich besitzt, da nirgends definiert ist, in welchen Ländern oder Gemeinden es angewendet werden soll.

Richtig ist: Kein Gesetz muss seinen Geltungsbereich angeben. Jedes bundesdeutsche Gesetz gilt im gesamten Bundesgebiet. Weder das Beherbergungsstatistikgesetz noch das Benzinbleigesetz noch das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz noch das Gesamthafenbetriebsgesetz und auch sonst kaum ein anderes Gesetz nennt seinen Geltungsbereich. Dort, wo ein Geltungsbereich ausdrücklich definiert ist, geht es in aller Regel darum, die Geltung für deutsche Schiffe und Flugzeuge (§ 4 StGB) oder für Handlungen im Ausland (§ 5 StGB) festzulegen.

Anmerkung: Aber alle diese “Gesetze” basieren auf dem Grundgesetz. Und DAS HAT keinen Geltungsbereich mehr.

Teilweise wird noch auf Art. 58 NGefAG verwiesen, wonach der räumliche Geltungsbereich einer Vorschrift angegeben muss. Übersehen wird dabei, dass es sich um das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz handelt. Das gilt selbstverständlich nur in Niedersachsen und außerdem nur für Verordnungen, die zur Gefahrenabwehr erlassen werden. Für allgemeine Gesetze des Bundes gilt es natürlich nicht. Und lustigerweise nennt das NGefAG seinen eigenen räumlichen Geltungsbereich ebenfalls nicht, verstößt also (wenn man die Theorie ernstnimmt) gegen sich selbst.

Wenn wir mal spaßeshalber annähmen, dass das Gesetz tatsächlich bundesweit gelten würde, würde das auch nichts ändern. Denn kein Gesetz steht über dem anderen. Ein neu erlassenes oder geändertes Gesetz, das gegen ein bestehendes Gesetz verstößt, ist nicht ungültig. Im Gegenteil: Widersprechen sich zwei Gesetze, so hebt das neuere das ältere auf. Weil’s auf Latein schöner ist: Lex posterior derogat legi priori. Wird also ein Gesetz erlassen, das gegen das bestehende NGefAG verstößt, so wird dieses insoweit aufgehoben und das neue Gesetz gilt. Auch, wenn es keinen Geltungsbereich angibt. Nur, wenn eine unterhalb des Gesetzes stehende Verordnung (der niedersächsischen Landesregierung im Bereich der Gefahrenabwehr) nicht sagt, wo sie gilt, ist sie ungültig. Dem Ordnungswidrigkeitengesetz des Bundes ist das aber völlig egal.

Zweite Abwandlung: Kein Einführungsgesetz

Eine weitere Variante behauptet, dass es kein Gesetz ohne Einführungsgesetz geben darf. Mit Aufhebung des EGOWiG erlischt automatisch auch das OWiG.

Richtig ist: Ganz wenige Gesetze bekommen überhaupt ein eigenes Einführungsgesetz; normalerweise ist das nur für große und grundlegende Gesetzbücher so, wie z. B. das BGB, das StGB und diverse Prozessordnungen. Ein Gesetz wird durch Beschluss des Bundestags und ggf. des Bundesrats zum Gesetz; ein Einführungsgesetz ist da nicht notwendig.

Einstellung eines Bußgeldverfahrens

Als Beleg wird außerdem der Schriftwechsel eines Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit angegeben. Dort hat der Beschuldigte die ganzen Theorien über das OWiG ausgewalzt. Das zuständige Gericht hat schließlich das Verfahren eingestellt. Daraus ergibt sich für die Verfechter der Theorie, dass sie recht haben.

Richtig ist: Das ist schon einmal deswegen ein Schmarrn, weil das Gericht das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt hat. Wäre es davon ausgegangen, dass das OWiG gar nicht existiert, dann hätte es folglich das Verfahren auch nicht aufgrund einer Vorschrift dieses Gesetzes einstellen können.

