Statement zur Volksabstimmung in BW über das S21-Kündigungsgesetz (2/2)
Ressourcen zum Thema:
- Ausstieg-O-Mat vom BUND e.V.
- Welche Folgen hat der Volksentscheid? (Cicero)
- Videoargumente für den Ausstieg (Campact)
- Verschwiegene Kosten – S21 vor der Entscheidung (Frontal 21)
Statement:
S21 muss nicht gekündigt werden. Da der vereinbarte Kostenrahmen nicht eingehalten wurde, ist das Thema ohnehin gegessen. Denn mit einer Kündigung würde man die Verträge anerkennen; der größte Fehler den man machen kann.
Wenn ich ein Brot für 2,40 € kaufe, und es dann bei der Lieferung heißt es kostet 10,00 €, dann muss ich auch nichts kündigen. Im Gegenteil, der Vertragspartner hat den Vertrag nicht eingehalten, da er mir einen falschen Preis genannt oder mögliche Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Auslieferung verschwiegen hat. Ich gebe ihm ein Nachbesserungsrecht und verlange weiterhin das Brot für 2,40 € wie ursprünglich vereinbart. Kommt er dem nicht nach, akzeptiere ich das als einseitigen Vertragsbruch, sofern in diesem keine sonstige Ausstiegsmöglichkeit enthalten war.
Genauso ist es mit S21. S21 ist Veruntreuung von Steuergeldern. Die Verträge sind ohnehin schon nichtig.