Anmerkung: Das ist natürlich widerum auch ein Schmarrn, denn Kriminelle werden sich wohl nicht selbst verhaften. Deshalb hat das Gericht irgendeinen Weg finden müssen, das Zeug einzustellen bzw. ruhen zu lassen.

Dass ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, ist übrigens gängige Praxis. Im OWiG-Verfahren gilt das sog. „Opportunitätsprinzip“: Eine Ordnungswidrigkeit wird nur geahndet, wenn das opportun ist, also die Kosten dem zu erreichenden Zweck angemessen sind. Das Gericht kann das Verfahren einfach beenden, wenn es „eine Ahndung nicht für geboten“ hält.

Anmerkung: Und deshalb hat das Gericht den o. g. Fall auch auf diesem Weg eingestellt.

Darum gibt es z.B. zahlreiche Amtsrichter, die Verkehrsdelikte gegen Ersttäter grundsätzlich einstellen. Außerhalb des Verkehrsrechts sind Einstellungen noch viel häufiger. Wer das nicht glaubt, soll einfach mal seinen Nachbarn wegen Ruhestörung oder irgendeinen privaten Homepagebesitzer wegen eines fehlerhaften Impressums anzeigen – in 99 % der Fälle stellt schon die Bußgeldbehörde selbst das Verfahren ein.

Und bei einem Beschuldigten, der seitenlang ermüdende und abstruse rechtliche Erwägungen ohne jeden Hauch von Ahnung abgibt, hat kein Richter besondere Lust, eine Verhandlung durchzuziehen. Insofern ist es gar keine schlechte Idee, im Anhörungsbogen möglichst wortreich und ausschweifend darauf zu bestehen, dass es ein Gesetz gar nicht gibt – sofern man keinen Ruf zu verlieren hat und es einem wurscht ist, wenn man für leicht beschränkt gehalten wird. Alternativ kann man auch 15 Seiten Kochrezepte mitschicken.

Anmerkung: Alternativ hätte der Richter auch einfach ein vernünftiges Schreiben mitschicken können, das die ganze Sache aufklärt. Das tut er aber nicht, weil er offenbar keine Argumente hat, die er den angeblich Ahnungslosen entgegenhalten kann.

Wäre das Gericht übrigens der Meinung gewesen, dass der Beschuldigte tatsächlich recht hat, dann hätte es ihm nicht die Tragung seiner eigenen Auslagen auferlegt. Die Kostenentscheidung ist ein klares Indiz dafür, dass er das Verfahren sonst verloren hätte. So ist das „Urteil“ ganz einfach eine Verfahrenseinstellung trotz wahrscheinlicher Schuld, wie sie täglich tausendfach vorkommt.

Anmerkung: Die Kosten sind ein klares Indiz dafür, dass das Gericht es nötig hat. Daher hat man ja auch nie mit dem Gericht, sondern mit der Geschäftsstelle des Gerichts zu tun… eben weil alles nur Geschäftemacherei ist, und es sich um eine Firma handelt. Eine Geschäftsstelle ist eine Firma. Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung eines völkerrechtlich legitimierten Staates.

Fazit

Die Theorie besitzt absolut keine Substanz. Wer gegenwärtig noch wegen eines Strafzettels aus den 60er-Jahren vor Gericht steht, könnte mit der neuen Rechtslage evtl. Glück haben – aber auch das ist eher unwahrscheinlich. Wer aktuell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone fährt, in einer Wirtschaft raucht oder seiner von den Gemeinden abgewälzten Schneeräumpflicht nicht nachkommt, sollte sich jedenfalls eine andere Verteidigungsstrategie zurechtlegen.

Anmerkung: Wer lesen kann ist klar im Vorteil: “Geschäftsstelle des Amtsgerichts”, “Personalausweis”, “Gesetz für die Bundesrepublik Deutschland”, kein Geltungsbereich in Art. 23 GG mehr, usw. usw.

Quelle:
http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

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